Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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Lagebericht als Marketingin... / 4 Andere Lesergruppen

Einer der größten Fehler ist die Annahme, dass der Lagebericht kaum gelesen wird. Unter anderem die gesetzliche Veröffentlichungspflicht führt dazu, dass weitere interessierte Stellen Informationen aus dem Lagebericht ziehen werden. Einige Beispiele: Der Staat erhält den Jahresabschluss mit der Steueranmeldung. So können z. B. die Schwerpunkte einer Betriebsprüfung auf Inhalt...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.6 Potenzielle Unternehmenskäufer sammeln Daten

In Deutschland werden pro Jahr ca. 30.000 Unternehmen verkauft. Viele davon sind kleine und mittlere Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Auf den volatilen Märkten der Zukunft wird diese Zahl noch weiter steigen. Potenzielle Käufer eines Unternehmens lassen sich zunächst die Jahresabschlüsse der letzten Jahre geben. Neben den nackten Zahlen aus Gewinn- und Verlustrechnun...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.5 Finanzierung in der Krisensituation

Die Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft auch während einer Krise ist eine wichtige Aufgabe und gehört auf jeden Fall in den Lagebericht. Werden keine Probleme erwartet, sollte dies kurz dargestellt werden. Andernfalls müssen die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen die Finanzierung sichergestellt wird. Dazu gehört z. B. die Planung von Gesellschafterdarlehen oder ...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 1.2 Der Inhalt des Berichts

Inhaltlich muss der Lagebericht, laut DRS, den Geschäftsverlauf und das Ergebnis des im Jahresabschluss betroffenen Zeitraums analysieren. Der Beschreibung des Steuerungssystems und der Entwicklungsaktivitäten folgt der Wirtschaftsbericht. Dieser gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens bzgl. Ertrag, Finanzen und Vermögen. Besonderen Wert hat der Pr...mehr

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Lagebericht als Marketinginstrument

Zusammenfassung Überblick Alle Jahre wieder verlangt das Rechnungswesen von der Unternehmensleitung zur Vervollständigung der Jahresabschlussunterlagen einen Lagebericht. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Teil der Jahresabschlussdokumentation ist eine unbeliebte Aufgabe. Da der Jahresabschluss und damit auch der Lagebericht veröffentlicht wird, zumindest bei Kapitalgesellscha...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.3 Kostenstrukturen nicht verraten

Wenn der Geschäftsführer die Lageberichte der Konkurrenz liest, kann er mit etwas Geschick viel über die Kostenstrukturen oder die Vertriebsabläufe erfahren, auch wenn diese schon einige Jahre alt sein sollten. Bereits die Zahlen der GuV oder die Angabe zur Umsatzverteilung helfen ihm dabei. Wenn jetzt noch verbale Erklärungen dazu kommen, erschließt sich einem Fachmann das ...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.4 Zielgruppe Kunden: Kundenbindungsmaßnahme

Vor allem im B2B-Geschäft haben die Kunden ein Interesse daran, mit einem solventen Lieferanten zusammenzuarbeiten. Der Lagebericht bietet die Chance, den Kunden offiziell etwas über die Marktsituation und die Entwicklung des Unternehmens aufzuzeigen. Gleichzeitig werden die Kunden auf die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne sehen. Sind diese im Vergleich zur Konkurrenz...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3 Zielgruppen des Lageberichts: Erwartungen und welche Erläuterungen zielführend sind

Jede der unterschiedlichen Lesergruppen verbindet eine besondere Beziehung zu dem Unternehmen. Daraus ergeben sich jeweils individuelle Erwartungen an den Inhalt, die zu erfüllen sind. 3.1 Zielgruppe Eigentümer: Beibehalten des Engagements Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Gesellschafter, Aktionäre oder Anteilseigner sollen ihr f...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.2 Zielgruppe Banken: Weiterführen und Ausweiten der Zusammenarbeit

Die Banken müssen grundsätzlich mit detaillierten Informationen versorgt werden, damit sie die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen weiterführen. Vorhandene Kredite sollen verlängert werden, neue Investitionsvorhaben sollen von den Banken zumindest teilweise finanziert werden. Wichtig auch für die Kosten der Fremdfinanzierung ist das Rating, das die jeweilige Bank für das Unter...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.1 Zielgruppe Eigentümer: Beibehalten des Engagements

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Gesellschafter, Aktionäre oder Anteilseigner sollen ihr finanzielles Engagement am Unternehmen beibehalten, vielleicht sogar ausweiten. Gleichzeitig sollen sie mit der Arbeit der angestellten Unternehmensführer (Geschäftsführer, Vorstände, Topmanager) zufrieden sein, damit deren Verträge auch v...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.5 Zielgruppe Mitarbeiter: Gute Möglichkeit zur gezielten Information

Mitarbeiter des Unternehmens sind sehr nah an den Aktivitäten. Der Informationsstand wird jedoch meist überschätzt. Es gibt eine Menge offizieller und inoffizieller Informationen, die im Laufe des Jahres kommuniziert werden. Durch den Lagebericht können diese bestätigt werden. Die offizielle Erwähnung wichtiger Daten im Bericht ist gut für die Bestätigung. Die Zahlen im Jahre...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.3 Zielgruppe Lieferanten: Sichern guter Zahlungskonditionen

Lieferanten haben ein 2-faches Interesse an den Informationen im Lagebericht. Zum einen wollen Sie anhand des Jahresabschlusses feststellen, ob die Forderungen gegen das Unternehmen sicher sind. Ziel der Marketingaktivitäten im Lagebericht ist in diesem Fall der Lieferant, der seine guten Zahlungskonditionen im Geschäft mit dem Unternehmen beibehält und nicht aufgrund schlec...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.2 Gesellschafterdarlehen

"Um die Finanzsituation der Gesellschaft zu verbessern, wurden Gesellschafterdarlehen i. H. v. 1 Mio. EUR gewährt. Dies hat die Versorgung mit Fremdkapital deutlich vereinfacht."mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 1 Inhalt und Grundsätze

1.1 Erstellung des Lageberichts: Pflicht oder Kür? Grundsätzlich müssen kleine Gesellschaften keinen Lagebericht erstellen. Dabei ermittelt sich die Einordnung in die Gruppe der kleinen, mittleren und großen Gesellschaften nach der folgenden Tabelle: Es gelten die folgenden Grenzen für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl (nach BilRUG):mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.1 Externe Parameter vorsichtig integrieren

Jedes Unternehmen ist abhängig von mehr oder weniger vielen externen Parametern. Rohstoffpreise, Mitarbeiterverfügbarkeit oder die Notwendigkeit, Transporte durchzuführen, können einen großen Einfluss auf das Ergebnis haben. Die Forderungen nach Klarheit und Richtigkeit erfordern, dass diese Abhängigkeiten im Lagebericht genannt werden. Um die dabei entstehenden Konflikte zu...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7 Richtig formulieren: Beispiele aus der Praxis

Die richtige Formulierung einzelner Passagen aus dem Lagebericht ist individuell auf die Gesellschaft, auf den Geschäftsführer und auf die hauptsächlichen Adressaten abzustimmen. Praxis-Tipp Holen Sie sich Anregungen Besorgen Sie sich die Lageberichte anderer Gesellschaften aus Ihrer Branche, entweder aus den Geschäftsberichten von Aktiengesellschaften oder aus dem elektronisc...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.4 Investitionen vorsichtig beschreiben

Getätigte ebenso wie geplante Investitionen geben Aufschluss über die Erwartung des Geschäftsführers für die Zukunft seiner Gesellschaft. Da Leser des Lageberichts aus detaillierten Angaben Schlüsse ziehen können, muss die Beschreibung neuer Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge usw. sehr bedacht geschehen. Mitbewerber können aus den Investitionsbeschreibungen Rückschlüsse über die K...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.6 Umsatzrückgang im Ausland

"Der Absatz in Osteuropa ist um 30 % zurückgegangen. Ursächlich dafür ist die ungünstige Entwicklung der Währungskurse gegenüber dem Euro. Die im aktuellen Budget vorgesehenen Umsätze mit Polen, Ungarn und Rumänien sind zu 80 % mit Devisensicherungsgeschäften abgesichert. Damit ist die kontinuierliche Entwicklung in diesen Ländern gewährleistet."mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.1 Keine Gewinnausschüttung

"Der Jahresüberschuss wurde laut Beschluss der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschüttet, sondern in die Rücklagen übernommen. Dadurch verbessert sich die Eigenkapitalsituation weiter. Das hat bei den Banken zu einer Verbesserung des Ratings geführt, woraus eine sichere Versorgung mit Krediten entstand."mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.3 Preissteigerungen im Markt

"Die gestiegenen Rohstoffkosten machten im abgelaufenen Jahr eine moderate Preiserhöhung notwendig. Diese konnte bei den Kunden durchgesetzt werden, da die gesamte Branche von der Kostenerhöhung betroffen ist." Oder: "Die Kosten für wichtige Rohstoffe sind im abgelaufenen Jahr erheblich gestiegen. Da wegen der Absatzkrise keine Preiserhöhung im Markt durchgesetzt werden konnte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht als Marketingin... / 7.4 Lagerbestandserhöhung für Rohstoffe

"Die Bestände für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich um 500 T EUR erhöht. Dafür gibt es 2 Gründe. Zum einen haben sich die Preise der wichtigsten Rohstoffe für die gesamte Branche erhöht. Bei gleicher Menge ergibt sich ein höherer Wert. Zum anderen wurde aufgrund der erwarteten Preissteigerungen ein Vorrat angelegt, der größer ist als für das laufende Geschäft notwen...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.5 Lagerbestandsabbau für Fertigwaren

"Durch die neuen flexiblen Bearbeitungszentren sind die Fertigungszeiten für den Produktbereich Werkzeuge erheblich gesunken. Es war möglich, den Bestand an Fertigwaren erheblich zu reduzieren, ohne die Lieferfähigkeit zu gefährden." Oder: "Da der Absatzrückgang, bedingt durch die Wettbewerberaktionen, auch im kommenden Jahr anhalten wird, wurden die Bestände an Fertigwaren de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

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Controller und andere Finan... / 4.1 Prüfung des Jahresabschlusses

Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung Grundsätzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Kontrolle des Vorstands und damit ein Plan-Ist-Vergleich, verbunden mit der Einleitung bzw. Initiierung von Korrekturmaßnahmen. Dabei soll sich die Kontrolle nicht ausschließlich auf vergangene Vorgänge beziehen. "Die Kontrolle des Aufsichtsrats darf nicht nur retrospektiv (ex post) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 11 E-Bilanz

Der Begriff E-Bilanz steht für die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Zu übermitteln sind allerdings nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zahlreiche weitere, von der Finanzverwaltung geforderte Daten. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 A...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.5 Public Country-by-Country-Reporting

Autoren: Daniela Stäger, Jörg Hanken Auf Ebene der EU wurde zwischenzeitlich das sog. "Public CbCR" beschlossen und eingeführt. Die im Dezember 2021 veröffentlichte Änderungsrichtlinie[1] verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, bis Juni 2023 eine entsprechende nationale Gesetzgebung zu verabschieden, die spätestens für Geschäftsjahre, die ab dem 22. Juni 2024 beginnen, anzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beginn der Aufbewahrungspflicht

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht beginnt mit Schluss des Jahres, in dem ein Abschluss aufgestellt oder ein Handelsbrief empfangen wurde, vgl. im Einzelnen § 257 Abs. 5 HGB (s. Anhang 12g). Die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem bei laufend geführten Aufzeichnungen die letzte Eintr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nach der Abgabenordnung (AO)

Tz. 4 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach § 147 AO (s. Anhang 1b) sind insbesondere folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz einschließlich der zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, die empfangenen Handels- und Geschäftsbriefe, die abgesandt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufbewahrungsfristen

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für folgende Unterlagen (s. § 257 Abs. 4 HGB, Anhang 12g und s. § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, Anhang 1b): Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Arbeitsanweisungen sowie Organisationsunterlagen, Buchu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufbewahrungszeiten

Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 147 Abs. 3 AO (An...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen nach dem HGB sind insbesondere: Handelsbücher, Inventare (nebst Aufzeichnungslisten, Verzeichnislisten und Inventurrichtlinien), Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte (falls vorhanden), Konzernabschlüsse und -lageberichte (falls vorhanden), Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen (Kontenpläne, Kon...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Prüfungspflicht für den Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 1)

I. Kreis der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) ist nach § 316 Abs. 1 prüfungspflichtig, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ jeweils mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2f. für mittelgroße oder große Gesellschaften aufweist (vgl. § 267 Abs. 4 Satz 1; H dR-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Von der Überprüfung betroffene Unterlagen

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gegenstand der Überprüfung sind gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 "die zu übermittelnden Unterlagen". Hierzu gehören, sofern keine Aufstellungs- oder Offenlegungserleichterungen (vgl. im Detail HdR-E, HGB § 326; HdR-E, HGB § 327) in Anspruch genommen wurden (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 25ff.): nach § 325 Abs. 1 der festgestellte JA (mit den Bestandteilen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung hat der AP einen Nachtragsprüfungsbericht anzufertigen. Der ursprünglich erstattete Prüfungsbericht sowie der eigenständige Nachtrags­prüfungsbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden, worauf im Nachtragsprüfungsbericht zwingend hinzuweisen ist. Da der Nachtragsprüfungsbericht den Bericht zum Ergebni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Überprüfung der Vollzähligkeit der Unterlagen

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 Abs. 1 verlangt die Überprüfung der "Vollzähligkeit" der eingereichten Unterlagen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein zu prüfen ist, ob die Zahl der tatsächlich eingereichten Unterlagen unabhängig von ihrer Art der Zahl der einzureichenden Unterlagen entspricht; vielmehr ist auch die Art der eingereichten Unterlagen zu prüfen, d. h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlässe und Notwendigkeit einer Nachtragsprüfung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Fall einer Änderung des JA, Lageberichts, KA oder Konzernlageberichts nach Erteilung des BV sind die betreffenden Unterlagen gemäß § 316 Abs. 3 Satz 1 erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert (vgl. zur Zulässigkeit von entsprechenden Änderungen Leffson/Baetge in: HWR (1970), Sp. 229ff.; Ludewig, DB 1986, S. 133ff.; IDW RS HFA 6 (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand und Umfang einer Nachtragsprüfung

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Gegenstand der Nachtragsprüfung ist mit dem Gegenstand der Hauptprüfung identisch. Dies sind der JA sowie der Lagebericht und/oder der KA sowie der Konzernlagebericht, denn der Gesetzgeber schreibt in § 316 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich vor, dass die geänderten Unterlagen insgesamt, nicht allein die Änderungen zu prüfen sind (vgl. Bonner-HdR...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Europarechtliche Grundlagen der Offenlegungsvorschriften

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie die RL-Vorschriften des HGB insgesamt, basieren auch die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften auf gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU. Diese wiederum finden ihren Ausgangspunkt im EG-Vertrag vom 25.03.1957. Nach Art. 54 Abs. 3 lit. g) dieses Vertragswerks sollen die Schutzbestimmungen koordiniert werden, die in den Mitglieds...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einleitung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus § 316 ergibt sich, welche KapG prüfungspflichtig sind. In Abs. 1 ist die Prüfungspflicht des JA und Lageberichts, in Abs. 2 die des KA und Konzernlageberichts geregelt (vgl. auch Marten/Quick/Ruhnke (2020), S. 57f.). Der sog. Nachtragsprüfung ist Abs. 3 gewidmet. Gegenstand und Umfang der Prüfung ergeben sich erst aus § 317. Allerdings ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine AP i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von UN vorgeschrieben, die nicht in der Rechtsform einer KapG betrieben werden. Solche Prüfungen sind für UN bestimmter Größenordnungen, bestimmter Wirtschaftszweige sowie bestimmter Rechtsformen obligatorisch. UN in der Rechtsform einer OHG oder KG, bei denen nicht wenigstens ein pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erleichterungen/Befreiungen außerhalb der Offenlegung

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch bezüglich verschiedener Aufstellungspflichten knüpft das HGB Erleichterungen bzw. Befreiungen an § 327a. So gelten für UN, welche die Kriterien des § 327a erfüllen, folgende Sonderregelungen: Sie sind von der Pflicht zur Abgabe der Versicherungen der gesetzlichen Vertreter ("Bilanzeide") befreit (vgl. §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Freiwillig einzureichende Bestandteile

Rn. 47 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Neben den Pflichtbestandteilen gemäß § 5b Abs. 1 EStG steht es dem Steuerpflichtigen offen, weitere in der Taxonomie enthaltene Berichtsbestandteile freiwillig zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Berichtsbestandteile "Anhang" (vgl. zur verpflichtenden Übermittlung des Anlagespiegels HdR-E, Kap. 9, Rn. 44), "Lagebericht" und "Eigenk...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 33 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zu übermittelnde Datensatz besteht aus zwei Modulen, deren Übermittlung für alle UN verpflichtend ist. Das Stammdaten-Modul, welches in der Taxonomie als GCD-Modul (Global Common Data/Document) bezeichnet wird, setzt sich in der Taxonomie 6.6 aus 60 verpflichtend zu übermittelnden Elementen mit Informationen über den Bericht (z. B. Berich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kreis der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) ist nach § 316 Abs. 1 prüfungspflichtig, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ jeweils mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2f. für mittelgroße oder große Gesellschaften aufweist (vgl. § 267 Abs. 4 Satz 1; H dR-E, HGB § 267). Bei einer in den Kreis der prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Materielle Voraussetzungen (Nr. 1–3)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Bestellung von Sonderprüfern ist an einen der in § 315 Satz 1 Nr. 1–3 AktG geregelten Tatbestände geknüpft. Allen drei Tatbestandsvarianten liegen Beanstandungen anlässlich der Erstellung oder Prüfung des Abhängigkeitsberichts (vgl. §§ 312f. AktG) zugrunde und zwar in zeitlich rückläufiger Reihenfolge: An die Spitze rückt das Gesetz die Ei...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Voraussetzungen des Auskunftsrechts

Rn. 28 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 329 Abs. 2 Satz 1 steht das Auskunftsrecht der das UN-Register führenden Stelle nur zu, wenn die "Prüfung Anlass zu der Annahme [gibt, d.Verf.], dass von der Größe der Kapitalgesellschaft abhängige Erleichterungen oder die Erleichterung nach § 327a nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen". Damit ist das Auskunftsrecht an mehrer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Fristsetzung und Rechtsfolge der Fiktion bei Unterlassen der Angaben

Rn. 39 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die das UN-Register führende Stelle muss laut § 329 Abs. 2 Satz 1 dem UN zur Mitteilung der verlangten Auskünfte eine angemessene Frist setzen. Dabei äußert sich das Gesetz nicht dazu, was als angemessen anzusehen ist. Berücksichtigt man jedoch, dass die UE, die durchschnittliche AN-Zahl sowie der Typ der ausgegebenen Wertpapiere (als einzige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn keine Prüfung stattgefunden hat, kann der JA einer KapG nicht festgestellt, d. h. wirksam gemacht werden (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 2). Handelt es sich um den JA einer AG, KGaA oder SE, so ist dieser gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig. Eine entsprechende Vorschrift gilt für UN, die nach dem PublG Rechnung legen müssen (vgl. § 10 Satz 1 N...mehr