Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Anspruch der Agentur für Arbeit auf Erstattung der SGB III-Leistungen

Rz. 24 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch für den Fall, dass ein Arbeitgeber trotz des Forderungsübergangs nach § 115 SGB X mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an einen Dritten gezahlt hat. Aber auch wenn der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an einen Dritten gezahlt hat (z. B. Pfändungsgläubiger), i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dies wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach §...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Übersicht)

Überblick Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer von dem im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegten Steuersatz von 3,5 % abweichen und eigenständig einen anderen Steuersatz festlegen. Davon haben inzwischen die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Nur Bayern hat bisher noch keine Erhöhung geplant. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 11 des Grunderwerbsteuergese...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenrichtwert: Erfolg mit Einspruch gegen Steuerbescheid

Nachrechnen beim Grundsteuerwertbescheid kann sich lohnen. Setzt das Finanzamt überhöhte Bodenrichtwerte an, können Immobilieneigentümer mit einem Einspruch Erfolg haben, wie ein neueres Urteil aus Nordrhein-Westfalen zeigt. Für die Berechnung der neuen Grundsteuer kann es einen großen Unterschied machen, ob es um unbebaute Flächen im Außenbereich geht oder nicht. Setzen Fina...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzgesetze der Bundesländer im Überblick

Der Bund hat das Klimaschutzgesetz zuletzt 2024 konkretisiert. Die Bundesländer ziehen schrittweise nach. Manche schießen teilweise über den Net-Zero-Zeitplan – und die Ziele – hinaus. Was gilt schon oder ist geplant? Die meisten Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze oder Programme für den Klimaschutz. Sie ergänzen oder präzisieren die bundesweiten Ziele – das betrifft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Die Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung (§§ 4–4b StBVV n. F.) sind zum 1.7.2025 an die entsprechenden Vorschriften des RVG angeglichen worden. Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Zulässigkeit der Beschwerde

Rz. 4 Wurde das Ordnungsgeld durch das BfJ festgesetzt, kann diese Entscheidung mit der Beschwerde nach dem FamFG (§ 58ff. FamFG) angegriffen werden. Daneben ist die Beschwerde statthaft gegen die Entscheidung, durch die der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wurde, sowie gegen die Entscheidung über die Kosten bei Einstellung des Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.1 Aufwendungen

Dem Steuerpflichtigen müssen Aufwendungen, d. h. bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Geldausgaben, Sachwerte) entstehen.[1] Der Begriff "Aufwendungen" hat im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den gleichen Inhalt wie bei den Werbungskosten und Sonderausgaben.[2] Als Aufwendungen werden allgemein alle beim Steuerpflichtigen abfließenden Güter angesehen, die in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung s...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.2 Verpflichtung zum Abschluss von Verträgen (Abs. 1)

Rz. 7 Nach § 36 Abs. 1 sind die Rehabilitationsträger dazu verpflichtet, die zur Ausübung von Rehabilitationsleistungen erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung zu stellen. Zur Erreichung dieser beiden Ziele verpflichtet § 38 Abs. 1 die Rehabilitationsträger zum Abschluss von Verträgen mit Rehabilitationsdienste...mehr

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Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 2.3 Bestimmtheit und Inhalt der Ermächtigung

Rz. 5a Zulässig ist eine Ermächtigung nur, wenn sie bestimmt genug ist. Sie muss die Abgrenzung zu den niedergelassenen Kinderärzten und den Frühförderungsstellen erkennen lassen. Dadurch sollen Interessenkollisionen mit niedergelassenen Ärzten vermieden werden (Loose, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 119 Rz. 11). Kritisch gesehen wird (Hänlein, SGb 2025, 119, 145), wenn der Zugang...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.1 JAV für Unternehmer und Ehegatten/Lebenspartner (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 erfasst die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner) und Buchst. c (in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder rechtsfähigen Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätige) kraft Gesetzes Vers...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.5 Kostenerstattung

Rz. 22 Abs. 4 trifft eine Kostenerstattungsregelung, die gegenüber anderen Erstattungsvorschriften nachrangig ist und nur auf Antrag des Arbeitslosen anzuwenden ist. Erstattet werden können nur notwendige Reisekosten. Dafür kann das Bundesreisekostengesetz sinngemäß angewandt werden. Notwendig sind Reisekosten nur dann, wenn sie unvermeidbar entstehen, insbesondere Fahrtkost...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger, bei denen eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt wird: Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Maßnahme, Maßnahme der Benachteiligtenförderung (§§ 74 ff.). Rz. 4 Die Auskunftspflicht erstreckt sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.2 Allgemeine Meldepflicht

Rz. 3 Die allgemeine Meldepflicht besteht nur für Arbeitslose. Damit wird § 309 eindeutig von § 38 Abs. 1 abgegrenzt. Bei der dort bestehenden Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung liegt Arbeitslosigkeit regelmäßig noch nicht vor. Allerdings kann nach Maßgabe des § 141 bereits eine wirksame Arbeitslosmeldung vorgenommen werden. Das dürfte häufig möglich sein, weil § 141 Abs. 1 S...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / VIII. Aktenverwahrung

Die Akte des güterichterlichen Verfahrens wird gesondert aufbewahrt und entsprechend der Aktenordnung erst nach Abschluss des Hauptverfahrens zu dessen Akten gegeben.[23]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Günstigeres Recht (Abs 2).

Rn 2 Kann der Unterhaltsberechtigte nach dem in Art 3 vorgesehenen Recht des Aufenthaltsortes von der verpflichteten Person keinen Unterhalt erhalten, so gilt das am Gerichtsort geltende Recht. Im Interesse des favor creditoris ist die lex fori anzuwenden (II), OVG Berlin-Brandbg NVwZ-RR 13, 207 [OVG Nordrhein-Westfalen 07.11.2012 - 6 E 432/12].mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mitbestimmungsfragen.

Rn 5 Das Mitbestimmungsrecht gem § 87 I Nr 9 BetrVerfG (vgl Junker FS Kreutz [10], 171; Bruns NZM 14, 539) betrifft (nur) die echten Werkmietwohnungen (LG Aachen ZMR 84, 280). Dagegen besteht bei Werkdienstwohnungen kein Mitbestimmungsrecht. Auch die Umwandlung einer Werkmietwohnung in eine Werkdienstwohnung unterliegt nicht der Mitbestimmung (OVG Münster WuM 95, 600 [OVG No...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nichtigkeit.

Rn 20 Wirksam ist eine Verfügung von Todes wegen, wenn der testierfähige Erblasser sie höchstpersönlich und formgerecht errichtet hat und sie sich weder inhaltlich von Anfang an als nichtig erweist noch nachträglich nichtig wird. In gleicher Weise nichtig ist ein Testament, wenn es ›vollkommen unbestimmte, widersinnige, rechtlich und tatsächlich unmögliche Bestimmungen und B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlerhafte Erfassung.

Rn 13 Unklar ist, ob der Umlageschlüssel ›Verbrauch‹ anzuwenden ist, wenn nur eine Messung durch nicht geeichte Messgeräte möglich ist. Weil nicht nur die Nutzung des Messgeräts, sondern auch die Nutzung der mit dem Messgerät ermittelten Daten gg das Öffentliche Recht verstößt (OVG Münster NVwZ-RR 16, 807 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.07.2016 - 4 A 1150/15]), wird man den so e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 5 Aus dem Begriff des Sendens wird die Notwendigkeit einer gewissen Verkörperung und Textform (Briefe, Faxe, E-Mails, SMS) gefolgert (Köln K&R 12, 57 – Übermittlung eines adressierten Gewinnprotokolls ausr; LG Köln BeckRS 10, 11062 Anrufbeantworteraufzeichnung nicht ausr; ebenso HP/Kotzian-Marggraf Rz 3, aA LG Lübeck v 3.6.10 – 14 S 71/10; LG Köln NJW-RR 09, 1068 [LG Köln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Landesrechtliche Zuständigkeiten.

Rn 3 Zuständig sind in: Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen (VO v 16.1.01, GVBl 2), Bayern die Regierung von Mittelfranken (VO v 2.5.00, GVBl. 293), Berlin Bezirksverwaltungen (§§ 3 II 1, 4 I 2 AZG idF v 22.7.96, GVBl 302, 472), Brandenburg Ministerium der Justiz (§ 18 Bbg AGBGB v 28.7.00, GVBl 114; Flüß NJ 2000, 634), Hamburg die Bezirksämter (AO v 1.8.98, AA 245...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 23 Sich aus dem gemE ergebende Pflichten liegen vor, wenn eine Verpflichtung alle WEigtümer als Eigentümer des gemE trifft (s.a. BGH NJW 16, 1735 Rz 18; 14, 1093 Rz 6; 13, 3092 Rz 10). Bsp: Ausgleichsansprüche aus § 14 III (§ 14 Rn 51 ff), Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus § 18 III und/oder aus §§ 677 ff BGB (s.a. LG Düsseldorf ZMR 17, 575), grds die Erfüllung von...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / I. Einleitung

Das güterichterliche Verfahren führt in der gerichtlichen Praxis nach wie vor ein Schattendasein. So sind im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen bei 232.734 Zivilverfahren vor den Amtsgerichten lediglich 1.258 an den Güterichter verwiesen worden. Bei insgesamt 128.715 Verfahren in Familiensachen erfolgten 711 Verweisungen. Von den 74.556 erstinstanzlichen Zivilsachen vor den La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Der Verw als öffentlich-rechtlicher ›Störer‹.

Rn 63 Der Verw kann nicht als öffentlich-rechtlicher ›Störer‹ angesehen werden (aA zum alten Recht OVG NRW NVwZ-RR 16, 807 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.07.2016 - 4 A 1150/15] Rz 4; VGH BW NJW 74, 74 [VGH Baden-Württemberg 08.08.1973 - VI 879/72]; VG Hannover ZWE 18, 380 Rz 22). Die GdW ist in Bezug auf das gemE nach §§ 18 I, 9a II stets der Zustandsstörer, obwohl die WEigtüme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält, zusammen mit § 1922, den Grundsatz des Vonselbsterwerbs der Erbschaft, dh die Erbschaft fällt im Zeitpunkt des Todes des Erblassers ohne Wissen und Wollen des Erben kraft Gesetzes an, ohne dass es hierfür der Geschäftsfähigkeit bedarf. Rn 2 Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist zwar nicht im eigentlichen Sinne höchstpersönlich (so aber Zwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) WEigtümer.

Rn 32 Verstoßen die WEigtümer gg Öffentliches Recht, ist das rechtswidrig. Die Folge dieses Verstoßes kann bspw darin liegen, dass die GdW ein Messergebnis nicht nutzen darf (OVG Münster NZM 16, 773 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.07.2016 - 4 A 1150/15]; VG Köln ZWE 15, 292; 15, 293). Ferner kann ein Bußgeld verwirkt sein. Schließlich kann der Staat durch einen Verwaltungsakt an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verpflichtung.

Rn 31 Richtet eine öffentlich-rechtliche Vorschrift Anforderungen an eine WE-Anlage, ist zu unterscheiden. Ist das SonderE betroffen, muss der WEigtümer als Sondereigentümer diese erfüllen. Denn für ein gemeinsames Handeln fehlt es an einer Beschl-Kompetenz (BGH ZMR 17, 317 Rz 23). Gehen vom SonderE Gefahren aus, gilt nichts anderes. Ist hingegen das gemE zu verändern, zB in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verletzung eigener Pflichten.

Rn 46 Verletzt der Inhaber einer Rechtsposition eigene Pflichten, ergeben sich die Konsequenzen dieses Fehlverhaltens regelmäßig aus den geschriebenen Regeln des allg und des besonderen Schuldrechts, also insb § 254 (s BGH VersR 06, 847, 850) sowie den §§ 293 ff, 273 f, 320 ff und §§ 314, 323 ff, 280 ff (s Schmidt-Kessel Gläubigerfehlverhalten § 22); die Schuldrechtsmodernis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 146 Der Entscheidungsspielraum ist überschritten bei Kosten für Maßnahmen, die nicht erforderlich oder sinnlos sind. Das gilt: Wenn sich der Vermieter auf unangemessene, Marktunübliche überhöhte Entgelte einlässt (Dorf ZMR 14, 31; Celle ZMR 99, 238, 240; LG Köln NZM 05, 453). Der Vermieter muss zwar nicht unbedingt den billigsten Anbieter wählen (Rn 143). Von ihm kann aber...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / II. Bestattungskostenpflicht der Angehörigen nach Erbschaftsausschlagung

Wer das Erbe ausschlägt, um sich die Beerdigungskosten zu ersparen, ist auf der falschen Spur. Denn die Kostenübernahmepflicht gilt, wenn kein zahlungsbereiter Erbe "greifbar" ist, im Ergebnis auch für Angehörige, die das Erbe ausgeschlagen haben, und zwar nach öffentlichem Recht.[4] Gesetzgebungskompetenz für die Kostenabwälzung nach öffentlichem Recht haben die Bundeslände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten.

Rn 17 Wegen der grds Formfreiheit des Maklervertrags wird die Rechtspraxis häufig mit vermeintlich konkludent geschlossenen Verträgen beschäftigt. Dabei gilt: An den Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten werden strenge Anforderungen gestellt; Unklarheiten gehen zu Lasten des Maklers (zB BGH NZM 02, 533, 534 [BGH 11.04.2002 - III ZR 37/01]). Das bloße Entgegennehmen vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. VOB/A.

Rn 9 Teil A der VOB enthält Regelungen für die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Sie geben vor, wie und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen werden kann (Vergabeverfahren und Vergabebedingungen), nicht aber die Vertragsbedingungen (die VOB/A enthält kein Bauvertragsrecht, so Quack BauR 04, 1492). Im Zuge der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien gelten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a BGB Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.3 Sonstiges

Rz. 13 Für das SG Chemnitz bietet § 328 Abs. 3 Satz 2 keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Zuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (SG Chemnitz, Urteil v. 25.10.2017, S 35 AS 4231/15, bezogen auf vorläufige Entscheidungen im Grundsicherungsrecht). Das SG hat darauf hingewiesen, dass dies in der Vergangenheit jedenfalls für die Beiträge im Falle eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Jansen, SGB VI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors.r Richter am Landessozialgericht NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VI – Rentenversicherung – ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 war er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Jansen, SGB IV Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB IV – Gemeinsame Vorschriften – ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 war er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Jansen, SGB X Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vorsitzender Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB X – Verwaltungsverfahren – ist Herr Dr. Johannes Jansen. Seit 1984 ist er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in den Ruhestan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII –Gesetzliche Unfallversicherung, SGB XII – Sozialhilfe und zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB XI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für das Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung ist Herr Dr. iur. Thomas Sommer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Herr Dr. Sommer kommentiert bereits seit Jahren im Haufe SGB-Kommentar und betreut neben dem SGB XI auch das SGB V als Herausgeber. Er veröf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften ist Herr Dr. jur. Thomas Sommer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D. Herr Dr. Sommer bearbeitet im Haufe SGB-Kommentar bereits seit Jahren schwerpunktmäßig die §§ 20 bis 43c SGB V. Er ist außerdem Herausgeber des K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Jung, SGB VII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, SGB XII – Sozialhilfe und zum...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB XII – Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter a.D. am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Herr Jung ist außerdem Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VIII –...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.4 Verfassungsrechtliche Fragen zu Abs. 5

Rz. 28 Gegen die Regelung des Abs. 5 sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[1] Zwar ist Art. 1, 20 Abs. 3 GG (Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums) durch die Regelung nicht betroffen, denn das Existenzminimum ist durch die Zahlung von Alg II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und AsylbLG bereits sichergestellt. Dass familienbezogene Sozialleistungen wie Elterng...mehr