Rz. 40

Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Technisch realisiert ist das GAAP-Modul als eine lange Liste. Das aktuelle GAAP-Modul steht als Excel-Datei zur Verfügung (siehe www.eSteuer.de). In der Taxonomie-Version 6.6[2] umfasst es 9.410 Zeilen und erstreckt sich bis zur Spalte "BY" (allerdings sind einige Spalten ausgeblendet). Der große Umfang der Liste erklärt sich zum einen durch zahlreiche freiwillige Angaben. Beispielsweise können in den Zeilen 45 – 50 freiwillige Angaben zu entgeltlich erworbenen Konzessionen, zu gewerblichen Schutz- und ähnlichen Rechten und Werten sowie zu Lizenzen an solchen Rechten und Werten gemacht werden: zu den Konzessionen in Zeile 45, zu den gewerblichen Schutzrechten in Zeile 46, zu den sonstigen Rechten und Werten in Zeile 47, zur EDV-Software in Zeile 48, zu den Lizenzen an Rechten und Werten in Zeile 49 und zu den aus der Buchführung für etwaige ausländische Betriebsstätten nicht anders zuordenbaren Beträgen in Zeile 50. Zum anderen führen unterschiedliche Rechtsgrundlagen einzelner Positionen zu Mehrfacheinträgen, da jede einzelne Rechtsgrundlage in einer gesonderten Zeile unterhalb der eigentlichen Zeile hinterlegt und mit "[reference only]" gekennzeichnet ist (bspw. sind für den Geschäfts- oder Firmenwert als Rechtsgrundlagen die §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 1 Satz 3 EStG, §§ 246 Abs. 1 Satz 2, 266 Abs. 2 A.I.2. HGB vorgesehen). Werden diese Referenz-Zeilen, die Referenz-Zeilen zur Angabe der Gültigkeit der Vorschriften (Spalten BM-BQ) und die 4 Kopfzeilen nicht berücksichtigt, verbleiben 5.584 Zeilen.

Mittels Filtern in der Kopfzeile lässt sich die Darstellung anpassen. Einer der Filter kann beispielsweise dazu genutzt werden, um die 2.794 für Einzelunternehmen grundsätzlich relevanten Zeilen zu extrahieren (Filter "legalformEU"=true).

 

Rz. 41

Die Zeilen sind nach Berichtsbestandteilen sortiert. Im Einzelnen sind folgende Berichtsbestandteile enthalten (angegeben sind jeweils die Zahl der diesem Bestandteil insgesamt zugeordneten Zeilen und die Zahl der davon für Einzelunternehmen relevanten Zeilen [Filter "legalformEU"=true]:

  • Bilanz (918 Zeilen, davon 522 für Einzelunternehmen),
  • Angaben unter der Bilanz (40 Zeilen, davon 32 für Einzelunternehmen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (1.146 Zeilen, davon 995 für Einzelunternehmen),
  • Ergebnisverwendung (50 Zeilen, davon 0 für Einzelunternehmen),
  • Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften (88 Zeilen, davon 8 für Einzelunternehmen),
  • Eigenkapitalspiegel (87 Zeilen, davon 0 für Einzelunternehmen),
  • Kapitalflussrechnung DRS 21 (51 Zeilen, davon 0 für Einzelunternehmen),
  • Anhang (804 Zeilen, davon 424 für Einzelunternehmen),
  • Lagebericht (92 Zeilen, davon 0 für Einzelunternehmen),
  • Zusatzinformation Kreditwürdigkeitsprüfung (32 Zeilen, davon 32 für Einzelunternehmen),
  • andere Berichtsbestandteile (12 Zeilen, davon 0 für Einzelunternehmen),
  • Detailinformationen zu Positionen (Kontensalden zu einer Position; 5 Zeilen, davon 5 für Einzelunternehmen),
  • Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart (7 Zeilen, davon 7 für Einzelunternehmen),
  • steuerliche Gewinnermittlung (84 Zeilen, davon 77 für Einzelunternehmen),
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren (19 Zeilen, davon 12 für Einzelunternehmen),
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (2.085 Zeilen, davon 1.521 für Einzelunternehmen),
  • steuerliche Modifikationen (55 Zeilen, davon 50 für Einzelunternehmen) und
  • steuerlicher Betriebsvermögenvergleich (9 Zeilen, davon 9 für Einzelunternehmen).

Das Summieren der angegebenen Zeilen führt zu den in Rz. 40 angesprochenen 5.549 Zeilen. Von diesen sind 3.650 Zeilen grundsätzlich für Einzelunternehmen relevant (Filter "legalformEU"=true).

Auffällig ist, dass grundsätzlich 424 der 804 für den Anhang vorgesehenen Zeilen für Einzelunternehmen relevant sind. Schließlich gehört der Anhang grundsätzlich nicht zum Jahresabschluss eines Einzelunternehmens. Es handelt sich bei den Zeilen um Positionen der Bilanz mit Mussfeldeigenschaft (s. Rz. 43), die technisch in den Anhang gespiegelt wurden. Die Finanzverwaltung betont, dass dies nicht mit einer Übermittlungspflicht des Anhangs gleichzusetzen ist.[3]

 

Rz. 42

Mittels der angesprochenen Filter lassen sich auch die Zeilen extrahieren, die nur für Einzelunternehmen relevant sind (Filter "legalformEU"­=true; Filter "legalformKSt" ungleich true; Filter "legalformPG" ungleich true). Es ergeben sich 38 Zeilen, davon 18 aus dem Berichtsbestandteil Bilanz für die Übermittlung der handelsrechtlichen Bilanz (HB), 18 aus dem Berichtsbestandteil steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle für die Übermittlung der den steuerlichen ...

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