Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Verwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben (BMF v. 14.5.2025 – V C 1 - S 2252/00075/016/070, DOK: C00.7005.10.2.11962807, BStBl. I 2025, 1330). Seit der letzten Veröffentlichung im Mai 2022 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer z...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.3 § 74 Abs. 1 Nr. 3: Zuweisung von Dienstwohnungen

Nach § 74 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW ist die "Zuweisung von Wohnungen nach Nummer 2" mitbestimmungspflichtig. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen[1] hat der Personalrat hier nicht nur dann mitzubestimmen, wenn auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Beschäftigten und/oder zwischen mehreren Personalunterkünften einem Beschäftigten e...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.1.2 Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht ist das stärkste Beteiligungsrecht des Personalrats. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen sind in den Katalogen der §§ 74 und 75 LPVG BW abschließend aufgezählt und können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Personalvertretung getroffen werden. Das bedeutet, dass die beabsichtigte Maßnahme nicht durchgeführt werden darf, solange die erforderliche Zusti...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2 Beförderung / Aufstieg / Laufbahnwechsel (Abs. 1 Nr. 2)

Abs. 1 Nr. 2 gilt nur für Beamte, wie sich aus der Terminologie der Norm ergibt. Beförderung des Beamten Jede Beförderung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BPersVG). Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen nach der Ernennungszuständigkeit[1], d. h. mitbestimmungszuständig ist der bei de...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.8 § 74 Abs. 2 Nr. 2: Arbeitszeit

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage". Vorab: Nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW besteht ein (eingeschränktes) Mitbestimmungsrecht bei der "wesentliche[n] Änderung des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsve...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.3 § 75 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW: Begründung des Beamtenverhältnisses

Wenn § 75 Abs. 1 Nr. 1 LPVG von der "Begründung des Beamtenverhältnisses" spricht, so ist damit inhaltlich dasselbe gemeint wie die "Einstellung des Beamten", die § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG anspricht. Daher wird zunächst auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Abweichend vom Bundesrecht gilt aber in Baden-Württemberg: Nicht mitbestimmungspflichtig sind diejenigen Einstellungs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Antragserfordernis und Belehrungspflicht bei Ersatzansprüchen (Abs. 2)

Will die Dienststelle Ersatzansprüche gegen einen Beschäftigten geltend machen (vgl. Abs. 1 Nr. 15), treffen sie nach Abs. 2 folgende Verfahrenspflichten: Kommt die Dienststelle nach einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zum Ergebnis, dass der Ersatzanspruch gegeben ist und entschließt sie sich, diesen gegen den Beschäftigten geltend zu machen, so wird sie dem Beschäfti...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 2 Berufsformen

Der Beruf des Notars wird nach Angaben der Bundesnotarkammer in Deutschland von insgesamt 6.711 Amtsträgern – Stand Januar 2022 – aus historischen Gründen in 3 verschiedenen Formen ausgeübt. Der Nur-Notar wird ausschließlich als Notar tätig und darf daneben keinen anderen Beruf (insbesondere Rechtsanwalt) ausüben. Dieses Modell favorisieren Bayern, Brandenburg, Hamburg, Meckl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Nordrhein-Westfalen.

Rn 28 Die Vertretung richtet sich nach Art 57 S 1, 2 der Landesverfassung iVm der Bek v 8.2.60, GV 13, und nach Art 55 II, aus dem die Befugnis zur Schaffung von Vertretungsregelungen abgeleitet werden kann (Zö/Schultzky Rz 25; St/J/Roth Rz 15; Musielak/Voit/Heinrich Rz 11). Davon ist Gebrauch gemacht worden, zB AnO für den Justizbereich v 27.11.11 idF v 18.6.13, JMBl 148 un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 34 [Autor/Stand] Das BremGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 32). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BremGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 38 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei nimmt das Ausmaß der in Bremen gewährten Ermäßigung von rd. 59 % (Rz. 14) den Spitzenplatz ein.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesrechtliche Sonderzuweisungen (Abs 6 u 7).

Rn 9 Von der in Abs 6 enthaltenen Konzentrationsmöglichkeit haben bisher jedenfalls Bayern (OLG München, § 8a GZJu) und Nordrhein-Westfalen (OLG Köln, VO v 23.11.05) Gebrauch gemacht. Länderübergreifende Zuweisungen durch Staatsverträge (Abs 7) sind bisher nicht bekannt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Landesrechtliche Zuständigkeitskonzentration (Abs 3).

Rn 7 Von der Option zur weiteren Zuständigkeitskonzentration an einem einzigen OLG wurde bisher in Nordrhein-Westfalen (OLG Hamm) und Bayern (BayObLG) Gebrauch gemacht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung als Papierdokument.

Rn 3 Neben den allgemeinen Zustellungsvoraussetzungen (s § 166 Rn 6 ff) erfordert § 175, dass der Zustellungsadressat das zuzustellende Schriftstück persönlich mit der Erklärung entgegennimmt, es als zugestellt anzunehmen (BGH NJW 06, 1206, 1207 [BGH 18.01.2006 - VIII ZR 114/05]; 12, 2117 [BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11] Rz 6; NJW-RR 15, 953 [BGH 13.01.2015 - VIII ZB 55/14] R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einrichtung durch Rechtsverordnung (Abs 1, 3 und 5).

Rn 4 § 119b Abs 1 ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem OLG oder einem ObLG als Commercial Court einzurichten. Über die Einrichtung eines Commercial Court entscheiden die Landesregierung nach freiem Ermessen, da die Länder besser anhand unterschiedlicher regionaler oder wirtschaftlicher Strukturen den Bedarf an solchen Sp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Immobilienrichtwerte

Rz. 98 [Autor/Stand] Die seitens der Gutachterausschüsse angebotenen Leistungen umfassen auch die Veröffentlichung von Immobilienrichtwerten. Dabei handelt es sich um georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Die Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Derzeit bestehende Commercial Courts.

Rn 14 Stand 05/25 wurden Commercial Courts auf Grundlage von § 119b in folgenden Bundesländern eingerichtet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (ausf s § 606 Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1104a ZPO – Gemeinsame Gerichte

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Angelegenheiten in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zuzuweisen, wenn dies der sachlichen Förderung der Verfahren dient. 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Worterteilung und -entzug.

Rn 3 Der Vorsitzende hat auf eine disziplinierte und sachliche Erörterung des Sach- und Streitstandes hinzuwirken. Auf Verlangen hat der Vorsitzende auch den Mitgliedern des Gerichts die Ausübung des Fragerechts zu gestatten, ohne dass ihm eine diesbezügliche Zweckmäßigkeitskontrolle zusteht. Im Hinblick auf das Recht zur Worterteilung und -entziehung aus Abs 2 kommt ihm ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorläufiger Rechtsschutz.

Rn 4 § 17a GVG findet grds auch Anwendung im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren (BGH NJW 01, 2181; NJW 03, 1194; NJW-RR 05, 142; VersR 07, 1246) sowie in finanzgerichtlichen Eilverfahren (BFHE 194, 26). Die den Rechtsweg bejahende Entscheidung in diesen Verfahren entfaltet aber ebenfalls keine Bindungswirkung für das anschließende Klageverfahren, da das auf die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 30. Baulandsachen.

Rn 64 Im Streit um Geldentschädigung ist die Höhe maßgebend, § 6, indes ist der unstr Teil abzuziehen; ein unbezifferter Leistungsantrag ist nach den Wertangaben des Kl zu bemessen (München NJW 68, 1937 [KG Berlin 25.04.1968 - 1 W 373/68]; Köln JurBüro 70, 606; Zulässigkeit der Enteignung nach § 6 mit dem Verkehrswert der betr Fläche anzusetzen (BGH NJW 68, 153 [BGH 28.09.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 14b wurde durch Art 2 Nr 4 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) in das FamFG eingefügt. Die Vorschrift trat gem Art 26 Abs 7 des vorgenannten Gesetzes erst am 1.1.22 in Kraft und wurde kurz vor ihrem Inkrafttreten durch das Gesetz vom 5.10.21 (BGBl I 4607) geändert. Ihr Zweck ist die Beschleunigung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 871 ZPO – Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen.

Gesetzestext Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn kraft eigenen Nutzungsrechts ausübt, das Nutzungsrecht und gewisse dem Betriebe gewidmete Gegenstände in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören und die Zwangsvollstreckung abweich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablichtungen.

Rn 12 Die Kosten von Ablichtungen, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden, sind in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattungsfähig. Eine pauschale Abrechnung wie beim Anwalt oder wie beim Gericht ist hier allerdings nicht vorgesehen. Kann eine konkrete Abrechnung nicht vorgelegt werden, ist eine Schätzung nötig. Soweit aufgrund be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verkürzung von Kirchensteuern

Rz. 22 [Autor/Stand] Nicht anwendbar sind die §§ 385 ff. AO bei der Verkürzung von Kirchensteuern.[2] Sämtliche Bundesländer schließen mittlerweile bei der Kirchensteuer sowohl die materiellen Straf- und Bußgeldregelungen der AO (§§ 369 ff. AO) als auch die Anwendung der §§ 385 ff. AO aus (vgl. die Kirchensteuergesetze der Länder Baden-Württemberg: § 21 Abs. 3 KiStG; Bayern:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Zeugnisurkunden.

Rn 13 Weitere Beispiele für öffentliche Zeugnisurkunden iSv § 418 sind: Beglaubigungsvermerke (s Rn 6), Rechtskraftzeugnisse (Hamm FamRZ 82, 508, 509), nach § 273 II Nr 2 eingeholte amtliche Auskünfte (Hamm FamRZ 81, 915, 916), gerichtliches Verhandlungsprotokoll (vgl Rn 6; zur Beweiskraft s § 165), Protokoll des Gerichtsvollziehers (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; Köln NJW-RR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erweiterungen und Begrenzungen.

Rn 4 Jede Verbraucherschlichtungsstelle kann ihren Zuständigkeitsbereich gemäß Abs 3 erweitern mit Ausn der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Nach Abs 1a kann aber jede Verbraucherschlichtungsstelle ihr Angebot inhaltlich (nur bestimmte Wirtschaftsbereiche) oder nach einzelnen Vertragstypen sowie personell (nur bestimmte Unternehmer) und örtlich (nur Unternehmer eines besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mediator (Abs 2) und gemeinsame Ausübung der Mediation.

Rn 4 Der Begriff des Mediators ist gemäß Abs 2 nur sehr wenig festgelegt. Grds kann jede unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis Mediator sein. Berufsrechtlich ist der Begriff des Mediators nicht konkretisiert. Als Mediator kann daher nicht nur ein Rechtsanwalt oder ein Notar tätig werden, sondern auch ein Pädagoge, ein Therapeut, ein Konfliktmanager oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung der Immunität.

Rn 9 Entfällt das Verfahrenshindernis der Immunität durch Verlust des Status, so wird etwa die Strafverfolgung zulässig sofern nicht – speziell für Handlungen in Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Art 39 II 2 WÜD) – die Fortdauer ausdrücklich bestimmt ist. Art 43 nennt typische Fälle der Beendigung des Status durch deren Notifizierung des Entsendestaats (Art 43 lit a WÜD) od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Blindenzulagen (Nr 8).

Rn 23 Geschützt sind sowohl die Leistungen des ArbG oder Dienstherrn zur Unterstützung Nichtsehender. Blindenzulagen gem § 35 BVG sind nach § 54 SGB I und Blindenbeihilfen iSd § 72 SGB XII nach § 17 I 2 SGB XII unpfändbar. Geschützt werden Zulagen nach Landesrecht, zB nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17.12.97, GVBl S 436, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff des Abdrucks.

Rn 3 Unter Abdruck versteht man eine von vornherein auf größere Stückzahlen ausgelegte, vollständige Reproduktion des Schuldnerverzeichnisses. Um dem Gedanken der Massenproduktion Rechnung zu tragen, wird zudem gem Abs 1 S 1 der Vorschrift auch die Übermittlung in maschinell lesbarer Form, also auf Datenträgern oder im Wege einer Datenfernübertragung, erfasst (zur Vorgängerr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ansprüche aus dem Güterrecht.

Rn 145 Sie sind idR beziffert, so dass keine Besonderheiten gelten. Maßgeblich ist der begehrte Anteil einschl unstr Gegenstände (Ddorf JurBüro 06, 644), auch bei Vergleich (Ddorf FamRZ 07, 572). Bei fehlenden Anhaltspunkten für den Umfang des Zugewinnausgleichs befürwortet Dresden (MDR 09, 634) die Analogie zu § 52 II GKG. Zur str Wertaddition bei Klage und Widerklage vgl §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesgesetze.

Rn 7 Für eine Reihe von Verfahren vor dem AG räumt § 15a EGZPO dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit ein, eine obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung vor von der Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen vorzuschreiben. Deren Durchführung vor Klageerhebung ist dann eine zwingende, vAw zu prüfende Prozessvoraussetzung. Dies betrifft etwa Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung.

Rn 6 Die Fiktion des § 189 führt (ex nunc) sämtliche Rechtsfolgen einer wirksamen Zustellung herbei (auch in Bezug auf § 167, BGH NJW 15, 1760 [BGH 12.03.2015 - III ZR 207/14] Rz 19). Ein gerichtliches Ermessen besteht nicht. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der tatsächliche Zugang (Rn 4). Dieser (oder auch der frühest- oder spätestmögliche) Zeitpunkt ist nach allgemeinen Grundsät...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 315 (Unterschrift der Richter).

Rn 33 Die Unterschrift des die Verfügung erlassenden Richters ist erforderlich für Fristsetzungsverfügungen (BGHZ 76, 236 = NJW 80, 1167; BVerwG NJW 94, 746) und Zwischenverfügungen (BayObLG NJW-RR 96, 1167). Dagegen verneint der BGH vor dem Hintergrund der zunehmenden elektronischen Vorgangsbearbeitung das Unterschriftserfordernis für die Verfügung des Vorsitzenden zur Verl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 149. Vollstreckungsschutz.

Rn 251 §§ 765a, 813b. Wegen Nr 2112 KV Anl 1 GKG hat der GeS Bedeutung nur für die Anwaltsgebühren, § 25 II RVG. Der Wert ist nach dem Bruchteils-Interesse an der Maßnahme nach § 3 zu schätzen, bei § 813b nach der Differenz zwischen Verkaufswert und Versteigerungserlös (LG München WuM 94, 220). Sonderregelungen wie § 41 GKG bleiben für den Ausgangswert maßgeblich (LG München...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ständige Rechtsprechung.

Rn 7 Nach einer in der stRspr verwendeten, noch auf die Motive zurückgehenden Formel ist das Vorbehaltsurteil insoweit für das Nachverfahren bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (etwa BGHZ 82, 115, 117 f; 158, 69, 72). Hergeleitet wird diese Bindung aus § 318 (BGHZ 82, 115, 120; BAG NJW 72, 1216). Allerdings...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fruchtlose Leistungsaufforderung.

Rn 5 Der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner – ggf nach Aufenthaltsermittlung (§ 755) – aufgrund des Vollstreckungsantrags (§ 754) zur Leistung auf. Bleibt die Leistung aus oder wird die Gläubigerbefriedigung entgegen einer gütlichen Zahlungsvereinbarung (§ 802b) nicht erreicht, genügt dies für die Abnahme der Vermögensauskunft. Verweigert der Schuldner dann noch die Za...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel im Verweisungsstreit.

Rn 3 Da das Gericht, an das die Sache in einem insoweit unselbstständigen Zwischenverfahren verwiesen wurde, mit der Endentscheidung über die Kosten des Rechtsstreits insgesamt entscheidet, erfolgt im Verweisungsbeschluss selbst weder eine Kostenentscheidung noch eine Festsetzung des Streitwerts (zB FG Bln/Bbg EFG 10, 1625). Die Vorschrift erfasst allerdings nicht die nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ermächtigung der Landesregierungen bzw der Landesjustizverwaltungen zur Zuständigkeitskonzentration.

Rn 6 Die Landesregierungen sind zur Zuständigkeitskonzentration der Verfahren an einem oder mehreren Landgerichten im Verordnungswege ermächtigt. Dabei ist ihnen hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen für das Eingreifen der Ermächtigung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt worden. Ferner sind die Landesregierungen ermächtigt, die Befugnis zur Zuständigkeitszuweisung im...mehr