Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Der betriebsbedingte Grund: Fortfall des Arbeitsplatzes

Rz. 32 Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist zunächst, dass der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes substantiiert dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden kann. Der Fortfall des Arbeitsplatzes kann durch außerbetriebliche Ursachen, wie z.B. Auftragsrückgang begründet sein.[49] Dabei muss im Einzelnen dargelegt werden, dass das Beschäftigungsvolumen ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 457 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[799] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 70 Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, löst das Gericht gem. § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auf und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung. Dafür muss kein wic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG

Rz. 725 Vor Ausspruch einer Kündigung hat der Arbeitgeber den BR des Betriebes anzuhören, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer tätig ist. Die ohne BR-Anhörung erklärte Kündigung ist unwirksam. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG soll dem BR ermöglichen, ohne zusätzliche eigene Ermittlungen zu der beabsichtigten Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber aus Sicht der Arbeitne...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 92 Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich mit Wirkung zum _________________________.[137] Die Kündigungsgründe haben wir Ihnen mündlich bereits erläutert.[138] Der Betrieb...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Antrag

Rz. 179 Will der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, muss er vor Einreichung des Antrages keine Frist beachten. Es empfiehlt sich dennoch – schon wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit bei der Behörde und den in der Praxis nicht seltenen Rückfragen zum Kündigungsgrund – eine möglichst frühzeitige Antragstellung, zumal es keine Entscheidungsfrist für die zu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Anhörung Betriebsrat

Rz. 1193 Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser vor Ausspruch der Kündigung anzuhören und ihm sind die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, § 102 BetrVG. Die Anhörung des Betriebsrats und Mitteilung der Kündigungsgründe ist formale Wirksamkeitsvoraussetzung für jede Kündigung. Hinweis Die Anhörungspflicht besteht – entgegen einem verbreiteten Irrtum auf Arbeitge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Anwendungsbereich

Rz. 728 Zwingende Voraussetzung der Anhörungspflicht ist die Existenz eines funktionsfähigen BR. Ein neu gewählter BR ist ab seiner Konstituierung bei der Kündigung von Arbeitnehmern des Betriebes nach § 102 BetrVG zu beteiligen.[1750] Die Pflicht zur Anhörung besteht auch im Falle eines Übergangsmandats nach § 21a BetrVG, sofern der Betrieb nicht in einen Betrieb mit BR ein...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Pflichtverletzung

Rz. 108 Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten voraus. Die Pflichtverletzung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein, d.h. es muss sich – in Abgrenzung zum personenbedingten Kündigungsgrund – um ein steuerbares Verhalten handeln. In Betracht kommen insofern Verstöße gegen die Hauptleistungspflicht (Arbeitsverweigerung oder Schlec...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 134 In der Praxis spielt die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung eine große Rolle. Sie wird erklärt, um Prozessrisiken, die mit den erheblichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zusammenhängen, zu minimieren. Praktisch relevant wird die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Beendigungskündigung im Übrigen in den Fällen, in denen ein B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kündigungsfrist und Beendigungstermin

Rz. 738 Seinem Wortlaut nach verlangt § 102 BetrVG zwar nur die Mitteilung der Gründe für die Kündigung, nicht der Kündigungsfristen oder des Kündigungstermins, der Arbeitgeber darf aber gleichwohl nicht gänzlich offenlassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Kündigungstermin eine Kündigung ausgesprochen werden soll. Denn da der BR vor jeder Kündigung anzuh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 736 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Die Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 76 § 1a KSchG regelt einen gesetzlichen Abfindungsanspruch für den Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung (§ 623 BGB), die auf betriebliche Gründe gestützt wird und bestimmten formellen Anforderungen genügt, sofern der Arbeitnehmer hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit dieser Regelung sollte eine einfach zu handhabende, moderne und unbürokratische Alternati...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 173 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG genießen Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von der Betriebsgröße Sonderkündigungsschutz.[298] Danach ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende ihrer Schutzfrist, mindestens jedoch bis zum Ablauf von...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 46 Außerhalb des Geltungsbereichs des § 102 Abs. 5 BetrVG kann der sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch auf Grundlage der vom Großen Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 27.2.1985 aufgestellten Grundsätze bestehen.[111] Danach muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Erlass eines die Kündigung für unwirksam erklärenden Urteils grds. nicht weiterbeschäftigen,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Abwicklungsvertrag

Rz. 304 Die Formvorschrift des § 623 BGB gilt nicht für den Abschluss eines echten Abwicklungsvertrages (näher hierzu siehe unten Rdn 471 ff.).[529] Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis gerade nicht auf, sondern regelt lediglich die Modalitäten einer ausgesprochenen Kündigung (z.B. Erhebung einer Kündigungsschutzklage, Verzicht auf Rüge mangelnder Sozialauswahl,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 215 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele sowie weitere Formulierungsalternativen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 213 ff.). Rz. 216 Muster 1a.15: Arbeitsvertrag Muster 1a.15: Arbeitsvertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Keine Begründung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1028 Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe sehen zudem regelmäßig vor, dass bei Eintritt des vereinbarten Kündigungsgrundes eine Kündigung ohne weitere Voraussetzung zulässig sein soll. Derartige absolute Kündigungsgründe kennt das Gesetz nur ausnahmsweise noch bei den Arbeitsverhältnissen der Seeleute in § 67 SeemG.[2298] § 626 Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 2 KSchG b...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 115 Ein personenbedingter Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aus willensunabhängigen Gründen nicht erbringen kann. Als personenbedingte Kündigungsgründe kommen insofern Mängel in der persönlichen oder fachlichen Eignung [264] sowie in der Arbeitsfähigkeit [265] in Betracht.[266] Der Hauptanwendungsfall de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts

Rz. 1035 Muster 1a.60: Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts Muster 1a.60: Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts Ausschluss der außerordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen Dem Arbeitnehmer kann nur aus Gründen, die in seiner Person oder seinem Verhalten begründet liegen, außerordentlich gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Bedenken oder Widerspruch des BR

Rz. 771 Das Erheben von Bedenken ist vom Widerspruch des BR zu unterscheiden und diesem nicht gleichzusetzen.[1862] Macht der BR Bedenken geltend, bevor die Wochenfrist abgeschlossen ist, endet damit auch das Anhörungsverfahren. Einen Katalog von Gründen, derentwegen Bedenken angemeldet werden können, gibt es nicht, so dass Bedenken auf jedweden Grund gestützt werden können,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die große Zahl der Arbeitsverhältnisse wird durch Kündigungen aufgelöst. Unter einer Kündigung versteht man eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis einseitig, d.h. ohne Mitwirkung des Gekündigten, beenden soll. Eine Kündigung kann sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erklärt werden. Sie ist als ordentliche Kündi...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Sinn und Zweck des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX

Rz. 283 Vor Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber nicht nur den BR des Betriebes anzuhören und die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu beteiligen. Seit den Änderungen des Schwerbehindertenrechts zum 1. Januar 2018 durch das Bundesteilhabegesetz ist jede Kündi...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / h) Widerspruch und Verwaltungsklage gegen Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 238 Gegen einen Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Integrationsamt eingelegt werden. Bei der Rechtsbehelfsbelehrung ist darauf zu achten, ob die Behörde bei Zustellung durch Einschreiben ihre Standard-Rechtsbehelfsbelehrung angepasst hat. Denn diese ist unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 S. 1 VwGO, wenn in ihr als Zei...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Die Dringlichkeit

Rz. 42 Die Dringlichkeit ist ein Korrektiv für Unternehmerentscheidungen. Im Einzelfall kann die Wirksamkeit einer Kündigung daran scheitern, dass alternativ eine Arbeitsstreckung in Betracht kommt, weil nur ein vorübergehender witterungsbedingter Auftragsmangel vorlag.[67] Ein betriebliches Erfordernis ist zudem dann nicht dringend, wenn statt der betriebsbedingten Kündigun...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Zugang

Rz. 12 Bei der Kündigung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. sie muss ihrem Adressaten wirksam zugehen (§ 130 BGB). Sie geht zu, wenn derjenige, an den sie gerichtet ist, bei gewöhnlichen Verhältnissen von ihr Kenntnis nehmen kann.[19] Rz. 13 Eine Kündigung kann im Grundsatz zu jeder Zeit und an jedem Ort wirksam erklärt werden. Sie darf also im ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beschlussfassung des BR

Rz. 766 Bevor sich der BR gegenüber dem Arbeitgeber zur Kündigung äußert, muss er einen entsprechenden Beschluss fassen (§ 33 BetrVG). Dieser Beschluss umfasst das Ob und das Wie der Stellungnahme. Das Gesetz schreibt insoweit keine bestimmte Vorgehensweise im Vorfeld der Beschlussfassung vor; insbesondere ist der BR auch nicht etwa verpflichtet, den zu kündigenden Arbeitneh...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 7 Muster 3.1: Einfache Kündigungsschutzklage Muster 3.1: Einfache Kündigungsschutzklage An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte – wegen Kündigungsschutz Es wird Klage mit den Anträgen erhoben:mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Die Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 67 Eine betriebsbedingte Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG nur sozial gerechtfertigt, wenn dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Gibt es andere, freie Arbeitsplätze, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf diesem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigen, sofern der Arbeitnehmer über die hierfür e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Schutzschrift

Rz. 608 Muster 3.48: Schutzschrift Muster 3.48: Schutzschrift An das Arbeitsgericht _________________________ – ebenso im zentralen Schutzregister hinterlegt – (Datum) SCHUTZSCHRIFT in dem möglichen einstweiligen Verfügungsverfahren _________________________ – "mögliche Antragstellerin" – Gegen_________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _______________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ss) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 793 Während des laufenden Anhörungsverfahrens und bis zum Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber – aus eigener Veranlassung oder wegen konkreter Nachfragen des BR – jederzeit weitere Tatsachen als Kündigungsgrund in das Anhörungsverfahren einführen. Schiebt der Arbeitgeber weitere Gründe nach, hat er (erneut) die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG von einer Woc...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Hilfsweise: Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 86 Im Kündigungsschutzprozess wird der Handlungsspielraum des Arbeitgebers durch die Möglichkeit erweitert, einen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG zu stellen. Liegen dessen Voraussetzungen vor, so löst das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung mit Wirkung zum ordentlichen Kündigungstermin auf,[184] obwohl die Kündigung nicht sozial...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Unternehmerentscheidung

Rz. 96 Voraussetzung einer betriebsbedingten Kündigung ist der Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses für den gekündigten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss in der Klageerwiderung darlegen, ob das Beschäftigungsbedürfnis aufgrund außerbetrieblicher Ursachen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) oder innerbetrieblicher Ursachen, d.h. einem organisatorischen Entschluss (z.B. U...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Interessenabwägung

Rz. 120 Eine personenbedingte Kündigung ist nicht gerechtfertigt, wenn sie zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen und der eingetretenen Vertragsstörung nicht erforderlich ist. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Interessenabwägung daher zunächst darzulegen, dass er alle anderen geeigneten Mittel zur Vermeidung zukünftiger Störungen ausgeschöpft hat.[282] Dazu geh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 136 Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung _________________________, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _______________________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 36 Muster 3.2: Kündigungsschutzklage mit Weiterbeschäftigungsantrag und weiteren Anträgen Muster 3.2: Kündigungsschutzklage mit Weiterbeschäftigungsantrag und weiteren Anträgen An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die ___________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG (Nr. 2)

Rz. 778 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kann der BR mit seinem Widerspruchsschreiben rügen, dass die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstößt. Dabei muss der BR die Auswahlrichtlinie sowie die Tatsachen, aus denen sich der Verstoß ergeben soll, konkret bezeichnen. Der Widerspruchsgrund des § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kommt regelmäßig nur bei betriebsbedi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Urlaubsansprüche

Rz. 881 Häufig sollen mit der Freistellung – insbesondere, wenn diese bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt – zugleich bestehende (Rest-)Urlaubsansprüche erfüllt werden. Dies setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber hinreichend deutlich erkennen lässt, dass durch die Freistellung der Urlaubsanspruch erfüllt werden soll.[1944] Außerdem darf die Freistellung f...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1025 Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Kündigung wegen Verletzung von Arbeitnehmerpflichten Der Arbeitgeber ist zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, wenn die Kasse des Arbeitnehmers einen Fehlbetrag von mehr als _________________________ EUR aufweist. Variante Das Arbeitsverhäl...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Behördliche Entscheidung

Rz. 181 Die Behörde kann dem Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung "ausnahmsweise" unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um einen "besonderen Fall" handelt und die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Rz. 182 Einzelne Bundesländer haben in Verwaltungsvorschriften den unbestimmten Rechtsbegriff des "besonderen Falles" konkretisiert...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Die Vertragsvarianten

Rz. 837 Das Vertragsmuster enthält entsprechend den beiden dargestellten Regelungsmöglichkeiten in der ersten Variante ein unbefristetes Anstellungsverhältnis mit der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Eine solche Regelung ist im Normalfall – wie ausgeführt – für den Geschäftsführer eher nachteilig, weil das Anstellungsverhältnis grundsätzlich ohne Vorliegen eines Kündi...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Im Grundsatz muss einer verhaltensbedingten Kündigung mindestens eine wirksame Abmahnung vorausgehen. Das dürfte auch bei Pflichtverstößen im Leistungsbereich gelten, selbst wenn es sich um einen leitenden Angestellten handelt.[276] Die Abmahnung ist nicht formgebunden; sie sollte aber schon zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Zur Abmahnung berechtigt sind alle Mi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / jj) Festlegung von Verfallklauseln

Rz. 275 Verfallklauseln führen bei Eintritt der vorgegebenen Voraussetzungen zu dem Verlust der dem Mitarbeiter gewährten Bezugsrechte.[713] Verfallklauseln, die die Ausübung der Aktienoptionen insbesondere von dem (Fort-)Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Ausübung abhängig machen (§ 7 des Aktienoptionsplans), sind Bestandteil nahezu aller gängigen Aktienoptio...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Zurückweisung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde, § 174 BGB

Rz. 9 Kündigt ein Bevollmächtigter und legt er der Kündigung die schriftliche Vollmachtsurkunde nicht im Original (sondern gar nicht oder nur in Kopie bzw. beglaubigter Abschrift) bei und weist der Kündigungsempfänger die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurück, ist sie allein aus diesem Grund gemäß § 174 S. 1 BGB unwirksam.[12] Eine Zurückweisung mangels Vorlage der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Rückzahlungsverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 736 Aus der rechtlichen Selbstständigkeit des Arbeitgeberdarlehens folgt, dass das Darlehen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zur Rückzahlung fällig wird.[1644] Der Bestand des Arbeitsverhältnisses ist i.d.R. weder eine wesentliche Geschäftsgrundlage des Darlehensvertrages, noch berechtigt dessen Beendigung den Arbeitgeber zur außerordentlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Fristberechnung und Rechtsfolgen

Rz. 1012 Für die Berechnung der Kündigungsfristen gelten die allgemeinen Fristenregelungen in §§ 186 ff. BGB, das maßgebende Ereignis für den Fristbeginn im Sinne von § 187 BGB ist der Zugang[2252] der Kündigung.[2253] Wahrt der in der Kündigung genannte Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die einschlägige Kündigungsfrist nicht, kommt eine Umdeutung der Kündigu...mehr