Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 3 Alleinerbe / 2. Anspruchsgegner

Rz. 15 Passivlegitimiert ist gem. § 2018 BGB der Erbschaftsbesitzer. Erbschaftsbesitzer ist, wer sich subjektiv ein ihm nicht zustehendes Erbrecht anmaßt.[38] Es ist insofern zu beachten, dass es nicht ausreicht, dass der Erbschaftsbesitzer einen Nachlassgegenstand in Besitz genommen hat. Vielmehr ist eine Berufung auf ein vermeintliches Erbrecht notwendig. Es ist nicht erfo...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Veräußerung des Nachlasses zum Zweck der Erbauseinandersetzung

Rz. 683 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen der §§ 2046 ff. BGB kann die Erbauseinandersetzung auch dadurch erfolgen, dass sämtliche im Nachlass befindlichen Wirtschaftsgüter veräußert, anschließend die Nachlassverbindlichkeiten berichtigt und der verbleibende Rest der Veräußerungserlöse entsprechend den Erbquoten unter den Miterben verteilt wird. Rz. 684 Dabei ist die V...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 34 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[78] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend zu ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 333 Machen Kläger Ansprüche gegen den Nachlass gerichtlich geltend, ist grundsätzlich der Erbe, der die Erbschaft nach § 1958 BGB angenommen hat, immer prozessführungsberechtigt. Er kann also von den Nachlassgläubigern verklagt werden, da er für die Nachlassverbindlichkeiten auch persönlich haftet. Aus diesem Grunde dürfen die Gläubiger auch auf das Eigenvermögen der Erb...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Nachfolgeauftrag

Rz. 161 Da der Nachlasspfleger aufgrund seiner bis zur Aufhebung vorgenommenen Tätigkeit den Nachlass kennt, ihn im Besitz hat und zudem ortsansässig ist, liegt es nahe, dass er auch bei nicht ortsansässigen Erben die Auflösung vornimmt, und zwar nicht als Nachlasspfleger, sondern als Anwalt aufgrund eines Mandatsverhältnisses. Es ist jedoch zuvor exakt vertraglich mit den E...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 1. Klageerhebung nach Anordnung von Nachlassverwaltung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 12 Klagen, die nach Eröffnung der Nachlassinsolvenz oder Anordnung der Nachlassverwaltung gegen die Erben erhoben werden, sind als unzulässig abzuweisen, soweit der Erbe nicht auch mit seinem Eigenvermögen haftet. Vielmehr sind die Klagen gegen den Insolvenz- oder Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu richten. Hinweis Nur wenn der Erbe nach § 2013 BGB die Möglichkei...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Gütergemeinschaft ohne Fortsetzungsvereinbarung

Rz. 37 Ist die Gütergemeinschaft durch notarielle Vereinbarung als eine solche ohne Fortsetzungsvereinbarung begründet worden, bedarf es beim Tod eines Ehegatten einer gesonderten Auseinandersetzung dieser Gesamthandgemeinschaft. Dies kann auch durch Vermittlung des Nachlassgerichts geschehen, §§ 487 ff. FamFG (§§ 373, 363 FamFG). Wird eine Einigung nicht erzielt, kann jeder...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / e) Vertretung eines Pflichtteilsberechtigten und eines weiteren Beteiligten

Rz. 82 Vertritt der Rechtsanwalt den Pflichtteilsberechtigten und den Alleinerben bei der Veräußerung der in ihrem Miteigentum stehenden Immobilie und klärt dabei die gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand, bestehen keine widerstreitenden Interessen, da die beiderseitigen Interessen darauf gerichtet sind, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen und die Nac...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Anwendung der einzelnen Tabellen

Rz. 451 Die "Vergütungsrichtsätze sind grundsätzlich nach dem Bruttowert des Nachlasses zu ermitteln, d.h. also von der Summe des Aktivvermögens ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten und nicht vom Nettowert.[571] Gerade die Schuldenregulierung ist besonders aufwendig und stellt eine Hauptaufgabe der Testamentsvollstreckung im Regelfall dar. Anderes gilt nur, wenn die Schu...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Einreden gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 48 Die §§ 2045, 2046 BGB geben jedem Miterben die Möglichkeit, die Auseinandersetzung zu verweigern, bis zur Auffindung der Nachlassgläubiger ein Aufgebotsverfahren durchlaufen ist (förmlich nach §§ 1970 ff. oder privat nach § 2061 BGB ; siehe hierzu § 7 Rdn 52 ff., 86 ff.) und die sämtlichen sich hieraus und sonst ergebenden Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden.[38] ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Grundsatz

Rz. 46 Exkurs: Beschränkte Erbenhaftung Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt für alle Nachlassverbindlichkeiten. Diese Haftung ist jedoch beschränkbar, und zwar wie folgt durch:mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VIII. Masseverbindlichkeiten

Rz. 63 Vor der Befriedigung der Nachlassgläubiger sind die Masseverbindlichkeiten vorrangig zu begleichen. Über § 55 InsO [136] hinaus sind die in § 324 InsO genannten Verbindlichkeiten Masseverbindlichkeiten.[137] Hierzu zählen insbesondere auch die Aufwendungsersatzansprüche des Erben nach §§ 1978 Abs. 3, 670 BGB.[138] Hinweis Übernimmt ein nichterbender Angehöriger ohne rec...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 7. Gesellschaftsanteil im Nachlass

Rz. 222 Die vererbte Beteiligung des Erblassers an einer Personenhandelsgesellschaft ist differenziert zu sehen:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Nach der Teilung

Rz. 62 Nach der Teilung haften die Miterben weiterhin gesamtschuldnerisch für Nachlassverbindlichkeiten.[150] Nur unter bestimmen Voraussetzungen kann der Miterbe gem. § 2060 BGB seine Haftung auf seinen Anteil am Nachlass beschränken:mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Privates Bestandsverzeichnis

Rz. 200 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis nicht vorgeschrieben.[604] Es muss alle tatsächlich vorhandenen sowie die fiktiven Nachlassgegenstände und ggf. Schulden in übersichtlicher Darstellung beinhalten. Es empfiehlt sich daher, Aktiva und Passiva getrennt voneinander auszuweisen und die Angaben zum Nachlassbestand von den rechtlichen Ausführungen zu tren...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Ordnungsgemäße Verwaltung und Rechenschaftspflicht (§§ 2130, 2131 BGB)

Rz. 54 Ordnungsgemäße Verwaltung durch den Vorerben bedeutet Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[69] Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit ist, unabhängig von der persönlichen Situation des Vorerben, allein anhand der Verhältnisse des Nachlasses unter Berücksichtigung der Zeitumstände und für jede einzelne konkrete Maßnah...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Aufgebotsverfahren

Rz. 210 Um den Zweck der Verwaltung erfüllen zu können, hat der Nachlassverwalter die Nachlassgläubiger zu ermitteln, notfalls durch Aufgebot.[134] Das Aufgebot empfiehlt sich schon im Hinblick auf die den Nachlassverwalter gem. § 1985 Abs. 2 S. 2 BGB treffenden Pflichten.[135] Nach § 1985 BGB muss der Nachlassverwalter – will er nicht die persönliche Haftung riskieren – das...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 1. Nachlass und Eigenvermögen: Vor Annahme der Erbschaft getrennte Vermögensmassen

Rz. 12 Mit dem Erbfall geht der Nachlass als Gesamtheit auf den oder die Erben über, bleibt aber einstweilen noch eine vom privaten Eigenvermögen des Erben getrennte Vermögensmasse. Dies zeigt sich mittelbar in § 1958 BGB: Bis zur Annahme der Erbschaft kommt jedenfalls eine Inanspruchnahme des Erben nicht in Betracht.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Antrag des Erben auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 292 Der Erbe hat einen Anspruch auf Aufhebung der Nachlassverwaltung, wenn entweder alle Gläubiger befriedigt sind oder eine Gefährdung derselben nicht mehr gegeben ist. Als Grund für die Aufhebung der Nachlassverwaltung benennt das Gesetz den Fall, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist (§ 1988 Abs. 2 BGB). Die Aufhebung der auf Antrag der Erben rec...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 3. Miterben: Verschmelzung von Nachlass und Eigenvermögen erst mit der Teilung

Rz. 14 Bei Miterben wird der Moment der Verschmelzung der Vermögensmassen noch dadurch hinausgezögert, dass der Nachlass zunächst, d.h. bis zur Teilung, allen Miterben in gesamthänderischer[9] Verbundenheit zusteht und damit als Vermögensmasse noch exzerpiert von den einzelnen privaten Eigenvermögen bleibt. Mit der Teilung des Nachlasses verschmelzen aber auch hier die jeweil...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 3. Verletzung der Insolvenzantragspflicht, § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 97 Für einen nach Kenntnis vom Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (nicht: drohende Zahlungsunfähigkeit, § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB; bei der Einschätzung bleiben gemäß § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB Vermächtnisse und Auflagen außen vor) nicht unverzüglich gestellten Antrag auf Insolvenzeröffnung haftet der Erbe nach § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB auf den Schaden, der den Gl...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / IV. Die Nachlassverwaltung als besondere Form der Nachlasspflegschaft

Rz. 26 Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung wird dem oder den Erben (auch dem unbeschränkt haftenden und auch dem Testamentsvollstrecker)[47] die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über den Nachlass ex nunc genommen, § 1984 Abs. 1 S. 1 BGB,[48] und die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen wieder voneinander getrennt, indem der Nachlassverwalter den Nachlass – mit ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Testamentsvollstrecker

Rz. 322 Der Testamentsvollstrecker gewährleistet, dass die Anordnungen des Erblassers ausgeführt werden. Hinterlässt der Erblasser eine Erbengemeinschaft, bietet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung die besten Möglichkeiten, Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern. Nicht ohne Grund geht bspw. in den USA in den meisten Bundesstaaten ein Nachlass zwingend zunäch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Latente Steuern

Rz. 132 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung hat der Erbe zu tragen. Der BGH hat die Frage, wie diese sog. latenten St...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / bb) Gläubigeraufgebot

Rz. 31 Das Aufgebotsverfahren dient dem Erben dazu, ihm nicht bekannte Nachlassgläubiger aufzufinden. Hinweis Dies ist wichtig, weil es die Pflicht des Erben ist, in Erfahrung zu bringen, welche Nachlassgläubiger da sind, und zu untersuchen, ob der Nachlass zur Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten hinlänglich ist. Ist das nicht der Fall, so muss er Nachlassinsolvenz bean...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Rechtsfolgen

Rz. 239 § 2046 BGB gewährt allein den Miterben einen Anspruch. Nachlassgläubiger haben weder auf Berichtigung der Verbindlichkeiten (Abs. 1 S. 1) noch auf Zurückbehaltung (Abs. 1 S. 2) oder "Versilberung" (Abs. 3) einen Anspruch. Sie können ungeachtet des § 2046 BGB gem. § 2059 Abs. 2 BGB gegen den ungeteilten Nachlass vorgehen. Auch der Miterbe, der eine Forderung gegen den...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Bewegliche Gegenstände

Rz. 267 Können sich die Erben nicht einvernehmlich auf eine Verwertung des Nachlassgegenstands einigen, muss der Widerstand der sich widersetzenden Erben durch Klage überwunden werden. Die Klage ist entweder gerichtet auf Einwilligung in den Pfandverkauf oder auf Duldung der Pfandverwertung:mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / a) Erbe

Rz. 61 Der Antrag kann vom Alleinerben oder von jedem Miterben allein, d.h. ohne Mitwirkung der anderen, gestellt werden, § 455 Abs. 1 FamFG, sobald er die Erbschaft angenommen hat (§ 455 Abs. 3 FamFG) und nicht unbeschränkt haftet (§ 455 Abs. 1 FamFG.[87] Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren darf jedenfalls grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint wer...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / A. Vorbereitende Verfahren

Rz. 1 In den folgenden beiden Kapiteln (§§ 7 und 8) werden die einzelnen oben (siehe unter § 4 Rdn 21) aufgezeigten Verfahrensarten in ihren Auswirkungen für den Erben dargestellt. Der Blickwinkel ist weiter der des den Erben beratenden Rechtsanwaltes und nicht etwa der eines Nachlass(insolvenz)verwalters oder gar Nachlassgläubigers. Um zu entscheiden, ob der Erbe eine endgül...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Übernahmerecht des Vorausvermächtnisnehmers

Rz. 12 Ein Übernahmerecht liegt vor bei der Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstandes an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben soll, den betreffenden Gegenstand zu übernehmen, und zwar entweder zum Verkehrswert oder zu einem vom Erblasser festgelegten Übernahmepreis. Liegt der Verkehrswert über dem Übernahmepreis, so liegt i.H.d. Differenz ein ...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 8. Nicht betroffene Gläubiger

Rz. 79 Der Ausschließungsbeschluss wirkt grds. gegenüber allen Nachlassgläubigern und Nachlassverbindlichkeiten;[125] auch gegenüber bekannten und titulierten Forderungen, wenn sie nicht angemeldet werden.[126] Bestimmte Gläubigergruppen nimmt das Gesetz jedoch aus, weil der Erbe von ihren Forderungen anderweitig zuverlässig Kenntnis erlangen kann: a) § 1971 BGB Rz. 80 Bestimm...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / V. Insolvenzschuldner

Rz. 52 Schuldner des Nachlassinsolvenzverfahrens ist der Erbe, da er Träger des Nachlasses und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB) ist.[116] Er hat daher die Pflichten des Schuldners zu erfüllen, z.B. eine eidesstattliche Versicherung nach § 153 InsO abzugeben. Insolvenzmasse ist aber nur der Nachlass, nicht auch das Eigenvermögen des Erben. Bekanntmachungen ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Nachlassgläubiger

Rz. 42 Der Nachlassgläubiger hat die Möglichkeit, den Antrag auf Anordnung der Klagpflegschaft sowohl schriftlich als auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu stellen. Vom Antragsteller darf kein Kostenvorschuss (§ 8 GNotKG) verlangt werden, da es sich um ein amtswegiges Verfahren handelt.[43] Kosten der Pflegschaft sind Nachlassverbindlichkeiten und falle...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Haftungsbeschränkung während formeller Vermögenssonderung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz

Rz. 27 Führt der Erbe eine der regulären endgültigen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen wie Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung so herbei, dass diese bereits eröffnet bzw. angeordnet sind, und wird er von einem Nachlassgläubiger in Anspruch genommen, während diese noch fortdauern, so kann der Erbe jegliche Haftung für reine Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1975 BGB verwei...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / B. Die richtige Weichenstellung für die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass

Rz. 3 Alles, was der Erbe nunmehr noch erreichen kann, ist seine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten auf die Vermögensmasse Nachlass zu beschränken.[5] Hierzu ist Folgendes erforderlich:[6]mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 21 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[50] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten und kann noch gem. § 2344 BGB fü...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Kontensperrung

Rz. 7 Wenn neben einzelnen Wertgegenständen Konten aufgefunden werden, könnte das Nachlassgericht die Kontensperrung veranlassen.[6] Die allgemein anerkannte Befugnis des Nachlassgerichts, den Beteiligten für die Fortführung des Haushalts, des Geschäfts- und Wirtschaftsbetriebs sowie zur Erfüllung dringender Nachlassverbindlichkeiten, namentlich zur Bestreitung der Beerdigun...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Streitwert der Teilungsklage

Rz. 356 Der Streitwert einer Teilungsklage richtet sich nach dem Wert des Erbanteils, den der Kläger mit der Auseinandersetzung begehrt,[659] wobei aufgelaufene Zinsen streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind. Es handelt sich nicht um eine Nebenforderung i.S.v. § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO.[660]mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 3. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 32 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[92] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / VI. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 45 Auf Antrag eines Gläubigers hin,[71] der seine Nachlassforderung glaubhaft macht, hat der Erbe die Vollständigkeit des von ihm erstellten oder ihm zugutekommenden Inventars – unabhängig davon, ob er dieses freiwillig oder auf Gläubigerantrag hin erstellt hat – gegenüber dem Nachlassgericht an Eides Statt zu Protokoll des Nachlassgerichts (der Notar ist nicht zuständig...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / II. Kein Verlust der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 5 Die Gefahr des Verlustes der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit wird oft überbewertet. Der Erbe kann die ihm vom Gesetz zugestandene Haftungsbeschränkungsmöglichkeit letztlich nur in zwei Zusammenhängen verlieren: 1. Zum einen kann der Erbe die Haftungsbeschränkungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Inventarisierung nach §§ 1993 ff. BGB verlieren; hier aber auch nur bei ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2121 BGB)

Rz. 60 In dem Verzeichnis sind die zum Zeitpunkt der Errichtung – nicht des Erbfalls – zum Nachlass gehörenden Gegenstände anzugeben. Es sind daher die vorhandenen Surrogate (§ 2111 BGB) – nicht dagegen die aus dem Nachlass ausgeschiedenen Gegenstände – aufzunehmen.[72] Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, sind nur die Nachlassaktiva mitzuteilen; die Angabe der N...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Wünsche und Absichten des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten folgende Kriterien im Vordergrund:mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Universalvermächtnis

Rz. 61 Bei einem Universalvermächtnis wird der gesamte Nachlass unter der ausdrücklichen Bezeichnung als Vermächtnis zugewendet.[159] Folge ist, dass im Übrigen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Zu beachten ist, dass eine Bestimmung durch einen Dritten gem. § 2151 BGB möglich ist. Der Erblasser muss jedoch in der letztwilligen Verfügung die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 2. Alleinerbe: Verschmelzung von Nachlass und Eigenvermögen mit der Annahme

Rz. 13 Beim Alleinerben verschmelzen die beiden Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen im Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft miteinander, spätestens also mit dem Ablauf der (grds. sechswöchigen) Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB. Die unbeschränkte Haftung tritt also beim Alleinerben durch den Von-Selbst-Erwerb ipso iure ein.mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 2. Wettlauf um den besten Schuldner

Rz. 16 Bei Miterben kommt ein Wettlauf um den besten Schuldner hinzu. Da Miterben als Gesamtschuldner haften ( § 2058 BGB ,[10] siehe oben Rdn 2), können sich die Nachlassgläubiger gemäß §§ 421 ff. BGB an denjenigen zur Befriedigung der vollen Nachlassschuld halten, der als Haftungssubjekt den zahlungskräftigsten Eindruck macht. Wegen eines eventuellen Regresses gegen seine Mi...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Steuerschulden des Erblassers, § 45 AO

Rz. 25 Bereits beim Erblasser begründete Steuerschulden gehen wie alle anderen Erblasserschulden nach § 1967 BGB, § 45 Abs. 1 S. 1 AO auf den Erben über. Darüber hinaus tritt der Erbe materiell und verfahrensrechtlich in die abgabenrechtliche Rechtsstellung des Erblassers ein.[78] Die vom Erblasser herrührenden (Einkommen)Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereit...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 29 Schulden aus einem einzelkaufmännischen Unternehmen des Erblassers sind Erblasserschulden nach § 1967 Abs. 1 BGB. Die Haftung ist auf den Nachlass beschränkbar. Für die früheren Geschäftsschulden haftet der Erbe wie für andere Erblasserschulden unbeschränkt, aber beschränkbar. Stellt der Erbe das Gewerbe aber nicht innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 278 Auch im Bereich von § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Begünstigt sind daher Familienheime jeglicher Größenordnung. Rz. 279 Soweit ein Familienheim steuerfrei erworben wird, sind die mit diesen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig, können als Nachlassverbindlichkeiten als...mehr