Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Grundsteuermessbetrag (Abs. 2)

Rz. 150 [Autor/Stand] Der Grundsteuermessbetrag setzt sich nach § 2 Abs. 2 Satz 1 NGrStG zum einen aus dem Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden, multipliziert mit der Grundsteuermesszahl von 100 %, und zum anderen – sofern das Grundstück bebaut ist – aus dem Äquivalenzbetrag für das Gebäude (basierend auf den Wohn- und/oder Nutzflächen), multipliziert mit der jeweils maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Aufkommensneutraler Hebesatz (Abs. 1)

Rz. 406 [Autor/Stand] Bezüglich der sowohl im Bundesmodell als auch im niedersächsischen Modell angestrebten Aufkommensneutralität geht das Land Niedersachsen einen durchaus bemerkenswerten Weg, der vor allem der Transparenz dienen dürfte. Rz. 407 [Autor/Stand] Zur Herstellung der Aufkommensneutralität wird die Gemeinde nach § 7 Abs. 1 NGrStG verpflichtet, bei der Hauptveranl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Äquivalenzzahlen für Grundstücksflächen (Abs. 2)

Rz. 245 [Autor/Stand] Die für die Grundstücksflächen maßgebenden Äquivalenzzahlen werden durch § 4 Abs. 2 NGrStG bestimmt. Danach beträgt die Äquivalenzzahl für die Fläche von Grund und Boden nach § 4 Abs. 2 Satz 1 NGrStG grds. 0,04 Euro je Quadratmeter. Die Fläche des Grund und Bodens ist aus der amtlichen Flächengröße der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsteuermesszahl (Abs. 1)

Rz. 348 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 NGrStG grds. 100 Prozent. Sie ermäßigt sich jedoch (nur) für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen auf 70 Prozent, § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG. Rz. 349 [Autor/Stand] Menschenwürdiges Wohnen ist ein allgemeines Gut, das international verankert ist. Auch das Grundgesetz sichert mit dem Grundrecht auf ein m...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde (Abs. 3)

Rz. 310 [Autor/Stand] Neben dem Bodenrichtwert des Grundstücks (s. Rz. 294) wird für die Ermittlung des Lage-Faktors (s. Rz. 276) auch der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde (dBRW) benötigt. Der durchschnittliche Bodenrichtwert – auch als Durchschnittsbodenwert für Zwecke der Grundsteuer bezeichnet – bildet den Nenner der in § 5 Abs. 1 Satz 2 NGrStG aufgeführten F...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 738 [Autor/Stand] Der Festsetzungsbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes über den Grundsteuermessbetrag ist Folgebescheid des Feststellungsbescheids über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) und stellt seinerseits einen Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde dar. An den Inhalt dieses Beschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Grundsteuer-Viewer (Abs. 5)

Rz. 338 [Autor/Stand] Die Abwicklung der niedersächsischen Grundsteuerreform kann nach Auffassung des Gesetzgebers nur gelingen, wenn die Angaben in der Steuererklärung eine hohe Qualität aufweisen und Rückfragen nur in besonders gelagerten Einzelfällen erforderlich sind. Daher wird den Steuerpflichtigen nach § 5 Abs. 5 NGrStG ein entsprechendes Instrument in Form des Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Bundesrecht bis 31.12.2024 (Abs. 1)

Rz. 641 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 hat sich in Niedersachsen – abweichend von § 1 Satz 2 NGrStG – ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG bemessen, § 12 Abs. 1 NGrStG. Das gilt sowohl für die Ermittlung, Festsetzung als auch Erhebung der Grundsteuer. Somit war für die Bewertung des inländischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 725 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) stellt einen Grundlagenbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags dar. Rz. 726 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über die Äquivalenz- bzw. Grundsteuerausgangsbeträge richtet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. § 2 NGrStG – Steuergegenstand, Berechnungsformel

1. Gesetzestext Rz. 140 [Autor/Stand] § 2 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) 1Steuergegenstand der Grundsteuer B nach diesem Gesetz sind vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 2 die Grundstücke im Sinne des § 2 Nr. 2 GrStG als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. 2Die Grundsteuer B ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks nach A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Abrundung (Abs. 5)

Rz. 222 [Autor/Stand] § 3 Abs. 5 NGrStG enthält eine Rundungsregelung für die Flächen von Grund und Boden und Gebäuden. Aus Vereinfachungsgründen werden die ermittelten Flächen jeweils auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet. Rz. 223 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / VIII. § 8 NGrStG – Feststellungsverfahren

1. Gesetzestext Rz. 440 [Autor/Stand] § 8 Feststellungsverfahren (1) 1In dem Feststellungsbescheid für Grundstücke sind ergänzend zu § 219 Abs. 2 BewG auch Feststellungen zu treffen über die Fläche von Grund und Boden und die Gebäudeflächen sowie ihre Einordnung als Wohnfläche oder Nutzfläche. 2Feststellungen erfolgen nur, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / X. § 10 NGrStG – Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

1. Gesetzestext Rz. 574 [Autor/Stand] § 10 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung § 34 Abs. 1 bis 3 des Grundsteuergesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in Absatz 3 an die Stelle des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag tritt. 2. Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung Rz. 575 [Autor/Stand] § 10 NGrStG bestimmt, dass die Regelungen in § 34 Abs. 1 bis 3 Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / XIV. § 14 NGrStG – Evaluation

1. Gesetzestext Rz. 678 [Autor/Stand] § 14 Evaluation Nach Abschluss der Hauptfeststellung evaluiert das für Finanzen zuständige Ministerium die Belastungsverteilung der Grundsteuer nach diesem Gesetz zum 31.12.2027. 2. Evaluierung zum NGrStG Rz. 679 [Autor/Stand] § 14 NGrStG regelt, dass die Belastungsverteilung der Grundsteuer nach Abschluss der Hauptfeststellung auf den 1.1.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / XII. § 12 NGrStG – Anwendung von Bundesrecht

1. Gesetzestext Rz. 640 [Autor/Stand] § 12 Anwendung von Bundesrecht (1) Die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für Zeiträume der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 bemisst sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes. (2) 1Die Vorschriften der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / E. Anhängiges Klageverfahren

I. Musterverfahren Rz. 770 [Autor/Stand] Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ist bereits ein Muster-Klageverfahren anhängig, das die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes zum Gegenstand hat. Es wird unter dem Aktenzeichen 1 K 38/24 geführt[2]. Rz. 771 [Autor/Stand] Es bleibt abzuwarten, ob das Finanzgericht – und in einem möglichen Revisi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / B. Vergleich zur bundeseinheitlichen Regelung

I. Überblick Rz. 60 [Autor/Stand] Das NGrStG weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend ab; entsprechend hoch war an dieser Stelle der gesetzliche Regelungsbedarf. Von dem insgesamt 15 Paragraphen umfassenden niedersächsischen Grundsteuergesetz entfallen allein zehn Paragraphen auf diesen (Erste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. § 1 NGrStG – Regelungszweck

1. Gesetzestext Rz. 130 [Autor/Stand] § 1 Regelungszweck 1Dieses Gesetz trifft für Zwecke der Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für Zeiträume ab dem Kalenderjahr 2025 von den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des Bewertungsgesetzes (BewG) abweichende Regelungen für Niedersachsen. 2Die Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgese...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 678 [Autor/Stand] § 14 Evaluation Nach Abschluss der Hauptfeststellung evaluiert das für Finanzen zuständige Ministerium die Belastungsverteilung der Grundsteuer nach diesem Gesetz zum 31.12.2027.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 687 [Autor/Stand] § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) § 13 tritt am 31.12.2029 außer Kraft.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / XIII. § 13 NGrStG – Übergangsregelungen

1. Gesetzestext Rz. 665 [Autor/Stand] § 13 Übergangsregelungen Für die Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie des § 223 Abs. 1 Nr. 2 und des § 224 Abs. 1 Nr. 2 BewG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz von Bedeutung sind und die w...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / XI. § 11 NGrStG – Abweichende Regelungen zur Grundsteuer A

1. Gesetzestext Rz. 586 [Autor/Stand] § 11 Abweichende Reglungen [für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] (1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / XV. § 15 NGrStG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1. Gesetzestext Rz. 687 [Autor/Stand] § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) § 13 tritt am 31.12.2029 außer Kraft. 2. In- und Außerkrafttreten Rz. 688 [Autor/Stand] Durch § 15 Abs. 1 NGrStG wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes geregelt. Danach ist das Gesetz aufgrund der f...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. § 3 NGrStG – Maßgebliche Fläche

1. Gesetzestext Rz. 188 [Autor/Stand] § 3 Maßgebliche Fläche (1) 1Maßgebliche Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt, die Wohnfläche. 2Als Wohnnutzung gilt auch ein häusliches Arbeitszimmer. 3Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. 4Nicht genutzte Gebäudeflächen, die zuvor Wohnzwecken gedient haben, gelten b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 574 [Autor/Stand] § 10 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung § 34 Abs. 1 bis 3 des Grundsteuergesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in Absatz 3 an die Stelle des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag tritt.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / C. Kommentierung der landesspezifischen Vorschriften

I. § 1 NGrStG – Regelungszweck 1. Gesetzestext Rz. 130 [Autor/Stand] § 1 Regelungszweck 1Dieses Gesetz trifft für Zwecke der Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für Zeiträume ab dem Kalenderjahr 2025 von den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des Bewertungsgesetzes (BewG) abweichende Regelungen für Niedersachsen. 2Die Bestimmungen des Grundsteuerg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Villengrundstück

Rz. 697 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt den Weg von der Bewertung eines Wohngrundstücks in Form einer Villa bis zur entsprechenden Grundsteuerfestsetzung nach dem niedersächsischen Modell. Rz. 698 Praxis-Beispiel Beispiel: Eine Villa mit parkähnlichem Grundstück ist in Niedersachsen für Zwecke der (neuen) Grundsteuer zu bewerten. Das Grundstück ist 12.500 m2 groß...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Wohn- und Geschäftshaus unter Denkmalschutz

Rz. 705 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt den Weg von der Bewertung eines unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses bis zur entsprechenden Grundsteuerfestsetzung nach dem niedersächsischen Modell. Rz. 706 Praxis-Beispiel Beispiel: Ein Wohn- und Geschäftshaus ist in Niedersachsen für Zwecke der (neuen) Grundsteuer zu bewerten. Das Grundstück ist 900 m2...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 266 [Autor/Stand] Durch § 5 NGrStG wird der Lage-Faktor normiert. Dieser sorgt für eine Differenzierung der gleich großen und gleich genutzten Grundstücke innerhalb einer Kommune anhand ihrer Lage. Rz. 266.1 [Autor/Stand] § 5 NGrStG wurde durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes, der Allgemeinen Gebührenordnung und des Niedersäch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 75 [Autor/Stand] Wie bereits kurz unter Rz. 61 skizziert, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die niedersächsische Grundsteuer aus der Flächengröße und der maßgebenden Äquivalenzzahlen, dem Lage-Faktor und der bzw. den Grundsteuermesszahl(en). Rz. 76 [Autor/Stand] Nach Auffassung des Gesetzgebers geben die Flächenmerkmale regelmäßig den Ausschlag für die Intensität de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 365 [Autor/Stand] Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG i.H.v. 70 Prozent nochmals um 25 Prozent ermäßigt werden, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 NGrStG). Die abgesenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 92 [Autor/Stand] Im NGrStG ist für die Bestimmung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer B die grundlegende Systementscheidung zugunsten des Flächenprinzips, erweitert um einen Lage-Faktor getroffen worden. Als Ansatz für die Bestimmung ist eine Äquivalenzzahl von 0,04 Euro pro Quadratmeter des Grund und Bodens so...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 628 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 5 NGrStG gelten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Regelungen des § 2 Abs. 4, § 8 Abs. 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4 Satz 4 NGrStG entsprechend. Rz. 629 [Autor/Stand] Daraus folgt u.a., dass wie bei der Grundsteuer B (vgl. § 2 Abs. 4 NGrStG) auch bei der Grundsteuer A die Zusammenfassung von mehreren Wirtschaftsgütern zu einer wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / V. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 117 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 118 [Autor/Stand] Offen wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Reaktion der Finanzverwaltung

Rz. 785 [Autor/Stand] Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat mit Zustimmung des Niedersächsischen Finanzministeriums als oberster Finanzbehörde im Hinblick auf das o.g. Musterverfahren mit Datum vom 28.8.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen[2]. Diese regelt auf Grundlage des § 363 Abs. 2 Satz 3 AO die Behandlung der Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 561 [Autor/Stand] Die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags wird verfahrensrechtlich u.a. durch Anzeigepflichten abgesichert. Während für die Feststellung der Äquivalenzbeträge bzw. der sog. Grundsteuerausgangsbeträge eine besondere Erklärung des Steuerpflichtigen erforderlich ist (vgl. Rz. 495), erfolgt die anschließende Festsetzung des Grundsteuermessbetrags von Am...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Grundvermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018[2] zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und auf Basis der im Nachgang grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel (vgl. Rz. 10) hat das Land Niedersachsen sich entschieden, ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Rz. 19 [Autor/Stand] Prägendes Element der Lastenverteilung im NGrStG is...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Überblick

Rz. 60 [Autor/Stand] Das NGrStG weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend ab; entsprechend hoch war an dieser Stelle der gesetzliche Regelungsbedarf. Von dem insgesamt 15 Paragraphen umfassenden niedersächsischen Grundsteuergesetz entfallen allein zehn Paragraphen auf diesen (Ersten) Teil. In ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 377 [Autor/Stand] Zur Förderung der Kulturlandschaft sieht § 6 Abs. 3 NGrStG eine weitere Steuerermäßigung vor. Danach werden die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorliegt. Hierbei ist die Nutzung des Gebäudes unerheblich, d.h. d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Antrag (Abs. 5)

Rz. 397 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigungen nach § 6 Abs. 2 bis 4 NGrStG werden (nur) auf Antrag gewährt, wenn die maßgebenden (und oben näher beschriebenen) Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen nimmt das zuständige niedersächsische Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt vor. Rz. 398 [Autor/Stand] Liegen die entsprechenden Voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 440 [Autor/Stand] § 8 Feststellungsverfahren (1) 1In dem Feststellungsbescheid für Grundstücke sind ergänzend zu § 219 Abs. 2 BewG auch Feststellungen zu treffen über die Fläche von Grund und Boden und die Gebäudeflächen sowie ihre Einordnung als Wohnfläche oder Nutzfläche. 2Feststellungen erfolgen nur, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 3Der Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 448 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) für Grundstücke werden in der ersten Stufe des dreistufigen Verfahrens durch gesonderten Feststellungsverwaltungsakt i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO festgestellt. Rz. 449 [Autor/Stand] Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid neben der Vermögensa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Nichtwohngrundstück (Baumarkt)

Rz. 701 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt den Weg von der Bewertung eines Nichtwohngrundstücks in Form eines Baumarktes bis zur entsprechenden Grundsteuerfestsetzung. Rz. 702 Praxis-Beispiel Beispiel: Ein in Niedersachsen belegener Baumarkt ist für Zwecke der (neuen) Grundsteuer zu bewerten. Das Grundstück ist 14.000 m2 und die darauf befindliche Ausstellungsfläche...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 515 [Autor/Stand] § 9 Veranlagungsverfahren (1) 1Die Grundsteuermessbeträge werden auf den 1.1.2025 allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). 2Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. (2) 1Der Grundsteuermessbetrag wird auch neu festgesetzt, wenn der Grundsteuermessbetrag, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Betrag des le...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Hauptveranlagung (Abs. 1)

Rz. 523 [Autor/Stand] Die Grundsteuermessbeträge werden im Anschluss an die Hauptfeststellung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) nach § 9 Abs. 1 NGrStG – wie im Bundesmodell – auf den 1.1.2025 allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Rz. 524 [Autor/Stand] Da der Grundsteuermessbetrag auf den Äquivalenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Weitere Veranlagungen (Abs. 3)

Rz. 545 [Autor/Stand] Da in dem durch den Flächenmaßstab auf Basis des Äquivalenzprinzips geprägten Regelungssystem eine weitere Hauptfeststellung nach Auffassung des niedersächsischen Gesetzgebers nicht angezeigt und folglich gesetzlich nicht vorgesehen ist, unterbleibt auch eine weitere Hauptveranlagung i.S.d. § 9 Abs. 1 NGrStG. Für Grundstücke des Grundvermögens verbleibe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 586 [Autor/Stand] § 11 Abweichende Reglungen [für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] (1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Flächen-Lage-Faktor

Rz. 45 [Autor/Stand] Dem Lage-Faktor des niedersächsischen Modells ermittelt sich gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 NGrStG nach der Formel: Lage-Faktor = (BRW/dBRW)0,3. Der Exponent von 0,3 führt dazu, dass sich Unterschiede zwischen dem Bodenrichtwert des zu bewertenden Grundstücks (BRW) und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde (dBRW) nur sehr gedämpft auswirken. Vgl. da...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Hofstelle (Abs. 1)

Rz. 595 [Autor/Stand] In Ergänzung der bundesgesetzlichen Regelung in § 234 Abs. 6 BewG bestimmt § 11 Abs. 1 NGrStG, dass zur Hofstelle des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht nur die Hof- und Gebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen gehören, von denen land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden, sondern auch von denen aus auf besti...mehr