Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997 S. 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009 S. 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstv...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.7 Empfänger von Ruhegehalt (Nr. 6)

Rz. 45 Mit der Regelung in Nr. 6 wird die vorherige Versicherungsfreiheit der Beamten, Beamtenähnlichen, Geistlichen und Lehrer an privaten Ersatzschulen auf die Zeit erstreckt, ab der diese Personen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge haben und wenn sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben. Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.6 Niedersachsen

Niedersachsen hat eine einfach zu handhabende Regelung. Der einzuhaltende Grenzabstand von Bäumen, Sträuchern und Hecken hängt allein von der Höhe der Gehölze ab. Er beträgt: § 50 Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen [1]mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.9 Niedersachsen

In Niedersachsen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitig...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.5 Niedersachsen

Im Nachbarrechtsgesetz von Niedersachsen ist sowohl das Fensterabwehr- als auch das Lichtschutzrecht geregelt. Nach § 23 Abs. 1 NNachbG darf eine mit Fenstern oder Türen sowie mit Balkonen und Terrassen versehene Gebäudeaußenwand nur errichtet werden, wenn mit diesen Bauteilen ein Abstand zur Grenze von mindestens 2,5 m eingehalten wird. Dieser Grenzabstand soll Beeinträchtig...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.2 Bezugsobjekte des Lichtrechts

Die Nachbarrechtsgesetze von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gewähren ein Lichtschutzrecht nur für Fenster, die mit Einwilligung des Nachbarn in Gebäudeaußenmauern innerhalb des durch den maßgeblichen Grenzabstand markierten Schutzstreifens entlang der Grundstücksgrenze angebracht worden sind. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen b...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch

Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass auf dem Nachbargrundstück wachsende Bäume, Sträucher und Hecken zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, sollten Sie mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze nicht zu lange warten. Denn alle Nachbarrechtsgesetze sehen hierfür Ausschlussfristen vor, nach deren Ablauf nichts mehr zu machen ...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.1 Objekt- und Umgebungsschutz

Der Denkmalschutz ist sowohl Objekt- als auch Umgebungsschutz insofern, als eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals nicht nur dann vorliegt, wenn dessen Substanz verändert wird, sondern auch bei einer Veränderung der Umgebung des Baudenkmals, die sich negativ auf die Bedeutung des Denkmals auswirkt.[1] Deshalb sind in den Bundesländern Veränderungen in der Umgebung eines Baud...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.2.1 Der Schutzumfang

Eine Bodenerhöhung darf nur so vorgenommen werden, dass Schädigungen von Nachbargrundstücken nach menschlicher Voraussicht ausgeschlossen sind. Bei der Frage, welchen Schäden auf Nachbargrundstücken vorgebeugt werden soll, sind die Ländervorschriften uneinheitlich. Weite Fassung Für eine weite Fassung haben sich Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarlan...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.4 Die Frist zur Geltendmachung des Lichtrechtsanspruchs

Ebenso wie beim Fensterabwehrrecht ist beim Lichtschutzrecht eine Frist gesetzlich festgelegt, innerhalb der das Recht geltend gemacht werden muss. Nach Fristablauf ist der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung einer baulichen Anlage innerhalb des Mindestabstands ausgeschlossen. Welche Fristen beachtet werden müssen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.[1]mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.1 Recht zum Betreten nur des unbebauten Teils des Nachbargrundstücks

Soweit die Landesvorschriften keine weitergehenden Regelungen beinhalten, wird man davon ausgehen müssen, dass bei Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nur der unbebaute Teil des Nachbargrundstücks betreten werden darf. Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.3 Erlaubte Maßnahmen

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gestattet zum einen das Aufstellen von Leitern und Gerüsten auf dem Nachbargrundstück, soweit diese zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück benötigt werden. Zum anderen ist es zulässig, die für die Bauarbeiten benötigten Baumaterialien und Baugeräte über das Nachbargrundstück zu transportieren und zu diesem Zweck das Nac...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.4 Genehmigungspflicht für Veränderungen

Alle Denkmalschutzgesetze machen Veränderungen an Baudenkmälern und in ihrer Umgebung von einer Genehmigung abhängig. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift des Denkmalschutzes, die eine präventive Kontrolle von beabsichtigten Veränderungen aus denkmalfachlicher Sicht hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Minimierung von Eingriffen und weitgehender Verwendung historischer ...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 7 Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch bei Unterschreiten der Grenzabstände

Wachsen auf einem Grundstück Bäume, Sträucher oder Hecken in einem geringeren Grenzabstand, als in den Nachbarrechtsgesetzen vorgeschrieben, hat der Nachbareigentümer einen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze. Der Anspruch ergibt sich aus § 1004 BGB i. V. mit der verletzten Grenzabstandsvorschrift bzw. unmittelbar aus den nachbarrechtlichen Vorschriften,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 1 Zur Systematik der Grenzabstandsregelung

Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken finden sich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Keine nachbarrechtlichen Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken gibt es in Bremen und Hamburg, beides Länder, die tra...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3.1 Schutzgegenstand

Da Geschichte nicht nur durch Einzelbaudenkmäler überliefert wird, sondern viele bauliche Anlagen nur verständlich sind, wenn sie in ihren historisch gewachsenen Zusammenhängen erhalten bleiben, schützen die Denkmalschutzgesetze nicht nur Einzelobjekte, sondern auch Mehrheiten von baulichen Anlagen (sog. Ensembles). Dabei reichen die gesetzlichen Bezeichnungen in föderaler Vi...mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.1.2 Hammerschlags- und Leiterrecht am Grundstück allgemein

In den nachfolgenden Bundesländern ist nach den dortigen Vorschriften die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nicht auf Arbeiten beschränkt, die nur bauliche Anlagen betreffen. Vielmehr ist in diesen Bundesländern eine Befugnis zur Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks bei der Ausführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten allgemeiner Art auf dem e...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Fenster- und Lichtrecht / 3.1 Länderregelungen im Überblick

Nicht alle Bundesländer haben das Fensterabwehrrecht gesetzlich geregelt. Als Orientierung kann Ihnen hier die folgende Übersicht dienen.mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.2 Sträucher

Für das Messen der Grenzabstände von Sträuchern gibt es Unterschiede in den Nachbarrechtsgesetzen. Diese Unterschiede beinhalten aber im Grunde genommen nur 2 Varianten. Variante 1 Nach Variante 1 wird der Abstand von der Mitte des Strauchs, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Für diese Lösung haben sich Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 3.1 Das Baurecht

Wenn Sie Ihr Grundstück mit einer Gartenmauer oder einem Gartenzaun einfrieden wollen, müssen Sie in erster Linie an das Baurecht denken, unabhängig davon, ob Ihr Grundstück im Innenbereich (Innenortslage) oder im Außenbereich (freie Landschaft) liegt. Denn, wie bereits oben unter Kap. 2.1 erwähnt, sind Gartenmauern und Gartenzäune bauliche Anlagen, die im Allgemeinen baugen...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.4 Hanggrundstücke

Bei Hanggrundstücken stellt sich die Frage, ob am Boden oder in einer gedachten Waagerechten zur Grenze hin gemessen werden muss. Die Frage stellt sich deshalb, weil sich je nach Art der Messung unterschiedliche Abstände ergeben, auch wenn diese Unterschiede nicht sehr stark ins Gewicht fallen, wie das folgende Beispiel zeigt. Nach dem Wortlaut der einschlägigen Regelungen in...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 3.5 Frist zur Geltendmachung des Fensterrechtsanspruchs

Nur in Bayern verjährt der Anspruch aus dem Fensterrecht nicht auf Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Schutzmaßnahmen (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayAGBGB). In den anderen Bundesländern gilt für den Anspruch auf Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Schutzmaßnahmen bei Fenstern in Baden-Württemberg und sonst auf Beseitigung der gesetzwidrig angebrachte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.1 Bundeseinheitliche Regelung

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts am 1.3.2010 waren die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in Bezug auf das wild von einem Grundstück abfließende Wasser in der überwiegenden Zahl der Bundesländer in den dortigen Landeswassergesetzen sowie in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt in den Landesnachbarrechtsg...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.15 Schwalben

Schwalben sind keine Haustiere. Denn sie kommen und gehen, wie sie wollen. Trotzdem können sie zu Hausgenossen werden, wenn sie unter der Dachtraufe ihre Nester bauen oder von Kunstnestern angelockt werden. Schwalbennester, die sich an der Außenfassade eines Gebäudes befinden, sind Niststätten der Natur im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Beeinträchtigungen der Gebäudenu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Inhalt des Restmandats

Rz. 19 In inhaltlicher Hinsicht dient das Restmandat nur der Verwirklichung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung, -spaltung oder -zusammenlegung. Rechte des Betriebsrates, die in keinem funktionalen Bezug zu den in § 21b BetrVG angeführten Tatbeständen stehen, können nicht mehr ausgeübt werden.[1] Das Mandat ist auf Abwicklung...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.1 Länderregelungen im Überblick

Im Gegensatz zum Fensterabwehrrecht, das sich noch relativ häufig in den Nachbarrechtsgesetzen findet, ist das damit korrespondierende Lichtschutzrecht, d.h. der gesetzliche Schutz vorhandener grenznaher Fenster oder ähnlicher Bauteile vor dem Lichtentzug durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück, nur in 7 Bundesländern geregelt. Der folgenden Übersicht können Sie entnehm...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 3 Wann sind Grenzabstände zu beachten?

In den weitaus meisten Bundesländern sind die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken schon beim Anpflanzen dieser Gehölze zu beachten. Dies gilt für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen sind die Grenzabstände nur auf Ver...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.1.5 Taubenschlag

Auch bei der Taubenhaltung wird nur in seltenen Fällen die Beseitigung des Taubenhauses oder Taubenschlags auf dem Nachbargrundstück verlangt werden können, wenn durch Reduzierung der Zahl der Tauben Lärmbelästigungen und Kotverschmutzungen eines angrenzenden Grundstücks auf eine zumutbare Weise begrenzt werden können. Praxis-Beispiel Anzahl "zulässiger" Tauben ist nach der R...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 3.3 Zu beachtende Grenzabstände

Das Fensterabwehrrecht ist in den Nachbarrechtsgesetzen so ausgestaltet, dass mit Fenstern und mit sonstigen Ausblick gewährenden Bauteilen Mindestabstände zur Grenze des Nachbargrundstücks eingehalten werden müssen. Die Mindestabstände dürfen nach der Mehrzahl der Länderregelungen nur mit Zustimmung des Nachbarn unterschritten werden. Bei Unterschreiten des Mindestabstands o...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.3 Hecken

Bei der Messung des Grenzabstands von Hecken gibt es 3 Varianten. Variante 1 Bei Variante 1 wird von der Mitte der Hecke an der Stelle, an der sie aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Variante 2 Bei dieser Variante wird von der Mitte des grenzn...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.11 Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat eine einfach zu handhabende Regelung, die der von Niedersachsen ähnelt. Der einzuhaltende Grenzabstand von Bäumen, Sträuchern und Hecken hängt allein von der Höhe der Gehölze ab. Er beträgt: § 34 Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt [1]mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.3 Inhalt des Lichtrechts

Hat der Nachbar dem Einbau eines Fensters in einer Gebäudeaußenwand innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens oder einer sonstigen baulichen Anlage (etwa eines Balkons, Erkers oder einer Terrasse) innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens schriftlich zugestimmt, dann hat er sich hiermit gleichzeitig die Hände gebunden. Denn mit eigenen baulichen Vorhaben muss er künftig ...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.3 Nutzungsgebot

Mit unterschiedlichen, aber in der Zielrichtung gleichen Formulierungen verlangen die meisten Denkmalschutzgesetze von den Eigentümern eine denkmalverträgliche Nutzung von Baudenkmälern, weil sich eine falsche oder gar keine Nutzung nachteilig auf deren Substanz auswirken kann. Das Nutzungsgebot kann im Einzelfall durch behördliche Anordnungen konkretisiert werden. Auch dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Niederlegung des Betriebsratsamts

Rz. 8 Das Betriebsratsamt endet nach § 24 Nr. 2 BetrVG auch mit seiner Niederlegung. Niederlegung des Betriebsratsamtes bedeutet die freiwillige Abgabe des ursprünglich angenommenen Betriebsratsmandats. Es genügt hierzu die formlose, aber empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Betriebsrat bzw. dessen Vorsitzenden.[1] Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.6 Geltendmachung des Hammerschlags- und Leiterrechts

Das Recht zur Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts steht dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des Grundstücks zu, auf dem die Arbeiten unter Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks vorgenommen werden sollen. Diese können es entweder persönlich ausüben oder durch beauftragte Handwerker oder Bauunternehmer ausführen lassen. Berechtigt sind ferner die Nutzungsberechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzwand und Nachbarwand / 4 Gesetzliche Vorschriften der Bundesländer

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die Angabe der Vorschriften derjenigen Bundesländer, in deren Nachbarrechtsgesetzen die Nachbarwand und die Grenzwand eine eingehende Regelung erfahren haben.mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.7 Bepflanzung des Nachbargrundstücks

Die eigene Grundstücksnutzung kann aber nicht nur durch Immissionen sowie bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, sondern auch durch die Bepflanzung von Nachbargrundstücken, die häufig zu Nachbarstreitigkeiten Anlass gibt. An sich kann jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will und es somit auch ganz nach seine...mehr