Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hinterließ vier Kinder, die Beteiligten zu 1 und 2 sowie H. und S.; der Beteiligte zu 3 sowie Si. sind die Söhne von S. und Enkel des Erblassers. Alle vier Kinder und die beiden Enkel erklärten – zunächst – wie folgt die Ausschlagung der Erbschaft: Die Beteiligte zu 1, nicht eheliche Tochter des Erblassers, erklärte die Ausschlagung am 8. Dez. 2015 zu Protokol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gebührentatbestände

Rz. 329 Anhand der Regeltypen der Testamentsvollstreckung teilt man die möglichen Vergütungen für den Vollstrecker nach seinen üblicherweise vorzunehmenden Aufgaben wie folgt ein:[598]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.1 Erbschaftsteuer

Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker muss darauf achten, dass die Erbschaftsteuer so niedrig wie möglich ausfällt. Dabei spielt auch die Höhe der Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckergebühr eine Rolle. Ausgangspunkt für die Abzugsfähigkeit ist § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach die dem Erwerber "unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung der Verteilu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.6 Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung

Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar und ist von allen Erben zu tragen, wenn der Erblasser keine anderweitige Regelung getroffen hat. Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner, d. h. der Testamentsvollstrecker kann die Vergütung von jedem Miterben fordern. Im Innenverhältnis richtet sich der Ausgleich der Erben nach der Hö...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.1 Wesentliche Grundsätze

Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner (§ 38 AO), nicht der Testamentsvollstrecker. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, die allein dem Erben zugerechnet werden – auch wenn die Erträge dem Nachlass zufließen. Dementsprechend obliegt es den Erben, die aus dem...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.1 Konstituierung des Nachlasses

Die Inbesitznahme der Nachlassgegenstände Trotz angeordneter Testamentsvollstreckung geht der Besitz am Nachlass erst auf die Erben über (§ 857 BGB). Um seine Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, muss aber der Testamentsvollstrecker den Besitz am Nachlass erlangen. Hierzu ist er nach § 2205 Satz 2 BGB berechtigt. In Besitz nehmen heißt, dass der Testamentsvollstrecker...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.1 Wesentliche Grundsätze

§ 34 Abs. 3 und Abs. 1 AO gelten auch für den Testamentsvollstrecker, d. h. er hat als Vermögensverwalter gewisse – nicht alle – steuerlichen Pflichten für den Erblasser zu erfüllen. Der Erbfall an sich löst unterschiedliche steuerliche Tatbestände und damit auch Pflichten des Testamentsvollstreckers aus. Im Zeitpunkt des Erbfalls in der Person des Erblassers bereits entstand...mehr

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Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben

Leitsatz 1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen. 2. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Sa...mehr

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Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

Leitsatz 1. Ist ein Vermächtnis auf Zuwendung von Grundbesitz gerichtet, ist für die Besteuerung der nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert festzustellende Grundbesitzwert maßgeblich. 2. Vermächtnisnehmer sind wie Erben und Miterben am Feststellungsverfahren beteiligt, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert zu bewertendes G...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Geltendmachung von Nachlassansprüchen

Der Grundsatz, dass ein Miterbe nur Leistung an alle Erben verlangen kann, findet dann keine Anwendung, wenn mit der Leistung an einen Miterben die Auseinandersetzung in zulässiger Weise vorweggenommen wird. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn andere Miterben als die Parteien nicht vorhanden sind, ein Bestehen von Nachlassverbindlichkeiten nicht geltend gemacht ist und der Mi...mehr

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ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 2. Die "proaktive" Insolvenzantragstellung

Rund 14 Wochen nach Beauftragung und hinreichendem Überblick über die Vermögenssituation des Nachlasses informierte der Nachlasspfleger die umfassend ermittelten Nachlassgläubiger auch über eine evtl. Insolvenzantragstellung für den Nachlass[6] – was im Übrigen ebenfalls einer Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten entgegenstünde. Vorbereitend zu dieser Maßnahme erfolgte eine...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 1. Schadensersatz/Haftung gem. § 826 BGB

Befriedigt der Nachlasspfleger aus unzureichenden Mitteln noch Nachlassgläubiger, ist in der (insolvenzrechtlichen) Praxis nahezu unstreitig, dass der Nachlasspfleger zu Schadensersatz nach § 826 BGB verpflichtet sein kann.[8] Dies ist nach § 1979 BGB begründbar. Dass die Verpflichtung zur Beachtung des § 1979 BGB nur gegenüber den Erben besteht, diese aber keinen Schaden er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Gesamtrechtsnachfolger (§ 45 AO)

Rz. 183 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge – § 1922 BGB, Verschmelzung von Gesellschaften – §§ 1ff UmwG; vgl auch AEAO zu § 45 Tz 1) gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger ist hinsichtlich übergegangener Steuerschulden selbst Steuerschuldner, nicht Haftungsschu...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beispiele (Rechtsprechung)

Rz. 21 [Autor/Stand] Aus der Rechtsprechung sind zur Frage der Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt folgende Entscheidungen hervorzuheben:mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Auf die zulässige Berufung der Beklagten ist das angefochtene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, weil dem Kläger der von ihm verfolgte Ausgleichsanspruch nicht (mehr) zusteht, denn die Beklagte ist nicht (mehr) Miterbin. 1. Der vom Kläger verfolgte Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass beide Parteien Gesamtschuldner hinsichtlich der hier in Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele für aufschiebend bedingte Lasten

Rz. 21 [Autor/Stand] Durch §§ 98a Satz 2, 109 BewG a.F. und § 109 BewG (ab 1.1.2009), der auf § 11 Abs. 2 BewG verweist, ist die Rechtsprechung zum Abzug aufschiebend bedingter Lasten im Betriebsvermögen an sich überholt, s. Rz. 3. Die Entscheidungen enthalten indes zumeist allgemeine Erwägungen zur Rechtsnatur und Bedeutung von Bedingungen, die über den Bereich des Betriebs...mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / Leitsatz

1. § 2166 BGB ist auch dann entsprechend auf die mit einer Grundschuld an einem vermachten Grundstück gesicherte Darlehnsforderung anzuwenden, wenn das Darlehen zur Erwerbsfinanzierung eines anderen Grundstücks genutzt worden ist. 2. Die Zweifelsregel des § 2166 BGB greift nicht ein, wenn ein entgegengesetzter Wille des Erblassers erwiesen ist (Anschluss an OLG Hamm, Bes. v. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft. Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesellschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2002

Rz. 1383 [Autor/Stand] Durch das StÄndG 2001 v. 20.12.2000 (vgl. Rz. 136) ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 BewG a.F. gestrichen worden. In der amtlichen Begründung[2] heißt es hierzu: "(Satz 3 führte) bisher dazu, dass Verbindlichkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, die nicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind und daher ertragsteuerlich ...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Anfechtun... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war geschieden und verstarb kinderlos; seine Eltern sind vorverstorben, Geschwister hatte er nicht. Der Beteiligte zu 1 war sein Cousin; der Beteiligte zu 2 ist damit befasst, weitere gesetzliche Erben zu ermitteln. Am 16.8.2018 wurde der Erblasser von der Polizei tot in seiner völlig vermüllten und verdreckten Wohnung aufgefunden; der Notarzt ging von einem n...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Anfechtun... / Leitsatz

1. Ist der potentielle Erbe aufgrund der von ihm in Erfahrung gebrachten Umstände (u.a. vermüllte Wohnung, umherliegende Rechnungen und Mahnungen, keine werthaltigen Gegenstände in der Wohnung, Informationen des Nachlassgerichts über offene Nachlassverbindlichkeiten und Bezahlung der Bestattung durch die öffentliche Hand) und der aus seiner Sicht abschließend, weil ohne sich...mehr

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ZErb 03/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bohl, Erbe und Schenkung richtig planen, 1. Auflage 2018, Schäffer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / V. Geltung der §§ 4–8 BewG für den Zweiten Teil des BewG und für andere Steuerarten

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BewG finden die Vorschriften des Ersten Teils des BewG – also auch §§ 4–8 BewG – neben den §§ 19–150 BewG Anwendung, soweit sich aus diesen Vorschriften nichts anderes ergibt. Ohne Änderung des Wortlauts hat sich der unmittelbare bewertungsrechtliche Anwendungsbereich der §§ 4–8 BewG mit dem Wegfall der Vermögensteuer, der Einheit...mehr

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FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

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Erbenhaftung für Kindergeld-Rückforderungsanspruch; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH

Leitsatz Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antr...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme des Erbenvorbehalts nach § 780 ZPO Feststellung einer Nachlassverbindlichkeit erforderlich

Leitsatz 1. Durch den zugunsten des Beklagten erfolgten Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO ist der Kläger regelmäßig beschwert (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 13.7.1989 – IX ZR 227/87, NJW-RR 1989, 1226 unter II 2). 2. Denn ein solcher Vorbehalt ist zugleich mit der Feststellung verbunden, dass das Gericht vom Vorliegen einer reinen Nachla...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – im Wesentlichen ausgeführt: Die Berufung der Klägerin sei mangels Beschwer unzulässig. Die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO, deren Beseitigung alleiniges Ziel der Berufung der Klägerin sei, begrün...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 3 Anmerkung

Der historische Gesetzgeber hat bei Schaffung des Rechts der Erbenhaftung schon seine Genialität ausspielen lassen, betrachtet man die sehr differenzierte Ausgestaltung für unterschiedliche Konstellationen und das System der Trennung zwischen dem Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. An dieser "Schnittstelle" steht der Ausspruch des Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftu...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / Leitsatz

1. Durch den zugunsten des Beklagten erfolgten Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO ist der Kläger regelmäßig beschwert (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 13.7.1989 – IX ZR 227/87, NJW-RR 1989, 1226 unter II 2). 2. Denn ein solcher Vorbehalt ist zugleich mit der Feststellung verbunden, dass das Gericht vom Vorliegen einer reinen Nachlassverbin...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines sog. quotenlosen Erbscheins. Am […] 2019 verstarb in Bremerhaven die am […] 1930 geborene X. Diese war die Witwe ihres am […] 2008 vorverstorbenen Ehemannes Y. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, nämlich der Antragsteller und seine Schwester, die Beteiligte zu 2.), die die Mutter der Beteiligten zu 3.) und 4.) ist. Di...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Übernommene Schulden

Nicht abzugsfähig sind übernommene Verbindlichkeiten, Gegenleistungen, Leistungsauflagen, Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die mit dem begünstigten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Zusammenhang einer übernommenen Verbindlichkeit mit einem Vermögensgegenstand ist, dass die En...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug der ausländischen Steuer als Nachlassverbindlichkeit neben

Rz. 9 [Autor/Stand] Ein Abzug als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt jedoch voraus, dass eine vom Erblasser herrührende Schuld vorliegt, d.h. dass sie noch in der Person des Erblassers entstanden ist. Hierunter fällt z.B. die kanadische "capital-gains-tax"[2], die eine fiktive Veräußerung des Vermögens durch den Erblasser unmittelbar vor seinem Tod u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bedeutung der Vorschrift für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

Rz. 678 [Autor/Stand] Durch die Inbezugnahme des § 121 BewG in § 21 (Abs. 2) ErbStG erlangt die erstgenannte Vorschrift Bedeutung auch für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern auf die deutsche Erbschaftsteuer. Rz. 679 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Auslandsvermögensbegriff (Abs. 2)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 21 Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwei Arten von Auslandsvermögen: War der Erblasser (bzw. Schenker) Inländer i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG (s. § 121 BewG Rz. 680), ist der Auslandsvermögensbegriff enger gefasst (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Ob der Erwerber Inländer oder Ausländer ist, ist unerheblich. In diesem Fall gelten als Auslandsvermögen nur d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert und die Steuer tatsächlich [2] entrichtet wurde, wobei es sich auch nur um einen Teil des zum ersten Erwerb gehörenden Vermögens handeln kann. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes in Abs. 1 ("nach diesem Gesetz") und Abs. 3. Obwohl die nach dem StraBEG e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Ermäßigung

Rz. 25 [Autor/Stand] Je nachdem, ob der Zweiterwerb nur aus dem ursprünglichen Vermögen des Ersterwerbs besteht, was i.d.R. selten ist,[2] oder ob mit dem zweiten Erwerb zusammen mit dem begünstigten Vermögen weiteres Vermögen des Zwischenerwerbers übergeht, das nicht begünstigt ist, ist die Berechnung einfach oder kompliziert. Im ersten Fall erfolgt keine Aufteilung. § 27 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 597 [Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Inlandsvermögen (Grundstück) und einer auf dem zum Inlandsvermögen gehörenden Grundstück hypothekarisch gesicherten persönlichen Schuld ist gegeben, wenn ein Aktionär in Durchführung der Liquidation der AG das Grundstück erwirbt gegen die Verpflichtung, diese persönliche Schuld zu übernehmen. Hierbei ist es ohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweis ausländischer Steuer (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige (nur) dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss, worauf er seine Anrechnung stützt. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit. 2. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben i...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 7. Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheit des Erblassers

Die Behandlung dieser Kosten ist in den gleichlautenden Erlassen vom 11.12.2015[35] geregelt. Hier heißt es: Zitat "Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insbesondere Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers, stellen keine Nachlassregelungskosten oder Kosten zur E...mehr