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Corporate Social Responsibility (CSR) / 2.2 Begriffsklärung: Corporate (Social) Responsibility (CSR) oder ESG?

Dr. Annette Kleinfeld
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Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbes. privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse.

Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisationen wahrgenommen werden sollte, bspw. auch von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wurde für die ISO 26000 das "Corporate" abgelegt und auf die Bezeichnung Social Responsibility (SR) reduziert.

Aus der Wirtschaft heraus wird im Zusammenhang mit Verantwortung zum Teil nur noch von Corporate Responsibility (CR) gesprochen, da das "Social" häufig mit "sozial" anstatt mit "gesellschaftlich" übersetzt wird und so zu einer Engführung des Konzeptes führt. Betonten CR-Berichte früher in der Regel solche Verantwortungsbereiche, die sich auf die Corporate Governance und die damit verbundenen Aufsichts- und Kontrollpflichten von Unternehmen und Aufsichtsorganen beziehen, so enthält aufgrund der Gesetzgebung der EU ein CR-Bericht nun auch Nachhaltigkeitsinformationen und -kennzahlen. Ausgehend von der europäischen Richtlinie 2014/95/EU (Non-financial Reporting Directive, NFRD) war zunächst vorgesehen, große Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern zu einer nichtfinanziellen Erklärung zu verpflichten, die im jährlichen Lagebericht aufzuführen war. Die Angaben sollten der Leserschaft ein ganzheitliches Bild des Unternehmens, seiner Tätigkeiten und Auswirkungen offerieren. Um dem zu genügen, mussten betroffene Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung tätigen. Zusätzlich waren das Geschäftsmodell, ...

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