Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.7 Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung (§ 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG)

Rz. 66 Gründet ein Stpfl. aus betrieblichen Gründen einen doppelten Haushalt, sind notwendige Mehraufwendungen, die aus Anlass der doppelten Haushaltsführung entstehen, BA i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Die durch das Jahressteuergesetz 1996[1] in § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG eingefügte beschränkte Abziehbarkeit dieser Aufwendungen auf einen Zeitraum von 2 Jahren ist durch das Steueränd...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.14 Zuwendungen nicht einlagefähiger Vorteile (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 109 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVAG vom 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG eine neue Nummer 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Neuregelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, die Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Anteile und Sachausschüttungen. Beraterhinweis Ausschüttungen sind auch dann ...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / e) Hilfsweise: Ist eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erforderlich?

Eng mit dem "pro rata temporis"-Argument verknüpft, ist die rechtliche Frage, ob die Steuerfestsetzung nicht bereits aus Billigkeitsgründen abweichend hätte erfolgen müssen. Denn aus Billigkeitsgründen kann vorliegend eine Korrektur der steuerlichen Belastung erforderlich sein. Diese Billigkeitsgründe können im Steuerverfahren in verschiedenen Formen berücksichtigt werden. S...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Anleger aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 I...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.1 Begriff des Geschenkes

Rz. 39 Der Begriff des Geschenkes entspricht dem der bürgerlich-rechtlichen Schenkung i. S. d. § 516 BGB. Er setzt daher eine Zuwendung aus dem Vermögen des Stpfl. voraus, die einen anderen bereichert, wenn beide Parteien sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen soll. Ein Geschenk kann daher nicht vorliegen, wenn bereits eine Seite von der Entgeltli...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.3 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 7a Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahrs nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat, sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich VZ mit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.6 Kosten/Gebühren

Rz. 74 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 28,60 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebenenfalls ein Zeitzuschlag nach Nr. 500 KV als Anlage zu § 9 GvKostG erhoben. Kosten für Futter und Unterbringung des Tieres sind als Auslagen des Gerichtsvollziehers voll erstattungsfähig (Nr. 707 KV als...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Gebühren – Kosten

Rz. 90 Wegen der Gebühren des Gerichtsvollziehers und des Rechtsanwalts kann auf das zu § 808 Rz. 45 – 47 Ausgeführte Bezug genommen werden. Rz. 91 Bleibt ein Pfändungsversuch des Gerichtsvollziehers erfolglos, weil der Schuldner ausschließlich unpfändbare Gegenstände besitzt, handelt es sich auch bei den durch diesen Pfändungsversuch entstandenen Kosten um solche der Zwangsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten

Rz. 39 Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung der Aufforderung nach Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 11 EUR nach KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Aufnahme der Erklärungen, die der Drittschuldner zu Protokoll des Gerichtsvollziehers gibt, werden Schreibauslagen erhoben (KV Nr. 700 der Anlage zu § 9 GvKostG). Im Übrigen erhält der Gerichtsvollz...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 129 Der Barbedarf bestimmt sich nach der DT. M hat ein Einkommen von 2.500 EUR. Der Unterhalt beurteilt sich nach der Einkommensgruppe 3 (2.301 bis 2.700 EUR). M ist nur einer Person, K, unterhaltspflichtig. Grds. wäre eine Höherstufung in Einkommensgruppe 4 (2.701 bis 3.100 EUR) geboten. Eine solche Umgruppierung hat aber wegen des weitreichenden Umgangsrechts zu unterbleibe...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Sonstige Kinderbetreuungskosten

Rz. 70 Bei den sonstigen Betreuungskosten war lange Zeit umstritten, ob sie Mehrbedarf des Kindes sind oder ob sie ein Abzugsposten beim Einkommen des betreuenden Elternteils sind. SüdL 10.3 Kinderbetreuungskosten sind (Anm.: beim Einkommen) abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Im Übrigen gilt Ziffer 12.4. Rz. 71 D...mehr

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Anhang 2 / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen – Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) – abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / III. Bedarf des Elternteils

Rz. 12 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Anders als bei minderjähri...mehr

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Anhang 2 / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgtmehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Mehrbedarf

Rz. 60 Das Kind besucht einen Kindergarten. Kindergartenkosten sind Mehrbedarf. BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19 Rn 24 Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steigerungsbeträge ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Schadenspositionen

Rz. 29 Der Schadensersatz bedeutet Ersatz der folgenden Positionen: Rz. 30 Kosten eines vom Gläubiger gg. den Drittschuldner unnötigerweise geführten Einziehungsprozesses der vom Gläubiger deshalb begonnen wird, weil ihm Einwendungen nicht mitgeteilt werden (BGH, NJW-RR 2006, 1566; OLG Stuttgart, Rpfleger 1990, 265; LG Stuttgart, Rpfleger 1990, 265). Ergibt die Einlassung des...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / II. Anspruchsgrundlage

Rz. 5 § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts. § 1360a Umfang der U...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Zuständigkeit

Rz. 35 Der Schadensersatzanspruch gemäß Abs. 2 Satz 2 ist ein in der Zivilprozessordnung geregelter seiner Natur nach aber materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch (LG Ellwangen, Vollstreckung effektiv 2010, 19). Sachlich zuständig sind die allgemeinen Zivilgerichte (LAG Köln, FA 2021, 28). Dies gilt auch, wenn Lohnanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfänd...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 63 Mit dem Resteinkommen von 1.254,50 EUR ist der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 96) bereits unterschritten. Jedoch ist der Selbstbehalt des M u.U. wegen des Zusammenlebens mit F2 zu reduzieren, so dass evtl. Mittel für den Ehegattenunterhalt "frei werden". Rz. 64 Bei dieser Frage sind zunächst zwei Themen zu trennen:mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 4. Sonderbedarf

Rz. 72 Beim Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB handelt es sich im Gegensatz zum Mehrbedarf (= regelmäßig anfallende erhöhte Kosten) um einen und daher nicht – auch nicht als Mehrbedarf – berücksichtigt werden konnte. (z.B: unvorhe...mehr

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§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 4 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Rz. 5 Beim Bedarf eines (de...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Absenkung des Selbstbehalts

Rz. 28 Würde der von F getrenntlebende oder geschiedene M wieder in einer neuen Beziehung leben, käme die Herabsetzung seines Selbstbehalts gegenüber vjK in Betracht. Rz. 29 Die Kostenersparnis aus einer gemeinsamen Haushaltsführung ist beim Unterhaltspflichtigen hälftig zu berücksichtigen. BGH, Urt. v.17.3.2010 – XII 204/08 Rn 28 Der Senat hat bereits entschieden, dass eine H...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 53 Nach Abzug des Kindesunterhalts blieben M nur 1.026,50 EUR (1.800 – 350 – 423,50 EUR). Der Selbstbehalt des M ist bereits nach Abzug des Kindesunterhalts unterschritten. Gegenüber K beträgt er 1.160 EUR. Gegenüber vjK, der nicht privilegiert ist, also nicht einem minderjährigen Kind gleichgestellt ist, beträgt er 1.400 EUR. SüdL 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / 2. Ehegattenunterhalt

Rz. 29 Dem Umstand, dass M auch der Ehefrau F unterhaltspflichtig ist, wird nicht durch einen Vorwegabzug des Ehegattenunterhalts, sondern durch die Ermittlung eines Familienbedarfs und der Beteiligung des M hieran Rechnung getragen. Hinweis Wären M und F nicht verheiratet, sondern M nach § 1615l unterhaltspflichtig, so wäre der nach § 1615l geschuldete Unterhalt wie Kindesun...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedürftigkeit

Rz. 3 § 1602 Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Rz. 4 Ein Volljähriger hat grds. selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Abgesehen von Fällen der Krankheit oder Behinderung besteht ein Unterhaltsanspruch nur, wenn sich der Volljährige noch in Ausbildung befindet. § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährend...mehr

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Anhang 2 / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.2 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des Ki...mehr

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Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Leitsatz Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KStG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, hat gemäß § 2 Nr...mehr

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Anhang 2 / 4. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers

Geldwerte Zuwendungen aller Art des Arbeitgebers, z.B. Firmenwagen oder freie Kost und Logis, sind Einkommen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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§ 19 Enkelunterhalt / V. Hinweise

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Verfahren

Rz. 82 Der Gerichtsvollzieher hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Eigentumsvorbehalt durch Vorlage einer Urkunde nach § 416 ZPO nachgewiesen – nicht glaubhaft gemacht – werden kann. I.d.R. geschieht dies durch den vollstreckbaren Titel oder durch geeignete Urkunden wie z. B. Kaufvertrag. Kann dieser Nachweis geführt werden, entfällt die Unpfändbarkeit nach Abs. 1 Nr. 1 lit....mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Schematisiertes Unterhaltsmaß nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 5 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des bedürftigen (angemessener Unterhalt) (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Rz. 6 Das Kind leitet seine ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Mehrbedarf

Rz. 145 Hinzu kommt ein etwaiger Mehrbedarf z.B. in Form von Wohnkosten[38] und Fahrtkosten. Der beträgt im Fallbeispiel 300 EUR (200 EUR für zusätzliches Zimmer; 100 EUR Fahrtkosten). Kinderbetreuungskosten, die in die eigene Zeit der persönlichen Betreuung fallen, können grds. nicht berücksichtigt werden. BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15 Rn 34[39] Wenn ein Elternteil...mehr

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§ 19 Enkelunterhalt / II. Bedarf von K1

Rz. 3 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Minderjährige Kinder und vo...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / III. Bedarf

Rz. 5 Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt derzeit i.d.R. 860 EUR. Er wurde am 1.1.2016 von 670 EUR auf 735 EUR und am 1.1.2020 auf 860 EUR angehoben. SüdL 13. Volljährige Kinder 13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternt...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 2 Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrundlage). Beim Unterhalt für Kinder (vgl. Fälle 1 bis 13, siehe § 1 Rdn 1 ff. und § 2 Rdn 1 ff.) ist die Anspruchsgrundlage stets unproblematisch, denn § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Un...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Erwerbstätigenbonus

Rz. 9 Vor der Halbteilung ist jedoch der Erwerbstätigenbonus abzuziehen. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 18 Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ist nach ständiger bisheriger Senatsrechtsprechung ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Danach widerspricht es dem Halbteilungsgrundsatz n...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 76 M verbleiben 1.555 EUR (2.500 – 945 EUR). Sein Selbstbehalt (vgl. Fall 18, Rdn 90 ff.) gegenüber der Ehefrau F von 1.280 EUR ist gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt (…) 21.4 Gegenüber Ehegatten gilt grundsätzlich der Ehegattenmindestselbstbehalt (= Eigenbedarf). Er beträgt in der Regel für Erwerbstätige 1.280 EUR und für Nichterwerbstätige 1.180 EUR. Hierin sind Kosten für Unt...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Konkrete Bedarfsbemessung

Rz. 46 Statt der Bestimmung des Bedarfs nach einer Quote (½) kann bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Bedarf danach bestimmt werden, was die Unterhaltsberechtigte zur Lebensführung entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen (konkret) braucht. Die konkrete Bedarfsbemessung ist streng genommen keine Ausnahme vom Grundsatz der Halbteilung. Sie dient auch nicht der Re...mehr

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§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / V. Hinweise

Rz. 12 Zur Erinnerung: Das unverheiratete Kind lebt noch im Haushalt eines Elternteils. Die Frage, ob es über oder unter 21 Jahre alt ist und ob es sich noch in allgemeiner Schulausbildung befindet, also die Frage, ob das volljährige Kind privilegiert ist (teilweise Gleichstellung mit einem minderjährigen Kind), hat keine Bedeutung für den Bedarf, sondern für die Frage, ob e...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 36 Müsste M den ermittelten Unterhalt leisten, verblieben ihm nur 954,50 EUR (1.300 – 345,50 EUR). Unterhaltspflichten dürfen nicht dazu führen, dass der Unterhaltsverpflichtete selbst auf Leistungen Dritter angewiesen wäre. Deshalb muss dem Unterhaltspflichtigen stets ein gewisser Mindestanteil (Selbstbehalt) von seinem Einkommen verbleiben, dessen Höhe wiederum von der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Bargeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 Die Regelung entspricht § 811 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 ZPO a. F. Sie regelt den Pfändungsschutz von Bargeld, das der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Pfändung bei dem Schuldner vorfindet. Der Anwendungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf den Schuldner als natürliche Person, nicht hingegen auf Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Denn nur bei natürliche...mehr

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Anhang 3 / B. Ehegattenunterhalt

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 1. Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 21 Müsste M nunmehr auch diese 960 EUR zahlen verblieben ihm nur noch 363,50 EUR (3.000 – 326,50 – 1.350 – 960 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. Fälle 18 und 35, siehe § 3 Rdn 96, § 10 Rdn 1) gegenüber F1 wäre nicht gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt … 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemess...mehr

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Anhang 2 / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.7 Muster – Antrag auf Zulassung der Pfändung bei Tieren (Abs. 3)

Rz. 75 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ... per beA Az.: ... Antrag auf Zulassung der Pfändung bei Tieren nach § 811 Abs. 3 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, die Pfändung des beim Schuldner/Haushaltsangehörigen des Schuldners befindlichen Tieres (genaue Bezeich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4.1 Vereinbarungen zugunsten des Schuldners

Rz. 17 Vereinbarungen der Beteiligten, nach denen über die Bestimmung des § 811 Abs. 1 ZPO hinaus weitere Gegenstände nicht sollen gepfändet werden dürfen, sind unbegrenzt zulässig (a. A. Brox/Walker, Rn. 201). Das ergibt sich schon daraus, dass hier nur der Gläubiger geschützt ist und die gesetzlichen Bestimmungen dem Schutze des Schuldners dienen. Der Gerichtsvollzieher ka...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 6 SüdL 18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 960 EUR. Ist die Mutter verheiratet oder geschieden, ergibt sich ihr Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen. Vgl. auch Nr. 18 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. Der Bedarf ist anders als beim Ehegattenunterhal...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 2. Leistungsfähigkeit

Rz. 56 Der Selbstbehalt von M gegenüber der geschiedenen Ehefrau und der Mutter des nichtehelichen Kindes von 1.280 EUR ist bereits nach Leistung des (Mindest-)Unterhalts für die beiden Kinder unterschritten. M bleiben nur 1.227 EUR. SüdL 21. Selbstbehalt …21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, de...mehr