Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Berücksichtigung wirtschaftszweigspezifischer Besonderheiten im Bestätigungsvermerk

Rz. 687 [Autor/Zitation] Wirtschaftszweigspezifische Besonderheiten einschließlich zu beachtender spezieller gesetzlicher Vorschriften können Anpassungen in der Formulierung der Inhalte eines Bestätigungs- oder Versagungsvermerks über die Prüfung der jährlichen Rechnungslegung nach oder entsprechend § 316 bedingen. Für verschiedene solcher Fälle hat das IDW gesonderte Verlaut... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist das private Rechnungslegungsgremium zuständig für die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung". Grundsätze der Konzernrechnungslegung sind – vermittelt über den Zusammenhang mit § 342q Abs. 2 ("Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB") – mit GoB der... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Verschleierung im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Konzernlagebericht werden die Verhältnisse des Konzerns verschleiert, wenn die in §§ 315, 315c, 315d verlangten Inhalte in einer Art und Weise dargestellt werden, die es sachkundigen Nutzern nicht mehr ermöglicht, aus den Angaben ein objektives Bild der Konzernlage zu gewinnen (s. Rz. 160). Die Verschleierung, dh. die Beeinträchtigung der Informati... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) 2017 bis 2025

Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine wesentliche Erweiterung der möglichen Tatgegenstände erfuhr § 331 über das CSR-RUG v. 11.4.2017 (Art. 1 Nr. 16; BGBl. I 2017, 802) durch die Aufnahme der gesondert genannten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht bzw. alternativ des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts in § 331 Nr. 1 und 2. Die Strafvorschriften... mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bestätigungsvermerk als Gesamtbeurteilung des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Wenn der Bestätigungsvermerk auch kein Urteil über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. Konzerns darstellt, so bleibt er im Rahmen der Prüfung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit einer Abschlussprüfung doch ein Gesamturteil, allerdings bezogen auf den für eine Abschlussprüfung regelmäßig maßgeblichen Prüfungsgegenstand. Dabei werden die Prüfung... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 57 [Autor/Zitation] Genossenschaften haben die Vorschrift des § 289f Abs. 4 iVm. § 289f Abs. 2 nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 und 4 GenG entsprechend anzuwenden. Danach ist in den Lagebericht der eG als gesonderter Abschnitt eine Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen. Inhalte der Erklärung sind: die vorgeschriebenen Festlegungen von Zielgrößen für den Frauenanteil un... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung im IFRS-Einzelabschluss

Rz. 150 [Autor/Zitation] Maßstab für die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in einem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a, 2b sind die von der EU übernommenen und im EU-Amtsblatt veröffentlichten IFRS, die zum jeweiligen Zeitpunkt angewandt werden mussten. Weiter gelten die in § 325 Abs. 2a Satz 3 geltenden Normen des HGB, zB die Angabepflich... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geforderte Erklärungen und Beurteilungen

Rz. 376 [Autor/Zitation] In die Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1) ist auch der Lage- bzw. Konzernlagebericht als eigenständiger Teil der nach § 316 prüfungspflichtigen Rechnungslegung einzubeziehen. Im Rahmen dieser Beurteilung erklären Abschlussprüfer in Bezug auf den geprüften Lage- oder Konzernlagebericht, ob dieser nach ihrem Urteil m... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung zusätzlicher Inhalte bei der Abschlussprüfung von PIE

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei der Abschlussprüfung von PIE sind in den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk obligatorisch zusätzlich die Inhalte nach Art. 10 Abs. 2 APrVO und eine weitere Ergänzung nach ISA 700 (Revised) aufzunehmen; für PIE, die Inlandsemittenten sind, muss im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk darüber hinaus nach § 322 Abs. 1 Satz 4 obligatorisch über die ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung

Rz. 735 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchzuführen, um eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Lageberichtsebene insgesamt und auf Aussageebene zu schaffen. Dabei hat der Abschlussprüfer auch das Risiko wesentlicher falscher qualitativer Darstellungen zu ber... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 810 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 316 verlangt die jährlich pflichtmäßige Prüfung des JA und des Lageberichts von Kapitalgesellschaften ab mittlerer Größe durch einen Abschlussprüfer als Voraussetzung für die Feststellung des JA sowie die jährlich pflichtmäßige Prüfung der von KapGes. aufzustellenden Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte größenunabhängig als Voraussetzung für die ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Offenlegungsumfang

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / B. Aufbau des Ersten Abschnitts

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der erste Abschnitt des PublG (§§ 1 bis 10 PublG) regelt die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung von Unternehmen (JA und ggf. Lagebericht). Dabei wird in §§ 1 und 2 PublG der größenabhängige Kreis der zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen sowie Beginn und Dauer der Rechnungslegungspflicht geregelt. Durch die Regelung in § 3 PublG wird der G... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 62 [Autor/Zitation] Darüber hinaus entfalten auch einzelne Rechnungslegungsvorschriften unmittelbar Auswirkungen auf die in § 322 geforderten (Pflicht-)Inhalte des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks, primär über die Ausprägung ihrer Formulierungen dazu. Beispiele dafür sind: § 264 Abs. 1 Satz 2; bei Anwendung der Vorschrift ist in der nach § 322 Abs. 1 Satz 2 geforderte... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

a) Vorbemerkung Rz. 715 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, der neben dem Abschluss steht und diesen um zusätzliche, vor allem qualitative und prognostische Angaben ergänzt. Er dient der vergangenheits- und stichtagsorientierten sowie der zukunftsgerichteten Informationsvermittlung über die wirtschaftliche ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

a) Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung Rz. 735 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchzuführen, um eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Lageberichtsebene insgesamt und auf Aussageebene zu schaffen. Dabei hat der Abschlussprüfer auch das Risiko wesentlicher... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Norm baut auf §§ 1 bis 3 auf, welche zunächst klären, ob bzw. ab wann eine Verpflichtung zur Rechnungslegung nach PublG besteht. Zwar beginnt der eigentliche Anwendungsbereich des § 5 erst, wenn nach §§ 1 bis 3 eine Pflicht zur Rechnungslegung festgestellt wurde. Bei der Bestimmung der maßgeblichen Bilanzsumme rekurriert § 1 Abs. 2 indes auf die An... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 319 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 300 ff. erläuterten Anforderungen zur Versagung eines Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (§ 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung ei... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit

Rz. 832 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat Wesentlichkeitsüberlegungen anzustellen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 44). Bei der Prüfung der ESEF-Unterlagen können Unrichtigkeiten und Verstöße im Hinblick auf die Vorgaben des § 328 Abs. 1 dann als wesentlich angesehen werden, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese einzeln oder insgesamt die Nutzbarkeit der gepr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorliegen einer Änderung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Eine Änderung des JA oder Konzernabschlusses liegt immer vor, wenn der Inhalt oder die Form eines solchen Abschlusses geändert werden. Das gilt insbes. für eine Änderung der Bewertung von Aktiv- und Passivposten oder der Einstellung in und Entnahmen aus Rücklagen, ferner, wenn von den zunächst nicht berücksichtigten Möglichkeiten des § 268 Abs. 1 (Auf... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 697 [Autor/Zitation] In Abs. 2 Satz 2 wird besonders hervorgehoben, dass der Abschlussprüfer bei der Prüfung der zutreffenden Darstellung der Lage des Unternehmens auch die zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zu prüfen hat (vgl. DRS 20 Rz. 116 ff.). Rz. 698 [Autor/Zitation] Zur Prüfung der Chancen- und Risikoberichterstattung im Lageber... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Zitation] Nach der durch das KonTraG in § 321 eingefügten Regelung des Abs. 1 Satz 2 ist im Prüfungsbericht vorweg zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen ist, ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 39 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bestandteile des JA verweist § 5 Abs. 1 Satz 1 auf § 242 Abs. 3 HGB. Demnach bilden die Bilanz und die GuV den JA (weiterführend s. § 242 HGB Rz. 40). Rz. 40 [Autor/Zitation] Sofern das gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen nicht in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitpunkt der Änderung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Absatz 3 bestimmt, dass die geänderten Unterlagen erneut zu prüfen sind, wenn die Änderung "nach Vorlage des Prüfungsberichts" erfolgt (ein sog. Vorwegbericht ist kein Prüfungsbericht iSd. gesetzlichen Vorschriften). Der Prüfungsbericht ist nach § 321 Abs. 5 zu unterzeichnen und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen. Alle Änderungen, die danach erfol... mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Gegenstand der Vorschrift sind die Regelungen zur Aufstellung des JA und Lageberichts für Unternehmen, die gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung nach PublG verpflichtet sind (s. § 3 Rz. 5 ff.). Die Norm bestimmt zunächst, wer für die Aufstellung verantwortlich ist (s. Rz. 20 ff.), und welche Aufstellungsfristen hierfür bestehen (s. Rz. 30 ff.). Rz. ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Beurteilung der XHTML-Wiedergabe

Rz. 848 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wenn der Emittent ein IT-System für die XHTML-Wiedergabe der ESEF-Unterlagen spezifiziert hat, hat der Abschlussprüfer die Inhaltsgleichheit au... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnung eines Verständnisses des Unternehmens und seines Umfelds

Rz. 740 [Autor/Zitation] Das bei der Prüfung des Abschlusses zu erlangende Verständnis des Unternehmens sowie seines Umfelds hat der Abschlussprüfer auch bei der Prüfung des Lageberichts zugrunde zu legen (IDW PS 350 nF (10.2021) Rz. 37). Wenn das erlangte Verständnis für die Prüfung des Lageberichts nicht ausreicht, hat sich der Abschlussprüfer das erforderliche Verständnis ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Konzernlagebericht

Rz. 66 [Autor/Zitation] Auf den (Teil-)Konzernlagebericht ist § 315 HGB gem. § 13 Abs. 3 Satz 3 PublG sinngemäß anzuwenden. Wie bereits für den Konzernanhang sind alle nach PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen zur Aufstellung eines Konzernlageberichts verpflichtet (Kirsch, Rechnungslegung, § 13 PublG Rz. 106 [9/2020]). Eine Befreiung für MU in der ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände

Rz. 190 [Autor/Zitation] Nach § 320 Abs. 2 Satz 1 iVm. Abs. 3 Satz 2 kann der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung vom vertretungsberechtigten Organ "alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind". Der Begriff "alle" erzwingt eine weite Auslegung (Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 242 [9/2023]; Klinger ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Voraussetzungen der Anzeigepflicht

Rz. 24 [Autor/Zitation] Sind zwei der drei Größenkriterien erfüllt, so ist dies nach Abs. 2 Satz 1 bei Unternehmen, die im HR eingetragen sind, von deren gesetzlichen Vertretern bei der das Unternehmensregister führende Stelle anzuzeigen. Die Anzeigepflicht und die gerichtliche Prüfung in § 2 Abs. 2 und 3 PublG sollen helfen, die Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflic... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 322 in der Fassung des BiRiLiG

Rz. 78 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG wurden die Regelungen der damaligen 4. EG-RL (78/660/EWG) und 7. EG-RL (83/349/EWG) in deutsches Recht transformiert (vgl. Bilanzrichtlinie, RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11; Konzernbilanzrichtlinie, RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L 193, 1). In beiden Richtlinien waren zu diesem Zeitpunkt noch keine e... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Prüfung durch einen Abschlussprüfer (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 78 [Autor/Zitation] Der JA und der Lagebericht sind durch einen (unabhängigen) Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 Abs. 1 Satz 1). Die Bestellung des Abschlussprüfers und seine etwaige Abberufung sind in § 318 geregelt. § 319 bestimmt, wer Abschlussprüfer sein darf und in welchen Fällen Prüfer das Amt des Abschlussprüfers nicht annehmen dürfen. Die Aufgabe des Abschlussprüfe... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 800 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3a hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung bei einer KapGes., die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapGes. iSd. § 327a ist, auch zu beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA und die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des Lageberichts den V... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert wird; gemeint is... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen. mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung sind in § 317 geregelt. Demnach ist Gegenstand der Prüfung der aus Bilanz, GuV und Anhang bestehende JA. Ferner ist die Buchführung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. § 317 Abs. 1 Satz 1). Die Zielsetzung der Prüfung des JA bzw. des Konzernabschlusses besteht darin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschri... mehr