Rz. 136

Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung

 

Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung

_________________________,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _________________________ (Datum).

Der Betriebsrat wurde von uns vor Ausspruch der Kündigungen ordnungsgemäß angehört. (ggf.: Er hat zugestimmt.)[236]

Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Andernfalls können Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen.

[236] Der Betriebsrat hat i.R. seiner Anhörung unterschiedliche Stellungnahmefristen. Für die fristlose Kündigung gilt die 3-Tages-Frist (§ 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG); für die hilfsweise ordentliche Kündigung die Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Nimmt also der Betriebsrat nicht innerhalb der 3-Tages-Frist zu beiden beabsichtigten Kündigungen abschließend Stellung, muss unter Berücksichtigung des § 626 Abs. 2 BGB zunächst die fristlose und nach Ablauf der Wochenfrist die hilfsweise ordentliche Kündigung erklärt werden.

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