Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2024 gegeben. Bei den für 2024 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR auf 538 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Gre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.8 Beitrittsmöglichkeit für ausländische Fachkräfte

Vom 01.03.2024 an können Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung nach § 18d Abs. 1 AufenthG innerhalb von 3 Monaten nach Aufenthaltnahme im Inland der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied beitreten.[1] Diese Regelung richtet sich an Forschende und Wissenschaftler aus Drittstaaten mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaub...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwendungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.3 Anzeige- und Mitteilungspflichten gegenüber der Krankenkasse (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 68 Neben der Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland auch verpflichtet, seiner Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzuzeigen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 EFZG). Während die Mitteilung im Inland über den behandelnden Arzt erfolgt – deshalb muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Inland einen en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.3 Ergebnis der Begutachtung

Rz. 61 Der Medizinische Dienst hat dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Eine Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt dagegen nicht. Der Arbeitgeber erfährt aber – solange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist – ebenso wie der Arbeitnehmer dann durch die Krankenkasse vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Rechtsstellung des Arbeitgebers ist seit dem 1.1.1995 gegenüber dem früheren Rechtszustand insofern verbessert worden, als er einen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 Abs. 1 SGB V) einholt und zudem die Notwendigkeit "begründeter" Zweifel an der Arbeitsunfähigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.4 Mitteilungspflicht bei Rückkehr ins Inland (Abs. 2 Satz 7)

Rz. 68 Kehrt der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer in das Inland zurück, ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen. Die rasche Rückmeldung soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, durch Einschalten der Krankenkasse eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers herbeizuführen.[1] Die Krankenkasse soll vor unnö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1 Mitteilungspflichten

Rz. 63 § 5 Abs. 2 EFZG enthält gegenüber § 5 Abs. 1 EFZG hinsichtlich der Mitteilungspflichten mehrere spezielle Regelungen: Der Arbeitnehmer muss gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 EFZG dem Arbeitgeber "in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung" die Mitteilung zukommen lassen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG spricht dagegen von "unverzüglich"). Er muss zudem seine Adresse am Aufenthaltsort...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2 Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 22 Achtung Die Mitteilungspflicht des § 5 Abs. 1 EFZG (siehe 3.1) besteht für alle Arbeitnehmer, die unter das EFZG fallen. Bezüglich der Nachweispflichten ist seit dem 1.1.2023 nach dem Personenkreis zu unterscheiden. Die – bislang für alle Arbeitnehmer bestehende – Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG gilt nur noch für: privatversicherte Arbeitnehmer, geringfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.5 Kosten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 33 Ist ein Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, entstehen ihm keine Kosten durch die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn er einen Vertragsarzt aufsucht. Die Ausstellung dieser Bescheinigung gehört gem. § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung. Das Gleiche gilt, wenn dieser Arbeitnehmer im Notfall einen Nicht-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3 Feststellungspflicht / elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1a EFZG)

Rz. 49 Aufgrund zunehmender Digitalisierung haben sich nach zweimaliger Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes[1] zum 1.1.2023 die Nachweispflichten für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse geändert. Dies dürfte die Mehrheit der Arbeitnehmer darstellen, sofern es sich nicht um geringfügig Beschäftigte in Privathaushalte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 57 § 275 SGB V lautet– soweit dieser im Zusammenhang mit der Begutachtung eines Arbeitnehmers wegen Zweifeln an seiner Arbeitsunfähigkeit von Belang ist – wie folgt: Abs. 1: Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, … … bei Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.3 Beweisprobleme

Rz. 52 Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der in § 5 Abs. 1a Satz 2 Teil 2 EFZG formulierten Pflicht ("Diese [gemeint sind: Arbeitnehmer] sind verpflichtet ..."), sich eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 4 EZFG aushändigen zu lassen, nur um eine Obliegenheit. Die Papierbescheinigung soll dem Arbeitnehmer als das gesetzlich vorgesehenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.1 Inhalt und Form der Nachweispflichten/Zeitpunkt der Vorlage

Rz. 71 Hinsichtlich des Inhalts der Nachweispflicht gilt nichts anderes als bei einer Erkrankung im Inland.[1] Der Vermerk des behandelnden Arztes bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung, dass er der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 EFZG auferlegt erkrankten Arbeitnehmern, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Abs. 1 und 2 unterscheiden danach, ob der Arbeitnehmer im oder außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erkrankt. Erkranken Arbeitnehmer im Inland und sind sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ist die bislang geltende Nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.1 Allgemeines

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für einen dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung/Krankenhaus

Vertragspartner für die studierende Person ist gem. § 27 Abs. 1 HebG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 HebG der Inhaber oder Träger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Verantwortliche Praxiseinrichtung kann gem. § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG sein. Dies sind Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. Hinweis Nach § 108 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.2 Bestand von sozialen Diensten und Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 2 enthält mit der Verpflichtung, soziale Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, ein institutionelles Sicherstellungsgebot (so auch Knecht, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 17 Rz. 14, Stand: November 2015). Die Leistungsträger haben kraft ihrer Planungsverantwortung darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 9 Berechnung der Dotation bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Vor Zeilen 42–45 Nach § 6 KStG sind die Einkünfte der Kasse steuerpflichtig, soweit das zulässige Kassenvermögen überschritten wird, die Kasse also überdotiert ist (partielle Steuerpflicht). Andererseits unterliegt das Vermögen, soweit es überdotiert ist, nicht der Vermögensbindung.[1] In den Zeilen 42–45 wird die Überdotierung für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 5...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht auch für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z. B. zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit, wie Massagen oder Rückentraining bei Bildschirmarbeit.[1] Erforderlich ist aber, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfäll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt, die rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen abzugeben haben, wenn sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind .[1] Besteht volle Steuerpflicht, weil die Kasse die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG nicht erfüllt, oder partielle Steuerpflicht, weil die Kasse n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 5 Art der gewährten Leistungen

Zeile 12 In dieser Zeile ist anzugeben, welche Arten von Leistungen die Kasse in den Jahren des 3-Jahres-Zeitraums erbracht hat und wie hoch die Gesamtbeträge der einzelnen Leistungen waren. Um den sozialen Charakter der Kasse sicherzustellen, sind die zulässigen Leistungen der Kasse der Höhe nach begrenzt. Diese Begrenzung ergibt sich aus der Tabelle in § 2 Abs. 1, 2 KStDV.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 8 Höhe der zugesagten Leistungen

Vor Zeilen 19–41 Nach § 2 KStDV (Leistungsbegrenzung) dürfen die jeweils erreichten Rechtsansprüche bei Pensions- und Sterbekassen bestimmte Beträge nicht überschreiten. In 12 % der Fälle dürfen diese Beträge jedoch überschritten werden, sind jedoch wiederum Höchstbeträgen unterworfen. Nur in 4 % der Fälle gilt keine Höchstgrenze. Für Kassen ohne Rechtsansprüche der Leistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.3 Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld

Rz. 16 Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat ein Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld gegen seine jeweilige Krankenkasse (§§ 44 ff. SGB V). Da der Krankengeldanspruch eine Entgeltersatzfunktion hat, entsteht er erst, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 25.5.2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG)[1] beschlossen. Mit diesem Gesetz ist § 3a neu in das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16.7.2015 ist auch die Blutspende zwecks Separation von Blutstammzellen oder and...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 EFZG ist die zentrale Norm der Entgeltfortzahlung: Sie regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von 6 Wochen. Der Sachverhalt der unverschuldeten Arbeitsverhinderung wegen Krankheit ist durch § 3 EFZG abschließend geregelt; auf § 616 BGB kann nicht zurückgegriffen werden.[1] Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.4 Rechtsstreitigkeiten

Rz. 19 Streitigkeiten über den Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG). Dies ist auch dann der richtige Rechtsweg, wenn der Anspruch im Wege des Forderungsübergangs auf einen Dritten, z. B. die Krankenkasse übergegangen ist (§ 3 ArbGG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Erstattungsverpflichtete

Rz. 15 Zur Erstattung verpflichtet ist der Versicherungsträger, der die Kosten für die Krankenbehandlung des Spendenempfängers trägt. Dies kann die gesetzliche Krankenkasse sein, die nach den §§ 27 Abs. 1a, 44a SGB V ausdrücklich den Verdienstausfall des Spenders zu tragen hat.[1] Ist der Empfänger privat krankenversichert, erstattet die private Krankenversicherung dem Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Bisherige Rechtslage

Rz. 3 Nach früherer Rechtsprechung des BAG [1] hatte ein Organspender keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung. Da die Erkrankung bei einer Organspende – jedenfalls im Rahmen eines komplikationslosen Eingriffs – vom Arbeitnehmer bewusst selbst herbeigeführt wird, war die Arbeitsunfähigkeit dem BAG zufolge nicht vom Schutzzweck des § 3 Abs. 1 EFZG erfass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Abgrenzung der Ansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG

Rz. 10 Das EFZG sieht keine gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Entgeltfortzahlungsansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG in den Fällen vor, in denen eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende von Organen, Geweben oder von Blut und eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer davon unabhängigen Erkrankung zusammentreffen. Folgende Konstellationen sind denkbar: Rz. 11 Während der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung. Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 4.1 Monatliches standardisierte Anteile

Jede Krankenkasse erhält aus dem Gesundheitsfonds einen monatlichen Anteil, mit dem ihre durchschnittlichen Leistungs- und Verwaltungsausgaben ausgeglichen werden. Diese Zuweisungen basieren auf der Versichertenanzahl und werden an das Morbiditätsrisiko der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse angepasst (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Anhand der Finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 2 Ausgleich von Risikounterschieden

Damit die gesetzlich Krankenversicherten nicht allzu unterschiedlich finanziell belastet werden, werden bestimmte Risikounterschiede nach einem festgelegten Rechenschema durch das Bundesamt für Soziale Sicherheit ausgeglichen. Dies betrifft die Unterschiede zwischen den Krankenkassen bei den beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder, bei der Anzahl der familienversicherte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht

Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspflicht kommen.[1] Kommt der Arbeitgeber zum Ergebnis, dass de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 4.2 Einzugsstelle stellt Beitragspflicht fest

Über die Frage, ob der Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, entscheidet letztlich die Krankenkasse als Einzugsstelle.[1] Der Arbeitnehmer kann die Entscheidungen der Einzugsstelle gerichtlich überprüfen lassen. Soweit über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe für die Vergangenheit zu entscheiden ist, ist die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 1 Ziel

Ziel des RSA ist es, alle Krankenkassen so zu stellen, als hätten sie die gleichen Versichertenstrukturen. Es sollen die Krankenkassen entlastet werden, die besonders viele alte, gering verdienende Mitglieder und viele beitragsfrei mitversicherte Familienangehörigen haben. Der RSA soll die Krankenkassen belasten, die besonders viele junge, besser verdienende Mitglieder und w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / Zusammenfassung

Begriff Der Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung reguliert über immense Finanzströme die finanzielle Ausstattung der Krankenkassen, welche durch unterschiedliche Versichertenstrukturen begründet ist. Die Morbidität (= Krankheitsanfälligkeit) wird innerhalb des Finanzausgleichs berücksichtigt (Begriff des Morbi-RSA). Die Gesamteinnahmen aller g...mehr