Die Preisstellung und das Kostenvolumen für das Einzeloutplacement und das Gruppenoutplacement sind jeweils gesondert zu betrachten. Bei der Kostenplanung sind neben den Beratungskosten auch die intern anfallenden Kosten zu berücksichtigen (Infrastrukturkosten, Lohn- und Gehaltszahlungen während der Inanspruchnahme der Beratung, Leistungen von Mitarbeitern der Personalabteilung u. a.).

Im unbefristeten Einzeloutplacement sind etwa 20–22 % des letzten Jahreseinkommens des Kandidaten der Kostenrahmen (im Allgemeinen bis zur erfolgreichen Vermittlung). Die untere Honorargrenze bei befristeten Beratungen (mindestens 3 Monate) liegt etwa bei 3.000–7.000 EUR. Dazu kommt im Allgemeinen noch eine Verwaltungskostenpauschale. Eine andere Möglichkeit der Abrechnung besteht in zeitlich begrenzten Programmen nach einer Anzahl von Beratungstagen/-stunden (Tagessätze von 1.000–2.000 EUR und mehr). Häufig wird angenommen, dass das unbefristete Einzeloutplacement der Normalfall und die befristete Beratung die Ausnahme sei. Dem ist aber nicht so. Das unbefristete Einzeloutplacement kommt lt. BDU-Studie nur bei über 23 % aller Kandidaten zur Anwendung. Der Trend geht eindeutig in Richtung befristete Beratung, allerdings mit einer Verlängerung der Laufzeit.

Im Gruppenoutplacement bzw. in der Transferagentur besteht eine größere Vielfalt an Gebührenvarianten, die eine gegenseitige Vergleichbarkeit nur bei Heranziehung des Vertragsinhalts gestatten. Eine Variante ist die Abrechnung nach Tages- oder Wochensätzen. Die Tagessätze bewegen sich für am Markt eingeführte Beratungsgesellschaften in einer Bandbreite von etwa 700–2.000 EUR. Diese Abrechnungsart hat den Vorteil, dass die Beratereinsätze flexibel nach Bedarf geplant und nur die tatsächlichen Beratungstage berechnet werden. Bei einer Abrechnung pro Teilnehmer an der Beratung wird die Unübersichtlichkeit deutlich größer. Die Preisspanne bewegt sich hier zwischen 250 und 5.000 EUR oder mehr pro Person. Dahinter verbergen sich aber völlig unterschiedliche Leistungen (Inhalte, Zeitdauer, Qualifikation der Berater) von einer Konzentration auf das obligatorische Profiling vor dem Eintritt in eine Transfergesellschaft bis zu einer komplexen (Gruppen-)Outplacementberatung. Beratungsgesellschaften erstellen Rahmenkonzepte, die das voraussichtlich zu erwartende Gesamtvolumen der Kosten bezogen auf den einzelnen Teilnehmer sichtbar machen, was insbesondere bei Förderung der Beratung nach § 110 SGB III unerlässlich ist.

Seriöse Beratungsgesellschaften übernehmen für den Auftraggeber die Erstellung der Förderanträge und die Vorbereitung der Abrechnung der bewilligten Fördermittel gegenüber der Agentur für Arbeit.

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