Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtliche Stellung des Erben

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Tode einer Person, des Erblassers, geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Als Gesamtrechtsnachfolger tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein. Steuerlich gehen auch die Steuerschulden und Steuerforderungen auf den Erben über (§ 45 AO); er wird – wie vor ihm der Erblasser – selbst Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Dem Nacherben gegenüber unwirksame Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Rz. 90 Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Vollstreckungstitel in den Nachlass die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies gilt im Grundsatz unabhängig davon, ob die betreffende Verbindlichkeit eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben ist. Aber der Nacherbe soll letztlich nicht für die Verbindlichkeit eines Dritten...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 9. Verfahren und Kosten

Rz. 72 Das Verfahren richtet sich nach § 410 Nr. 2 FamFG. Die Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses auf Anforderung des Nacherben fallen dem Nachlass zur Last, § 2121 Abs. 4 BGB. Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit. Erstellt der Vorerbe demgegenüber von sich aus ein Verzeichnis, so stellt dies eine Verwaltungsmaßnahme dar, deren Ersatzfähigkeit sic...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 2. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 8 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[6] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforderungen...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 6. Inhalt des Verzeichnisses

Rz. 65 Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme des Verzeichnisses, nicht der Erbfall.[52] Nach dem Erbfall zum Nachlass gekommene Surrogate sind deshalb aufzunehmen, nicht aber zwischenzeitlich aus dem Nachlass ausgeschiedene Gegenstände.[53] Über deren Verbleib kann nur im Rahmen des Anspruchs aus § 2127 BGB Auskunft verlangt werden. Ferner müssen in das Verzeichnis nur die...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / 1 Gründe

A. Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines der Beklagten zu 1) gewährten Darlehens sowie um die Auseinandersetzung des Nachlasses nach der am 17.2.2015 verstorbenen Frau Monika G. (im Folgenden als Erblasserin bezeichnet). Die Erblasserin gewährte der Beklagten zu 1), die erhebliche Verluste erwirtschaftete, ein Gesellschafterdarlehen. Am 18.12.2013 schlossen die Erbla...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / Leitsatz

1. Bei dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch handelt es sich um einen ursprünglich der Erblasserin zustehenden Darlehensrückzahlungsanspruch, der mit dem Tod der Erblasserin in deren Nachlass gefallen ist und deshalb von einem Miterben nur unter den Voraussetzungen des § 2039 BGB geltend gemacht werden kann. Demnach kann ein Miterbe jedoch grundsätzlich nur Leistun...mehr

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AGS 11/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Erbrecht: §§ 1967-2063 BGB (Rechtsstellung des Erben)

Von Katrin Dobler, Lena Kunz, Thomas Raff, Martin Löhnig, Wolfgang Marotzke. Nachbearbeitung 2020. Otto Schmidt Verlag/Gruyter Verlag, Köln, Berlin. XII, 1101 S. 369,00 EUR Kommentiert werden aus Buch 5 Abschnitt 2 die Titel 2 (Rechtliche Stellung des Erben), 3 (Erbschaftsanspruch) und Titel 4 (Mehrheit von Erben). Der zweite Titel (§§ 1967–2017) gliedert sich systematisch in...mehr

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AGS 11/2020, Geschäftswert ... / 2 Aus den Gründen

II. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 127 GNotKG, das der beteiligte Notar auf Anweisung des Landgerichtspräsidenten nach § 130 Abs. 2 S. 1 GNotKG beantragt hat. Die zur Überprüfung gestellte Kostenberechnung entspricht den gesetzlichen Formerfordernissen des § 19 GNotKG und kann damit tauglicher Gegenstand eines Kostenprüfungsverfahrens nach § 127 GNotKG sein. Gegenst...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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Deutschland / 4. Erlöschen, Ausschluss und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 87 Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tod des Unterhaltsberechtigten, ebenso bei dessen Wiederverheiratung (§ 1586 Abs. 1 BGB). Letzterenfalls kann der Unterhaltsanspruch wiederaufleben, wenn auch die neue Ehe aufgelöst wird und der Berechtigte ein minderjähriges Kind aus der früheren Ehe betreut (§ 1586a Abs. 1 BGB). Beim Tod des Unterhaltsverpflichteten erlischt d...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Abänderbarkeit, Dauer

Rz. 220 Sowohl die Gewährung als auch die Höhe des assegno di divorzio stehen unter dem Vorbehalt der "rebus sic stantibus".[261] Der italienische Gesetzgeber hat diesen Grundsatz teilweise in Gesetzesform gegossen. Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse bei einem oder beiden Ehegatten kann jeder Ehegatte eine Abänderung des Urteils für die Zukunft beantragen. Das ...mehr

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Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

Leitsatz 1. Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder). 2. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3 E...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtteilsanspruchsberechnung: Grabpflege als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Wenn testamentarisch bestimmt ist, dass die Erben die Kosten der Grabpflege zu tragen haben, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs angesetzt wird. LG Mannheim, Urt. v. 2.6.2020 – 10 S 23/19 1 Gründe Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb F...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 1 Gründe

Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb Frau H.M. T. (Erblasserin), (…). Die Erblasserin war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hat sie durch Beschluss des Amtsgerichts (…) als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hat ein eigenhändiges Testament ohne Datum mit folgend...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / Leitsatz

Wenn testamentarisch bestimmt ist, dass die Erben die Kosten der Grabpflege zu tragen haben, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs angesetzt wird. LG Mannheim, Urt. v. 2.6.2020 – 10 S 23/19mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / III. Postmortale Vertretung des Vorerben

Soweit es um die Rechtsstellung des Vorerben geht, soll die Bevollmächtigung einer dritten Person über den Tod hinaus durch den Erblasser nach ganz allgemeiner Meinung zulässig sein.[13] Fraglich ist allerdings, ob dies auch für den speziellen Fall zu gelten hat, dass nicht ein beliebiger außenstehender Dritter bevollmächtigt wird, sondern gerade der Vorerbe selbst. Von eine...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 2 Anmerkung

Das in einem Berufungsverfahren ergangene Urteil der Präsidialkammer des Landgerichts beruft sich in seiner Entscheidung über die Frage, inwiefern Grabpflegekosten bei der Berechnung des Anspruchs eines Pflichtteilberechtigten als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, auf ein "obiter dictum" in einer Entscheidung des OLG Schleswig (ZEV 2010,196). Das zu Geld verw...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.6 Reichweite

Dem anzuwendenden Recht, sei es das des Wohnsitzes oder des gewählten, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 23 Europäische Erbrechtsverordnung). Dies betrifft also insbesondere: die Gründe für den Eintritt des Erbfalls sowie dessen Zeitpunkt und Ort; die Berufung der Berechtigten, die Bestimmung ihrer jeweiligen Anteile und etwaiger ihnen vom Erblasser ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob Einkommensteuerschulden infolge einer von den Erben erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig sind. Sachverhalt Die Kläger sind ausweislich des Erbscheins gesetzliche Erben des 2016 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser war Inhaber eines (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Zutreffend hat das FG entschieden, dass die Ablehnung des Antrags auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides rechtmäßig war. Die Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten ist zwar auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechti...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und ursprüngliche Revisionskläger (Pflichtteilsberechtigter) ist während des Revisionsverfahrens verstorben. Alleinerbin ist die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), seine Ehefrau. Der Vater des Pflichtteilsberechtigten verstarb im Januar 2008. Er wurde von dessen Ehefrau, der Stiefmutter des Pflichtteilsberechtigten, allein beerbt. Der Pflichtteilsberechti...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 3 Anmerkung

I. Der BFH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsgläubiger, der den Pflichtteilsschuldner beerbt hat, seinen durch Konfusion erloschenen Pflichtteilsanspruch nicht mehr geltend machen kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung verjährt ist. Angesprochen hatte er die Thematik bereits in seinem Urteil vom 19.2.2013 (II R 47/11, ZErb 2013, 208, NJW 2013, 2623). Damals war di...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / I. Der Vorbehaltserbe und seine Rechtsstellung

Kehrseite des im BGB verankerten Vonselbsterwerbs, d.h. dem Anfall einer Erbschaft in der Sekunde des Todesfalles ohne Zutun des Erben, ist das Recht zur Entsagung der Erbschaft durch die Ausschlagung (§§ 1942 ff. BGB). Der sich noch innerhalb der Ausschlagungsfrist befindliche Erbe, der die Erbschaft noch nicht angenommen hat, wird als vorläufiger Erbe bezeichnet.[2] Die Ste...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 1 Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht In den Erwägungsgründen 1, 7, 20, 22 bis 24, 29, 32, 37, 39, 59, 61 und 67 der Verordnung Nr. 650/2012 heißt es: "(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereic...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / II. Das Dilemma des Vorbehaltserben: Ohne Annahme keine Auskunft

Diese vorschnellen Ausschlagungen, als "Flucht in die Ausschlagung", wären bei ausreichender Kenntnis vom Nachlassbestand nicht erklärt worden. Sie sind (auch) auf das Dilemma des vorläufigen Erben zurückzuführen, das in der Informationsbeschaffung liegt: Nach geltendem Recht hat der Erbe nur beschränkte Möglichkeiten, Informationen über die Beschaffenheit des Nachlasses einz...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Konstituierung des Nachlasses

Rz. 53 Der Testamentsvollstrecker hat unverzüglich nach Amtsannahme die Konstituierung des Nachlasses vorzunehmen. Hierunter versteht man die Abgrenzung der von ihm verwalteten Nachlassobjekte nach außen hin. Sie erfolgt durch Ermittlung und Inbesitznahme des Nachlasses und die Sicherung des Nachlasses. Bei Grundstücken wird zu diesem Zweck ein Testamentsvollstreckervermerk ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (2) Keine steuerliche Entlastung im Fall von § 6 Abs. 4 ErbStG

Rz. 40 Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen Nacherbschaften gleich, für die die Regelungen des § 6 Abs. 1 bis 3 ErbStG gelten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass § 6 Abs. 1 ErbStG das Prinzip, wonach das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht folgt, durchbricht, indem in Abweichung zur zivilrechtlich...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (1) Entstehung der Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 37 Grundsätzlich fällt das Vermächtnis gemäß § 2176 BGB mit dem Tod des Erblassers an. Dementsprechend bestimmt auch § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich in diesem Zeitpunkt entsteht.[61] Eine Abweichung des Anfalls des Vermächtnisses kann sich aus §§ 2176 bis 2178 BGB ergeben, und gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG entsteht auch die Erbsch...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Angemessenheit der Vergütung

Rz. 83 Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist im Gesetz nur unvollständig geregelt. Nach § 2221 BGB kann er für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat. Eine klare Regelung der Vergütungsfrage empfiehlt sich, da ansonsten oft Streit über die Frage der "Angemessenheit" entsteht. Trifft der Erblasser eine...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / F. Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 74 Besondere Bedeutung erlangt die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich. Sie kann eingesetzt werden, um das Unternehmen nach dem Ableben des Unternehmers abzuwickeln oder um das Unternehmen zu verwalten, z.B. bis die Kinder des Unternehmers zur Unternehmensführung in der Lage sind (z.B. volljährig sind oder eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben). Di...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Kapitalanlagen des Testamentsvollstreckers

Rz. 55 Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet (§ 2216 Abs. 1 BGB). Er muss das ihm anvertraute Vermögen erhalten und sichern, Verluste verhindern und die Nutzung des Vermögens gewährleisten.[36] Rz. 56 Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung Anordnungen zur Verwaltung des Nachlasses gem. § 2...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Anordnung von Testamentsvollstreckung

Rz. 154 Schließlich wird für den Erbteil und das Vorvermächtnis des behinderten Sohnes noch Testamentsvollstreckung angeordnet. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Person des Testamentsvollstreckers und des Betreuers nicht identisch sind, da sonst eine Interessenkollision vorliegt und die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich wird. Muster 2.13: Anordnung der T...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Bestimmung der angemessenen Vergütung anhand der Neuen Rheinischen Tabelle

Rz. 93 In der Praxis wurden Richtlinien für die Ermittlung der angemessenen Vergütung in Tabellenform schematisiert. Zu nennen ist hier zunächst die Zahlentabelle des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahr 1925 (die sogenannte Rheinische Tabelle),[87] die von der Rechtsprechung als geeignete Berechnungsgrundlage anerkannt wurde,[88] sowie die Möhring´sche Tabe...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Abwicklungstestamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Abwicklungsvollstreckung ist der gesetzliche Regelfall. Ordnet der Erblasser lediglich Testamentsvollstreckung an, ohne die Aufgaben des Testamentsvollstreckers näher zu spezifizieren, ist hierin die Anordnung einer Abwicklungsvollstreckung zu sehen (vgl. § 2203 BGB).[15] Rz. 21 Der zur Abwicklung berufene Testamentsvollstrecker hat den Nachlass in Besitz zu nehmen...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 1. Die Erbschaftssteuer

Das OLG Frankfurt verweist im Leitsatz auf die Erbschaftssteuer, die der Erbe ggf. verlangen könne. Das OLG Frankfurt, nicht der BGH, erwähnt ausdrücklich die Bezahlung der Erbschaftssteuer und ist hier in Gesellschaft mit wichtigen Stimmen im Schrifttum.[41] Dass die Erbschaftssteuer hier ohne weiteres der Dauervollstreckung nach § 2209 BGB zugeschlagen wird, überrascht jed...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.2 Erbfolge von Todes wegen

Rz. 670 Der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang vor erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen.[1] Ungewollte Gewinnrealisierungen durch Zwangsauflösung stiller Reserven ohne Zufluss entsprechender Liquidität von außen können sich ergeben, wenn die testamentarische Erbfolge nicht rechtzeitig mit den Beteiligungsverhältnissen am Unternehmensvermögen und dem Gesellschaftsve...mehr

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ZErb 07/2020, Fortwirkung e... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Tode der 2018 verstorbenen gemeinsamen Mutter (im Folgenden: Erblasserin). Diese hatte 2001 ein notarielles Testament errichtet, mit dem sie den Beklagten zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt hatte; zugleich hatte sie alle bisherigen Verfügungen von Todes wegen widerrufen und ihrer vormals ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachlassschulden

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die auf dem > Rechtsnachfolger lastende Zahlung von Nachlassschulden gehört in den Vermögensbereich, beeinflusst also das > Einkommen nicht (BFH 67, 44 = BStBl 1958 III, 290). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Nachlassverbindlichkeiten, > Unterhaltsleistungen Rz 23. Für die Belastung mit Erbschaftsteuer gibt es aber eine Steuerermäßigu...mehr

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ZErb 05/2020, Aufnahme eine... / Leitsatz

Wird ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aufgrund des Todes der Beschwerdeführerin auf Antrag gemäß § 246 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO ausgesetzt und ein Testamentsvollstrecker bestellt, kann nur der Erbe das Verfahren aufnehmen, wenn die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Bescheide einen Steueranspruch begründen, der zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört. BFH VIII. Senat, Besch...mehr

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ZErb 05/2020, Aufnahme eine... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) legt die Voraussetzungen der geltend gemachten Verfahrensfehler nicht den Anforderungen der § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 S. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügend dar; die Rüge eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers des Finanzgerichts (FG) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO is...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung ohne Ausgleichszahlung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird als "grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung" am Nachlass verfassu...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.1 Erblasserschulden und Erbfallschulden

Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Er haftet deshalb für die Nachlassverbindlichkeiten.[1] Diese sog. Erblasserschulden können auf Vertrag oder anderen Rechtsgründen beruhen (Beispiele: Kaufpreisschulden, Kreditschulden, Steuerschulden usw.). Der Erbe tritt also insoweit in die Schuldnerposit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Pensionsverpflichtungen

Rz. 282 [Autor/Stand] Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 158 Abs. 4 Nr. 7 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes berücksichtigt werden. Derartige Belastungen sind vielmehr bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs im Erbfall als Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG bzw. bei einer Schenkung bei der Ermi...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / II. Keine steuerliche Entlastung im Fall von § 6 Abs. 4 ErbStG

Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen Nacherbschaften gleich, für die die Regelungen des § 6 Abs. 1 bis 3 ErbStG gelten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass § 6 Abs. 1 ErbStG das Prinzip, wonach das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht folgt, durchbricht, indem in Abweichung zur zivilrechtlichen Beur...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / I. Entstehung der Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1a) ErbStG

Grundsätzlich fällt das Vermächtnis gemäß § 2176 BGB mit dem Tod des Erblassers an. Dementsprechend bestimmt auch § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich in diesem Zeitpunkt entsteht.[3] Eine Abweichung des Anfalls des Vermächtnisses kann sich aus §§ 2176 bis 2178 BGB ergeben und gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a) ErbStG entsteht auch die Erbschaftsteuer abweic...mehr

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ZErb 04/2020, Vergütungsans... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin war ausweislich des Erbscheins des staatlichen Notariats A. vom 1.12.1966 zu 1/5 Miterbin nach ihrem Vater B. Zu dessen Nachlass gehörte Ackerland in A. mit einer Gesamtfläche von 5.480 qm zu 0,62 EUR je qm, demzufolge Gesamtwert von 3.397,60 EUR und Anteil der Erblasserin 679,52 EUR. Weiteres Vermögen der Erblasserin ist nicht bekannt. Auf Antrag des Pächt...mehr