Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Stichtagsprinzip

Rz. 3 Wie das Stichtagsprinzip i. R. d. Erb- bzw. Schenkungsteuer auszulegen ist, hat der BFH in mehreren Urteilen geklärt, so z. B.: BFH vom 06.12.1989 (BFH/NV 1990, 643). Es geht nicht darum, das Bereicherungsprinzip mit dem Stichtagsprinzip in Einklang zu bringen. Maßgebend ist die Bereicherung am Stichtag. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, später eintretende Ereignisse,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / V. Sonstiges

Rz. 77 [Autor/Stand] Die hessische Landesregierung weist in der Gesetzesbegründung[2] darauf hin, dass eine insgesamt aufkommensneutrale Grundsteuerreform bereits beim Gesetz gebungsverfahren des Bundes ein zentrales politisches Ziel war. Die Aufkommensneutralität setzt voraus, dass die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 so anpassen, dass trotz des durch die Reform v...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Übersicht über die einzelnen Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter im Bundesgebiet

Rz. 35 In den einzelnen Bundesländern sind die Zuständigkeiten für Erb- und Schenkungsfälle zumeist zentralisiert, d. h., ein FA ist für den Geschäftsbereich mehrerer FÄ zuständig. Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) kann man unter Service/Behördenwegweiser/Finanzamtssuche auch das zuständige Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer fin...mehr

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ZErb 10/2025, Sozialrecht

Das Sozialamt und der Testamentsvollstrecker Die Testamentsvollstreckung schützt den sozialleistungsberechtigten Erben gem. § 2211 BGB effektiv vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass.[1] Eine Anrechnung des Erbes als Vermögen scheidet aus, da der Erbe bei angeordneter Dauertestamentsvollstreckung nicht über das Vermögen verfügen kann und es ihm nicht zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das E-Government, worunter die elektronische Abwicklung von Prozessen innerhalb der Regierung und Verw verstanden wird, stellt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Regierungsaufgabe dar. So diente bspw das Programm des Bundes "E-Government 2.0" ua der Entwicklung von Prozessketten, da insb an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kritische Würdigung

Rn. 51 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Mindestumfang der E-Bilanz geht weit über die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB hinaus und schafft faktisch eine neue "umgekehrte Maßgeblichkeit" (s Herzig, DStR 2010, 1907; Hoffmann, DB 2010, Heft 38, M1; Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, Stellungnahme v 05.10.2010, Anlage, 15), wobei sich diese ausschließlich auf die Ausweisv...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der 1974 geborene Antragsgegner ist Vater der im Mai 2012 geborenen Tochter J., die seit der Trennung der Eltern im Jahr 2014 im Haushalt der Kindesmutter lebt. Nachdem der Antragsgegner zuvor länge...mehr

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Hypotax-Zahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Hypotax ist eine fiktive Steuer vom Einkommen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber von dessen Lohn einbehält. Sie stellt ein rechnerisches Element der Gehaltsberechnung dar. Ziel ist, einen ins Ausland entsandten Arbeitnehmer so zu stellen, als wäre er weiterhin im Entsendestaat tätig (Ausgleich des Besteuerungsunterschieds durch Nettol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3 Zulässige Zwecke für die Verarbeitung der gespeicherten Daten (S. 2)

Rz. 18 Auf den ersten Blick erscheint der Regelungsgehalt des § 88a S. 2 AO gegenüber seinem S. 1 redundant. Anders als in seinem S. 1 regelt § 88a AO in seinem S. 2 aber nicht das Sammeln, sondern die weitere Nutzung der gesammelten Daten.[1] Eine Verwendung der gesammelten Daten ist nach § 88a S. 2 AO nur für Verfahren i. S. d. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und b AO zulässig...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Die Vorschrift fingiert das Fortbestehen der Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit (hierzu die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes v. 20.3.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit). Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 (dazu Rz. 3) regelt insoweit nichts Neue...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.5 Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen

Rz. 16 Die Vorschrift bestimmt die Anrechnung einer bestimmten Gruppe von Beschäftigten, die auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden können, auch wenn sie nicht schwerbehindert sind. Hierbei handelt es sich um Inhaber von Bergmannversorgungsscheinen, zu deren Beschäftigung Arbeitgeber aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in Bundesländern mit Bergbauindustrie (Nie...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Soweit es um die Frage geht, ob Fremdgeschäftsführer selbständig oder abhängig beschäftigt sind, ist an die Rechtslage betreffend Gesellschafter-Geschäftsführer anzuknüpfen (hierzu Rz. 86 ff.). Diese gestaltet sich – zusammenfassend – wie folgt: ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig (Rz. 97). Vielmehr mu...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (hierzu BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

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Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Hinblick auf entsprechende Obliegenheiten zur bevorzugten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist festzustellen, dass betroffene Personen keinen individuellen Einstellungsanspruch aus derartigen Regelungen herleiten können (vgl. BAG, Urteil v. 5.10.1995, 2 AZR 923/94). Der einzelne schwerbehinderte Mensch kann seine Einstellung also nicht etwa mithilfe eines ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.3 Direktionsrecht und Eingliederung

Rz. 58 Das Merkmal der Unselbständigkeit wird wesentlich bestimmt durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, dass der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (hierzu z. B. BSG, Urteil v. 5.11.2024, B 12 BA 3/23 R; Urteil...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.5 Mittelbare Beschäftigung

Rz. 75 Die Begrifflichkeit ist mehrdeutig und normativ nicht definiert. Ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis liegt dem BSG zufolge vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, beschäftigt wird, wobei die Arbeit mit Wissen des Dritten für diesen unmittelbar geleistet wird (BSG, Urteil v. 20.12.1962, 3 RK 31/58; hierzu auch L...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anwendungsregelung

Rz. 11 Anzuwenden ist nach § 23 GrEStG die Gesetzesfassung im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs. Aufschiebend bedingte und genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte sind nach dem Recht zu beurteilen, das für den Zeitpunkt des die Beteiligten bindenden Vertragsabschluss gilt[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.1 Zuständige Aufsichtsbehörde

Nach der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes gibt es nur noch in wenigen Ländern Oberfinanzdirektionen. Stattdessen wurden deren Aufgaben auf die Finanzministerien oder eigene Landesbehörden übertragen. Aufsichtsbehörden für Lohnsteuerhilfevereine (Stand: Herbst 2025):mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 3 Änderung des Arbeitsvertrags

Werden unbefristete Arbeitsverträge geändert bzw. Änderungskündigungen ausgesprochen, ist das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" nicht erfüllt, da durch die im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossenen Änderungsverträge arbeitsrechtlich geschuldeter Arbeitslohn lediglich umgewandelt wird. Sofern beim Auslaufen befristeter Arbeitsverträge in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.4 Rechtsweg in Kirchensteuerangelegenheiten

In Kirchensteuerangelegenheiten muss stets geprüft werden, ob der Verwaltungsrechtsweg oder der Finanzrechtsweg gegeben ist.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Bau-/Wasserschäden

Baumängel und Bauschäden, die auf einer mangelhaften Bauausführung beruhen, sowie altersbedingte Schäden sind üblich und werden mangels Außergewöhnlichkeit nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.[1] Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an selbstgenutztem Wohneigentum sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Schäden durch ein plö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.7 Meldeversäumnis

Rz. 38 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB III kann eine Sperrzeit dann eintreten, wenn der Arbeitslose eine Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommt oder nachgekommen ist. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine Sperrzei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Tätigkeit als Heilpraktiker

Rz. 95 Neben (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten dürfen Heilpraktiker als Angehörige der Heilberufe eigenverantwortlich körperliche und seelische Leiden behandeln. Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde am Menschen (ohne als Arzt "bestellt" zu sein) – ausgenommen Zahnheilkunde – durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG.[1...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.4 Bei Meldeversäumnis

Rz. 52 Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Meldung oder das Erscheinen unmöglich machen oder erschweren, sodass ein anderes Verhalten unter Abwägung der Interessen des Arbeitslosen und der Agentur für Arbeit nicht zugemutet werden konnte. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Erkrankungen, Vorstellungsgespräche bei ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Maßnahmeabbruch und Maßnahmeausschluss

Rz. 34 Eine Sperrzeit kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitslose eine Maßnahme i.S.v. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für seinen Ausschluss aus einer solchen Maßnahme gibt. Der Abbruch einer Maßnahme setzt aber voraus, dass der Arbeitslose zuvor in den Teilnehmerkreis der Maßnahme aufgenommen wu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Rechtsfolgen des Ruhens nach § 158 SGB III entsprechen grds. denen des Ruhens wegen Eintritts einer Sperrzeit nach § 159 SGB III [1], mit dem Ergebnis, dass auch beim Ruhen nach § 158 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt zu werden braucht bzw. nicht durchgesetzt werden kann. Das sog. Stammrecht, dessen Entstehung durch das Ruhen des Anspruchs auf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.5 Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 53 Auch an einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung kann der Betroffene aus wichtigem Grund verhindert sein. Ist der Betreffende durch einen wichtigen Grund gehindert, sich nach § 38 Abs. 1 SGB III rechtzeitig zu melden, ist aber die Meldung am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes vorzunehmen. Ein wichtiger Grund, der eine Verletzung der Meldepflicht rechtfertigt, ist ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / b) Die sog. Vermächtnislösung

Rz. 140 Bei der sog. Vermächtnislösung wird der Behinderte enterbt und mit einem Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils bedacht. Auch die Vermächtnislösung wird von der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung flankiert. Bisher gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung zur Zulässigkeit der sog. Vermächtnislösung. Die Sozialhilfeträger versuchen daher auch i...mehr