Fachbeiträge & Kommentare zu Marketing

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Unternehmerische Risikoübernahmefunktion im Rückversicherungsgeschäft (Abs. 4)

Rz. 3521 [Autor/Stand] Rückversicherungsgeschäft. § 24 Abs. 4 BsGaV enthält eine Sonderregelung zur unternehmerischen Risikoübernahmefunktion im Rückversicherungsgeschäft. Die Regelung bezieht sich dem Wortlaut nach nicht nur auf Rückversicherungsunternehmen in Abgrenzung zu Erstversicherungsunternehmen, für die ansonsten § 24 Abs. 1 BsGaV anzuwenden wäre, sondern allgemein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Begriffsabgrenzungen

Rz. 1666 [Autor/Stand] Überblick. Die Erschließung, Ausweitungen und Verteidigungen von Absatzmärkten kann eine vorübergehende Verrechnungspreispolitik erforderlich machen, die sich von derjenigen bei "normalen" Marktverhältnissen wesentlich unterscheidet. Solche " besonderen Wettbewerbssituationen "[2] werden grundsätzlich auch von der deutschen Finanzverwaltung anerkannt. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.1 Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (§ 19 Absatz 1 BsGaV)

197 Die Terminologie für Bankbetriebsstätten weicht von der allgemeinen Terminologie in § 2 Absatz 4 BsGaV ab ("maßgebliche Personalfunktionen" – OECD: "Significant People Functions"). Die Personalfunktionen, die für die Zuordnung von Vermögenswerten, die durch den Abschluss von Bankgeschäften entstehen, entscheidend sind, werden im Zusammenhang mit Bankbetriebsstätten als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung (Low Value-Adding Services)

Rz. 1742 [Autor/Stand] Definition und Abgrenzung. Eine nicht nach konkreten Leistungsgegenständen abgrenzbare Dienstleistungskategorie der verrechenbaren, dh. auf schuldrechtlichen Leistungsaustauschbeziehungen basierenden Dienstleistungen stellen die Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung (Low Value-Adding Services – LVAS) dar. Hierbei handelt es sich um Dienstleitunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) E-Commerce-Vertriebsgesellschaft als Eigenhändler

Rz. 2515 [Autor/Stand] Funktions- und Risikoanalyse. Eine e-Commerce-Vertriebsgesellschaft übt im Rahmen des "Distributor-Model" typischerweise die folgenden Funktionen aus (bezogen auf den in Anm. 2514 dargestellten Beispielfall)[2]:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.24.6 Ergänzende Regelung für ausländische Versicherungsbetriebsstätten inländischer Versicherungsunternehmen (§ 24 Absatz 6 BsGaV)

309 Ein Versicherungsvertrag kann einer ausländischen Versicherungsbetriebsstätte eines inländischen Versicherungsunternehmens nur zugeordnet werden, wenn das Versicherungsunternehmen nachweist, dass die unternehmerische Risikoübernahmefunktion tatsächlich in der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte ausgeübt wird. Auf die Bestellung eines ausländischen Hauptbevollmächt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Preisvergleichsmethode

Rz. 1784 [Autor/Stand] Innerer Preisvergleich. Zur Bestimmung von Verrechnungspreisen für konzerninterne Dienstleistungen im Wege der Einzelabrechnung kommen grundsätzlich die drei klassischen Methoden der Verrechnungspreisermittlung in Betracht. Dabei kann im Rahmen der Preisvergleichsmethode (Anm. 661 ff.) ein innerer oder ein äußerer Preisvergleich durchgeführt werden. De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Funktions- und Risikoanalyse

Rz. 2580 [Autor/Stand] Unterschiede in Abhängigkeit von dem Geschäftsmodell. Bei der Funktions- und Risikoanalyse ist zu beachten, dass die ausgeübten Funktionen im Bereich des Global-Trading unabhängig von der gewählten Struktur ("Integrated-Trading", "Centralised-Product-Management" oder "Separate-Enterprise-Trading") weitgehend identisch sind. Lediglich die Verteilung und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem nationalen Teilbetriebsbegriff und dem der FRL

Tz. 104 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.02) liegt dem in § 15 UmwStG verwendeten Teilbetriebsbegriff der europäische Teilbetriebsbegriff des Art 2 Buchst j FRL zugrunde (s Tz 111). Die unterschiedlichen Definitionen lauten:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Aufteilung von Werbekosten

Rz. 1680 [Autor/Stand] Auffassung der Finanzverwaltung in Tz. 3.3.3 VWG 1983. Markterschließungs-, Markterweiterungs- und Marktverteidigungsmaßnahmen sind idR mit spezifischen Marketingmaßnahmen bzw. Werbeaktionen verbunden. Aber auch außerhalb von Markterschließungs-, Markterweiterungs- und Marktverteidigungsmaßnahmen gehört die Werbung – insb. im Konsumgüterbereich – zu de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Allgemeine Definition (Satz 1)

(3) 1 Eine Personalfunktion ist eine Geschäftstätigkeit, die von eigenem Personal des Unternehmens für das Unternehmen ausgeübt wird. Rz. 2934 [Autor/Stand] Definition der Personalfunktion. Der Begriff der Personalfunktion ist in § 1 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 definiert. Personalfunktionen sind demnach "Funktionen des Unternehmens, die durch ihr Personal ausgeübt werden". Die BsGa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.33.2 Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (§ 33 Absatz 2 BsGaV)

375 Ausgangspunkt für den auf das Projektergebnis anzuwendenden Aufteilungsschlüssel sind nach § 33 Absatz 2 Satz 1 BsGaV die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen erbrachten Leistungsbeiträge. Vor Entstehen der Bau- und Montagebetriebsstätte erbrachte Leistungsbeiträge (s. Rn. 367) sind als Leistungsbeitrag des übrigen Unternehmens zu b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Assistenz-, Management-, Kontroll- und Regieleistungen

Rz. 1730 [Autor/Stand] Überholte Dreiteilung. In der historischen Entwicklung wurde insb. aufgrund des hohen Unbestimmtheitsgrads und der mangelnden Aussagefähigkeit des Begriffs "Konzernumlagen" versucht, den innerkonzernlichen Dienstleistungsaustausch in folgende drei Teilbereiche zu klassifizieren, um hieraus allgemeingültige Aussagen zu Entgeltfähigkeit und -pflicht abzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) E-Commerce Gesellschaft als Vertriebsdienstleister

Rz. 2525 [Autor/Stand] Funktions- und Risikoanalyse. Im Vergleich zu einer als Eigenhändler tätigen e-Commerce-Vertriebsgesellschaft übt eine Gesellschaft, die lediglich Vertriebsdienstleistungen erbringt ("Service-Provider-Model"), einen deutlich reduzierten Funktionsumfang aus. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Funktionen:[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Konzernumlagen nach dem Leistungsaustauschkonzept

Rz. 2061 [Autor/Stand] Schwierigkeiten der Einzelabrechnung. In der Verrechnungspraxis hat sich die Einzelabrechnung konzerninterner Dienstleistungen häufig als unpraktikabel und unzweckmäßig erwiesen. Dies insbesondere in den Fällen, in denen der Vorteil und Nutzen einzelner Dienstleistungen für eine bestimmte Konzernunternehmung nur sehr vage oder nur auf Grund von Schätzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (Abs. 2)

(2) 1 Der Aufteilungsschlüssel, der für die Gewinnaufteilungsmethode nach Absatz 1 anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Beiträgen, die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und vom übrigen Unternehmen für den Bau- und Montagevertrag geleistet werden. 2 Der Umfang der geleisteten Beiträge berechnet sich nach den Kosten der maßgeblichen Personalfunktionen, die jewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Übersicht zu verrechenbaren/nicht verrechenbaren Dienstleistungen

Rz. 1761 [Autor/Stand] Leistungskategorien. Die folgende Aufstellung nimmt eine Kategorisierung von Leistungen in verrechenbar ("ja") und nicht verrechenbar ("nein") vor. Die Aufstellung ist idealtypisch und sollte hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf den Einzelfall geprüft werden.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 847 [Autor/Stand] Aufteilungsmaßstab. Als Aufteilungsmaßstab der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode fungieren die von den nahestehenden Unternehmen ausgeübten Funktionen, getragenen Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgüter, die mittels einer Funktionsanalyse zu erfassen sind. Insoweit soll eine geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilung erreicht werden, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Beispiele für nicht verrechenbare Dienstleistungen

Rz. 1756 [Autor/Stand] Nicht verrechenbare Dienstleistungen. Zu den gesellschaftsrechtlich veranlassten und somit nicht verrechenbaren Dienstleistungskategorien gehören insb.[2]: Die Leitung und Organisation des Konzerns, die Festlegung der Konzernpolitik sowie die Finanzplanung für den Gesamtkonzern: Hierzu zählen Aufwendungen im Rahmen der dispositiven Tätigkeit des Konzern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verlagerung der Dienstleistungsfunktion

Rz. 1499 [Autor/Stand] Keine spezifischen Probleme. Im Rahmen der Verlagerung von Dienstleistungsfunktionen ergeben sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Verlagerungsvorgangs keine spezifischen Probleme. Insofern kann in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Ausführungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Funktionsverlagerung (Anm. 1205 ff.) verwiesen werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

2 Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Identifikation von betrieblichen Funktionen

Rz. 573 [Autor/Stand] Funktionsbegriff. Der Begriff der "Funktion" ist in jüngerer Vergangenheit insb. durch die Diskussion über die sog. Funktionsverlagerungsbesteuerung nach § 1 Abs. 3 Satz 9 (vgl. hierzu Anm. 1201 ff.) in den Betrachtungsfokus gerückt. Allgemein wird unter einer Funktion ein bestimmter betrieblicher Tätigkeitsbereich verstanden, der organisatorisch abgren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Absatz- und vertriebsbezogene Funktionen

Rz. 584 [Autor/Stand] Ausgangspunkt. Betriebliche Funktionen im Absatz- und Vertriebsbereich sind aus Verrechnungspreissicht von signifikanter Bedeutung, weil bereits zivilrechtlich verschiedene Vertriebsformen (Eigenhändler, dh. Kauf oder Verkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Kommissionär, dh. Kauf oder Verkauf im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung; Hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 678 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verlagerung der Produktionsfunktion

a) Verlagerung auf einen Lohnfertiger Rz. 1463 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Die Verlagerung von Produktionsfunktionen auf einen Lohnfertiger wird anhand des folgenden Sachverhalts dargestellt: Beispiel Die A-GmbH mit Sitz in Bonn ist in den Bereichen der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Kühlschränken tätig. Die Kühlaggregate, die im Rahmen der Produktio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Umlageschlüssel

Rz. 2094 [Autor/Stand] Sicherstellung einer verursachungsgerechten Kostenverteilung. Steht die Höhe der umzulegenden Kosten fest, sind diese in einem nächsten Schritt auf die Poolmitglieder zu verteilen. Dazu ist die Bestimmung eines dem Grundsatz des Fremdvergleichs genügenden Umlageschlüssels notwendig. Über die dazu erforderliche Bestimmung eines angemessenen Umlage- oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rückhalt im Konzern

Rz. 1768 [Autor/Stand] Begriffsverständnis. Die Dauerdiskussion, ob der sog. "Rückhalt im Konzern" eine verrechenbare Leistung darstellt, ist allein auf die uneinheitliche und unpräzise Definition dieses Begriffs zurückzuführen. Bedient man sich einer engeren, betriebswirtschaftlich orientierten Begriffsdefinition, so setzt man den Rückhalt im Konzern mit der sog. passiven K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Beispiele für verrechenbare Dienstleistungen

Rz. 1757 [Autor/Stand] Verrechenbare Dienstleistungen. Den nicht verrechenbaren Dienstleistungen steht die Gruppe der eindeutig beim Leistungsempfänger betrieblich veranlassten und damit verrechenbaren Leistungen gegenüber. Hierzu zählen insb. die folgenden Dienstleistungen[2]: Gewerbliche Dienstleistungen: Hierunter fallen marktgängige Leistungen, zB Leistungen im Bereich de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (6) Inländische Versicherungsunternehmen (Abs. 6)

Rz. 3530 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. § 24 Abs. 6 BsGaV betrifft ausländische Versicherungsbetriebsstätten inländischer Versicherungsunternehmen, wenn diese im Ausland einer der deutschen Versicherungsaufsicht vergleichbaren Aufsicht unterliegen und ein Hauptbevollmächtigter bzw. vergleichbarer Bevollmächtigter bestellt wurde. Dies dürfte für den Großteil der ausländisch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Vermittlung der Umsätze von Gesellschaftsanteilen

Rz. 183 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags.[1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Product Carbon Footprint (P... / 4.1 Festlegung des Zieles und des Untersuchungsrahmens

Im ersten Schritt müssen Festlegungen getroffen werden, die Umfang und Ausmaß der PCF-Studie festlegen. Dabei wird in der Regel ein sog. Scoping durchgeführt, welches die folgenden Aspekte (a bis i) umfassen sollte: a) Gründe für die Durchführung der Studie (z. B. interne Schwachstellenanalyse, Beitrag zu Transformationskonzepten für Klimaneutralität, Beitrag zum ESG-Reportin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating: Unterlagen für das ... / 4.4 Marketing und Vertrieb

Marketing und Vertrieb der Produkte sind mindestens genauso wichtig wie das Produkt an sich. Das Marketing aus einem Mix verschiedener Komponenten, zu denen in diesem Abschnitt Aussagen getroffen werden sollten, sind Kommunikationspolitik, Produkt- und Sortimentspolitik, Preispolitik und Vertriebspolitik. Des Weiteren muss die Zielgruppe definiert und auf die folgenden Punkt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Data Governance und die Rol... / 4 Welche Rolle spielt das Controlling dabei?

Data Governance als methodischer Ansatz zur Schaffung von Datentransparenz mit den Aspekten Datenverfügbarkeit, -qualität und -zugang ist im ganzen Unternehmen anwendbar. Sie hat aber aufgrund der Rolle des Controlling als Entscheidungsunterstützungsfunktion hier eine besondere Bedeutung. Nur wenn die Anforderungen an eine moderne Data Governance erfüllt sind, kann das Contr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating: Unterlagen für das ... / 4.1 Aufbau

Für den Businessplan gibt es keine festgelegten Formalien. Idealtypisch sollte er zwischen 25 und 30 DIN-A4-Seiten umfassen und den im Folgenden beschriebenen Aufbau und Inhalt haben. Praxis-Tipp Inhalte eines Businessplans Zusammenfassung (executive summary) (1 bis 2 Seiten), Unternehmen und Führungs-/Gründungsteam (3 Seiten), Produkt (6 Seiten), Markt und Wettbewerb (5 Seiten),...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Planung & Analys... / 9 Ein Integrationsszenario

Eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aufgabenträgern wie Logistik- und Produktionsplanern und Controllern zu erreichen, ist keine leichte Aufgabe. Das Flussdiagramm in Abb. 3 veranschaulicht die Komplexität, die sich hinter eines scheinbar einfachen End-to-End-Prozesses verbirgt. Abb. 3: Beispiel für xP&A-Zusammenarbeit über Planungsdomänen und Organisation...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating: Unterlagen für das ... / 5.1 Umsatzplan

Der Umsatzplan ist eine Art "verkürzte GuV-Rechnung", mit deren Hilfe der erwartete Gewinn ermittelt werden kann (vgl. Abb. 6). Ausgehend von den geplanten Umsatzerlösen wird dazu unter Abzug der Kosten das "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)" berechnet. Diese Größe wird dann zum Cashflow erweitert, welcher die indivi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.4 Merchandising

Viele Influencer bieten ihren Followern Merchandisingartikel (z. B. Kleidung mit Logo) an, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. In der Ausgestaltung ist es möglich, dass der Influencer einem Unternehmen im Rahmen von Kooperationen gegen eine Gewinnbeteiligung oder einen Fixbetrag die notwendigen Rechte für den gesamten Prozess der Herstellung, des Vertriebs und Marketings ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
SWOT-Analyse / 4 Analyse der Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Stärken und Schwächen)

Die interne Analyse soll dazu beitragen, die eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen, welche aus den Fähigkeiten und Ressourcen resultieren, über die das Unternehmen verfügt oder welche sie unter Kontrolle hat. Stärken und Schwächen können typischerweise in Bereichen wie Fähigkeiten und Ressourcen in Forschung und Entwicklung, Produktion, Marketing, Management, Finanzen, H...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 9 Anhang 3

Förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen sind Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Nr. 14, 16 und 17. Diese oder gleichwertige Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 10.1 Beispiele Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen sind beispielhafte Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16. Diese oder ähnliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen und darf kei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig verän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseiti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr