Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.6 Öffentliche Zuwendungen

Rz. 247 Im Fall der Gewährung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern und Kommunen) an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Zahlung Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG für eine steuerbare Leistung des Land- und Forstwirts ist, oder ob es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind solche Umsätze, die im Gefolge dieses Betriebs vorkommen, ohne dessen eigentlicher Gegenstand zu sein.[1] Rz. 235 Für Hilfsumsätze gelten die vorgenannten Grundsätze. Deshalb unterliegen nach Abschn. 24.2 Abs. 6 UStAE und Abschn. 24.3 Abs. 9 UStAE die Umsätze mit Gegenständen des land- und forstwirtschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung sieht § 24 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Durchschnittssatz für in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführte Sägewerkserzeugnisse und Getränke und bestimmte sonstige Leistungen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 160 Auf die unter § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG fallenden eigenen Erzeugnisse des Land- und Forstwirts kommt ein Steuersatz von 19 %, also in Höhe des allgemeinen Steuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG, zur Anwendung; nach der Gleichstellungsfiktion in § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG gilt dies auch für die entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben.[1] Die unentgeltlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 Missbräuchliche Gestaltungen und Scheingeschäfte

Rz. 244 Nicht ohne Grund geht Abschn. 24.2 Abs. 7 UStAE auf Fragen des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG ein. Denn im Laufe der Zeit sind verschiedene Gestaltungen aufgetreten, mit denen Land- und Forstwirte versucht haben, Nachteile der Pauschalierung abzufedern bzw. deren Vorteile verstärkt zu nutzen. Teilweise ist dabei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Forstwirtschaftlicher Betrieb (§ 24 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 76 Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des (Wald-)Bodens zur Erzeugung von Walderzeugnissen (Urproduktion), in erster Linie von Nutzhölzern, und die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse.[1] Anhang VII Nr. 3 MwStSystRL nennt die Forstwirtschaft ausdrücklich als landwirtschaftliche Erzeugertätigkeit i. S. d. Art....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Nachhaltige Tätigkeit und Person des Betriebsinhabers

Rz. 86 Sofern im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit nur vereinzelt Leistungen ausgeführt werden, ist zu beachten, dass § 24 UStG nur angewendet werden kann, wenn eine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG vorliegt.[1] Da es dafür aber auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, nicht ankommt, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unter de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 27 Abs. 1a UStG: Umsätze von Sprachheilpädagogen in der Zeit vor dem 1.1.2000

Rz. 35 Art. 7 Nr. 20 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] fügte einen neuen Abs. 1a in den bisherigen § 27 UStG ein.[2] Anlass dafür war, dass es in Deutschland – außer in Niedersachsen – für Sprachheilpädagogen keine Berufsordnung gab. Damit war die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Umsätze nicht unmittelbar für die Umsätze von Sprachheilpädagoge...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 324 Abs. 2 lässt eine nachträgliche Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zu. Abs. 1 lässt als Folge der nachträglichen Antragstellung auch eine rückwirkende Leistungsgewährung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes zu. Diese Leistungen können von Beginn des Monates der Antragstellung gezahlt werden. Anträge, die am ers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.5 Hinweis nach Abs. 5

Rz. 50 Nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO ist "hierauf" in dem Feststellungsbescheid hinzuweisen. M. E. gilt diese besondere Hinweispflicht nur für den eingeschränkten Wirkungskreis des Feststellungsbescheids. Grundsätzlich gilt ein Feststellungsbescheid für alle abhängigen Steuern bzw. Folgebescheide. Soll er nur für einzelne Steuern oder Folgebescheide gelten, ist dies eine Einschr...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.2 Grundlegende Rechtsprechung

Rz. 49 Eine Bedrohung von Arbeitslosigkeit liegt z. B. nicht vor, wenn der Antragsteller einen Arbeitsplatz ungekündigt innehat, auch wenn der ausgeübte Beruf in einigen Jahren vom Arbeitsmarkt verschwinden wird; denn in diesen Fällen ist das Drohen der Arbeitslosigkeit nicht ausreichend konkret, und es ist noch durchaus möglich, dass der Antragsteller in der Zwischenzeit ei...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 3 Rechtsprechung

Rz. 127b Anträge auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und hierzu ergangene Entscheidungen als Verwaltungsakte erledigen sich nicht ohne Weiteres allein deshalb, weil erneut ein gleichgerichteter Antrag gestellt wird: BSG, Urteil v. 6.6.2023, B 4 AS 131/22, Antrag auf Förderung von Gesangsunterricht u. a. als Leistung zur Eingliederung in Arbeit. Rz. 128 Ein schriftlicher...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.1 Aktuelle Rechtsprechung

Rz. 38 Im Falle der Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 4 Satz 2 muss diese rechtmäßig sein, um die Ablehnung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für Bewerbungskosten rechtfertigen zu können (Bay. LSG, Urteil v. 23.3.2021, L 10 AL 71/20). Rz. 38a Mangels Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei A...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.15 Schwalben

Schwalben sind keine Haustiere. Denn sie kommen und gehen, wie sie wollen. Trotzdem können sie zu Hausgenossen werden, wenn sie unter der Dachtraufe ihre Nester bauen oder von Kunstnestern angelockt werden. Schwalbennester, die sich an der Außenfassade eines Gebäudes befinden, sind Niststätten der Natur im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Beeinträchtigungen der Gebäudenu...mehr

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Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet

Überblick Seit dem 1. Januar wird die Grundsteuer nach einem neuen Konzept berechnet. Der Versand der Bescheide 2025 durch die Kommunen läuft an. Was die Reform für Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter bedeutet – alles auf einen Blick. Am 1.1.2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten. Sie wird auf Grundlage von neuen Regeln und teilweise deutlich höheren H...mehr

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Kinderlärm durch Kita, Kind... / 1.1 Gesetzlicher Regelfall

Die Vorschrift des § 22 Abs. 1a BImSchG gilt entsprechend ihrem Wortlaut in Satz 1 nur für den "Regelfall" der von Kinderbetreuungseinrichtungen ausgehenden Geräuscheinwirkungen auf die Wohnnachbarschaft. Ein derartiger Regelfall wird dann anzunehmen sein, wenn sich eine Kinderbetreuungseinrichtung nach Art und Größe sowie Ausstattung in Wohngebiete und die vorhandene Bebauu...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel)

Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.2 Sonstige ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten

Arbeiten in Haus und Garten, die nicht den Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten betreffen, sind keine Angelegenheiten des Bundesrechts, sondern eine Domäne des Landes- und Kommunalrechts. Zu denken ist etwa an das Ausklopfen von Teppichen, das Hämmern, das Hacken von Holz oder das Benutzen von Heimwerkermaschinen. Landeseinheitliche Regelungen Berlin[1], Brandenburg[2], Ha...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.2 Leinenpflicht

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin: § 3 Abs. 2 Nr. 1 HundeG, Brandenburg: § 3 Abs. 1 Nr. 5 HundehV, Hamburg: § 8 Abs. 1 HundeG und Schleswig-Holstein: § 2 Abs. 2 Nr. 4 GefHG. Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "g...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.16 Taubenhaltung

Ein Taubenliebhaber hat es in der Stadt nicht leicht. Denn wenn er etwa auf seinem Balkon ständig verwilderte Stadttauben füttert, kann er Ärger mit den Nachbarn bekommen, die sich durch das laute Gurren und den knatternden Flügelschlag der Tauben in ihrem Ruhebedürfnis gestört fühlen. Mit der Nachbarklage können sie ihm das Taubenfüttern gerichtlich verbieten lassen.[1] Daf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 9 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.[1] Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erforderlich. Der Anspruch besteht unabhängig von d...mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 1 Landesrechtliche Schlichtungsgesetze

Von der Öffnungsklausel des § 15a EGZPO haben mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Thüringen alle Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Hinweis Baden-Württemberg hat Schlichtungsgesetz wieder aufgehoben Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.5.2013 aus dem obligatorischen Schlichtungsverfahren ausgestiegen und hat sein Schlichtungsgesetz mit der Begründung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 3 Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist allein bei besonderen Belastungen gegeben. Darunter sind nachteilige Beeinträchtigungen des Arbeitsplatzes zu verstehen, die das normale Maß der Belastung nicht nur unwesentlich überschreiten[1], wobei die Belastung lediglich eines Arbeitnehmers bereits genügt. Bei der Beurteilung der Frage ist die durchschnittliche Belastbarkeit ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.5 Beschlussverfahren bei Streit über Mitbestimmungspflicht

Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die geplante unternehmerische Entscheidung eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG betrifft, können Arbeitgeber und Betriebsrat eine Klärung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren herbeiführen.[1] Ein Rechtsschutzinteresse an einer derartigen Feststellung entfällt für den Betriebsrat auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Weitere interessante Förderprogramme des Landes Niedersachsen

Modernisierung Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Programme zur sozialen Wohnraumförderung an, die über die NBank abgewickelt werden. Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten: Modernisierung von Mietwohnraum: Unterstützung für die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, einschließlich energetischer Modernisierung von Mietwohnungen, die vor d...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: Niedersachsen

Zusammenfassung Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen sowie für besonders bedürftige Gruppen wie Studierende, ältere Menschen und Men...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Friedrichswall 1, 30159 Hannover, Tel.: 0511-120 0, Mail: poststelle@mw.niedersachsen.de, Web: www.mw.niedersachsen.de Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Günther-Wagner-Allee 12–16, 30177 Hannover, Tel.: 0511-30031 9333, Mail: beratung@nbank.de, Web: www.nbank.de Wohnraum...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen – WFB); RdErl. d. MW v. 23.04.2024 - 64-25100/020-0003 - vom 23. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 237) Bezug: RdErl. d. MU v. 02.07.2019 (Nds. MBl. S. 1075), geändert durch RdErl. v. 02.11.2021 (Nds. MBl. S. 1696) RdErl. v. 23.04.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 236)mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Überblick über die Förderung

Neubau oder Modernisierung Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen aus dem Sondervermögen "Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds Niedersachsen". Ziel ist die Unterstützung bei der Bereitstellung von angemessenem Wohnraum, insbesondere durch: Neubau von Wohnraum: Schaffung von dauerhaft nutzbarem Wohnraum durch neue Gebäude. Modernisierung und energetische Sanierung: Maßnahme...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Allgemeine Mietwohnraumförderung

Soziale Wohnraumförderung mit Klimaschutz Die Förderung des Landes Niedersachsen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bietet Investoren interessante Möglichkeiten, sich an Projekten mit langfristigem Nutzen und staatlicher Unterstützung zu beteiligen. Die Fördergrundsätze, Zusammenarbeit der Behörden und die Steuerung der Mittelvergabe sind dabei wesentliche Aspekte, die ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Kontingentierung und Priorisierung der Fördermittel

Gesamtdeckungsprinzip Die Fördermittel aus dem "Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds Niedersachsen" werden grundsätzlich flexibel nach dem Gesamtdeckungsprinzip eingesetzt. Allerdings gibt es spezifische Regeln für die Mittelvergabe: Vorrang für bestimmte Bauvorhaben: Wenn die Nachfrage nach Fördermitteln das Angebot übersteigt, werden Projekte mit bestimmten Merkmalen bevorz...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen sowie für besonders bedürftige Gruppen wie Studierende, ältere Menschen und Menschen mit Behin...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Herausforderungen

Planung beginnen Die Einhaltung der förderrechtlichen Vorgaben erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Geförderte Wohnprojekte unterliegen bestimmten Nutzungsvorgaben und Mietpreisbindungen, die langfristig berücksichtigt werden müssen. Es empfiehlt sich: Frühzeitige Planung: Klärung der Förderfähigkeit von Projekten mit der NBank als Bewilligungsbehörde. Fokus au...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.11 Tilgungsnachlass

Bis zu zwei Drittel des Tilgungsnachlasses können nach Bezugsfertigkeit oder Abschluss der baulichen Maßnahmen gewährt werden. Minderung des Restdarlehens Das verbleibende Drittel wird nach 20 Jahren gutgeschrieben, sofern die Vertragsbedingungen eingehalten werden. Attraktivität: Der Tilgungsnachlass reduziert die tatsächlichen Investitionskosten deutlich und steigert die Rend...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.13 Vorzeitige Tilgung und Auswirkungen

Verkürzung der Mietpreisbindung Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist möglich und kann zur Verkürzung oder Aufhebung von Belegungs- und Mietbindungen führen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Zuwendungsempfänger

Natürliche und juristische Personen Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Antragsteller sein. Besonders interessant für Investoren ist die Möglichkeit, Bauvorhaben im eigenen Namen oder durch Dritte durchzuführen. Neubauprojekte sind förderfähig, wenn sie einem nachgewiesenen regionalen Bedarf entsprechen. Dies betrifft insbesondere Gebiete mit angespanntem W...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderfähige Maßnahmen

Neubau Bauliche Maßnahmen: Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern Erweiterungen und Nutzungsänderungen von Gebäuden Energetische Modernisierung (z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, erneuerbare Energien) Modernisierung: Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (z. B. Barrierefreiheit). Klimaanpassungen (z. B. Begrünung, Starkregenschutz). Wohnraumversogungskonzepte Strategische Ansätze:...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Zielgruppen und Schwerpunkte

Förderfähige Haushalte Förderfähig sind Haushalte, deren Einkommen festgelegte Obergrenzen nicht überschreiten. Barrierefreies Wohnen und Maßnahmen für Inklusion werden besonders berücksichtigt. Innovative Ansätze zur Weiterentwicklung der Wohnraumförderung werden unterstützt. Wohnprojekte, die Gemeinschaft fördern, können gefördert werden.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Finanzierung und Eigenleistungen

Mindesttilgung 1 % Die Förderung erfolgt in der Regel durch Darlehen, die durch Kapitalmarktmittel abgesichert werden. Eine Mindesttilgung von 1 % jährlich ist vorgeschrieben. Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten, davon 10 % in Form von Eigenkapital, sind erforderlich. Dies gibt Investoren klare Richtlinien zur Strukturierung ihrer Finanzierung.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.10 Finanzielle Anreize: Zinsgünstige Darlehen

Zinssatz: 0 % für die Anfangsphase, danach maximal 3 % über dem Basiszinssatz. Tilgungsfristen: Laufzeit bis zu 42 Jahre mit flexiblen Tilgungsoptionen (mindestens 1,25 % in der zinslosen Phase, danach mindestens 2,5 % jährlich). Ein Tilgungsaufschub von bis zu drei Jahren ist möglich, um Liquiditätsengpässe bei Projektbeginn abzufangen. Attraktivität: Niedrige Finanzierungskos...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.14 Kombination mit anderen Fördermitteln

Kombination möglich Die Kombination der sozialen Wohnraumförderung mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich, wobei eine Abstimmung der beteiligten Stellen erforderlich ist. Vorhandene gesetzliche oder vertragliche Finanzierungsmittel müssen jedoch vorrangig genutzt werden.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Allgemeine Voraussetzungen

Eigenmittel Die Fördermittel werden nur bewilligt, wenn die Antragsteller eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie ausreichende Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen können. Eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts und eine angemessene Eigenleistung (mindestens 10 % der Gesamtkosten) sind erforderlich. Wohnraum außerhalb Niedersachsens, Ferienwohnungen ode...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9 Wohnungsgrößen und besondere Wohnformen

Mindestens 30 m² Die Förderung richtet sich an Wohnungen mit angemessenen Größen, z. B. 50 m2 für eine Person oder 85 m2 für vier Personen. Rollstuhlgerechte Wohnungen können größere Flächen beanspruchen. Hier eine Tabelle mit den relevanten Wohnungsgrößen, einschließlich der abweichenden Größen für behinderte Menschen:mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.12 Miet- und Belegungsbindung

Bis zu 35 Jahre Bindungsfristen: Für Haushalte mit geringen Einkommen: 35 Jahre. Für Haushalte mit mittleren Einkommen: 30 Jahre. Mietobergrenzen Mietobergrenzen: Abhängig von Mietenstufen (5,90 EUR bis 7,80 EUR/m2, ggf. +0,30 EUR für hohe energetische Standards). Mieterhöhungen sind in den ersten drei Jahren ausgeschlossen und danach auf maximal 6,15 % innerhalb von drei Jahren ...mehr