Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter der prüfungspflichtigen Ges., dem Abschlussprüfer den zu prüfenden Jahresabschluss und Lagebericht unverzüglich vorzulegen. Die unverzügliche Vorlage, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), gründet auf der Vorstellung, dass zunächst die gesetzlichen Vertreter Jahresabschluss und Lagebericht aufs... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 European Single Electronic Format (ESEF)

3.2.2.1 (X)HTML und XBRL – Grundlagen Rz. 32 Durch die globalisierten wirtschaftlichen Entwicklungen und die Fortschritte in der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich sowohl die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung als auch an die Informationsverarbeitung erheblich verändert.[1] Die Verwendung einer standardisierten elektronischen Sprache für di... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konkretisierung des Grundsatzes

Rz. 21 Die Forderung nach Klarheit und Übersichtlichkeit bezieht sich auf eine möglichst weitgehende Erkennbarkeit des formellen Inhalts des Jahresabschlusses. Hierzu zählen eine klare und übersichtliche Gliederung, aber auch eine klare Bezeichnung von Posten und Angaben sowie eine klare Darstellung und Erläuterung von Angaben und Inhalten im Anhang. Rz. 22 Der Grundsatz der ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 10 Relevant ist die Regelung des § 328 HGB zunächst für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 328 HGB einhalten. Beschränkungen auf einzelne Abschlüsse sind nicht existent. Die Norm gilt sowohl für den Jahresabschluss, den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht sowie für die Er... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Aus den §§ 284, 285 HGB folgen Anforderungen, die an den Anhang des Jahresabschlusses einer KapG gestellt werden (§ 284 Rz 1). Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) und ist an die das Unternehmensregister führende Stelle nach den Vorgaben des § 325 HGB zu übermitteln. Die Pflichtangaben erläutern die Angaben in der Bilanz u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften

Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkungen "unter Beachtung der GoB" und "Bild der Vermöge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insbes. §§ 242 ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebild... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Inhaltliche Anforderungen an den Konzernlagebericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Das befreite MU muss neben einem befreienden Konzernabschluss mit Verweis auf § 292 Abs. 1 Nr. 2 HGB einen Konzernlagebericht aufstellen, der entweder einem nach der Bilanzrichtlinie erstelltem Konzernlagebericht entspricht oder eine entsprechende gleichwertige Berichterstattung darstellt. Nach bisheriger – und wegen der Bezugnahme auf § 292 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) HG... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Feststellung, Billigung, Bestätigungsvermerk sowie Gleichzeitigkeit mit anderen Unterlagen (Abs. 1a)

3.3.1 Feststellungs- und Billigungsdatum (Abs. 1a Satz 1) Rz. 41 Zwecks Gewährleistung der Rechtssicherheit[1] ist gem. § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses respektive der Billigung des Einzelabschlusses oder Konzernabschlusses anzugeben. Abschlussadressaten soll mittels der Offenlegung kenntlich gemacht werden, ob noch Änderungen an der p... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 16 Sind die Tatbestandsmerkmale des § 264a HGB erfüllt, so liegt eine sog. haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft vor, die neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 238–263 HGB folgende Spezialvorschriften zu beachten hat:[1] §§ 264–289f HGB: Jahresabschluss der KapG und Lagebericht §§ 290–315e HGB: Konzernabschluss und Konzernlagebericht §§ 316–324a HGB: Prüfung §§... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflichtangaben bez. übernahmerechtlicher Informationen (Abs. 1)

Rz. 2 Der Konzernlagebericht ist um weiterführende Angaben zu der Eigentumsstruktur zu erweitern, sofern eigene, stimmrechtsberechtigte Aktien an einem organisierten Markt ausgegeben werden.[1] Als ein organisierter Markt ist ein Markt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG zu verstehen. Rz. 3 Vom Wortlaut ist § 315a HGB weitgehend identisch mit § 289a HGB. Konkretisiert wird der § 315a H... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Format (ESEF-VO/Abs. 1 Satz 4)

3.2.1 Format-Vorschriften Rz. 28 Für Abschlüsse, die Gj betreffen, welche am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, haben Inlandsemittenten (§ 2 Abs. 14 WpHG), die Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben und keine KapG i. S. d. § 327a HGB sind, ergänzend zu Form und Inhalt auch Vorgaben bzgl. des Berichtsformats zu beachten.[1] Gem. § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB sind Inlandsemittenten... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Form und Inhalt – Vollständigkeit/Richtigkeit (Abs. 1 Satz 1–3)

Rz. 22 Die Wiedergabe des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie der Erklärungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5, § 297 Abs. 2 Satz 4 oder § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB erfordert gem. Abs. 1 Satz 2 in Bezug auf Form und Inhalt die Ei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorlagepflicht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 37 Die gesetzlichen Vertreter des MU haben dem Konzernabschlussprüfer folgende Unterlagen vorzulegen: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Jahresabschlüsse der TU, Lageberichte der TU, Prüfungsberichte der Abschlussprüfer von prüfungspflichtigen oder freiwillig geprüften Jahresabschlüssen oder Handelsbilanz II der TU. Rz. 38 Die Vorlagepflicht besteht unmittelbar nur für die ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 9 Eine direkte Änderung des § 315d HGB ist nicht vorgesehen, allerdings wird der § 289f HGB, auf den verwiesen wird, geändert: Aufgrund des breiten Begriffsverständnisses der Richtlinie hinsichtlich Nachhaltigkeit, welche auch die Dimension der (Corporate) Governance umfass... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anzuwendende Vorschriften für den Konzernabschluss (Abs. 1)

Rz. 8 Nach § 298 Abs. 1 HGB sind grds. die folgenden für den Jahresabschluss und damit den Einzelabschluss geltenden Vorschriften im Konzernabschluss entsprechend anzuwenden: Allgemeine Vorschriften § 244 HGB Sprache. Währungseinheit § 245 HGB Unterzeichnung Ansatzvorschriften § 246 HGB Vollständigkeit. Verrechnungsverbot § 247 HGB Inhalt der Bilanz § 248 HGB Bilanzierungsverbote u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Zusammenfassung der Anhänge für den Einzelabschluss und Konzernabschluss (Abs. 2)

Rz. 88 Der Konzernanhang darf mit dem Anhang des MU gem. § 298 Abs. 2 Satz 1 HGB zusammengefasst werden. In diesem Fall sind der Konzernabschluss und der Jahresabschluss des MU gemeinsam offenzulegen (§ 298 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Zusammenfassung ist gestattet, um Wiederholungen zu vermeiden und die Übersichtlichkeit der Angaben zu erhöhen.[1] Werden Anhang des MU und Konzer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.3 Aktuelle Entwicklungen auf EU Ebene

Rz. 37 Am 15.1.2025 wurde die sechste Fassung der delegierten Verordnung (EU) 2025/19 der Europäischen Kommission vom 26.9.2024 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2024 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) im Amtsblatt der ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 124 Eine Überschreitung der Aufstellungsfrist im Zusammenhang mit einem Bankrott wird strafrechtlich nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (Vorsatz und in besonders schweren Fällen sogar bis zehn Jahre, § 283a StGB) oder bis zu zwei Jahren (Fahrlässigkeit, § 283 Abs. 5 StGB) oder einer Geldstrafe belegt. Dabei ist bereits der Vers... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 323 HGB gilt für gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 HGB. Darüber hinaus erfolgt bei vielen anderen gesetzlichen Prüfungen ein Verweis auf die Anwendung von § 323 HGB: Gründungsprüfung (§ 49 AktG), Nachgründungsprüfung (§ 53 AktG), Aktienrechtliche Sonderprüfungen (§§ 144, 258 Abs. 5 Satz 1 AktG), Prüfungen nach dem UmwG: Verschmelzung (§§ 9, 11 ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Fristen

Rz. 43 Während in § 243 Abs. 3 HGB noch ungenau die Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb einer einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit verlangt wurde, wird dies in § 264 Abs. 1 HGB für KapG und KapCoGes auf drei Monate, für kleine Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf höchstens sechs Monate nach dem Bilanzstichtag begrenzt. Ein Jahresabschluss eines kalen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhalt des Anhangs (Abs. 1)

Rz. 20 In den Anhang sind gem. § 284 Abs. 1 HGB diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Bilanz und der GuV nur im Anhang vorgeschrieben sind, und die Angaben, die wahlweise nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen wurden. Bei beiden Arten von Angaben handelt es sich um Pflichtangaben. Jedoch sind die ersten immer in den Anhang aufzunehmen, während die zwe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Sprache

Rz. 4 Während § 239 Abs. 1 Satz 1 HGB den Kfm. lediglich verpflichtet, die Handelsbücher und sonstigen Aufzeichnungen in einer lebenden Sprache zu führen, bestimmt § 244 HGB, dass der Jahresabschluss für handelsrechtliche Zwecke nur in deutscher Sprache aufgestellt werden darf. Es ist also möglich, die Bücher in einer fremden Sprache zu führen, z. B. bei Tochtergesellschafte... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Folgen bei Nichtbeachtung

Rz. 8 Die Nichtbeachtung des § 244 HGB stellt bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB dar und kann gem. § 334 Abs. 3 HGB mit einer Geldbuße belegt werden. Rz. 9 Sofern der Jahresabschluss der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchprüfer unterliegt, kann ein Verstoß gegen § 244 HGB ei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Grenzen der Auskunftsrechte

Rz. 55 Die in Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 enthaltene einschränkende Formulierung "soweit für eine sorgfältige Prüfung notwendig" stellt die Grenzen der Auskunftsrechte dar. Der Abschlussprüfer ist nur soweit auskunftsberechtigt, wie dies für eine Aufgabenbewältigung nach §§ 316, 317 HGB erforderlich ist. Was im Einzelnen für eine sorgfältige Prüfung notwendig ist, entscheidet d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Beendigung

Rz. 84 Die für die Verjährung entscheidende Beendigung der Tat tritt ein, wenn der Adressat (erstmalig) inhaltliche Kenntnis vom Rechenwerk bzw. dem Lagebericht nimmt.[1] Im Fall des § 331 Nr. 4 HGB ist die Tat beendet, wenn der Abschlussprüfer Kenntnis vom Inhalt der Aufklärungen und Nachweise genommen hat. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Tatgegenstand

Rz. 17 Tauglicher Tatgegenstand ist nach § 332 Abs. 1 HGB der unrichtige oder unvollständige Bericht (§ 321 HGB) über die Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder Konzernlagebericht einer KapG sowie zusätzlich der Bericht über Abschlüsse und Zwischenabschlüsse von Kreditinstituten (§§ 340a Abs. 3, 340i Abs. 4 i. V. m. 340k Abs. 2 HGB), unabhängig von d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen einer Qualifikation als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

Rz. 7 Die Rechtsfolgen einer Qualifikation als kapitalmarktorientierte KapG können danach differenziert werden, ob sie sich auf den Jahresabschluss und Lagebericht, auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht oder auf prüfungsbezogene Regelungen beziehen (zu den weiter bestehenden Rechtsfolgen für börsennotierte AGs s. ergänzend Rz. 3). 3.1 Jahresabschluss und Lagebericht... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Gezeichnetes Kapital bei Gründung

Rz. 20 Bei der Gründung stellt sich die umstrittene Frage, ob eine werdende KapG eine Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt ihrer Errichtung (Abschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags), den Zeitpunkt der tatsächlichen Geschäftsaufnahme, den Zeitpunkt ihrer Anmeldung zum Handelsregister oder den Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister aufstellen muss. Nach de... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.5 Angaben bzgl. der Befreiung im Konzernabschluss

Rz. 117 Die Angabe der Nutzung der Erleichterungsmöglichkeit ist in jedem Gj der Nutzung im Konzernanhang des MU anzugeben. Dabei wird keine besondere Form im Gesetzestext gefordert. Nötig erscheinen zumindest Name und Sitz des jeweiligen TU und die Angabe, dass Erleichterungen aus § 264 Abs. 3 HGB genutzt wurden. Angaben zum Umfang der Nutzung der Befreiung sind nicht notwe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 244 HGB regelt die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses in deutscher Sprache und in Euro. Die Vorschrift ist gem. § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden. § 244 HGB ist nicht nur von sämtlichen inländischen Unt, sondern auch von Niederlassungen ausländischer Unt zu beachten, soweit sie die Kaufmannseigenschaft besitzen. Rz... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Angaben zu den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 46 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen (zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren s. Rz 78 ff.). Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insbes. Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben. Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch we... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Freiwillige Angaben

Rz. 25 Über die Pflicht- und Wahlpflichtangaben hinaus können freiwillige Angaben im so gekennzeichneten Anhang berichtet werden. Diese Angaben unterliegen der Offenlegungspflicht und bei mittelgroßen und großen KapG sowie KapCoGes der Prüfungspflicht des Abschlussprüfers. Die freiwillige Berichterstattung findet Grenzen bei Beeinträchtigung der Klarheit und der Übersichtlic... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Währung

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses in Euro bezieht sich auf den Jahresabschluss und den Lagebericht. Zum Bilanzstichtag sind daher in Fremdwährung erfasste Vermögensgegenstände und Schulden in Euro umzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten (z. B. Wertpapiere an ausländischen Börsen) in fremder Währung... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 48 Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns ist zusammen mit den daraus resultierenden wesentlichen Chancen und Risiken bzgl. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der Konzernleitung in einem Prognosebericht zusammenzufassen.[1] Der Prognosebericht hat alle wesentlichen Entwicklungen und Tendenzen des Konzerns zu berücksichtigen. Die künftigen Entwicklun... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Feststellungs- und Billigungsdatum (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 41 Zwecks Gewährleistung der Rechtssicherheit[1] ist gem. § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses respektive der Billigung des Einzelabschlusses oder Konzernabschlusses anzugeben. Abschlussadressaten soll mittels der Offenlegung kenntlich gemacht werden, ob noch Änderungen an der publizierten Fassung des Abschlusses zu erwarten sind. Im ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Unterzeichnung (§ 245 HGB)

Rz. 16 Der Konzernabschluss ist durch alle gesetzlichen Vertreter des MU unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Es ist z. B. bei einer KapG nicht ausreichend, wenn nicht alle Geschäftsführer oder Mitglieder des Vorstands unterzeichnen – auch dann nicht, wenn die Unterzeichnenden bei Rechtsgeschäften die Ges. vertreten könnten. Maßgeblich ist es, zum Zeitpunkt der Aufstell... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Gleichzeitigkeit mit anderen Unterlagen (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 45 Erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses, IFRS-Einzelabschlusses oder Konzernabschlusses nicht gleichzeitig mit allen anderen nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen (u. a. Bericht des Aufsichtsrats, Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex, gem RegE CSRD-UmsG zukünftig auch Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht), so ist darauf hinzuwe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Geltungsbereich

Rz. 20 Laut § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gilt für alle Kaufleute, also auch für KapG und KapCoGes sowie für Unt, die unter das PublG fallen. Der Grundsatz ist demnach rechtsformunabhängig. Er gilt für den Jahresabschluss (§ 243 Abs. 2 HGB) und ausdrücklich auch für den Konzernabschluss... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Verhältnis zu anderen Strafgesetzen

Rz. 91 § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG ist in Bezug auf die EB, den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Zwischenabschluss kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gegenüber § 331 Nr. 1 HGB subsidiär. Ebenso sind § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, § 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG, § 17 PublG und § 313 Abs. 1 Nr. 1 UmwG subsidiär zu § 331 Nr. 1 HGB.[1] mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Schutzklauseln

Rz. 98 Schutzklauseln analog § 286 HGB für den Jahresabschluss sind für den Konzernabschluss nicht vorgesehen. Zumindest in Bezug auf § 286 Abs. 1 HGB wird allerdings eine Ausstrahlungswirkung auf den Lagebericht angenommen, da ansonsten die Pflicht zur Unterlassung von Angaben, die das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, nicht greifen würd... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Weitere Berichterstattungspflichten

Rz. 11 Neben den Effekten auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sind durch kapitalmarktorientierte Gesellschaften u. U. weitere Berichterstattungen vorzunehmen: Vergütungsbericht nach § 162 AktG für börsennotierte Aktiengesellschaften: Der Vergütungsbericht muss unter Namensnennung aller gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder u. a. die festen u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Tatmittel

Rz. 31 § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB betrifft die unrichtige Wiedergabe oder die Verschleierung der Verhältnisse der KapG in der Eröffnungsbilanz (§ 242 Abs. 1 HGB), im Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), im Lagebericht (§§ 264 Abs. 1, 289 HGB), einschl. der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b Abs. 1; § 289c HGB), im gesonderten nichtfinanziellen Bericht (§ 289b Abs. 3 HGB; zur Anw... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 320 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen Ges. (§ 316 Rz 3), dem Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfer die zu prüfenden Unterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht) vorzulegen. Darüber hinaus sind dem Abschlussprüfer alle Bücher, Schriften und Unterlagen vorzulegen, alle notwendigen Auskünfte ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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