Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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Controller und andere Finan... / 4.1 Prüfung des Jahresabschlusses

Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung Grundsätzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Kontrolle des Vorstands und damit ein Plan-Ist-Vergleich, verbunden mit der Einleitung bzw. Initiierung von Korrekturmaßnahmen. Dabei soll sich die Kontrolle nicht ausschließlich auf vergangene Vorgänge beziehen. "Die Kontrolle des Aufsichtsrats darf nicht nur retrospektiv (ex post) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 11 E-Bilanz

Der Begriff E-Bilanz steht für die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Zu übermitteln sind allerdings nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zahlreiche weitere, von der Finanzverwaltung geforderte Daten. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 A...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.5 Public Country-by-Country-Reporting

Autoren: Daniela Stäger, Jörg Hanken Auf Ebene der EU wurde zwischenzeitlich das sog. "Public CbCR" beschlossen und eingeführt. Die im Dezember 2021 veröffentlichte Änderungsrichtlinie[1] verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, bis Juni 2023 eine entsprechende nationale Gesetzgebung zu verabschieden, die spätestens für Geschäftsjahre, die ab dem 22. Juni 2024 beginnen, anzu...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beginn der Aufbewahrungspflicht

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht beginnt mit Schluss des Jahres, in dem ein Abschluss aufgestellt oder ein Handelsbrief empfangen wurde, vgl. im Einzelnen § 257 Abs. 5 HGB (s. Anhang 12g). Die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem bei laufend geführten Aufzeichnungen die letzte Eintr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nach der Abgabenordnung (AO)

Tz. 4 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach § 147 AO (s. Anhang 1b) sind insbesondere folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz einschließlich der zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, die empfangenen Handels- und Geschäftsbriefe, die abgesandt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufbewahrungsfristen

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für folgende Unterlagen (s. § 257 Abs. 4 HGB, Anhang 12g und s. § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, Anhang 1b): Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Arbeitsanweisungen sowie Organisationsunterlagen, Buchu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufbewahrungszeiten

Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 147 Abs. 3 AO (An...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen nach dem HGB sind insbesondere: Handelsbücher, Inventare (nebst Aufzeichnungslisten, Verzeichnislisten und Inventurrichtlinien), Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte (falls vorhanden), Konzernabschlüsse und -lageberichte (falls vorhanden), Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen (Kontenpläne, Kon...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Prüfungspflicht für den Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 1)

I. Kreis der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) ist nach § 316 Abs. 1 prüfungspflichtig, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ jeweils mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2f. für mittelgroße oder große Gesellschaften aufweist (vgl. § 267 Abs. 4 Satz 1; H dR-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Von der Überprüfung betroffene Unterlagen

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gegenstand der Überprüfung sind gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 "die zu übermittelnden Unterlagen". Hierzu gehören, sofern keine Aufstellungs- oder Offenlegungserleichterungen (vgl. im Detail HdR-E, HGB § 326; HdR-E, HGB § 327) in Anspruch genommen wurden (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 25ff.): nach § 325 Abs. 1 der festgestellte JA (mit den Bestandteilen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung hat der AP einen Nachtragsprüfungsbericht anzufertigen. Der ursprünglich erstattete Prüfungsbericht sowie der eigenständige Nachtrags­prüfungsbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden, worauf im Nachtragsprüfungsbericht zwingend hinzuweisen ist. Da der Nachtragsprüfungsbericht den Bericht zum Ergebni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Überprüfung der Vollzähligkeit der Unterlagen

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 Abs. 1 verlangt die Überprüfung der "Vollzähligkeit" der eingereichten Unterlagen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein zu prüfen ist, ob die Zahl der tatsächlich eingereichten Unterlagen unabhängig von ihrer Art der Zahl der einzureichenden Unterlagen entspricht; vielmehr ist auch die Art der eingereichten Unterlagen zu prüfen, d. h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlässe und Notwendigkeit einer Nachtragsprüfung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Fall einer Änderung des JA, Lageberichts, KA oder Konzernlageberichts nach Erteilung des BV sind die betreffenden Unterlagen gemäß § 316 Abs. 3 Satz 1 erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert (vgl. zur Zulässigkeit von entsprechenden Änderungen Leffson/Baetge in: HWR (1970), Sp. 229ff.; Ludewig, DB 1986, S. 133ff.; IDW RS HFA 6 (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand und Umfang einer Nachtragsprüfung

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Gegenstand der Nachtragsprüfung ist mit dem Gegenstand der Hauptprüfung identisch. Dies sind der JA sowie der Lagebericht und/oder der KA sowie der Konzernlagebericht, denn der Gesetzgeber schreibt in § 316 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich vor, dass die geänderten Unterlagen insgesamt, nicht allein die Änderungen zu prüfen sind (vgl. Bonner-HdR...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Europarechtliche Grundlagen der Offenlegungsvorschriften

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie die RL-Vorschriften des HGB insgesamt, basieren auch die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften auf gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU. Diese wiederum finden ihren Ausgangspunkt im EG-Vertrag vom 25.03.1957. Nach Art. 54 Abs. 3 lit. g) dieses Vertragswerks sollen die Schutzbestimmungen koordiniert werden, die in den Mitglieds...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einleitung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus § 316 ergibt sich, welche KapG prüfungspflichtig sind. In Abs. 1 ist die Prüfungspflicht des JA und Lageberichts, in Abs. 2 die des KA und Konzernlageberichts geregelt (vgl. auch Marten/Quick/Ruhnke (2020), S. 57f.). Der sog. Nachtragsprüfung ist Abs. 3 gewidmet. Gegenstand und Umfang der Prüfung ergeben sich erst aus § 317. Allerdings ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine AP i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von UN vorgeschrieben, die nicht in der Rechtsform einer KapG betrieben werden. Solche Prüfungen sind für UN bestimmter Größenordnungen, bestimmter Wirtschaftszweige sowie bestimmter Rechtsformen obligatorisch. UN in der Rechtsform einer OHG oder KG, bei denen nicht wenigstens ein pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erleichterungen/Befreiungen außerhalb der Offenlegung

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch bezüglich verschiedener Aufstellungspflichten knüpft das HGB Erleichterungen bzw. Befreiungen an § 327a. So gelten für UN, welche die Kriterien des § 327a erfüllen, folgende Sonderregelungen: Sie sind von der Pflicht zur Abgabe der Versicherungen der gesetzlichen Vertreter ("Bilanzeide") befreit (vgl. §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Freiwillig einzureichende Bestandteile

Rn. 47 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Neben den Pflichtbestandteilen gemäß § 5b Abs. 1 EStG steht es dem Steuerpflichtigen offen, weitere in der Taxonomie enthaltene Berichtsbestandteile freiwillig zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Berichtsbestandteile "Anhang" (vgl. zur verpflichtenden Übermittlung des Anlagespiegels HdR-E, Kap. 9, Rn. 44), "Lagebericht" und "Eigenk...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 33 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zu übermittelnde Datensatz besteht aus zwei Modulen, deren Übermittlung für alle UN verpflichtend ist. Das Stammdaten-Modul, welches in der Taxonomie als GCD-Modul (Global Common Data/Document) bezeichnet wird, setzt sich in der Taxonomie 6.6 aus 60 verpflichtend zu übermittelnden Elementen mit Informationen über den Bericht (z. B. Berich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Voraussetzungen des Auskunftsrechts

Rn. 28 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 329 Abs. 2 Satz 1 steht das Auskunftsrecht der das UN-Register führenden Stelle nur zu, wenn die "Prüfung Anlass zu der Annahme [gibt, d.Verf.], dass von der Größe der Kapitalgesellschaft abhängige Erleichterungen oder die Erleichterung nach § 327a nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen". Damit ist das Auskunftsrecht an mehrer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kreis der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) ist nach § 316 Abs. 1 prüfungspflichtig, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ jeweils mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2f. für mittelgroße oder große Gesellschaften aufweist (vgl. § 267 Abs. 4 Satz 1; H dR-E, HGB § 267). Bei einer in den Kreis der prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Materielle Voraussetzungen (Nr. 1–3)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Bestellung von Sonderprüfern ist an einen der in § 315 Satz 1 Nr. 1–3 AktG geregelten Tatbestände geknüpft. Allen drei Tatbestandsvarianten liegen Beanstandungen anlässlich der Erstellung oder Prüfung des Abhängigkeitsberichts (vgl. §§ 312f. AktG) zugrunde und zwar in zeitlich rückläufiger Reihenfolge: An die Spitze rückt das Gesetz die Ei...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Fristsetzung und Rechtsfolge der Fiktion bei Unterlassen der Angaben

Rn. 39 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die das UN-Register führende Stelle muss laut § 329 Abs. 2 Satz 1 dem UN zur Mitteilung der verlangten Auskünfte eine angemessene Frist setzen. Dabei äußert sich das Gesetz nicht dazu, was als angemessen anzusehen ist. Berücksichtigt man jedoch, dass die UE, die durchschnittliche AN-Zahl sowie der Typ der ausgegebenen Wertpapiere (als einzige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn keine Prüfung stattgefunden hat, kann der JA einer KapG nicht festgestellt, d. h. wirksam gemacht werden (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 2). Handelt es sich um den JA einer AG, KGaA oder SE, so ist dieser gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig. Eine entsprechende Vorschrift gilt für UN, die nach dem PublG Rechnung legen müssen (vgl. § 10 Satz 1 N...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Aufstellung handelsrechtlicher JA ist kein Selbstzweck, sondern dient einer Vielzahl von Zwecken. Welche konkreten Zwecke mit der Aufstellung eines handelsrechtlichen JA verbunden sind, hat insbesondere Bedeutung für die deduktive Gewinnung von GoB (vgl. HdR-E, Kap. 4, Rn. 12ff.). So kann erst entschieden werden, welche Ansatz- und Bewertu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zweck der Offenlegungsvorschriften

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die mit der Offenlegung verfolgte Zwecksetzung hat der Gesetzgeber in den Offenlegungsvorschriften des HGB nicht angegeben. Sie lässt sich jedoch aus den Vorschriften der §§ 325–329 und ihrer Stellung im Verhältnis zu anderen Normen ableiten (vgl. zum Folgenden detailliert Hütten (2000), S. 197ff.). Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Informa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 4 Zusammenfassung von Konzernlagebericht und Lagebericht des Mutterunternehmens

Rz. 115 Ebenso wie für den Konzernanhang und den Anhang zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens besteht für den Konzernlagebericht die Möglichkeit, diesen mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammenzufassen.[1] In diesem Fall sind nach § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 298 Abs. 2 Satz 2 HGB der Konzernabschluss gemeinsam mit dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens un...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Der Konzernlagebericht ist nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB von den gesetzlichen Vertretern eines Mutterunternehmens in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres aufzustellen, das dem abgelaufenen Konzerngeschäftsjahr folgt.[1] Die Aufstellungsfrist verkürzt sich nach § 290 Abs. 1 Satz 2 HGB bei kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen, die nicht nach § 327a HGB be...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.2 Umfang der Rechnungslegung

Rz. 13 Innerhalb der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft kann zwischen kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften unterschieden werden.[1] Bei den nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften kann weiter zwischen kleinsten, kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften differenziert werden. Der Begriff der Kapitalmarktorientie...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.5 Prüfung

Rz. 27 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss muss samt Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG) und dem Abschlussprüfer (§ 320 Abs. 1 HGB) vorgelegt werden. Gleichzeitig hat der Vorstand einen nach § 170 Abs. 2 AktG gegliederten Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns zu machen und diesen ebenfalls unverzüglich an den Aufsichtsrat weiterz...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 2 Grundsätze der Berichterstattung

Rz. 8 Infolge der durch die grobe Beschreibung des Berichtsrahmens des Konzernlageberichtes in § 315 HGB möglichen Aufgabeninterpretationen eröffnet sich den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens bei der Gestaltung des Konzernlageberichtes ein nicht unerheblicher Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum ist jedoch nicht beliebig ausdehnbar, sondern wird hinsich...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.2 Grundlagen des Konzerns

Rz. 24 Für den in § 315 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB verlangten, unter das Gebot der Vermittlung tatsächlicher Verhältnisse gestellten Wirtschaftsbericht genügt es nicht, den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns zu analysieren und darzustellen. Vorgeschaltet ist für eine fundierte Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage auf die Grundlagen des Konzerns einzu...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.1 Begriff der Bilanzpolitik

Rz. 1 Der Jahresabschluss eines Unternehmens ergibt sich nach Form und Inhalt keineswegs zwangsläufig und unabänderlich aus dem Rechnungswesen am Ende des Geschäftsjahres. Vielmehr zeigen sich bei seiner Vorbereitung und Erstellung hinsichtlich der zu erfassenden, auszuweisenden, zu bewertenden und zu erläuternden Vorgänge zahlreiche Handlungsalternativen. Notwendigerweise m...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.1 Überblick

Rz. 24 Anknüpfend an die unter Rz. 19–21 dargestellten Formen der Bilanzpolitik lassen sich in Anlehnung an Heinhold die in Abbildung 2 dargestellten Instrumente unterscheiden.mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Rz. 64 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen. Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insbesondere Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben.[1] Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch wertorientierte Kennzahlen zu nennen, welche in den...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.3 Auflösung

Rz. 9 Bei der Auflösung einer Aktiengesellschaft ist zwischen der Auflösung, der Abwicklung (Liquidation), der Beendigung sowie der Löschung im Handelsregister zu differenzieren.[1] Mögliche gesetzliche Auflösungsgründe sind in § 262 Abs. 1 AktG festgeschrieben. Allerdings sind gem. § 262 Abs. 2 AktG die Folgen der §§ 262 ff. AktG auch gegeben, wenn die Aktiengesellschaft aus...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Rz. 38 Im Konzernlagebericht sind nach DRS 20.53 der Geschäftsverlauf (einschließlich des Geschäftsergebnisses) und die Lage des Konzerns darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen, wobei auch auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen einzugehen ist. Rz. 39 Zu den Angaben zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gehören u. a. Angaben zur konj...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.6 Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Rz. 44 Gemäß § 60 Abs. 3 EStDV können der Steuererklärung beizufügende Unterlagen in den entsprechenden Berichtsteilen der Taxonomie durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[1] Hierbei handelt es sich ggf. um den Anhang, den Lagebericht, einen Prüfungsbericht oder bei Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a EStG um das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG. Da d...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.10 Bilanzeid im börsennotierten Konzern

Rz. 114 § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB fordert von den gesetzlichen Vertretern eines nach § 2 Abs. 14 des WpHG kapitalmarktorientierten Mutterunternehmens, welches nicht die Erleichterungen des § 327a HGB nutzen kann, eine dem US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act in Section 302 entsprechende, auch als "Bilanzeid" bezeichnete Erklärung für den Konzernlagebericht abzugeben.[1] Mit di...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3 Wirtschaftsbericht

Rz. 37 Auf dieser Basis kann der Wirtschaftsbericht folgen, der sich aus dem Bericht über die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, den Geschäftsverlauf, die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und die finanziellen und nichtfinanziellen [1] Leistungsindikatoren zusammensetzt.[2] Der Adressat soll sich einen Überblick über die Entwicklung des Konzerns im B...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.4 Prognosebericht des Konzerns

Rz. 74 Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns ist zusammen mit den daraus resultierenden wesentlichen Chancen und Risiken bzgl. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der Konzernleitung in einem Prognosebericht [1] zusammenzufassen.[2] Der Prognosebericht hat alle wesentlichen Entwicklungen und Tendenzen des Konzerns in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen. ...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 40 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.1 Überblick über den Inhalt des Konzernlageberichts

Rz. 20 Nach dem Wortlaut des § 315 HGB regeln die Absätze 1, 2, 3 und 4 für den Konzernlageberichte seit dem BilRUG inhaltlich ausschließlich Pflichtinhalte: Rz. 21 Zunächst ist im sog. Wirtschaftsbericht über den Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und der Lage des Konzerns so zu berichten, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild verm...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten im Konzernlagebericht einzugehen auf: die Risikomanagementziele und -methoden des Unternehmens (Nr. 1a), einschließlich seiner eingesetzten Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie die P...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.1 Abgrenzung

Rz. 31 Die zur Sachverhaltsgestaltung eingesetzten bilanzpolitischen Instrumente verändern nicht das im Jahresabschluss und Lagebericht dargestellte Abbild, sondern nur die abzubildende Realität. Daher werden sie auch als "reale Transaktionswahlrechte" bezeichnet.[1] Kritisch kann insbesondere die Identifizierung bzw. Abgrenzung von bilanzpolitischen Instrumenten gegenüber u...mehr