Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.5 Erklärung der Aufrechnung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach Abs. 4 Satz 1 ist die Aufrechnung gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung zum 1.8.2016 vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II, § 43 Rz. 30). Der Verwaltungsakt muss Aussagen dazu enthalten, welche gegenseitigen Forderungen gegen welche Person in welcher Höhe ab wann gegeneinander a...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Umzug einer von Gewalt betroffenen Frau in ein Frauenhaus wird regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt am Standort des Frauenhauses begründet. Gemäß § 36 Abs. 2 sind dann die dort zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch örtlich zuständig. Damit erhalten von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder Leistungen nach diesem Buch am Ort des Frauenhauses. Du...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zwei weitere Ausprägungen der allgemeinen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I sind in § 59 geregelt. Die Vorschrift verweist für die allgemeine Meldepflicht, die der Leistungsberechtigte auf Aufforderung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfüllen hat, auf § 309 SGB III. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung, d. h. dass die jeweils gültige Fas...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 36 Vor Erlass des Aufrechnungsaktes ist dem betroffenen Leistungsberechtigten rechtliches Gehör zu gewähren. Die Aufrechnung ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende schriftlich zu erklären und zu begründen (§ 35 SGB X). Gegen den Aufrechnungsakt besteht die Möglichkeit des Widerspruchs und der Anfechtungsklage (BSG, Urteil v. 9.3.2016, B 14 AS 20/15 R; BSG, ...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.3 Höhe der Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 regelt die Höhe der Aufrechnung. Das Gesetz unterscheidet dabei danach, ob der Forderung des Jobcenters ein vorwerfbares Verhalten des Leistungsempfängers zugrunde liegt. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Aufrechnung in den Fällen des § 41 oder § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 50 SGB X 10 % des für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs. U...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.3 Vorliegen eines Meldezwecks

Rz. 13 Die Meldezwecke sind in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend aufgezählt. Da die Nr. 4 und 5 jedoch ausnehmend weit gefasst sind, kommt der abschließenden Aufzählung keine nennenswert begrenzende Wirkung zu. § 309 Abs. 2 SGB III nennt als Zwecke: die Berufsberatung (die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskünften und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.4 Inhalt

Rz. 20 Liegen die genannten Voraussetzungen vor, hat sich der Meldepflichtige zu der in der Aufforderung genannten Zeit bei dem Träger der Grundsicherung zu melden. Dabei handelt es sich um eine sog. unvertretbare Handlung, die nur von dem jeweiligen Leistungsberechtigten erfüllt werden kann (Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 21). Eine Vertretung ist daher nicht gestattet...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Meldung bei dem zuständigen Grundsicherungsträger ist eine unvertretbare Handlung des Leistungsberechtigten, die nicht mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 24). Erfüllt der Leistungsberechtigte die Meldepflicht des § 309 SGB III nicht, verwirklicht er weder eine Schadenersatzpflicht nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.5 Keine Entlohnung der begleitenden Person durch den Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 19 In Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten von gesetzlicher Krankenversicherung und Eingliederungshilfe ist ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b Abs. 1d SGB V in den Fällen ausgeschlossen, in denen die begleitende Person für ihre Betreuung des wesentlich behinderten Krankenhauspatienten (§ 99 SGB IX) im Rahmen der Eingliederungshilfe "Assistenz-Leistungen" nach § 11...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.7 Nordrhein-Westfalen

§ 41 Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen [1]mehr

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Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen

Zusammenfassung Überblick Das Land NRW fördert über die NRW.Bank. Man kann die einzelnen Programme im Internet unter den Anschriften www.mbv.nrw.de und www.nrwbank.de einsehen und dort Anträge und Bescheinigungen herunterladen. 1 Förderprogramme des Landes NRW Das Land NRW bietet folgende Förderprogramme für Objekte, die in NRW belegen sind, an: Kurzübersicht Förderprogramme NR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.10 Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Die Einfriedigungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes über die Beschaffenheit, den Standort und die Kostentragung von Grundstückseinfriedigungen zur Anwendung kommen.[1] Es gelten f...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.6 Nordrhein-Westfalen

Im Nachbarrechtsgesetz von Nordrhein-Westfalen ist sowohl das Fensterabwehr- als auch das Lichtschutzrecht geregelt. § 4 Abs. 1 NachbG NRW regelt das Fensterabwehrrecht. Fenster sind hierbei Lichtöffnungen jeder Art, wobei die Lichtdurchlässigkeit entscheidend ist. Deshalb sind auch durch Glasbausteine geschlossene Maueröffnungen Fenster.[1] Nur wenn Glasbausteine und ähnlich...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.6 Ähnliche Programme

NRW.Bank > NRW.Sanierung privater Hausanschlüssemehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Antragstellung

Zuständigkeit Die Antragstellung erfolgt bei der Bewilligungsbehörde. Dies ist die entsprechend zuständige Stadt- und Kreisverwaltung. Zuständig ist die Verwaltung, in deren Gebiet das Objekt belegen ist. Antragsformulare erhält man bei der entsprechenden Verwaltung oder auf der Webseite der NRW.Bank. Behördenverzeichnis Ein Verzeichnis der Bewilligungsbehörden findet man auf d...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 NRW.BANK Förderung von Mietwohnraum – Modernisierung: Reduzierung von Barrieren und Einbruchschutz

Dieses Programm entspricht im Wesentlichen dem Programm "Förderung selbst genutzter Wohnungen – Reduzieren von Barrieren". Aus diesem Grund werden hier nur die Abweichungen beschrieben. Förderberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, wenn sie über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen. 4.1 Konditionen Gefördert werden pro vermietete Wohnung Darlehen in ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 NRW.Bank Gebäudesanierung

6.1 An wen richtet sich das Programm? Gefördert werden Privatpersonen, die diese Förderung für ihr selbst genutztes Wohneigentum (inkl. 2-Familien-Häuser) nutzen. 6.2 Was wird gefördert? Diese Programm fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie den barrierefreien Umbau der Wohnung. Insbesondere folgende Maßnahmen werden geförder...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 25.000 EUR und maximal 2 Mio. EUR. In begründeten Ausnahmefällen können auch Darlehen von mehr als 2 Mio. EUR gewährt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Allerdings darf die Summe der Förderungen die Summe der Investitionskosten nicht übersteigen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Bewilligungsbehörde Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank. Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite der NRW.Bank.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 NRW.BANK Förderung selbst genutzten Wohnraums – Modernisierung: Reduzierung von Barrieren und Einbruchschutz

3.1 An wen richtet sich das Programm? Gefördert werden Eigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sofern eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorliegt. Die Antragsteller müssen natürliche Personen sein. Zum Haushalt muss mindestens eine volljährige Person und ein Kind oder eine Person mit Schwerbehinderung gehören. Das Förderobjekt is...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.7 Ähnliche Programme

KfW-Bank: Altersgerecht Umbauen Förderung von Mietwohnungen – Reduzieren von Barrierenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 An wen richtet sich das Programm?

Gefördert werden Privatpersonen, die diese Förderung für ihr selbst genutztes Wohneigentum (inkl. 2-Familien-Häuser) nutzen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 NRW.BANK Förderung selbst genutzten Wohnraums – Denkmalgerechte Erneuerung

5.1 An wen richtet sich das Programm? Antragsberechtigte Diese Förderung steht natürlichen Personen als Eigentümer, als Erbbauberechtigten oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmern mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, mittelständischen Unternehmern, Einrichtungen der öffentlichen Hand, gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften zur V...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank des Antragstellers. Diese wird den Darlehensantrag an die NRW.Bank weiterleiten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Zinsen, Laufzeit, Auszahlung

Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen gewährt und zu 100 % ausgezahlt. Die Laufzeiten betragen zwischen 10 und 30 Jahren. Das 1. Jahr ist tilgungsfrei. Privatpersonen wird über die gesamte Laufzeit ein Zins von 0,75 % gewährt. Bei Unternehmern ist der Zins risikoabhängig (siehe www.nrwbank.de/konditionen). Das Darlehen sollte innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Ähnliche Programme

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Das Land NRW fördert über die NRW.Bank. Man kann die einzelnen Programme im Internet unter den Anschriften www.mbv.nrw.de und www.nrwbank.de einsehen und dort Anträge und Bescheinigungen herunterladen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 An wen richtet sich das Programm?

Gefördert werden Eigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sofern eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorliegt. Die Antragsteller müssen natürliche Personen sein. Zum Haushalt muss mindestens eine volljährige Person und ein Kind oder eine Person mit Schwerbehinderung gehören. Das Förderobjekt ist dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Tilgungnachlässe

Nach Abschluss der Maßnahme können Tilgungsnachlässe i. H. v. 20 % beantragt werden. Erlangt die modernisierte Wohnung einen überdurchschnittlichen energetischen Standard (s. Hinweis in Abschn. 4.2) erhöht sich der Tilgungnachlass um bis zu 5 %. Werden ausschließlich ökologische Dämmstoffe (Blauer Engel oder natureplus-Standard) verwendet, sind nochmals bis zu 5 % an Tilgung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Diese Programm fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie den barrierefreien Umbau der Wohnung. Insbesondere folgende Maßnahmen werden gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz durch den Einbau von neuen Fenstern, Türen oder Maßnahmen zur Wärmedämmung Erneuerung der Heizungsanlage oder deren Komponenten (bei Einbau einer Hei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.1 An wen richtet sich das Programm?

Antragsberechtigte Diese Förderung steht natürlichen Personen als Eigentümer, als Erbbauberechtigten oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmern mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, mittelständischen Unternehmern, Einrichtungen der öffentlichen Hand, gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften zur Verfügung. Voraussetzung ist die Kredi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2 Zusammenstellung der Einkommensgrenzen

In den einzelnen Programmen wird häufiger auf Einkommensgrenzen hingewiesen. Die nachfolgende Tabelle ist eine Zusammenstellung dieser Einkommensgrenzen. Die im Tabellenkopf genannte Einkommensgrenze 100 % gilt für die Eigentumsförderung und die Mietwohnungsbauförderung der Einkommensgruppe A nach dem Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz (WFNG) NRW:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Barrieren abbauen oder verringern Über dieses Programm werden bauliche Maßnahmen gefördert, die an einem bestehenden Gebäude und an dessen Außenanlagen bestehende Barrieren abbauen oder verringern. Die Maßnahmen müssen die Forderungen der DIN 18040-2 erfüllen. Es kann sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln: Umbau der Dusche zu einer bodengleichen Dusche oder deren Ein...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

15 % Eigenanteil Die Bewilligung der Darlehen setzt zunächst voraus, dass der Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von 15 % an den geförderten Bau- und Baunebenkosten erbringen kann. Nimmt der Antragsteller zusätzlich Fördermittel zur Verbesserung der Energieeffizienz in Anspruch, so muss zusätzlich auch der wohnungsnutzende Haushalt die Einkommensgrenzen einhalten. Die Bau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Konditionen

Gefördert werden pro vermietete Wohnung Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 EUR der anerkannten förderungsfähigen Bau- und Baunebenkosten. Darlehen unter 5.000 EUR pro Wohnung kommen nicht zur Auszahlung. Wahlweise wird eine Mietpreis- und Belegungsbedingung von 20 bis 25 Jahre vereinbart. Die Länge der Bindung hängt vom Zeitraum der Zinsbindung ab. Die Mietpreisobergrenzen je ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Auszahlung und Tilgungsnachlässe

Die Auszahlung erfolgt bei Darlehen bis 15.000 EUR in 2 Raten. 50 % werden bei Beginn der Maßnahme ausgezahlt, die weiteren 50 % nach Abschluss und Prüfung des Kostennachweises. Wurde Darlehen über 15.000 EUR beantragt, erfolgt die Auszahlung in 3 Raten: 25 % bei Beginn, 55 % nach Fertigstellung und 20 % nach Prüfung des Kostennachweises. Das Land NRW begünstigt diese Förderd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Das Eigenkapital muss 20 % der geförderten Bau- und Baunebenkosten abdecken. Handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 555b BGB, wird kein Eigenkapital verlangt. Die Mietwohnung muss in NRW belegen sein. Grundsätzlich muss die Maßnahme innerhalb von 60 Monaten nach Förderzusage abgeschlossen sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Konditionen

Die Darlehen dieses Programms werden bis zu einem Betrag von 75.000 EUR gewährt. Darlehen unter einem Betrag von 2.500 EUR werden nicht gewährt. Eine Minderung des Auszahlungsbetrags durch eventuelle Kosten wird nicht vorgenommen. Die Auszahlungsquote beträgt somit 100 %. Die Darlehenslaufzeit beträgt mindestens 10 Jahre, maximal 20 Jahre. Die 1. Zinsfestschreibung beträgt 10...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Was wird gefördert?

Die Fördermittel sind für die denkmalgerechte Modernisierung und auch energetische Optimierung gedacht. Hierbei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bestimmte Gebäude aufgrund ihres Alters oder kulturellen Werts für die Allgemeinheit nicht so umgestaltet werden können, dass sie als vollständig energetisch saniert gelten können. Förderungsfähig sind folgende Maßnahmen: Gefö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme des Landes NRW

Das Land NRW bietet folgende Förderprogramme für Objekte, die in NRW belegen sind, an: Kurzübersicht Förderprogramme NRWmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Es können Darlehen in Höhe von 120.000 EUR pro Wohnung bezogen auf die anerkannten förderungsfähigen Bau- und Baunebenkosten beantragt werden. Wird in die Wohnung oder an der Wohnung erstmalig ein Aufzug angebracht, so wird die Darlehensgrenze um 2.500 EUR erhöht. Darlehensbeträge unter 5.000 EUR werden nicht gewährt. Diese Förderung kann mehrfach bis zum Erreichen der Darleh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 1 Zur Systematik der Grenzabstandsregelung

Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken finden sich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Keine nachbarrechtlichen Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken gibt es in Bremen und Hamburg, beides Länder, die tra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumschutz in Städten und G... / 5 Ausnahmen und Befreiungen

Einen Baumschutz um jeden Preis gibt es mit Blick auf die §§ 65 bis 68 BNatSchG nicht. Vielmehr müssen Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften enthalten, auf deren Grundlage im Einzelfall auf Antrag geprüft wird, ob es für die Beseitigung oder Beschneidung von geschützten Bäumen rechtlich anerkennenswerte Gründe gibt, die für eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.32 Moschee – Gebetsrufe über Lautsprecher

Gebetsrufe eines Muezzins stellen keine rechtlich erhebliche Lärmbelästigung dar, wenn die für allgemeine und reine Wohngebiete nach TA Lärm und Landes-Immissionsschutzgesetz maßgeblichen Lärmrichtwerte eingehalten werden. Auch die Dauer des einzelnen Gebetsrufs hält sich in dem üblichen zeitlichen Rahmen anderer religiöser Bekundungen, die mit Lärm verbunden sind (vgl. hier...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.1 Nachträgliche Anordnungen

Die Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht des § 22 Abs. 1 BImSchG, schädliche Umwelteinwirkungen durch den Anlagenbetrieb zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, kann von der zuständigen Immissionsschutzbehörde jederzeit durch Anord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr