Beispiel:
Ich beantrage
- das Aufgebot der Nachlassgläubiger
- anschließend den Erlass des Ausschließungsbeschlusses.[2]
Ich bin Alleinerbe des am … in … verstorbenen X (Aktenzeichen) und beantrage den Erlass des Aufgebots nach § 1970 BGB. Ich hafte noch nicht unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten.[3] Ein Verzeichnis der mir bekannten Nachlassgläubiger mit Angabe der Forderung und der jeweiligen Anschrift ist beigefügt.[4] Ein Nachlassinsolvenzverfahren ist nicht beantragt.[5] Der Wert des Aktivnachlasses beträgt … EUR.[6]
Antragsberechtigt sind auch Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter (§ 455 Abs. 2 FamFG).
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