Nach Starkregen und Überschwemmungen sind Wohngebäude schnell ruiniert. Wer kommt nach der Katastrophe für die Schäden auf? Wann ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung sinnvoll? Ein Check für Hauseigentümer.
Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch: Vor all diesen Gefahren schützt weder eine Wohngebäude- noch eine Hausratversicherung, um die finanziellen Folgen zu mildern. Beide lassen sich aber um den entsprechenden Schutz erweitern: die Elementarschadenversicherung. Worauf Hauseigentümer bei Vertragsschluss achten sollten.
Wann leistet eine Elementarschadenversicherung?
Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Steht das Haus aber nach sintflutartigem Regen, Hochwasser oder Überschwemmungen unter Wasser, braucht es zusätzlich einen Baustein für Elementarschäden.
"Dieser Versicherungsschutz leistet auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck, Lawinenabgänge oder Rückstau, wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt und aus Toilette, Dusche und Waschbecken sprudelt", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Schäden durch Sturmfluten sind regelmäßig nicht mit abgedeckt, es gibt aber vereinzelte Versicherer, die dieses Szenario einschließen.
Wichtig: Die Naturgewalten, vor deren Schäden Immobilieneigentümer sich schützen wollen, sollten ausdrücklich in der Police aufgeführt sein. "Der Schutz ergibt sich allein aus den Vertragsbedingungen", sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV).
Elementarschäden: Diese Kosten sind abgedeckt
In der Regel übernimmt die Elementarschadenversicherung die Kosten für Reparaturen und Aufräumarbeiten bis hin zum Abriss und Wiederaufba...