Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.2.3 Wahrung der Frist

Rz. 53 Für die Wahrung der Entscheidungsfrist kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Krankenkasse an (so etwa Bay. LSG, Urteil v. 25.4.2016, L 5 KR 121/ 16 B ER, Rz. 26), sondern auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung an den Versicherten (BSG, Urteil v. 26.2.2019, B 1 KR 20/18 R).mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.4.2 Kein fingierter Verwaltungsakt

Rz. 57 Die Genehmigungsfiktion vermittelt dem Versicherten eine "Rechtsposition sui generis" (kritisch dazu etwa Knispel, KrV 2021 S. 14, 19), die es ihm erlaubt, die Leistung (bei Gutgläubigkeit) selbst zu beschaffen und die es der Krankenkasse verbietet, die Kostenerstattung mit der Begründung abzulehnen, nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe kein Rec...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.2 Ende des Rechts auf Selbstbeschaffung

Rz. 61 Zu beachten ist, dass die Gutgläubigkeit des Versicherten nicht nur zum Zeitpunkt des Eintritts der Fiktion bestehen muss, sondern auch noch zum Zeitpunkt der Beschaffung. Gerade bei beantragten Dauerleistungen kann die Gutgläubigkeit im weiteren Verlauf auch entfallen (BSG, Urteil v. 26.5.2020, B 1 KR 9/18 R). Mit dem Eintritt der Bösgläubigkeit endet das Recht auf S...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.7 Kostenerstattung bei Leistungen nach dem SGB IX (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 46 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass sich die Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch ausschließlich nach § 18 SGB IX (bis zum 31.12.2017: § 15 SGB IX) und nicht nach § 13 richtet. In § 18 Abs. 6 SGB IX ist die Kostenerstattung zum einen für die Fälle der Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungserbringung (unaufs...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4 Kostenerstattung bei Nichteinhaltung der Entscheidungsfristen durch die Krankenkasse (Abs. 3a)

Rz. 48 Der mit Wirkung zum 26.2.2013 (Patientenrechtegesetz v. 20.2.2013, BGBl. I S. 277) neu eingefügte Abs. 3a dient der Beschleunigung von Bewilligungsverfahren zugunsten der Versicherten durch Einführung verbindlicher Fristen für die Entscheidung über einen Leistungsantrag. Die Vorschrift sanktioniert die Nichteinhaltung der Fristen durch den Eintritt einer Genehmigungsf...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.3 Verlängerung der Entscheidungsfristen in Satz 1 und 4 – hinreichender Grund

Rz. 54 Falls die Krankenkasse eine der in Satz 1 und 4 genannten Fristen nicht einhält, muss sie dies dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mitteilen (Satz 5). Beachtlich für eine mögliche Verlängerung der Entscheidungsfrist ist aber nur ein hinreichender Grund (Satz 6). Liegt ein hinreichender Grund vor, verlängern sich die in Satz 1 u...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.2.2 Fristbeginn

Rz. 52 Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem Eingang des Antrages bei der Krankenkasse (§ 26 SGB X i. V. m.§ 187 Abs. 1 BGB). Für den Beginn der Frist kommt es nicht darauf an, ob und inwieweit etwa noch weitere Ermittlungen erforderlich sind oder alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden (BSG, Urteil v. 11.7.2017, B 1 KR 26/16 R). Dies kann allerdings für die Frage vo...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.4.1 Kein Sachleistungsanspruch

Rz. 56 Zunächst vertrat das BSG die Auffassung, dass mit dem Eintritt der Genehmigungsfunktion dem Versicherten ein – neben den in Satz 7 ausdrücklich geregelten Selbstbeschaffungs- und Erstattungsanspruch tretender – unmittelbarer Sachleistungsanspruch gegen die Krankenkasse erwuchs (vgl. nur BSG, Urteil v. 8.3.2016, B 1 KR 25/15 R). Diese Auffassung hat das BSG mittlerweil...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.2 Inanspruchnahme von nicht zugelassenen Leistungserbringern

Rz. 14 Nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse ist es Versicherten, die die Kostenerstattung gewählt haben, nach Abs. 2 Satz 5 auch möglich, nicht zugelassene Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen. Hierbei dürfte es sich um einen der wenigen Vorteile der Kostenerstattung handeln. Der Krankenkasse obliegt aber insoweit eine Ermessensentscheidung, bei der sie medi...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.3 Kein Kostenerstattungsanspruch bei Vorfestlegung

Rz. 62 Ein Kostenerstattungsanspruch aufgrund einer Genehmigungsfiktion entsteht – ebenso wie bei § 13 Abs. 3 – dann nicht, wenn ein Versicherter bereits vor Ablauf der Entscheidungsfrist auf die Selbstbeschaffung vorfestgelegt ist (BSG, Urteil v. 27.10.2020, B 1 KR 3/20 R; BSG, Urteil v. 16.8.2021, B 1 KR 29/20 R). In diesem Fall hat nämlich nicht der Umstand, dass die Kran...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.4 Buchwert

Rz. 218 Der um die Veräußerungskosten geminderte Veräußerungspreis (bzw. der an dessen Stelle tretende Wert) ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns dem Buchwert der Anteile gegenüberzustellen. Aus dem Ansatz des Buchwerts ergibt sich, dass die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, und damit der Ansatz der pauschalierten nicht abzugsfähigen Aufwendungen, nur für bilanzieren...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.1 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 10 Das Wahlrecht steht allen Versicherten zu, also auch familienversicherten Mitgliedern. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige (öffentlich-rechtliche) Willenserklärung des Mitglieds gegenüber der Krankenkasse. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften sind für ihre rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bür...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.2.3 Arzneimittel und Off-Label-Use

Rz. 32 Arzneimittel können grundsätzlich zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann verordnet werden, wenn das Arzneimittel nach § 21 AMG zugelassen ist (st. Rspr. vgl. BSG, Urteil v. 19.3.2020, B 1 KR 22/18 R; BSG, Urteil v. 4.4.2006, B 1 KR 12/04 R m. w. N.). Die Kosten nicht zugelassener Arzneimittel können demzufolge nicht erstattet werden, da insoweit auch k...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.5 Unrechtmäßige Ablehnung der Leistungsgewährung (Abs. 3 Satz 1 2. Alt.)

Rz. 43 Gemäß Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. besteht der Kostenerstattungsanspruch auch dann, wenn die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. Zu Unrecht abgelehnt ist eine Leistung, wenn die Krankenkasse die einem Versicherten zustehende Leistung objektiv rechtswidrig verweigert. Zwischen der rechtswidrigen Ablehnung der Leistung und der Kostenlast des Versicherten muss...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.2 Antrag und Entscheidungsfristen

Rz. 50 Über einen Antrag auf Leistungen muss die Krankenkasse spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden (Satz 1 1. Alt.). In Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes eingeholt wird, muss innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entschieden werden (Satz 1 2. Alt.). Der Medizinische Dienst muss inn...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 24 Auch wenn dies nicht ausdrücklich angeordnet ist, setzt eine Kostenerstattung nach Abs. 3 in der Regel voraus, dass ein zugelassener Leistungserbringer in Anspruch genommen wurde (BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 RK 14/94 ). Dieses Erfordernis ergibt sich ebenfalls aus dem Grundsatz, dass der Kostenerstattungsanspruch nur an die Stelle des Sachleistungsanspruchs tritt und d...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 regelt die grundsätzliche Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hiervon zulässigen Ausnahmen. Bis zum 31.12.1992 sah § 13 weder für Pflichtversicherte noch für freiwillig Versicherte eine grundsätzliche Abweichung vom Sachleistungsprinzip vor. Abs. 2, der zunächst nur aus 2 Absätzen bestehenden Vorschrift, sah lediglich...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.1 Erstattungsfähige Leistungen – Gutgläubigkeit

Rz. 60 Zum Teil wird bzw. wurde vertreten, dass von der Genehmigungsfiktion nur Leistungen umfasst sind, die dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen und damit von der Krankenkasse auch als Sachleistung erbracht werden dürften (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.9.2016, L 4 KR 320/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.5.2014, L 16 KR 154/1...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.7 Kostenerstattung bei Leistungen nach dem SGB IX (Satz 9)

Rz. 64 § 13 Abs. 3a Satz 9 stellt klar, dass für Leistungen der medizinischen Rehabilitation die §§ 14 bis 24 SGB IX zur Koordinierung und Kostenerstattung selbst beschaffter Leistungen (weiter) gelten. Diese enthalten zur Kostenerstattung hinsichtlich der einzuhaltenden weitgehend inhaltsgleiche Vorschriften. Im Hinblick auf die in Abs. 3a geregelte Selbstbeschaffung nach Fr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.3 Veräußerungskosten

Rz. 215 Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen. In Abkehr von der früheren Rspr. fordert der BFH keine unmittelbare sachliche, kausale Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft mehr; ein bloßer Veranlassungszusammenhang mit der Veräußerung reicht aus.[1] Dies soll der Fall sein, wenn das sog. auslösende Moment für die Kosten die Verä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber meh...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.4 Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungsgewährung (Abs. 3 Satz 1 1. Alt.)

Rz. 39 Gemäß Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. besteht der Kostenerstattungsanspruch, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig, d. h. in der Zeit, in der sie medizinisch indiziert war (BSG, Urteil v. 16.12.1993, 4 RK 5/92 ), erbringen konnte. Unaufschiebbarkeit verlangt, dass die beantragte Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung so dringlich ist, dass aus me...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.1 Übersicht zu Änderungen der Rechtsprechung

Rz. 49 Die Vorschrift hat in Anwendung und Rechtsprechung nach ihrer Einführung erhebliche Probleme bereitet. Dies betraf insbesondere die Frage von Art (nur Erstattungsanspruch oder auch Sachleistungsanspruch?) sowie Umfang des resultierenden Anspruchs (auch Leistungen auf die nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich kein Sachleistungsanspruch besteht?...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.2.1 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Rz. 27 Da grundsätzlich nur Leistungen des Leistungskatalogs des § 11, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1), Gegenstand eines Sachleistungsanspruchs und damit auch Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 sein können (BSG, Urteil v. 24.4.2018, B 1 KR 10/17 R; BSG, Urteil v. 7.11.2006,...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3 Kostenerstattung bei nicht erfolgter Sachleistung ("Systemversagen", Abs. 3 Satz 1)

Rz. 23 Im Gegensatz zu Abs. 2 eröffnet die Regelung in Abs. 3 den Versicherten nicht generell die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen, sondern sie gewährt in 2 Alternativen einen Kostenerstattungsanspruch für den Ausnahmefall, dass eine von der Krankenkasse geschuldete notwendige Behandlung infolge eines Mangels im Leistungssystem als Sach- oder Dienstleistung entweder n...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.6 Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 stellt für die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in anderen Staaten im Geltungsbereich des EU-Vertrages bzw. EWR-Abkommens und der Schweiz eine von Abs. 4 abweichende Sonderregelung auf und bestimmt, dass diese Leistungen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Regelung vollzieht die Urteile des Eu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.3.2 Pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben (Abs. 3 S. 1, 2)

Rz. 244 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] wurde Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 2004 um S. 1 und S. 2 ergänzt. Dadurch wurde die bis dahin nur für ausl. Dividenden geltende pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf steuerfrei gestellte Veräußerungs- und ähnliche Gewinne ausgedehnt. Regelungsgrund ist, dass Gewinnausschüttungen (für die Abs. 5 gilt) und Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.4 Umfang der Kürzung

Rz. 242 Maßgebend für den Umfang der Kürzung sind die Gewinne aus den Anteilen an ausl. Gesellschaften. Angeknüpft wird damit an die vergleichbaren Regelungen in § 9 Nr. 2a, 7 GewStG.[1] Rz. 243 Voraussetzung für die Anwendung der Kürzung ist auch hier, dass die jeweiligen Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Dies betrif...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.5 Umfang der Kürzung

Rz. 213 Die Kürzung nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG beschränkt sich auf die von der ausl. Kapitalgesellschaft empfangenen Gewinnanteile, die bei der Ermittlung des Gewinns des kürzungsberechtigten Unternehmens i. S. d. § 7 S. 1 GewStG gewinnerhöhend angesetzt worden sind. Daher scheidet z. B. die Anwendung von § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG aus, wenn die Gewinnanteile der ausl. Kapitalges...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.3 Zuschusshöhe (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 11 Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen zur Beteiligung an der Finanzierung der Hospize durch Zuschüsse. Die ursprüngliche Finanzierungsregelung, wonach die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses in der Satzung festzulegen hatten, führte zu einer starken und unterschiedlichen Eigenbeteiligung der Versicherten. Deswegen regelte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 23.7.200...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektron... / 2.2 Finanzielle Förderung (Abs. 2)

Rz. 16 Mit Abs. 2 wird den Krankenkassen und deren Verbänden, sowie den Leistungserbringern und deren Verbänden die Möglichkeit zur finanziellen Förderung des Übergangs zur elektronischen Kommunikation und Nutzung dieser Technik eröffnet. Die Erfassung von Daten und auch die Übermittlung erfordern eine einheitliche technische Kommunikationsplattform für alle Beteiligten, was...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.4 Förderung durch Zuschuss (Abs. 2 Satz 5 bis 7)

Rz. 26 Die Förderung erfolgt wie bisher durch einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten. Zu den Personalkosten zählen auch Kosten für die Fort- und Weiterbildung der bereits tätigen Fachkräfte einschließlich der Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Als Personalkosten werden innerhalb des Betrages nach Abs. 7 und 8 auch Aufwendungen für Fort- und Weiterbil...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektron... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Braun, Die Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen nach dem Digitale-Versorgungs-Gesetz, NZS 2019 S. 894. Filges, Das Terminservice- und Versorgungsgesetz – besser, schneller, digitaler?, NZS 2020 S. 201. Kilian, Rechtliche Aspekte bei Verwendung von Patientenchipkarten, NJW 1992 S. 2313. Kluckert, Die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

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Outplacement als Instrument... / 4.2.1 Kostenvolumen und Varianten der Preisstellung

Die Preisstellung und das Kostenvolumen für das Einzeloutplacement und das Gruppenoutplacement sind jeweils gesondert zu betrachten. Bei der Kostenplanung sind neben den Beratungskosten auch die intern anfallenden Kosten zu berücksichtigen (Infrastrukturkosten, Lohn- und Gehaltszahlungen während der Inanspruchnahme der Beratung, Leistungen von Mitarbeitern der Personalabteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.7 Korrespondenzprinzip und Vorteilsverbrauch

Rz. 143 Das Korrespondenzprinzip hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Institut des Vorteilsverbrauchs bei der verdeckten Gewinnausschüttung.[1] Das bedeutet, dass der Vorteilsverbrauch eintritt, unabhängig davon, ob die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Muttergesellschaft aufgrund des Korrespondenzprinzips steuerpflichtig ist oder nicht. Das gilt unabhängig davon,...mehr

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Aufbauorganisation von Klei... / 6 Vor- und Nachteile der Aufbauorganisation in Kleinbetrieben

Die fehlende bzw. nur in Teilen vorhandene Spezialisierung eines kleinen Betriebes hat u. U. Nachteile, da viele Beschäftigte in diesen Unternehmen bei einzelnen Aufgaben nicht vollständig in die Tiefe eindringen können. Oft kann die Marktentwicklung nur im regionalen oder höchstens nationalen Umfeld beobachtet werden. Auf Grund des sehr viel geringeren Abstimmungsbedarfs ist...mehr

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Naturkatastrophe / 3 Sofortmaßnahmen

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.5 Besondere Belange der Versorgung in Kinderhospizen und in Erwachsenenhospizen (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 16 Der mit dem GKV-WSG (Rz. 2a) eingeführte Abs. 1 Satz 5 forderte zunächst nur die besondere Berücksichtigung der Belange schwerstkranker und sterbender Kinder bei der Versorgung. Die Neuregelung sollte den Ausbau der Kinderhospizarbeit unterstützen und insbesondere die Abhängigkeit von Spenden und ehrenamtlicher Mitarbeit für stationäre Kinderhospize verringern. Zu die...mehr

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Outplacement als Instrument... / 4.2.2 Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln

Der § 110 SGB III regelt die Förderung der Teilnahme von Arbeitnehmern an Transfermaßnahmen. Darunter ist auch Outplacement[1] zu fassen. Förderung erfolgt personenbezogen und ist möglich bei drohender Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen lt. § 111 BetrVG bzw. in den Größenordnungen des § 17 KSchG oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhält...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.2 Umfang der Kürzung

Rz. 163 Die Kürzung erfolgt nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG in Höhe des Teils des Gewerbeertrags des inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Nicht maßgebend für die Kürzung ist der Teil des Gewinns oder Verlusts, der auf die ausl. Betriebsstätte entfällt, sondern der auf die ausl. Betriebsstätte entfallende Gewerbeertrag i. S. d. § 7 S. 1...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.6 Gesonderte Ermittlung des Gewinns aus der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes (§ 9 Nr. 1 S. 4 GewStG)

Rz. 74 Betreut das Grundstücksunternehmen auch Wohnungsbauten oder veräußert es auch Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, setzt die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 4 GewStG zusätzlich voraus, dass der Gewinn aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes gesondert ermittelt wird. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 9 Nr. 1 S. 3 Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.2 Zuwendungen

Rz. 180 Nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG müssen Zuwendungen – hierunter fallen Spenden und Mitgliedsbeiträge – zur Förderung begünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO vorliegen. Die Zuwendungen müssen freiwillig geleistet werden. Ihnen darf weder eine Gegenleistung des Empfängers noch ein Leistungsaustausch zugrunde liegen. Unschädlich ist die freiwillig übernommene Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.4 Rechtsfolgen

Rz. 408 Rechtsfolge ist, dass Gewinnminderungen der Darlehen oder aus der Inanspruchnahme der Sicherheiten bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen sind.[1]"Gewinnminderung" im Zusammenhang mit Abs. 3 S. 4 ist die Vermögensminderung, die in der Bilanz des wesentlich beteiligten Gesellschafters oder der ihm nahe stehenden Person infolge der Gewährung des Dar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätszirkel / 5 Abgrenzung zu ähnlichen Methoden

Qualitätskontrolle: technisch orientiert, setzt zeitlich nach der Produktion ein, während der Qualitätszirkel den gesamten Produktionsprozess betrachtet; Wertanalyse: die Wertanalyse beschäftigt sich mit deutlich komplexeren Aufgabenstellungen. Dabei geht es unter anderem um die Analyse der Folge einer Maßnahme im Hinblick auf ihre Kosten; Betriebliches Vorschlagswesen: eher s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 4.1 Verantwortung

Die originäre Verantwortung trägt bei der Kündigung der direkte Vorgesetzte. Sie als Personaler verantworten diese jedoch indirekt mit (in Form der unternehmensweiten Fluktuationskennzahlen) und sind natürlich auch "Leidtragender" jeglichen Weggangs, da die Ersatzbeschaffung i. d. R. – zumindest administrativ – über Sie abgewickelt wird. Daher haben Sie ein großes Interesse ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Hospiz- und palliative Versorgung der Versicherten ist auch eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag der GKV an derartigen Versorgungsleistungen ist in der Vergangenheit stetig gestiegen. Mit der Einführung der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung (SAPV) im Jahre 2007 oder dem Hospiz- und Palliativgesetz v. 1.12.2015 (BGBl. I S. 2...mehr