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Drohnen für den Arbeitsschutz: Vorteile, potenzielle Gef ... / 1.3 Betriebskategorien

Dr. Joerg Hensiek
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Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet.

Die 3 Betriebskategorien für Flugoperationen tragen die Bezeichnungen Open (Offene Kategorie), Specific (Spezielle Kategorie) und Certified (Zulassungspflichtige Kategorie).

Infographic

1. Offene Kategorie

Die Drohnen der meisten Nutzer dürften in die Offene Kategorie fallen, insbesondere die Hobby-Drohnensteuerer. Sie regelt Flugoperationen mit geringem Risiko. Folgende Punkte sind hierbei besonders relevant:

  • Die Kategorie ist wiederum unterteilt in Unterkategorien: in A1-Flüge über Menschen, A2-Flüge in der Nähe von Menschen sowie A3-Flügen in weiter Entfernung von Menschen.
  • Sie ist genehmigungsfrei.
  • Die maximale Flughöhe beträgt lediglich 120 Meter über dem Boden.
  • Startmasse muss unter 25 kg betragen.
  • Flüge sind nur in Sichtweite erlaubt.
  • Das Mindestalter für den Betrieb von Drohnen liegt zwischen 12 und 16 Jahren. Hierbei liegt der Ermessensspielraum bei den einzelnen Staaten.
  • Für Drohnen besteht eine Haftpflicht, deren genaue Ausgestaltung bzw. Regelung ebenfalls abhängig den Nationalstaaten überlassen wird.
  • Der Transport von gefährlichen Gütern mit den Drohnen ist untersagt.
  • Eine Kennzeichnung der Drohne ist ab Drohnen-Klasse C1 notwendig.
  • Flüge sind nur außerhalb der durch die Staaten festgelegten Restricted Flight Zones erlaubt. Wo diese Zonen in einem bestimmten Land sind, ist ebenfalls den Vertragsstaaten überlassen. Der Drohnenanwender kann ihre Lage online in Erfahrung bringen, so z. B. in der Droniq-App der Deutschen Flugsic...

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