Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeine Einführung

Rz. 594 Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung.[1312] Der Beschäftigungsanspruch ist Ausfluss des grundgesetzlich abgesicherten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen oder keine...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kündigungsfristen

Rz. 1191 Die gesetzliche Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, maximal für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen, § 622 Abs. 3 BGB. Ein Kündigungstermin ist nicht einzuhalten.[2582] V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1067 Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 95 Den Arbeitgeber trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 4 KSchG). In der Klageerwiderung ist vom Arbeitgeber der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer bestimmten Unternehmerentscheidung substantiiert darzuleg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 1430 Die Übernahme der Umzugskosten kann mit einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der arbeitgeberseitig aufgewandten Kosten verbunden werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Umzugskosten allein auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beruht; ist der Arbeitgeber ausnahmsweise bereits aus § 670 BGB zur Kostenübernahme verpflic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 840 Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 528 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1364] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / qq) Bedeutung des Widerspruchs

Rz. 788 Der Arbeitgeber wird auch durch den form- und fristgemäßen Widerspruch nicht am Ausspruch der Kündigung gehindert, sondern hat dem betreffenden Arbeitnehmer zunächst lediglich mit dem Kündigungsschreiben eine Abschrift des Widerspruchs zuzuleiten, § 102 Abs. 4 BetrVG. Darüber hinaus treten im Falle eines ordnungsgemäß vorgebrachten Widerspruchs gegen eine ordentliche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) "Verlängerung" der Probezeit – vorsorgliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage

Rz. 1194 Nicht immer reicht eine Probezeit von sechs Monaten aus, damit sich der Arbeitgeber ein abschließendes Bild über die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers verschaffen kann. Dann besteht das Bedürfnis, die Probezeit zu verlängern. Problematisch ist, dass der Arbeitnehmer nach sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses – sofern im Betrieb regelmäßig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verhalten und Auftreten in sozialen Netzwerken

Rz. 1312 Der Arbeitnehmer darf bei Nutzung von Social Media grundsätzlich selbst entscheiden, wie er sich präsentiert. Allerdings gelten sowohl gesetzliche Vorschriften wie auch arbeitsvertragliche Nebenpflichten, wenn sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis oder seinem Arbeitgeber äußert.[2845] Zwar kann sich der Arbeitnehmer auch in diesem Fall a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1167 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[2820] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Sonderregelungen

Rz. 1013 Die Kündigungsfristen für unabhängige Dienstverträge folgen grundsätzlich aus § 621 BGB. Für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Organmitgliedern kommt die Anwendung der Frist des § 621 Nr. 3 BGB jedenfalls im Falle einer Kapitalbeteiligung in Betracht.[2256] Im Übrigen bestehen für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse Sonderregelungen. So gelten für das B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 819 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[1951] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[1952] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 985 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 917 ff.). Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat de...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (2) Massenentlassungen

Rz. 315 Bei Entlassung mehrerer Arbeitnehmer können die für eine Massenentlassung gem. §§ 17 ff. KSchG relevanten Voraussetzungen erfüllt sein, so dass es der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige bedarf. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG stehen Aufhebungsverträge als "andere Beendigungen" i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG Entlassungen jedenfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (f) Kündigungsverbot und Kündigungsschutz

Rz. 1051 Die Unterrichtungspflicht umfasst darüber hinaus den Hinweis, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers wegen des Betriebsübergangs durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam ist.[2511] Rz. 1052 Gleichzeitig sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass Kündigungen aus anderen Gründen möglich s...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Zweck der Regelung

Rz. 210 Die §§ 168 ff. SGB IX sollen auch im Falle einer Kündigung den besonderen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechnung tragen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 168 SGB IX wirksam kündigen. Diese Zustimmungserteilung ist eine öffentlich-rechtlich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Inkrafttreten, Beendigung und Nachwirkung

Rz. 10 Da es an einer gesetzlichen Regelung fehlt, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens von den Betriebsparteien in der Betriebsvereinbarung selbst festzulegen. Haben diese keinen Zeitpunkt bestimmt, tritt die Betriebsvereinbarung am Tag ihres Abschlusses in Kraft.[30] In Betracht kommt auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung. Dies ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Die Kündigungsfrist

Rz. 833 Sofern eine Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung im Anstellungsvertrag nicht geregelt ist, sollen sich die Kündigungsfristen für Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer nach allerdings nicht unbestrittener Ansicht grundsätzlich nach § 621 BGB richten,[1656] wobei in dem hier vorliegenden Vertragsmuster aufgrund der Regelung einer Jahresvergütung eine Kündig...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Rückzahlungsklausel

Rz. 503 Duale Studiengänge sind aus Sicht des Unternehmens regelmäßig langfristige Investitionen zur Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses. Oft kostet das duale Studium ein Unternehmen mehr, als der Studierende durch seine Arbeitsleistung in den Praxisphasen kompensiert. Um einen negativen Anreiz für den Studierenden zu setzen, einer Anschlussbeschäftigung im Unternehmen a...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Kündigungsrecht und Probezeit

Rz. 500 Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts ohne weitere Voraussetzungen dürfte selbst dann unzulässig sein, wenn man den Vertrag nicht als Arbeitsvertrag einstuft. Der Vertragszweck wäre nämlich gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unangemessen gefährdet, wenn dem Studierenden noch nachdem er bereits erhebliche Zeit in sein Studium investiert hat jederzeit ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 289 M ist Mitarbeiter der A-GmbH. Das Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlich kritischen Situation und muss umfassend umstrukturiert werden. Dies bedingt u.a. einen Personalabbau. M wird von Personalleiter P aufgesucht, der ihm erläutert, dass er aufgrund der aktuellen Situation im Unternehmen voraussichtlich gekündigt werden wird. Zur Vermeidung des Ausspruchs...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Zeugnis/Zwischenzeugnis

Rz. 47 Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, § 109 Abs. 1 S. 1 GewO. Es ist zu überlegen, ob bereits im Kündigungsschutzprozess die Erteilung eines (Zwischen-)Zeugnisses im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) geltend gemacht wird (siehe oben Rdn 36). In dem Fall muss der Arbeitgeber vorher zur Zeugniser...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zwingende Wirkung des Kündigungsschutzrechts

Rz. 1026 Die Bestimmungen des KSchG sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht und können deshalb nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden.[2288] § 626 BGB ist nach allgemeiner Auffassung sogar beidseitig zwingend, da auch der Arbeitgeber auf das Recht, eine unzumutbare vertragliche Bindung zu beenden, nicht wirksam verzichten kann[2289] (vgl. Rdn 1036 f...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Probezeitbefristung

Rz. 1198 § x Dauer des Arbeitsverhältnisses/Probezeit/Kündigung Der Arbeitsvertrag beginnt am […] und ist für die Dauer der Probezeit von […] (sechs) Monaten befristet. Es endet mit Ablauf des […] (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Wird d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auflösende Bedingung

Rz. 555 Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden (auflösende Bedingung). Rz. 556 § 21 TzBfG regelt auflösend bedingte Arbeitsverträge in Konkretisierung von § 158 Abs. 2 BGB. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet dadurch, dass ein unsicheres zukünftiges Ereignis eintritt.[1202] Die Abgrenzung zw...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 108 Will ein Unternehmen einen Mitarbeiter nur zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigen, kann – soweit eine Einigung darüber scheitert oder es an einem entsprechenden wirksamen Vorbehalt im Arbeitsvertrag fehlt – eine Änderung des Arbeitsvertrags nur mittels (betriebsbedingter) Änderungskündigung durchgesetzt werden. Rz. 109 Eine Änderungskündigung gemäß § 2 S. 1 KSch...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Mindestinhalt des Antrages

Rz. 190 Ein bestimmter Inhalt ist für den Antrag nach § 17 Abs. 2 MuSchG nicht vorgeschrieben. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber allerdings von sich aus der Behörde alle Informationen, die für die behördliche Entscheidung erforderlich sind, bereits in seinem Antrag (und möglichst nicht erst auf Nachfrage) mitteilen. Allerdings gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1119 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2717] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gemäß § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 841 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Rz. 119 Bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung geht es auf der zweiten Stufe um Störungen des Arbeitsverhältnisses. Vom Arbeitgeber ist darzulegen, dass die fehlende oder beeinträchtigte Fähigkeit oder Eignung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt.[2...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Unzulässigkeit der E-Mail-/Internet-Nutzung für private Zwecke

Rz. 817 Gesetzliche Bestimmungen, die Arbeitnehmern die Nutzung von Internet und E-Mail für private Zwecke ausdrücklich erlauben, bestehen nicht. Daher richtet sich die Zulässigkeit der privaten Nutzung i.d.R. nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder einer gegebenenfalls vorhandenen Betriebsvereinbarung. Häufig enthalten jedoch weder Arbeitsverträge ausdrückliche Regelungen n...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten

Rz. 297 Muster 2.35: Betriebsvereinbarung Vergütung außertariflicher Angestellter Muster 2.35: Betriebsvereinbarung Vergütung außertariflicher Angestellter Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nichtäußerung

Rz. 769 Gibt der BR binnen der Wochenfrist keine Stellungnahme ab, greift bei der ordentlichen Kündigung die Zustimmungsfiktion des § 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Erklärt der BR indes innerhalb der Wochenfrist, er sehe von einer Stellungnahme ab, würde die Fiktionswirkung der Wochenfrist zwar erst mit deren Ablauf eintreten, allerdings liegt in dieser Äußerung bereits die abschli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 467 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1256] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite von möglichen Regelungsgegenständen, die vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Alkohol-...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung

Rz. 483 Muster 2.46: Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung Muster 2.46: Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Beruflicher Werdegang/Ausbildung/frühere Arbeitsverhältnisse

Rz. 81 Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach der Ausbildung, nach Fähigkeiten und Kenntnissen sind grds. zulässig, da sie die fachliche Qualifikation des Bewerbers betreffen.[176] Hierunter fallen auch Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Prüfungsnoten, Angaben über frühere Beschäftigungen und dortige Aufgaben, Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Motive für die Bew...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds

Rz. 907 Das folgende Muster soll am Beispiel des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds die bei Nichtanwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB vorhandenen Gestaltungsspielräume aufzeigen und ist auf Geschäftsführer einer GmbH übertragbar. Muster 1b.43: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Vorstandsmitglied Muster 1b.43: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Vorstandsmitglied Zwisch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Tarifvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1021 Weiter sind die genannten Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 S. 1 BGB tarifdispositiv. In Betracht kommt sowohl eine Verkürzung [2276] als auch eine Verlängerung der gesetzlichen Fristen aufgrund eines Tarifvertrags. Die Tarifvertragsparteien sind dabei an die Regelung in § 622 Abs. 6 BGB gebunden, wonach für die ­Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1120 Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellter Arbeitnehmer kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2720] gekündigt werden. Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate, gilt das Zustimmung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Abfindung

Rz. 393 Zentraler Regelungsinhalt eines Aufhebungsvertrages ist meist die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist – abgesehen von den Fällen des § 1a KSchG – durch die Parteien festzulegen. Sie wird sich regelmäßig an der Begründetheit einer alternativ auszusprechenden bzw. zusätzlich ausgesprochenen Kündigung, den weiteren Planungen des Arbeitnehmers, dessen per...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Mögliche Reaktionen auf die Änderungskündigung

Rz. 51 Zunächst ist festzustellen, ob eine Änderungskündigung oder (nur) eine Maßnahme des Direktionsrechts vorliegt. Stellen die mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsbedingungen in Wirklichkeit keine Änderung des Vertragsinhalts dar, weil sie sich im Wege des Direktionsrechts durchsetzen lassen (§ 106 S. 1 GewO), ist eine Änderungskündigung überflüssig. Für die Ände...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen

Rz. 318 Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Interessenabwägung

Rz. 113 Im Rahmen der Interessenabwägung ist vom Arbeitgeber darzulegen, dass sein Interesse an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.[258] Bei der Interessenabwägung können auf Seiten des Arbeitgebers insbesondere die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Betriebs, der Eintritt eines Vermögensschadens, der Sch...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) § 6 Widerruf von Nutzungspauschale und Kilometergeld

Rz. 567 Durch die Widerrufsmöglichkeit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Nutzungspauschale weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer pflichtwidrig kein Kfz zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt. In diesem Fall wäre auch an eine außerordentliche Kündigung der Car-Allowance-Vereinbarung nach Abmahnung gem. § 314 BGB...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Mitglieder des Betriebsrates

Rz. 1122 Für Betriebsverfassungsorgane wie die Mitglieder des Betriebsrats,[2724] der Jugendvertretung oder des Wahlvorstandes bleibt in der Insolvenz der besondere Kündigungsschutz des § 15 KSchG bestehen. Die Eröffnung des Verfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, den Betriebsratsmitgliedern außerordentlich zu kündigen. Eine Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 KSchG nur dan...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Zugangsfiktion

Rz. 859 Muster 1a.50: Zugangsfiktion Muster 1a.50: Zugangsfiktion Zugangsfiktion bei Kündigung Die schriftliche Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gilt mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugegangen, es sei denn, der Zugang ist nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Zugangsfiktion bei Zugangsvereitelung Der Arbeitnehmer ist verpflich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 1138 Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt innerhalb von drei Wochen ein Interessenausgleich nach § 125 InsO nicht zustande, steht dem Insolvenzverwalter das Verfahren nach § 126 InsO offen. Danach kann er beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung der im Antrag benannten Arbeitnehmer sozial gerechtfertigt ist. Dabei gibt es anders als bei §...mehr