Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 3 Recht der Werknutzung / II. Gegenstand des Verlagsvertrags

Rz. 261 Gegenstand der Verlagsverträge (siehe § 5 Rdn 6 Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch) sind Werke der Literatur- und Tonkunst (§ 1 VerlG), wozu wissenschaftliche und technische Abbildungen ebenso zählen wie choreografische und pantomimische Werke, ebenso solche über wissenschaftliche Ausgaben und Ausgaben nachgelassener Werke (§§ 70, 71 UrhG).[373] Ausgenommen sin...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Musikverlagsvertrag

Rz. 328 Der Musikverlagsvertrag bezieht sich in der Regel auf ein Werk als Titelvertrag oder ­Titelautorenvertrag. Der deutsche Komponistenverband und der deutsche Musikverleger-Verband haben für den Bereich der U-Musik ein Vertragsmuster ausgearbeitet, das mit einigen Änderungen im Münchener Vertragshandbuch[448] abgedruckt ist. Hieran orientiert sich die Praxis und soll au...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Vertriebsvertrag

Rz. 462 Schließlich sei noch auf die Vertriebsverträge (Sales-and-Distribution-Verträge)[624] hingewiesen, bei denen in der reinen Ausgestaltung keine Urheber- und Leistungsschutzrechte betroffen sind. Die Vertragsparteien regeln die räumliche Exklusivität im Hinblick auf das Vertriebsgebiet und über die Zusammenarbeit zwischen Vertriebsfirma und Tonträgerproduzent. Der Tont...mehr

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§ 4 Medienrecht / f) Sponsoring und Gewinnspiele

Rz. 240 Auf Sendungssponsoring (zum Begriff des Sponsorings siehe § 1 Rdn 29) muss zu Beginn oder am Ende in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden (§ 10 MStV, § 8 Abs. 1 RStV). Es gilt das Verbot der redaktionellen Einflussnahme (§ 10 Abs. 2 MStV). Sponsoring unterscheidet sich von der Werbung dadurch, dass keine direkten Kaufanreize gesetz...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / cc) Erstellung von Computerprogrammen im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 35 Für die Erstellung von Computerprogrammen im Arbeitsverhältnis regelt § 69b UrhG, dass dem Arbeitgeber oder Dienstherren alle vermögensrechtlichen Befugnisse im Sinne eines umfassenden und ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, wenn der für ihn tätige Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen handelt.[71] Für nicht pflichtgebundene Werke...mehr

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Die GmbH-Gesellschafterliste – eine Wissenserklärung

Zusammenfassung Die GmbH-Gesellschafterliste ist keine Willenserklärung, sondern Wissenserklärung. Die Einreichung solch einer Liste beim Registergericht stellt eine nicht vertretbare Handlung dar. Im Rahmen der Vollstreckung eines titulierten Anspruchs, eine GmbH-Gesellschafterliste beim zuständigen Registergericht einzureichen, beantragte der Gläubiger der GmbH die Ermächti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 3 Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist eine medizinische Untersuchung von Arbeitnehmern erforderlich: Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Besch...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Abgrenzung eigener von fremden Inhalten

Rz. 333 Aus den obigen Ausführungen folgt ohne Weiteres, dass die Abgrenzung eigener von fremden Inhalten für den Anbieter von Telemedien von entscheidender Bedeutung ist. Eigene Inhalte sind nicht nur solche, die der Anbieter selbst erstellt, sondern die zwar von Dritten hergestellt wurden, gleichwohl vom Diensteanbieter zu eigen gemacht wurden. Zu den eigenen Inhalten gehö...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Gegendarstellung

Rz. 379 In diesem Zusammenhang ist auch die Regelung über das Recht auf Gegendarstellung [360] gem. § 23 Abs. 1 MStV (früher: § 56 RStV/§ 14 MDStV) zu sehen. In der amtlichen Begründung (zur alten wortgleichen Fassung) heißt es dazu: Zitat "Die Vorschrift, die nur für Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständige oder teilweise Inhalte pe...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Rz. 16 Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2021 (TKG) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex). Ziele des Kodex sind der Ausbau und die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die Gewährleistung eines nachhaltigen...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Unterricht und Lehre

Rz. 395 Für Zwecke des Unterrichts und der Lehre[598] dürfen privilegierte Einrichtungen, also frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Abs. 4 UrhG) zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 %[599] eines veröffentlichen Werkes vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugängl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Producervertrag

Rz. 458 Beim so genannten Producervertrag geht es um die Rechtsposition des künstlerischen Produzenten (Producer oder Tonregisseur) gegenüber dem Tonträgerhersteller. Da dieser ebenfalls die Leistungsschutzrechte der §§ 73 ff. UrhG abtritt, sind die vertraglichen Regelungen ähnlich dem Künstlerexklusivvertrag ausgestaltet.[616] In der Regel erhält der Producer eine angemesse...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Durchleitung von Informationen

Rz. 341 Die Durchleitung von Informationen ist in § 8 TMG geregelt. Dort werden zwei technische Vorgänge der Durchleitung, und zwar die Übermittlung fremder Informationen (Routing) und die Zugangsvermittlung genannt. Damit entspricht diese Bestimmung grundsätzlich § 5 Abs. 3 TDG a.F.[333] Im Gegensatz zur alten Regelung enthält § 8 Abs. 1 TMG nunmehr eine Beschreibung einzel...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Verhältnis der Verwertungsgesellschaften zu den Wahrnehmungsberechtigten, Nutzern und Veranstaltern

Rz. 366 Das Verhältnis zwischen Verwertungsgesellschaften und Wahrnehmungsberechtigten wird maßgeblich geprägt durch die mit dem Berechtigten zu schließenden Wahrnehmungsverträge.[510] Darüber hinaus erwerben die Verwertungsgesellschaften weitere Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche aufgrund der mit ihren ausländischen Schwesterorganisationen geschlossenen Gegenseitig...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Werke der Musik

Rz. 77 Besondere Ausprägung dieser in § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützten Werkkategorie ist die Verwendung von Tönen als Ausdruckmittel.[93] Dabei ist jede Art von Musik unabhängig davon schutzfähig, wie sie im Einzelnen fixiert wurde (früher in der Regel auf Noten, heute eher auf elektromagnetischen Bändern und sonstigen Datenträgern). Rz. 78 Vom Umfang her ist auch lediglich ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Schutz des ausübenden Künstlers

Rz. 277 Eine besondere Stellung nehmen die verwandten Schutzrechte ausübender Künstler ein. Gegenstand des Rechtsschutzes der ausübenden Künstler gem. § 73 UrhG ist die Darbietung (zur Abgrenzung gegenüber der Bearbeitung siehe Rdn 229) von Werken oder die künstlerische Mitwirkung bei ihrer Darbietung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um geschützte oder ungeschützt...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 5 Muster / L. Muster: Online-Lizenzvertrag

Rz. 12 Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Online-Lizenzvertrag zwischen _________________________ – im Folgenden "Produzent" genannt – und _________________________ – im Folgenden "Datenbankbetreiber" genannt – über das Recht zur Nutzung des Werkes _________________________– im Folgenden "Werk" genannt – im Rahmen der Datenfernübertragung (Download) § ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Veröffentlichungsrecht

Rz. 160 Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist ( § 12 Abs. 1 UrhG). Dies wird selten ausdrücklich erfolgen (so aber der Genehmigungsvermerk auf korrigierten Druckfahnen bei der Buchveröffentlichung), sondern sich in der Regel aus den Umständen ergeben. Das Veröffentlichungsrecht ist auf alle Werkarten bezogen, gilt auch für Werktei...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Grundlagen

Rz. 351 Geht man von dem als absolutes Recht ausgestaltetem Urheberrecht als individuelles Recht der Einwilligung und des Verbotes aus, so verträgt sich hiermit nicht die Realität massenhafter Nutzungsvorgänge, etwa beim Mieten von Büchern oder gar im Aufführen oder Senden von Musikwerken. Um der Durchsetzung dieser Ansprüche gerecht zu werden, gab es in Europa, zunächst in ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Rechtsnatur, Auslegung und Änderung

Rz. 125 Verträge über Urheberrechte können aufgeteilt werden in: Rz. 126 Zu trennen ist das vertragliche Schuldverhältnis von den zuvor besprochenen Ve...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. Pflichten des Verlegers

Rz. 272 Der Verleger hat die Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes (§ 1 S. 2 VerlG). Vervielfältigung im verlagsrechtlichen Sinne ist zu verstehen als körperliche Wiedergabe im Druckverfahren oder einem ähnlichen Reproduktionsverfahren.[382] Zur Vervielfältigung zählen daher nicht die Wiederaufzeichnung, die Verfilmung, die Einspeicherung in elektronischen ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 4. Vergütungsansprüche für Vermietung und Verleihen

Rz. 263 Seit der Novelle von 1995 ist das Vermietrecht in Umsetzung der Richtlinie 92/100/EG des Rates vom 19.11.1992, überholt durch Richtlinie 2006/115/EU, als Verbotsrecht ausgestaltet worden, muss also besonders eingeräumt werden (§ 17 UrhG).[417] Der Vergütungsanspruch wegen Vermietung nach § 27 Abs. 1 UrhG hängt davon ab, dass die ursprünglichen Rechtsinhaber des Verbr...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / h) Auskunftsanspruch

Rz. 191 Flankiert wird der gesetzliche Vergütungsanspruch durch – zunächst im Jahre 2016,[251] dann durch die Urheberrechtsreform in 2021 (in Umsetzung von Art. 19 DSM-RL) – den neuen Auskunftsanspruch (§§ 32d und 32e UrhG). Durch die Urheberrechtsreform wurde die Übergangsregelung des § 133 UrhG, die im Jahre 1971 aufgehoben worden war, wieder aktiviert. Es gilt die Grundre...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Zitatrecht

Rz. 322 Inhaltliche Schranken folgen zunächst aus dem Zitatrecht ( § 51 UrhG), [486] wonach unter bestimmten Voraussetzungen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig sein können. Da die Zitierfreiheit die geistige Auseinandersetzung mit fremden Werken erleichtern soll, muss das zu zitierende Werk zunächst veröffentlicht (§ 6 Abs. 1 UrhG) worden sein. Zu...mehr

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§ 2 Urheberrecht / h) Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen

Rz. 363 Im Hinblick auf Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen regeln die §§ 45– 47 UrhG Schranken, die aus deren jeweiligen öffentlichen bzw. sozialem Auftrag folgen.[559] Rz. 364 § 45 UrhG ordnet die Zulässigkeit der Fertigung oder des Fertigenlassens einzelner Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schi...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Enthaltungspflicht, Ausübungspflicht und gewandelte Überzeugung

Rz. 140 Eine weitere Hauptpflicht ist die Enthaltungspflicht, die beinhaltet, dass der Urheber alles zu unterlassen hat, was den Vertragszweck gefährdet. Er hat sich während der Dauer des Vertrags jeglicher Verwertungshandlungen zu enthalten, die geeignet sind, seinem Vertragspartner ernsthafte Konkurrenz zu machen. Rz. 141 Auf der anderen Seite trifft den Nutzer die Ausübung...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Rechtsverschaffungspflicht des Urhebers

Rz. 138 Den Urheber trifft zunächst die Rechtsverschaffungspflicht, namentlich die Pflicht, dem Nutzer bestimmte Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen. In dem Falle, dass der Urheber dazu nicht in der Lage ist, galten bis zur Schuldrechtsreform (zum 1.1.2002) die Regeln über die Rechtsmängelhaftung gem. §§ 445, 437, 440 Abs. 1, 325 BGB a.F., wobei das Unvermögen des Urhe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 9. Allgemeiner Auskunftsanspruch und Auskunftsanspruch hinsichtlich Dritter

Rz. 499 Neben dem allgemeinen (unselbstständigen) Auskunftsanspruch (und dem auf Rechnungslegung) als Hilfsanspruch, etwa zur Durchsetzung einer Unterlassung oder eines Schadensersatzes, der gem. § 242 BGB allgemein anerkannt ist, gibt es noch einen selbstständigen Auskunftsanspruch hinsichtlich Dritter gem. § 101 UrhG . Rz. 500 Bei einer Urheberrechtsverletzung oder Verletzun...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Nicht verfügbare Werke

Rz. 433 Nicht verfügbare Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Schriftwerke, die der Allgemeinheit auf keinem üblichen Vertriebsweg in einer vollständigen Fassung angeboten werden (§ 52b VGG).[638] Adressaten sind die Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d UrhG), denen es erlaubt wird, die nicht verfügbaren Werke aus ihrem Bestand zu vervielfältigen oder vervie...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Normvertrag; Vertragsinhalte; Verlagsrecht und Nebenrechte

Rz. 296 Für den Buchverlag gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes, daneben aber auch so genannte Normverträge, die sowohl für den Bereich der Belletristik als auch für wissenschaftliche Beiträge zwar nicht zwingend sind, aber dennoch praktische Bedeutung entfalten. Zunächst sei der Normvertrag zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in d...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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Leb wohl nicht steuerbare V... / 2. Deckung höherer Kosten

Höhere Kosten der A: Außerdem wies der EuGH darauf hin, die Höhe der Kontrollgebühr entspreche der Deckung eines Teils der Kosten, die mit der Erbringung der von A erbrachten Dienstleistungen verbunden seien. Mit der "Kontrollgebühr" berücksichtige dieser Betrag die höheren Betriebskosten der Parkplätze, die durch ein Parken verursacht würden, das nicht die normalen Bedingun...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / bb) Vom Arbeitgeber geleaster oder gemieteter Dienstwagen

In Bezug auf Leasing- oder Mietraten und sonstige Aufwendungen gilt für den Arbeitgeber ein Aufteilungsgebot, d.h. bei ihm ist lediglich ein anteiliger Vorsteuerabzug im Umfang der unternehmerischen Verwendung zulässig.[58] Folglich bedarf es auch keiner (korrespondierenden) Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a UStG bei der unentgeltlichen Überlassu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / aa) Vom Arbeitgeber erworbener/hergestellter Dienstwagen

Mögliche unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG: Sofern der Arbeitgeber einen erworbenen oder hergestellten Dienstwagen unentgeltlich an einen Arbeitnehmer für private Zwecke überlässt, kommt eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG in Betracht. Denn nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG wird einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt "die Verwe...mehr

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Leb wohl nicht steuerbare V... / 4. Zwei Leistungen?

Wirtschaftliche und geschäftliche Realität: Der Gerichtshof machte dann noch einige Ausführungen zur "wirtschaftlichen und geschäftlichen Realität" und zur Einheitlichkeit von Leistungen. Aber auch aus diesen Ausführungen erschließt sich kaum der argumentative Nutzen für den zu entscheidenden Fall. Zurverfügungstellung des Parkplatzes und Kontrolle: Wenn der Gerichtshof ausfü...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / II. Vereinfachte Kaufpreisanpassung

Kompensation des Vorsteuerschadens des Verkäufers über Vertragsklauseln: Über geeignete Klauseln im notariellen Grundstückskaufvertrag kann der Kaufpreis ggf. angepasst und der Vorsteuerschaden des Verkäufers kompensiert werden. Der folgende vereinfachte und auf die umsatzsteuerlichen Effekte beschränkte Beispielsfall für die Situation einer Immobilien-Projektentwicklung sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leb wohl nicht steuerbare V... / IV. Konsequenzen

Änderungen für eine Vielzahl von Strafzahlungen: Die Folgen, die diese Rechtsprechung mit sich bringt, beschränken sich nicht auf "Kontrollgebühren" auf Parkplätzen.[31] Diese Rechtsprechung dürfte Änderungen für die mehrwertsteuerliche Beurteilung sämtlicher Schadensersatzzahlungen mit sich bringen.[32] Zumindest für alle Arten von Vertragsstrafen. Immer dann, wenn der Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / bb) Vom Arbeitgeber geleaster oder gemieteter Dienstwagen

Ausnahmsweise Lieferung gegeben? Wird der Dienstwagen vom Arbeitgeber gemietet oder geleast, gilt es in einem ersten Schritt zu prüfen, ob es sich nach neuerem Verständnis[52] ausnahmsweise um eine Lieferung handelt. Bejahendenfalls (bei vereinbartem Eigentumserwerb bzw. Vereinbarung einer Kaufoption für den Arbeitgeber) finden die oben unter Punkt aa) dargestellten Ausführu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wissensmanagement (Wissensbilanz)

Begriff Die Aufgabe von Wissensmanagement ist es, dafür zu sorgen, dass jede nutzbringende Art von Wissen dorthin gelangt, wo für ein optimales Nutzen der Ressourcen gesorgt wird. Diese Forderung sollte sich jedoch an einem sinnvollen Kosten/Nutzen-Denken orientieren. Von Wissensmanagement erhoffen sich Unternehmen z.B., dass sie durch die gezielte Lenkung des intellektuell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement

Begriff Projektmanagement stellt eine innovative und situative Gliederungsform dar. Als Projekt eignen sich alle Aktivitäten, die in mehrere Aufgabenteile zerlegbar sind und an denen mehrere Personen beteiligt werden können (sollten). Ein Projekt kennzeichnet sich dadurch, dass es einmalig und zeitlich begrenzt ist, sowie, dass genaue Ziele hinsichtlich der zu lösenden Aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring - auch umsatzste... / 2.2 Tauschähnlicher Umsatz

Steht aufgrund der oben dargestellten Grundsätze fest, dass der Zuwendungsempfänger eine Leistung an den Sponsor erbringt, kann auch ein Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz[1] vorliegen, wenn der Zuwendungsempfänger von dem Sponsor Sachleistungen oder eine sonstige Leistung anstelle einer bloßen Geldzahlung erhält. Erforderlich ist, dass zwischen der Leistung des Zuwendungsemp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten

Leitsatz 1. Einem Nutzungsberechtigten kann nach Maßgabe des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten zuzurechnen sein. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der zivilrechtliche Eigentümer infolge der vertraglichen Vereinbarungen während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Filmrechte von deren Substanz und Ertra...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungs­leistungen

Leitsatz 1. Pflege- und Betreuungsleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG sind insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (betreffend Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung). 2. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang. Auswirkungen auf das Einkommen ergeben sich nicht. Die zugeführten Barmittel sind auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen, auf der Passivseite ergibt sich das entsprechend erhöhte Stammkapital. Die auf das Stammkapital geleisteten Einlagen erhöhen das gezeichnete Kapital. Soweit von den Gesellscha...mehr