Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.4 Schenkungen unter Auflage

Rz. 42 Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG Grundstücksschenkungen unter einer Auflage hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind. Zivilrechtlich versteht man unter einer Schenkung unter Auflage eine unentgeltliche Zuwendung unter einer Nebenbestimmung, die den Empfänger zu einer Leistung (zu einem Tun oder eine...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zu § 3 Nummer 1 Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG 1940 von 200 DM für den Erwerb geringwertiger Grundstücke ist durch Landesgesetze bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein auf 500 DM und in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 1.000 DM erhöht worden. Die Freigrenze wurde auf 5.000 DM erhöht, s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Sachverhalt

Der Sachverhalt dieses bedeutsamen Urteils stellt sich wie folgt dar: Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft bestand im Ankauf, der Verwaltung und der Verwertung von eigenem Grundbesitz sowie der Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art. Die Holding war als Kommanditistin an der X-KG und der Y-KG (Projektgesellschaften) beteiligt, die als Bauträger ...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Containersignatur

Rz. 47 Von einer Containersignatur spricht man, wenn eine einzige Nachricht, die mehrere Anhänge hat, mit einer einzigen Signatur signiert wird. Bei der Containersignatur werden somit nicht alle im Anhang befindlichen Dokumente einzeln signiert. Man spricht bei ihr auch von der sog. "enveloping Signatur" oder "Umschlagsignatur". Sie ist an der Dateiendung .p7m erkennbar. Rz....mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / A. Korrespondierende Vorschriften

Rz. 1 In unserem Werk legen wir den Fokus auf die Darstellung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Vorschriften der ZPO. Einige Bereiche, wie die Straf- und Owi-Sachen (siehe § 20) sowie Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung (siehe § 17) sind aufgrund der erheblichen Abweichungen oder ihrer Bedeutung in den gesonderten Kapiteln dargestellt. In den Fachgerichtsbarkei...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.10 Nicht von der USt befreite Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen

Rz. 145 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG fallen die unter das RennwLottG fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird, nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Rz. 146 Umsatzsteuerpflichtig sind daher insbesondere die nach § 18 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021) von der Rennwett- und Lotteri...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 2.2.2 Betriebsprüfung: Kassenprüfung mittels Datenzugriff aufgrund des Benford Gesetzes

Die Rechtsnorm des § 147 Abs. 6 Satz 2 AO verpflichtet die Unternehmen, gespeicherte Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger den steuerlichen Prüfungsdiensten digital zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellten Daten, z. B. Kassenaufzeichnungen, können darauf überprüft werden, ob sie der sich aus dem Benford-Gesetz ergebenden Verteilung entspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.13 Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Glücksspiele

Rz. 177 Mit dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] zur Bemessungsgrundlage von Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit war eine jahrelange Auseinandersetzung um die rechtliche Bewertung beendet worden. Die Finanzverwaltung hatte mit dem BFH die Auffassung vertreten, dass Entgelt für die Überlassung des Geldspielgeräts und für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit der zum ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 9 UStG regelt die Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze, die gleichzeitig anderen Verkehrsteuern unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG). Rz. 2 Bis zum 5.5.2006 en...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / Zusammenfassung

Überblick Die steuerliche Betriebsprüfung wendet bei ihren Prüfungen mathematisch/statistische Methoden an, mit denen sie bei bargeldintensiven Unternehmen unter anderem die Kassenführung überprüft. Es handelt sich dabei insbesondere um den "Chi-Quadrat-Test", Überprüfungen auf der Grundlage des "Benford-Gesetzes" und das Prüfungsverfahren "Zeitreihenvergleich". Durch die se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Nicht der Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Rennwettsteuer unterliegende Umsätze

Rz. 137 Sogenannte Ablagewetten, also Wetten, die ein Buchmacher zu seiner eigenen Entlastung bei einem anderen Buchmacher abschließt, fallen nicht unter das RennwLottG.[1] Diese Wetten haben keinen Spielcharakter, sondern sind wirtschaftlich wie eine Rückversicherung anzusehen.[2] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG dürfte in diesen Fällen ebenfalls ausfallen. Rz. 138...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unter das GrEStG fallende Vorgänge

Rz. 36 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist das GrEStG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, also nach diesem Gesetz steuerbar sind, sind in § 1 GrEStG aufgeführt. Dies sind die dort abschließend aufgezählten Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Rz. 37 Das GrEStG erfass...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / X. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 77 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenfalls die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV).[24] Rz. 78 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden.[25] Beispie...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (3) Einigung

Rz. 135 Umstritten war, ob die Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren auch dann (analog Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV) anfiel, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Der Gesetzgeber hatte zunächst eine der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechende Regelung in Nr. 3106 VV nicht vorgesehen. Daraus hat ein Teil der Rspr.[26] geschlossen, dass die Term...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / f) Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 98 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschrift des § 121 Abs. 4 ZPO sieht im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor.[59] Rz. 99 Die Kosten eines Terminsvertreters können aber als Auslagen geltend gemacht werden.[60] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Kurzfristigkeit

Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Campingfläche zu gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 GewSt-Messbescheid für Vorauszahlungszwecke (§ 19 Abs. 3 S. 3 und 4 GewStG)

Rz. 27 Die FÄ können nach § 19 Abs. 3 S. 3 GewStG in den Fällen von § 19 Abs. 3 und 4 GewStG einen Bescheid über die Festsetzung des GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke erlassen.[1] Dies gilt für die erstmalige Festsetzung wie für die Anpassung von GewSt-Vorauszahlungen. Möglich ist dies bis zum Ende des 15. auf den Ez folgenden Kalendermonats. Auf Antrag des Stpfl. t...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 6.1 Löschung von Corona-Daten

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Beschäftigten erfolgte während der Corona-Pandemie häufig aufgrund gesetzlicher Pflichten, die dem Verantwortlichen auferlegt waren. Zahlreiche dieser Pflichten sind nunmehr entfallen und dementsprechend mangelt es vielfach auch an einer Rechtsgrundlage zur Weiterverarbeitung und Speicherung bestimmter Daten. Verantwortliche sollten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Anwendbarkeit der Abgabenordnung in den abweichenden Ländern

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Mehrzahl der abweichenden Länder sieht verfahrensrechtlich keine Abweichungen gegenüber dem Bundesrecht vor. Das gilt namentlich für Sachen (s § 15 Abs. 1 LGrStG Sachsen, LGrStG Sachsen Rz. 71 f) und das Saarland (LGrStG Saarland Rz. 72 ff.). Für sie gilt angesichts nur punktueller Abweichungen bei den Steuermesszahlen (s. Rz. 25) die Abgabenordnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / 1. Abweichungsbefund

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Föderalisierung der Grundsteuer in Deutschland schreitet fort. Die abweichungswilligen Länder füllen den verfassungsrechtlichen Rahmen landesgesetzlich aus. Nach der Grundsteuerreform ist vielfach vom "Flickenteppich" in den Ländern[2] die Rede[3] oder – neutraler formuliert – von der neuen "Diversität der Steuerart".[4] Die Ursache und die verfassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / VI. Abweichungen beim Sonderhebesatz für baureife Grundstücke

Rz. 26 [Autor/Stand] Die sog. Grundsteuer C soll den Kommunen die Möglichkeit geben, ab 1.1.2025 durch abweichende Hebesätze für baureife Grundstücke ein Anreiz für die Bebauung zu setzen (dazu VerfR GrStG Rz. 35 m.w.N.). Die abweichenden Länder modifizieren zum Teil den Sonderhebesatz für baureife Grundstücke (§ 25 Abs. 5 GrStG; s. im Einzelnen § 5 LGrStG Hamb., dazu LGrStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / IV. Abweichungen bei der Bemessungsgrundlage

Rz. 24 [Autor/Stand] Die landesgesetzlichen Besonderheiten bei der Bewertung sind in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen jeweils einem vom Bundesrecht abweichenden Bewertungskonzept geschuldet. So verengt Baden-Württemberg den Grundstückswert auf den Bodenwert (s. Rz. 23). Bayern verfolgt ein wertunabhängiges reines Flächenmodell (s. LGrStG Bayern Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / I. Abweichungsbefugnis für das Grundsteuerverfahren

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Abweichungsbefugnis des Landesgesetzgebers erstreckt sich auch auf das Grundsteuerverfahrensrecht (s. auch zum Folgenden VerfR GrStG Rz. 13 m.w.N.). Grundlegende Abweichungen zeigt allein das hessische Landesrecht, das bei der Grundsteuer künftig statt der dreistufigen Festsetzung mit Grundstückswert, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / IV. Besonderheiten beim Rechtsschutzverfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 34 [Autor/Stand] Schließlich kann auch der Rechtsschutz landesgesetzlich speziell geregelt werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG darf freilich nicht eingeschränkt werden. Im dreistufigen Verwaltungsverfahren (s. Rz. 32) verläuft der Rechtsschutz in traditionellen Bahnen außergerichtlich und gerichtlich (zum Rechtsschutz im dreistufigen Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Abweichende Zuständigkeitsregelungen der Länder

Rn 12 Gemäß Abs. 2 besteht für die Bundesländer, die für die Justizorganisation zuständig sind, die Möglichkeit, von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des Abs. 1 durch Rechtsverordnung abzuweichen und zusätzliche oder andere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen. Die Norm eröffnet damit die Möglichkeit die genannten Varianten auch zu kombinieren. Die Zuständi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Zuständigkeit für Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a

Rn 14 Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt. Es ermöglicht den Ländern damit eine insolvenzspezifische Konzentration auf gerichtlicher Ebene, um den Gruppen-Gerichtsstand gem. § 3a innerhalb eines OLG-Bezirks auf ein Insolvenzgericht zu fokussieren. Es handelt sich aber um eine Ermächtigungsnorm, und damit um eine S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Grundsatz der Unmittelbarkeit

Tz. 95 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 57 Abs. 1 AO (Anhang 1b) nennt als weiteren Grundsatz für die Anerkennung der Steuerbegünstigung die Unmittelbarkeit. Eine Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Zwecke kann also nur dann erfolgen, wenn die Zwecke auch unmittelbar – der Verein (die Körperschaft) muss sie grundsätzlich selbst verwirklic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Begriff "Selbstlosigkeit"

Tz. 33 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke und der Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet muss als weitere Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit die Selbstlosigkeit gem. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) gegeben sein. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) definiert den Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.4 Koppelungsregelung (§ 16 Abs. 5 GewStG)

Rz. 21 Die Bundesländer werden durch § 16 Abs. 5 GewStG ermächtigt, ihren Gemeinden für die GewSt Höchsthebesätze vorzuschreiben sowie zu bestimmen, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die GrSt und für die GewSt zueinander stehen müssen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber den Ermessensspielraum der Gemeinden bei der Festlegung der Hebesätze eingrenzen. Die Verein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.3.3 Projekte und Netzwerke

Zahlreiche institutionelle Investoren unterstützen das Carbon Disclosure Project (CDP, www.cdp.net). Die größte Datenbank zum Thema Klima erhebt Daten von Organisationen zu Treibhausgas-Emissionen und -Reduktionsstrategien sowie Klimarisiken. Der Carbon Performance Leadership Index (CPLI) listet daraus die Firmen mit den höchsten Bewertungen (siehe auch Indizes). Das LiMaS E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 Anfechtung des Hebesatzes

Rz. 22 Im Verfahren gegen den GewSt-Bescheid sind auch Einwendungen des Steuerschuldners gegen den Hebesatz zulässig. In diesem Verfahren kann sowohl geprüft werden, ob der Beschluss der Gemeinde als solcher gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, als auch, ob der Satzungsgeber bei der Bestimmung der Höhe des Hebesatzes die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens beachtet hat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung durch GewSt-Messbescheid

Rz. 13 Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags erfolgt durch den GewSt-Messbescheid. [1] Erlassen wird er von den FÄ. Bei dem GewSt-Messbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO).. Folgebescheide des GewSt-Messbescheids sind der GewSt-Bescheid (§ 16 Abs. 1 GewStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 155 AO), der Zerlegungsbescheid (§ 188 AO i. V. m. §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktische Hinweise zur akt... / IX. Zusammenfassung und Fazit

Unabhängig davon, ob Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht vermittelt, ermöglicht er jedenfalls einen umfangreichen Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der Finanzamtsakte. Von etwaigen Argumenten, die gegen das Bestehen eines Akteneinsichtsrechts angeführt werden, sollten sich Steuerpflichtige nicht abhalten lassen, ihren Antrag weiter zu verfolgen. Die Rechtsauffas...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.6 Adressat

Mahnverfahren werden nach § 689 Abs. 1 Satz 1 ZPO sachlich von den Amtsgerichten durchgeführt. Nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ist grundsätzlich das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das WEG-Grundstück liegt. Die Landesregierungen wurden durch § 689 Abs. 3 ZPO allerdings ermächtigt, durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amt...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / 2. Antrag auf Akteneinsicht

Auch wenn sich solche Anträge in der Praxis als wenig erfolgreich erweisen, sollten Steuerpflichtige unter Verweis auf Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) i.V.m. dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und nur behelfsweise nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, § 2a Abs. 1 S. 1 AO [s. nachfolgend unter Abschnitt 3]) gegenüber dem FA Akteneinsicht beantragen. I...mehr