Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.1 Verpflichtung zu Präventionsleistungen durch die Pflegekasse

Rz. 21 Pflegekassen sollen den sozial Pflegeversicherten Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen erbringen, Satz 1. Rz. 22 Für die Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung enthält die § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB XI somit gegenüber der in § 20 Abs. 4 Nr. 2 SGB V und § 20a SGB V festgelegten Verpflichtung der Krankenkassen zur Erbringung von Leistungen...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.5 Empfehlung (Satz 5)

Rz. 65 Satz 5 räumt den Pflegekassen die Möglichkeit und das Recht ein, Betroffenen Empfehlungen zu den in § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention zu geben. Rz. 66 Damit erhalten Pflegefachpersonen und qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Möglichkeit und Auf...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.9 Anspruchsdauer

Rz. 30 Solange die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, ist außerklinische Intensivpflege grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zu erbringen. Der auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Gesetz gewordene Abs. 3 Satz 2 trifft zudem eine Übergangsregelung für die Zeit nach einer Besserung des Gesundheitszustan...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.4 Altersgerechte Darreichungsformen für Kinder (Abs. 1a neu)

Rz. 11 Das ALBVVG hat einen neuen Abs. 1a eingefügt. Satz 1 verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss, bei der Bildung von Gruppen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 altersgerechte Darreichungsformen für Kinder bei den Festbetragsgruppenbildungen unberücksichtigt zu lassen. Auf der Grundlage der nach dem (neuen) Abs. 5a zu erstellenden Liste von Arzneimitteln unter Berücksich...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 3 Berechnung von Fehlzeiten und Gesundheitsquote

Die statistische Auswertung von Fehlzeiten erfolgt üblicherweise softwaregestützt. Die betrieblichen Fehlzeiten sollten im Zeitverlauf und mit anderen Unternehmen und Veröffentlichungen (z. B. von Krankenkassen) verglichen werden, um besonderen oder akuten Handlungsbedarf zu erkennen. Um das Thema positiv zu besetzen, verbreitet sich zunehmend der Begriff der Gesundheitsquot...mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem unverändert. Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMAS), unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen in Fo...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.4 Rahmenvereinbarung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 14 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart nach Satz 4 gemeinsam und einheitlich mit den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospize maßgeblichen Spitzenorganisationen das Nähere über Art und Umfang der Versorgung. Zu den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospize maßgeblichen Spitzenorganisationen sind die Wohlfahrtsverbände u...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.5 Informationsobjekte nach § 341 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 (Abs. 2c)

Rz. 19 Sobald die Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität gegeben sind, sind medizinische Informationsobjekte zum elektronischen Zahnbonusheft, zum elektronischen Untersuchungsheft für Kinder, zum elektronischen Mutterpass, zu Daten, die sich aus der Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe ergeben, sowie zur elektronischen Impfdokumentation in der...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.5 Wohnungslose

Rz. 29 § 37 Abs. 2 Satz 7 erweitert den Anspruchsrahmen für Wohnungslose. Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 oder 4 SGB XI aufgenommen sind, erhalten Leistungen nach Abs. 2 Satz 7 auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer an...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.1 Frühe Rehabilitation

Rz. 19 Viele Arbeitnehmende werden bei den Rehabilitationsträgern nicht auffällig, weil sie immer nur kurz und möglicherweise auch immer wegen unterschiedlicher Diagnosen arbeitsunfähig erkranken. Einige Krankenkassen vereinbarten mit den Rentenversicherungsträgern, dass z. B. Arbeitnehmende, die wegen unterschiedlicher, kurz andauernder Erkrankungen im Laufe eines Jahres lä...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.10 Zugriff über ein Endgerät (Abs. 7)

Rz. 31 Die Krankenkassen stellen den Zugriff auf die Patientenakte (spätestens bis zum 1.1.2022) einschließlich des Medikationsplans sowie der Patientenkurzakte sowie der Protokolldaten über eine Benutzeroberfläche barrierefrei sicher, die sowohl durch ein mobiles als auch ein stationäres Endgerät (Smartphone, Tablet, Desktop-PC) zu nutzen ist (Satz 1). Die erforderliche Bar...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.2.2 Besonderheiten

Rz. 17 Die Formulierung "inbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass über die nachstehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus in den Rahmenempfehlungen weitere Vorgaben vereinbart werden können, wie etwa die Einhaltung des Datenschutzes und zum zeitgemäßen (elektronischen) Abrechnungsverfahren. Nach Abs. 2 sind in den Rahmenempfehlungen zu regeln: Personelle Anforderungen a...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4.1 Beteiligte eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung) Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis) Betrieb...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (GE Reha-Prozess). Gemeinsames Rahmenkonzept der Gesetzlichen Krankenkassen und der Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2-...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.4 Ambulante Palliativversorgung (Abs. 2b)

Rz. 32 Abs. 2b Satz 1 i. d. F. des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege v. 22.12.2025 hat klargestellt, dass Leistungen der häuslichen Krankenpflege auch Leistungen der ärztlichen Behandlung, die durch Pflegefachpersonen abhängig von den jeweils erworbenen Kompetenzen, nach ärztlicher Diagnose und Indikationsstellung eigenverantwortlich erbrach...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.8 Höchstbetragsarzneimittel (Abs. 2a – aufgehoben)

Rz. 42 Mit der Einführung von Abs. 2a durch das GKV-WSG war ein weiteres Korrektiv durch eine Höchstbetrags-Festsetzung für nicht von einer Festbetragsregelung erfasste Arzneimittel in das Gesetz aufgenommen worden. Mit der Regelung in Abs. 2a wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die zulässige Kostenbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung in einem angemessenen Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.5 Schlichtungsmechanismus auf der Landesebene (Abs. 6)

Rz. 23 Wenn sich die Vertragspartner auf Landesebene nicht auf den Versorgungsvertrag oder bestimmte Vertragsinhalte oder die Vergütung einigen können, wird der Vertragsinhalt nach Abs. 6 durch eine unabhängige Schiedsperson festgelegt. Nach ihrer Beauftragung hat die Schiedsperson innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Bei Nichteinigung auf eine Schiedsperson bestimmt das B...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 16 Korrespondierende Regelungen finden sich in den in § 5 SGB XI ausdrücklich in Bezug genommenen Vorschriften; so ist § 11 Abs. 1 SGB XI – mit den dort beschriebenen Pflichten der Pflegeeinrichtungen – zu beachten; vgl. Abs. 1 Satz 2. Nach Abs. 1a sind insbesondere § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und die dort genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Präven...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.2.3 Ernährung

Zu den betrieblichen Maßnahmen der Verhaltensbeeinflussung kann es auch gehören, dass in der Kantine qualitativ hochwertige, frische und schonend zubereitete Ware angeboten wird, die Mitarbeiter mit den erforderlichen Vitaminen und Mineralien versorgt. Auch Flüssigkeit sollte zur Verfügung stehen, insbesondere wenn es für die Mitarbeiter kaum Möglichkeiten gibt, sich sonst o...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.3 Anspruchsumfang (Abs. 2 Satz 1) und Vergütung

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 umfasst der Anspruch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Der Anspruch besteht gemäß Abs. 1 für längstens 10 Tage je Krankenhausbehandlung. Gemäß § 3 Abs. 2 d...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.3 Qualitätssicherung durch den GKV-Spitzenverband (Satz 3)

Rz. 44 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Leistungen nach Satz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele; Satz 3. Rz. 45 Durch die Regelung erhält der Spitzenverband Bund der Pf...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3 Ambulante Hospizleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es nach der von den Spitzenverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit stand dabei bis zur Änd...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.12 Berichtspflicht (Abs. 6)

Rz. 34 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen muss bis Ende des Jahres 2026 dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit einen Bericht über die Umsetzung des neuen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege vorlegen. Abs. 6 Satz 2 macht inhaltliche, nicht abschließende Vorgaben zu einigen Punkten, über die sich der Bericht zu verhalten hat. ...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Übertra... / 2.3 Information (Abs. 3)

Rz. 10 Daten nach Abs. 2 dürfen nur verarbeitet werden, soweit der Versicherte dem Zugriff nicht widersprochen hat (Satz 1). Dem Zugriff kann insgesamt für einzelne Leistungserbringer widersprochen werden (§ 353 Abs. 2). Rz. 11 Damit Versicherte über einen möglichen Widerspruch entscheiden können, informiert der Leistungserbringer in der Behandlung darüber, welche Daten nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1.3 Vereinbarungen der Abs. 2 und 3

Rz. 8 Die "Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 2 SGB V" ist zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geschlossen worden und mit Wirkung zum 1.10.2019 geändert worden. Die dreiseitige Vereinbarung konkretisiert nach § 1a...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) mit Wirkung zum 1.1.2017 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 14 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.1...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.3 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 3)

Rz. 6 Die Verarbeitung von Daten der elektronischen Verordnung (Abs. 2) zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten über die jeweiligen nationalen eHealth-Kontaktstellen an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigten Leistungserbringer ist zulässig, wenn der Versicherte vor der Übermittlung seine Einwilligung in die Nutzung des Überm...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.8 Nicht verordnungsfähige Heilmittel (Abs. 3c)

Rz. 36c Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Heilmittel-Richtlinien (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) Heilmittel definiert, die nur im Zusammenhang mit einer Grunderkrankung verordnungsfähig sind (z. B. die podologische Therapie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus). Diese Heilmittel können in Modellvorhaben auch für andere Grunderkrankungen...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Sachverständigenbericht (Abs. 3)

Rz. 8 Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung nach Abs. 2 wird durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht (Satz 1). Die Sachverständigen dürfen nicht für Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder deren Verbände tätig oder als Leistungserbringer oder deren Angestellte am Modellvorhaben beteiligt sein (Satz 2). G...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.2 Alternative Heilmethoden (Abs. 2)

Rz. 17 Alternative Heilmethoden gehören nicht zum Leistungskatalog und damit nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beispielhaft ist auf die Akupunkturbehandlung hinzuweisen, die nach Modellversuchen durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses v. 18.4.2006 als Therapie gegen chronische Rücken- und Knieschmerzen in die Regelversorgung aufgen...mehr

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Sommer, SGB V § 125b Verord... / 2.2 Ermächtigung zur Rechtsverordnung (Abs. 2a)

Rz. 3 Der eingefügte Abs. 2a ermächtigt das BMG, ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass nach § 124 Abs. 2 zugelassene Leistungserbringer zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der Covid-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 EUR gegenüber den Krankenkassen geltend m...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Übertra... / 2.1 Übermittlung von Daten I (Abs. 1)

Rz. 4 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben Daten der Versicherten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern (Satz 1). Verpflichtet sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen oder Krankenhäusern tätig sind, die an der vertragsärz...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.6 Übertragung ärztlicher Tätigkeiten (Abs. 3c in der bis zum 29.12.2025 geltenden Fassung)

Rz. 33 Modellvorhaben können die ärztlichen Tätigkeiten, die eine selbstständige Ausübung von Heilkunde darstellen, auf Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Krankenpflegegesetz) übertragen (Satz 1). Eine entsprechende Qualifikation ist erforderlich, die im Modellvorhaben zu definieren ist. Die Leistungen gehören zum Ke...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 4.3 Betriebliche Ursachenforschung auf verschiedenen Wegen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Hierzu sind Begehungen und Arbeitsplatzanalysen durchzuführen. Physische Beanspruchungen sind einfacher zu erfassen als psychische. Dies mag der Grund sein, dass die klassische (physische) Gefährdungsbeurteilung noch immer eher selten um psychische Aspek...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.3 Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen (Abs. 1a) – aufgehoben

Rz. 9 Mit der Einfügung des Abs. 1a durch das 7. SGB V-ÄndG sollten nach dem Willen des Gesetzgebers Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, die nach dem 31.12.1995 zugelassen werden, zur Erleichterung der Finanzierung von Arzneimittelinnovationen generell von der Festbetragsregelung ausgenommen werden. Damit sollte ein Anreiz zur verstärkten Innovation in der Arznei...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.6 Wiederholte Abgabe von Arzneimitteln (Abs. 1b)

Rz. 38a Der durch Beschluss des 14. Ausschusses durch das Masernschutzgesetz neu eingefügte Abs. 1b erlaubt es Vertragsärzten, für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, Verordnungen auszustellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Regelung soll insbesondere für chron...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingeführt. Rz. 2 Sie wurde seitdem mehrfach wesentlich geändert, u. a. wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 der Leistungsanspruch auf Sehhilfen stark eingeschränkt und neue Zuzahlungsregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift über Arznei- und Verbandmittel wurde durch Art. 1 des GRG vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und seitdem mehrfach und umfangreich geändert, zuletzt in Abs. 1a Satz 5 durch Art. 3a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Rückwirkung zum 2.1...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.3 Schiedsregelung auf Bundesebene (Abs. 3 und 4)

Rz. 19 Kommt eine Einigung über die Rahmenempfehlungen bis zum 31.10.2022 ganz oder teilweise nicht zustande, können gemäß Abs. 3 entweder die Rahmenempfehlungspartner oder alternativ das BMG die Schiedsstelle nach Abs. 4 anrufen. Um ein zügiges Schiedsverfahren zu gewährleisten, sieht Abs. 3 Satz 2 vor, dass die Schiedsstelle innerhalb von 3 Monaten nach Anrufung den stritt...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Übertra... / 2.2 Voraussetzungen der Übermittlung (Abs. 2)

Rz. 5 Die Verpflichtung zur Befüllung der Patientenakte setzt voraus, dass die Daten im konkreten aktuellen Behandlungsfall erhoben und in semantisch und syntaktisch interoperabler Form verarbeitet werden und der Versicherte dem Zugriff der Leistungserbringer auf die Daten in der elektronischen Patientenakte weder insgesamt noch im Anwendungsfall nach § 353 Abs. 1 oder 2 wider...mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 26 sind die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR verpflichtet, im Rahmen der Selbstverwaltung und -verantwortung gemeinsam Empfehlungen zu vereinbaren, um die Erbringung von Teilhabeleistungen zu beschleunigen, qualitätsmäßig zu verbessern und zu vereinheitlichen. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeit...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1.1 Systematik

Rz. 4 Systematisch unterscheidet die Vorschrift zwischen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) und der Psychosomatischen Institutsambulanz (PsIA) einschließlich ihrer Außenstellen. Die PIA-Institutsermächtigung bedarf eines Antrags beim Zulassungsausschuss ohne Bedarfsprüfung (Abs. 1), die gesetzliche PIA-Institutsermächtigung erfolgt ohne Bedarfsprüfung (Abs. 2), die ...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.1 Bildung der Arzneimittelgruppen (Abs. 1)

Rz. 6a Die Gruppenbildung ist nach Abs. 1 Satz 1 Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, der in seiner Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (AM-RL) gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bestimmt, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können und welche Vergleichsgrößen dabei zugrunde zu legen sind. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG v. 26.3.2007 neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingeführt. Zuletzt geändert wurde sie durch Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Wirkung zum 1.1.2026. Rz. 2 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff der Krankhei...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Übertra... / 2.3 Übermittlung von Daten II (Abs. 3)

Rz. 9 Die Leistungserbringer in zugelassenen Krankenhäusern sind verpflichtet, weitere Daten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern: Daten zu Laborbefunden (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), Befundberichte aus bildgebender Diagnostik (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2), Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Aufbewahrung/Führung von Entgeltunterlagen

Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich des SGB IV in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren.[1] Nach der Beitragsverfahrensverordnung (BVV)[2] hat der Arbeitgeber zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für j...mehr