Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Kennzahlen für das Personal... / 2.1 Personalbestand

Basis für alle weiteren Auswertungen Die Kennzahlen des Personalbestandes bilden die Basis für alle weiteren Kennzahlen. Da es sich hierbei ausschließlich um Grundzahlen handelt, kann man darüber diskutieren, ob es sich bei ihnen überhaupt um eigenständige Kennzahlen handelt. Wegen der elementaren Bedeutung dieser Zahlen für die weitere Kennzahlensystematik werden sie hier ab...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.7 Jahresabrechnung

Abgerundet wird das gesetzliche System der Finanzverwaltung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vom Verwalter nach Ablauf der Wirtschaftsperiode zu erstellende Jahresabrechnung.[1] Zwar existiert keine gesetzliche Vorgabe, innerhalb welcher Frist die Jahresabrechnung zu erstellen ist, die herrschende Meinung geht insoweit von ei...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 3.1 Art

Bei Mehrhausanlagen ist hinsichtlich der Finanz- und Vermögensverwaltung zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine geregelte oder eine ungeregelte Mehrhausanlage handelt.[1] Wesen der geregelten Mehrhausanlage ist, dass durch spezielle Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dem Charakter der Mehrhausanlage in Form der Bildung von Untergemeinschaften mit...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.7.1 Grundsätze

Nicht selten werden in der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis Hausgeldrückstände nicht konsequent verfolgt und entsprechende gerichtliche Maßnahmen gegen die säumigen Wohnungseigentümer nicht ergriffen. Verwalter müssen sich insoweit vor Augen halten, dass sie sich ggf. gegenüber der Eigentümergemeinschaft haftbar machen, wenn im Ernstfall Hausgeldansprüche der Gemeinschaft...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.4 Zahlungsverkehr

Auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen. Der Verwalter hat also nach Prüfung der Voraussetzungen Zahlungen zu leisten, soweit diese mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammen...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.6.2 Langfristige Kreditaufnahme

Grundsätzlich haben die Wohnungseigentümer auch die Kompetenz zur Beschlussfassung über eine langjährige Kreditaufnahme.[1] Die Kreditaufnahme kann nicht nur bei Erhaltungsmaßnahmen infrage kommen, sondern auch bei Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung oder auch energetischen Modernisierung als baulicher Veränderung.[2] Angesichts des weit gefassten Modernisierungsbegriff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Wertgrenze

Rz. 254 Die mit dem Gesetz v. 12.12.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingefügten § 6 Abs. 3a S. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 3a S. 2 UStG wird eine zeitlich befristete Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt. Danach sind Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Re...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.2 Bestandsgemeinschaft

Übernimmt der Verwalter die Verwaltung einer Bestandsgemeinschaft, hat er zunächst für die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen beim Vorverwalter zu sorgen.[1] Inhaberin des Anspruchs auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen oder von verwaltetem Vermögen gemäß §§ 9a Abs. 3 WEG, 667 BGB ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[2] Der Vorverwalter kann sich nicht auf ein Z...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.6 "Zweitunterschrift"-Erfordernis

Gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 WEG a. F. konnte die Verfügungsbefugnis des Verwalters über gemeinschaftliche Gelder von der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten abhängig gemacht werden. Seit Inkrafttreten des WEMoG können die Befugnisse des Verwalters nach § 27 Abs. 2 WEG sowohl erweitert als auch beschränkt werden. Nach wie vor kann also insbesondere auch ein "...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.4 Bildung weiterer Rücklagen

Wie § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zum Ausdruck bringt, sind die Wohnungseigentümer durchaus berechtigt, neben der Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 1 WEG auch weitere Rücklagen zu bilden. Liquiditätsrücklage Hier kann es sich insbesondere anbieten, Liquiditätsrücklagen für den Fall von Hausgeldausfällen oder -rückständen einzelner Wohnungseigentümer zu bilden. Rücklage zur Finanzieru...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.7.2 Vorfinanzierung der Verfahrenskosten

Im Regelfall benötigt die Eigentümergemeinschaft auch finanzielle Mittel, um entweder als Klägerin oder als Beklagte die ihr erwachsenden Verfahrenskosten finanzieren zu können. Im Fall von Hausgeldklagen gegen säumige Wohnungseigentümer müssen zumindest die Gerichtskosten mit Klageerhebung bzw. mit Einreichen des Mahnantrags gezahlt werden. Im Fall der Beauftragung eines Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.2 Kontenführung

Im Rahmen der Verwaltung der eingenommenen Gelder hat der Verwalter Bankkonten zu führen. Die folgt aus dem Gebot der Vermögenstrennung und dem Erfordernis der pfand- und insolvenzsicheren Anlage der gemeinschaftlichen Gelder. Der Verwalter hat für jede von ihm verwaltete Eigentümergemeinschaft ein Girokonto zu führen, über das die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im R...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.3 Anfordern von Zahlungen

Der Verwalter hat zunächst sämtliche Kostenbeiträge von den Wohnungseigentümern anzufordern, sofern es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten handelt. Praxisrelevant sind hier Zahlungsaufforderungen des Verwalters bezüglich der Zahlung von Hausgeldern nebst den Beiträgen zur Erhaltungsrücklage und den Beiträgen zu beschlossenen Sonderumlagen. Insoweit sind Verwaltersonder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt eine Ausfuhrlieferung i. S. v. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG vor, wenn bei einer Lieferung der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, befördert oder versendet hat. Nach dieser Regelung ist nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Lieferung an einen auslän...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.9 Unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)

Rz. 93 Andere als die in den § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 6b EStG bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Vorschrift will verhindern, dass unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand bei der Einkommenst...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.4 Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG)

Rz. 58 Aufwendungen des Stpfl. für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Rz. 59 Die Vorschrift versagt den BA-Abzug für eine Anzahl besonderer Repräsentationsaufwendungen, die häufig auch im privaten Bereich anfallen, sodass die betriebliche Ve...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2.2 Zurechnung der tatsächlich verursachten Aufwendungen

Rz. 19 Ob Aufwendungen betrieblich oder beruflich veranlasst sind, ist anhand aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles zu ermitteln. Erforderlich ist ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang, wobei ein nur mittelbarer Zusammenhang nicht ausreicht, wenn ein privater Zusammenhang nicht nur unwesentlich ist. Ein rechtlicher Zusammenhang allein reic...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 50 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG dürfen Aufwendungen für Einrichtungen des Stpfl., soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (Gästehäuser) und sich außerhalb des Ortes eines Betriebes des Stpfl. befinden, den Gewinn nicht mindern. Die Vorschrift soll die Geltendmachung unangemessener Repräsentations...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.1 Rechtsbegründende Wirkung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 Demgegenüber hatte die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der bisherigen ständigen Rspr. des BFH rechtsbegründenden Charakter. Sie betrifft solche Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, die aber auch den Beruf fördern, sog. gemischte Aufwendungen, und begründet hierfür ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, d. h. gemischte Aufwendungen sind nicht in ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2.1 Veranlassungsbegriff

Rz. 5 Nach der Rspr. des BFH liegt eine betriebliche oder berufliche Veranlassung vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit der Einkunftserzielung (dem Betrieb) besteht und wenn subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Betriebes getätigt werden, wenn sie dem Betrieb zu dienen bestimmt sind, d. h., wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenh...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleitete Prinzip de...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.3 Rechtsfolge

Rz. 85 Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor, sind die Aufwendungen hierfür sowie die Kosten für die Ausstattung nicht abziehbar. Zu den Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot fallen, gehören Miete, Gebäude-AfA, Schuldzinsen für die Herstellung, Anschaffung oder Reparaturen des Arbeitszimmers, Wasser- und Energiekosten, Reinigungskosten, Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornste...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.6 Einziger Arbeitsplatz

Rz. 88 Steht für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen ebenfalls bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abgezogen werden. Das BVerfG hat die Streichung dieser Ausnahme für verfassungswidrig erklärt, sodass die erforderliche Neuregelung durch das JStG 2010 diese Ausnahme beibehält. Der Betrag von 1.250 EUR bleibt unver...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2 Begriff der Betriebsausgaben (BA)

Rz. 4 Die gesetzlichen Grundlagen für die Zuordnung zur Betriebs- oder Privatsphäre finden sich in den §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 1 und 12 Nr. 1 EStG. Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind BA die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach dieser Definition erfolgt somit eine Verknüpfung der Aufwendungen mit dem Betrieb durch den Begriff der Veranlassung. Die entscheidende...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.1 Allgemeines – häusliches Arbeitszimmer

Rz. 68 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern. Unter weiteren Voraussetzungen ist ein eingeschränkter Abzug bis maximal 1.250 EUR zulässig, nur in Ausnahmefällen der Abzug der gesamten Aufwendungen. Diese Regelung ist durch das Jahressteuergesetz 1996 in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.2 Art der Aufzeichnungen

Rz. 114 Die Aufwendungen sind einzeln und gesondert von den übrigen BA aufzuzeichnen, d. h. es muss für jede Gruppe von Aufwendungen ein besonderes Konto oder eine besondere Spalte geführt werden, die Aufwendungen müssen zeitnah und fortlaufend gebucht werden; bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG müssen die Aufwendungen von Anfang an getrennt von den sonstigen BA ei...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.2 Feststellen der Veranlassung

Rz. 31 Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Anwendung der zuvor stehenden Grundsätze ist die Feststellung der Veranlassung im Einzelfall. Anzuwenden sind die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze der AO, d. h. gem. § 88 AO hat die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Gem. §§ 90, 93 AO trifft den Stpfl. die Mitwirkungspflicht, den Sachverhalt umfassend und ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.1 Allgemeines

Rz. 113 Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG sind getrennt und einzeln von den übrigen BA aufzuzeichnen. Die gesonderte Aufzeichnungspflicht gilt somit[1] für Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Gästehäuser, für Jagd, Fischerei u. Ä., für das häusliche Arbeitszimmer sowie für unangemessene Aufwendungen der Lebensführung. Bei den übrigen Auf...mehr

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Fluchtweg (WEMoG) / 2 Rettungswege

Um das Schutzziel sicherzustellen, fordert die Musterbauordnung beispielhaft: "Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein." Hinweis Zweiter Rettungsweg Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über "einen Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.3 Wertgrenze des Geschenkes

Rz. 46 Die Abzugsbeschränkung greift nur, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des WG 35 EUR[1] pro Empfänger und Wj. übersteigen. Für den Begriff AK/HK gelten die allgemeinen Grundsätze. Zu den AK/HK eines Geschenkes gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenkes als Werbeträger sowie die USt, sofern der Abzug als Vorsteuer ausgeschlossen ist. Verpacku...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.2 Häusliches Arbeitszimmer – Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung

Rz. 71 Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine untergeordnete private Mitbenutzung schadet nicht. Der Große Senat hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und z...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3 Abgrenzung zur Privatsphäre

Rz. 21 Nach § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Haushalt des Stpfl. und für den Unterhalt seiner Familie nicht abziehbar. Diese Vorschrift hat lediglich klarstellende Bedeutung. Sie stellt spiegelbildlich noch einmal fest, was bereits aus § 4 Abs. 4 EStG folgt. Sind Aufwendungen nicht wesentlich betrieblich veranlasst, kommt ein Abzug nicht in Betracht, da die V...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.2 Rechtsfolgen – Gästehäuser

Rz. 54 Nicht abziehbar sind alle Aufwendungen zur Errichtung, Anschaffung und Unterhaltung des Gästehauses, wie Löhne der Angestellten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen. Ist das Gebäude gepachtet, sind die Pachtzahlungen nicht abziehbar. Bewirtungskosten fallen nur unter § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, sodass diese Aufwendungen bei einem geschäftlichen Anlass zu 70 % abgezogen...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.1 Ort des Betriebes

Rz. 53 Nicht abziehbar sind nur die Aufwendungen für Gästehäuser, die sich außerhalb des Ortes des Betriebs befinden. Aufwendungen für Gästehäuser am Ort des Betriebes sind allenfalls nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG nicht abziehbar. Zum Betrieb gehören auch Betriebsstätten, Niederlassungen oder Filialen.[1] Ort des Betriebes ist grundsätzlich die Gemeindegrenze. Liegt das Gästehau...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.8 Home-Office-Pauschale

Rz. 92a Hat der Stpfl. kein häusliches Arbeitszimmer, oder hat er ein häusliches Arbeitszimmer, verzichtet aber auf den Abzug der Aufwendungen, kann er für die Jahre 2020 und 2021 eine Pauschale von 5 EUR pro Tag, ,maximal 600 EUR im Kj./Wj. geltend machen, § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG, § 52 Abs. 6 S. 15 EStG. Die Regelung ist durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 in das Gesetz e...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.4 Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rz. 86 Das Abzugsverbot gilt bis VZ 2006 nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR p. a. beschrän...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.10.2 Geldbußen und andere Sanktionen

Rz. 98 Nicht abziehbar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von einem Mitgliedstaat (nur nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldbußen, § 52 Abs. 6 S. 10 EStG) oder von Organen der EU festgesetzt wurden sowie damit zusammenhängende Aufwendungen. Hier...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.18 Gewerbesteuer ( § 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 112 Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen, § 3 Abs. 4 AO, keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht (mehr) abziehbar. Die Neuregelung ist durch das UnternehmensteuerreformG vom 14.8.2007[1] mit Wirkung ab VZ 2008 in das Gesetz eingefügt worden.[2] Zugleich wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt und ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.4 Rechtsfolgen – gesonderte Aufzeichnungen

Rz. 117 Die Aufzeichnungspflicht ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen als BA. Ein Verstoß führt daher zur Versagung des BA-Abzuges.[1] Das gilt auch bei Belegverlust, ein Ersatznachweis ist nicht möglich,[2] bei nur wenigen Geschäftsvorfällen,[3] bei Bagatellfällen[4] sowie bei Ansatz der Pauschalen nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG. Rz. 118 Die nich...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.3 Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten und Änderungen ab VZ 1996

Rz. 116 Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten gibt es nur noch im Rahmen der Aufwendungen für Geschenke. Der Name des Empfängers muss aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2 Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 38 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, den Gewinn nicht mindern. Die Vorschrift gilt nur bei betrieblich veranlassten Geschenke, wenn bei der Schenkung § 12 EStG nicht eingreift. Schenkungen an eigene Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene (§ 1 LStDV) sind ausgenommen. Erfasst werden z. B. Weihn...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 47 Nach § 4 Abs. 7 EStG sind die Aufwendungen einzeln und getrennt von den übrigen BA aufzuzeichnen.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.5 Anteil an der Gesamttätigkeit mehr als 50 %

Rz. 87 Beträgt die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Nutzung, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abziehbar. Diese Regelung ist durch das StÄndG 2007 abgeschafft worden, das BVerfG hat die Streichung gebilligt. Die Kommentierung wird daher nicht fortgeführt.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug eines Landwirts

Leitsatz Wer als Durchschnittssatzversteuerer Eingangsleistungen bezieht, um diese wegen Überschreitens der Umsatzgrenze für regelversteuerte Umsätze zu verwenden, ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sachverhalt Die Klägerin betreibt als GbR einen landwirtschaftlichen Betrieb. Als solche unterlag sie bis einschließlich 2021 mit ihren Umsätzen der Besteuerung nach Durchs...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.15 Parteispenden

Rz. 110 Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke[1] sind kraft der ausdrücklichen Bestimmung des § 4 Abs. 6 EStG ab VZ 1983 keine BA. Damit sind die Zweifelfragen angesichts des "Parteispendenskandals" durch den Gesetzgeber gelöst worden. Auf eine Darstellung des seinerzeitigen Streitstandes wird verzichtet. Parteispenden sind daher nur noch im Rahmen des § 10b Ab...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / b) Unterhaltsverpflichtung führt zur tatbestandlichen Eigennutzung auch ohne Kindergeldanspruch

Fraglich ist, vor dem Hintergrund der vorstehenden rechtlichen Erwägungen, ob die Unterhaltsverpflichtung der Steuerpflichtigen und die Nutzung der Immobilie durch die eigenen Kinder nicht zur tatbestandlichen "Eigennutzung" i.S.d. § 23 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG führt, ohne dass es auf eine Kindergeldberechtigung ankommt. Vorstehend Gesagtes gilt auch für die Überlassung der W...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.5 Rechtsfolgen – Geschenke

Rz. 48 Ist die Grenze überschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, dürfen die Aufwendungen den Gewinn nicht mindern. Sie sind außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Es liegt keine Entnahme vor,[1] bis auf Geldgeschenke fällt USt an, § 3 Abs. 1b Nr. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG, die nach § 12 Nr. 3 EStG den Gewinn nicht mindern darf. Rz. 49 vorläuf...mehr