Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gruppenähnlichkeit

Rn. 132 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Rspr und das ganz überwiegende Schrifttum haben eine bloße Gruppenähnlichkeit – entgegen der in diesem Kommentar vertretenen Auffassung – nicht genügen lassen (vgl die Hinweise in s Rn 129). Dagegen verstehen ua Tipke, StuW 1974, 340; Tipke, StuW 1975, 152, 153 und 328; Erdweg, FR 1978, 417, 421; Grube, StuW 1981, 34, 39 und 40; Martin,... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriffsbestimmung

Rn. 129 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei der Begriffsbestimmung geht die Rspr und die ihr folgende (noch) hM vom Prinzip der Einzelähnlichkeit aus. Da weder die freiberufliche Tätigkeit eindeutig definiert noch ein übergreifender Begriff des Katalogberufs entwickelt worden sei (BFH BStBl III 1956, 89), genügt es hiernach nicht, bei dem vorzunehmenden Ähnlichkeitsvergleich alle... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)

Rz. 1340 [Autor/Stand] Bei Schwarzarbeit sind bei der Berechnung der Höhe der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge nach § 266a StGB die Vorgaben des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV zu beachten. Danach ist bei illegaler Beschäftigung stets von einer Nettolohnvereinbarung auszugehen, auch wenn dies zu einem Bruttoarbeitsentgelt führen kann, das den Wert der Arbeitsleistung übe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Gutachtertätigkeit

Rn. 49 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nichtselbstständig ist die Gutachtertätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes gegenüber Krankenkassen, Versicherungsämtern, Versorgungsämtern, wenn die Gutachten beim Krankenhaus (Klinik) angefordert werden und der Arzt für dieses tätig wird (RFH RStBl 1939, 1121; BFH BStBl III 1956, 187). Selbstständig ist die Tätigkeit, wenn die Gutach... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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zfs 08/2026, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen.

“… Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg. I. Der Feststellungsantrag ist zulässig und scheitert nicht am Vorrang der Leistungsklage. Ist dem Kl. eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm regelmäßig das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besse... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Ähnlichkeit mit Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast

Rn. 161 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ursprünglich vertrat der BFH im Bereich der Heil(hilfs)berufe nach dem Prinzip der Einzelähnlichkeit die Auffassung, es seien nur solche Berufe als ähnlich anzuerkennen, deren Ausübung von einer staatlichen Erlaubnis/Anerkennung nach entsprechender Ausbildung abhänge (vgl BFH BStBl II 1975, 522; BFH BStBl II 1975, 576; BFH BStBl II 1976, 62... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Informationsaustausch

Rz. 1286 [Autor/Stand] Die FKS arbeitet mit einer Vielzahl von Behörden und Stellen zusammen, zwischen denen ein intensiver Informationsaustausch stattfindet. Dazu zählen die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Güterverkehr, die Bundesnetzagentur, die Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und viele andere Institutionen. Die Zusammenarbeitsbehör... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 5.1 Krankheitsbedingte Fehlzeiten

Erkranken Mitarbeiter, melden sie dies zunächst im Unternehmen, sodass bereits hier eine erste Erfassung der Fehlzeiten erfolgt. In diesem Zusammenhang tauchen in der Praxis allerdings mehrere Begrifflichkeiten auf, die diese Situation kennzeichnen und fälschlicherweise synonym verwendet werden. So liefert der Begriff Fehlzeiten in solch einem Fall zu wenig Information, da M... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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GKV-Beitragssatzstabilisier... / 2.8 Sonstige Maßnahmen

Zweitmeinungspflicht vor bestimmten mengenanfälligen Eingriffen (Abrechnungsverbot bei fehlendem Nachweis, ab dem Jahr 2027) Neue Kurzzeitfallpauschalen im Krankenhaus (ab dem Jahr 2028) Anpassung des Prüfquotensystems (höhere Prüfquoten, niedrigere Schwellenwerte) Kürzung des Innovationsfonds auf 100 Mio. EUR/Jahr (ab dem Jahr 2027); Rückführung nicht verausgabter Mittel Streic... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1 Ziel des Gesetzes

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) befindet sich in einer Finanzkrise. Die Leistungsausgaben übersteigen die Beitragseinnahmen deutlich. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis 2030 eine Deckungslücke von rund 40 Mrd. EUR und ein Anstieg des Gesamtbeitragssatzes auf bis zu 19,3 %. Es werden folgende Ziele verfolgt: Dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 Begrenzung der... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Seelotse / 2 Beitragspflicht zur Rentenversicherung

Beitragspflichtige Einnahme des Seelotsen ist das aus der Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen.[1] Die Beiträge für Seelotsen sind nach dem für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige gesetzliche Krankenkasse zu zahlen.[2] Die Lotsenbrüderschaften gelten insoweit als Arbeitgeber.[3] Sie haben den Arbeitnehmeranteil im We... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Ehegatten / 3 Kranken- und Pflegeversicherung

Ehegatten sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, wenn der andere Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.[1] Das gilt auch in der Pflegeversicherung.[2] Eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Familienversicherung ist das Fehlen einer eigenen Versicherung. Wird die Ehe geschieden, erlöschen die An... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Ehegatten / 5 Beschäftigung eines Ehegatten durch den anderen

Die Beschäftigung eines Ehegatten durch den anderen kann zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führen.[1] Einzelheiten zur Ehegattenbeschäftigung behandeln die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Entsteht aufgrund der Beschäftigung eines Angehörigen Versicherungspflicht, richtet sich diese nach den üblichen Vorschriften in allen Versicherungszweigen. Da... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Suchtprävention / 3 Nikotin/Tabakrauchen

Rauchen unterscheidet sich von anderen Suchtgefahren dadurch, dass es gesellschaftlich weitgehend akzeptiert ist, sodass kaum soziale Nachteile für die Betroffenen entstehen, wenn auch die gravierenden gesundheitlichen Nachteile immer deutlicher öffentlich diskutiert werden. Auf betrieblicher Ebene beschränkte sich das Thema zunächst auf reine Sicherheitsfragen (Brandschutz) ... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Bei laufenden Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge entweder direkt von der Zahlstelle[1] der Versorgungsleistung (z. B. dem auszahlenden Versicherungsunternehmen) oder vom Bezieher der Versorgungsleistung an die Krankenkasse gezahlt. mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Beitragshöhe

Von dem beitragspflichtigen Betrag der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge trägt das Mitglied allein. In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) maßgebend. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der "normale" ... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.4 Zuständige Behörde für die Rücknahme (Abs. 5)

Rz. 31 Für die Zuständigkeit der Behörde gilt § 44 Abs. 3 entsprechend, d. h., für die Rücknahme ist im Fall der Unanfechtbarkeit des VA diejenige Behörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahme über den zurückzunehmenden VA zu entscheiden hätte. Auch hier treten – wie bei § 44 – bei der Rücknahme für die Vergangenheit Probleme auf, wenn aufgrund der örtlichen, sachlichen... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009, 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995, 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008, 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012, 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Her... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei... mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre... mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.5.1 Abmeldung bei der Krankenkasse (Satz 1)

Rz. 40 Leistungsempfänger, die nicht mehr hilfebedürftig sind, werden vom Leistungsträger bei der Krankenkasse abgemeldet. mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.2.1 Mitteilungspflichten der Krankenkasse (Satz 1)

Rz. 11 Die Krankenkasse hat eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und ihrem Versicherten während der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG). Die Mitteilungspflicht ist gegeben, wenn das Ergebnis des MDK-Gutachtens von der Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Arbeitsunfähigkeit abweicht. Dem Arbeitgeber und dem Versicherten ist da... mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3 Wahl der Krankenkasse (Abs. 3)

2.3.1 Wählbare Krankenkassen (Satz 1) Rz. 28 Leistungsempfänger haben die Pflicht, unverzüglich eine Krankenkasse zu wählen, die ihre Krankenbehandlung übernimmt. Unverzüglich bedeutet, die Wahl innerhalb von 2 Wochen auszuüben (§ 175 Abs. 3 Satz 2). Rz. 29 Wählbar ist jede Krankenkasse im Bereich des für die Hilfe zuständigen Trägers der Sozialhilfe, der öffentlichen Jugendhi... mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3.1 Wählbare Krankenkassen (Satz 1)

Rz. 28 Leistungsempfänger haben die Pflicht, unverzüglich eine Krankenkasse zu wählen, die ihre Krankenbehandlung übernimmt. Unverzüglich bedeutet, die Wahl innerhalb von 2 Wochen auszuüben (§ 175 Abs. 3 Satz 2). Rz. 29 Wählbar ist jede Krankenkasse im Bereich des für die Hilfe zuständigen Trägers der Sozialhilfe, der öffentlichen Jugendhilfe oder dem Asylbewerberleistungsges... mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.2 Verarbeitung durch Krankenkassen (Abs. 1a)

Rz. 14 Die Krankenkassen sind befugt und verpflichtet, bei ihnen vorhandene Sozialdaten (§ 284 Abs. 1) für Zwecke der Qualitätssicherung zu verarbeiten (Satz 1). Die Verarbeitung muss erforderlich und in Richtlinien, Beschlüssen oder Vereinbarungen vorgesehen sein. Die Richtlinien benennen die für die Qualitätssicherung zu verarbeitenden Daten, deren Empfänger und die Erford... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informationspflichten der Krankenkassen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) zum 20.10.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 45 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gese... mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Ges... mehr

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Sommer, SGB V § 203a Meldep... / 2.3 Aufgaben der Krankenkassen

Rz. 5 Der Verweis auf § 28c SGB IV kann nur dahin gehend verstanden werden, dass die Krankenkassen, weil sie nur eigene Beiträge einziehen, hier nicht als Einzugsstellen fungieren, von den Agenturen für Arbeit als der unteren Verwaltungsebene der Bundesagentur für Arbeit sowie von den kommunalen Trägern verlangen können, dass die Meldungen rechtzeitig erstattet werden und di... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.6 Unterstützung der Informationspflicht nach Abs. 4 (Abs. 5)

Rz. 12 Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Information der Krankenkassen nach Abs. 4 durch geeignetes Material (auch in elektronischer Form). Er hat sich dazu mit dem BfDI ins Benehmen zu setzen. Die Nutzung des Informationsmaterials ist für die Krankenkassen verbindlich. Fristen ergeben sich aus der Rechtsverordnung nach § 342 Abs. 2b und 2c. Das Material muss den Kranke... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.2 Informationspflicht über die widerspruchsbasierte Patientenakte (Abs. 1a)

Rz. 6a Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten umfassend und in geeigneter Weise, bevor sie ab 15.1.2025 eine widerspruchsbasierte Patientenakte zur Verfügung stellen (Satz 1). Die Information ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei abzugeben. Dabei sind die Belange älterer, vu... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.5 Informationspflicht über bestimmte Anwendungsfälle (Abs. 4)

Rz. 10 Bevor die Anwendungsfälle nach § 342 Abs. 2a, 2b und 2c greifen und entsprechende Daten in der Patientenakte verarbeitet werden, erhalten die Versicherten von ihrer jeweiligen Krankenkasse entsprechendes Informationsmaterial (Satz 1). Das Material über den jeweiligen Anwendungsfall ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer kl... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.4 Unterstützung der Informationspflichten zur widerspruchsbasierten Patientenakte (Abs. 3)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen bei ihrer Informationspflicht nach Abs. 1a. Dazu hat er geeignetes Informationsmaterial zu erstellen (ggf. auch in elektronischer Form) und sich darüber mit dem BfDI ins Benehmen zu setzen. Zum gesetzlichen Auftrag des GKV-Spitzenverbandes gehört auch Informationsmaterial in leichter Sprache. Das Informationsmaterial... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.3 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 2; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 7 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 1) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial spätestens bis zum 30.11.2020 bereit. Über die Inhalte stellt der GKV-Spitzenverband Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfr... mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.1 Mitteilungspflichten des MD nach gutachterlicher Stellungnahme (Satz 1)

Rz. 5 Der MD hat eine Mitteilungspflicht gegenüber der Krankenkasse. Ihr sind das Ergebnis der Begutachtung und die wesentlichen Gründe für dieses Ergebnis mitzuteilen. Der Versicherte kann aus dieser Norm keinen Auskunftsanspruch herleiten. Allerdings hat der Versicherte ein Recht auf Akteneinsicht (§ 276 Abs. 3). Rz. 6 Der Krankenkasse sind die erforderlichen Angaben über d... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) zum 20.10.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 45 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.1 Informationspflicht (Abs. 1; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 3 Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten durch umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte (Satz 1). Dazu wählen sie eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache. Das Informationsmaterial steht barrierefrei zur Verfügung, bevor die Patientenakte angeboten wird. D... mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.2 Datenerhebung durch den MD (Abs. 2)

Rz. 12 Der MD darf Sozialdaten erheben und speichern, soweit dies für die Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach §§ 275 bis 275c erforderlich ist (Satz 1). Erhebung und Speicherung der Sozialdaten richten sich nach Art. 4 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Abs. 4a ist zu beachten. Rz. 12a Sozialdaten können auch einem anderen Medizinischen Dienst übermit... mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.8 Feststellung von Arbeitsunfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 27 Der MD ist im Rahmen der Überprüfung von Arbeitsunfähigkeit (Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 1a, 1b) berechtigt, den Versicherten in seiner Wohnung zu untersuchen (Satz 1). Voraussetzung ist, dass der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, einer Vorladung des MD zu folgen, oder einen Vorladungstermin ... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 3 Literatur

Rz. 13 Amelung/Binder/Chase, Die elektronische Patientenakte, medhochzwei Verlag. Keilbar/Ziegler, Haftungsrechtliche Aspekte des Umgangs mit der elektronischen Patientenakte (ePA) – Chancen und Risiken eines "zentralen Bausteins" der Telematikinfrastruktur (Teil 1), MedR 2021, 346. Krönke, Die elektronische Patientenakte (ePA) im europäischen Datenschutzrechtsvergleich – Krit... mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Informationspflicht (Abs. 1; aufgehoben zum 15.1.2025) Rz. 3 Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten durch umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte (Satz 1). Dazu wählen sie eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache. Das Informationsmaterial steht barrierefre... mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.1 Datenübermittlung an den MD (Abs. 1)

Rz. 8 Die Krankenkassen beauftragen den MD innerhalb eines Verwaltungsverfahrens, um leistungsrechtliche Voraussetzungen für einen abschließenden Verwaltungsakt zu prüfen. Damit der MD seine Aufgaben erfüllen kann, sind die Krankenkassen verpflichtet, die für die Beratung und Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen (Satz 1). Erforderliche ... mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.1 Übernahme der Krankenbehandlung (Satz 1)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, wenn die Personen nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind. Bei einer Übernahme sind der Krankenkasse die vollen Aufwendungen für den Einzelfall sowie ein angemessener Teil ih... mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3.3 Unterlassen der Wahl (Satz 3)

Rz. 34 Wenn der Leistungsempfänger oder Haushaltsvorstand sein Wahlrecht nicht innerhalb von 2 Wochen ausübt und dem Leistungsträger eine Mitgliedsbescheinigung vorlegt, dann hat dieser den Leistungsempfänger und ggf. die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft bei der Krankenkasse anzumelden, bei der für den Leistungsempfänger oder Haushaltsvorstand zuletzt eine Versicherung be... mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.5.4 Ausnahme von der Pflicht zur Kostenerstattung (Satz 4)

Rz. 43 Die Krankenkasse hat keinen Erstattungsanspruch für Leistungen nach dem Ende des Betreuungsauftrags, wenn sie verpflichtet ist, ihre Leistungspflicht vor der Inanspruchnahme der Leistung zu prüfen. Da Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund eines Antrags gewährt werden (§ 19 Satz 1 SGB IV), ist jede Leistung mit Ausnahme der ärztlichen oder zahnärztli... mehr