Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Auch der Grundbesitz eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereins unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Hierzu gehören auch, wie bereits oben ausgeführt: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, sonstige grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Tz. 42 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlagung

Rn. 43 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Über die Gewährung der Tarifermäßigung des § 34 EStG wird grds im ESt-Veranlagungsverfahren entschieden. Werden die Einkünfte nach §§ 179, 180 AO gesondert und einheitlich festgestellt, so ist im Feststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe außerordentliche (begünstigte) Einkünfte vorhanden sind und wem diese Einkünft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Schützenhalle

Tz. 71 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Eine Schützenhalle, die ein steuerbegünstigter Schützenverein ausschließlich für seine satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke nutzt, ist nach § 3 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit. Wird die Schützenhalle auch anderen zur Nutzung überlassen, bleibt die Befreiung des § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) auch dann beste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Schwimm- und Heilbäder

Tz. 74 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der für ein öffentliches Schwimmbad benutzt wird, ist wegen unmittelbarer Benutzung zu gemeinnützigen Zwecken nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit (FMS vom 01.02.1983, Bew-Kartei § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG Karte 1). Die für Schwimmbäder geltenden Befre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erstmalige Heranziehung zur Grundsteuer (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 52 [Autor/Stand] Neben dem oben beschriebenen Anlass ist eine Nachfeststellung gem. § 223 Abs. 1 Nr. 2 BewG auch durchzuführen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt i.S.d. § 221 Abs. 2 BewG eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu einer Steuer herangezogen werden soll (eintretende Steuerpflicht). Eine Nachfeststellung in diesem Sinne kommt folglic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsnachfolge im Todesfall

Rn. 180 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Tritt der Erbfall ein, ist danach zu unterscheiden, ob die Einnahmen dem Erblasser bereits zugeflossen sind oder ob der Zufluss erst beim Erben als Rechtsnachfolger eintritt. Ist der Zufluss noch beim Erblasser erfolgt, sind diesem die Einnahmen zuzurechnen. Soweit nach § 45 AO Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand des § 2a Abs 3 S 3–5 EStG aF

Rn. 250 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte sind nach § 2a Abs 3 S 3 EStG aF (unbefristet, s JStG 2008 vom 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150; s Rn 5) Verluste einer in einem ausländischen Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätte hinzuzurechnen, die in vorhergehenden VZ nach § 2a Abs 3 S 1 und 2 EStG aF abgezogen wurden, soweit in ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berücksichtigung von Minderungsumständen (§ 43a Abs 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Anrechenbare ausländische Steuer ist bereits von der inländischen auszahlenden Stelle, also auf der Ebene der Kreditinstitute (Spieker, DB 2012, 2836, 2839), beim KapSt-Abzug zu berücksichtigen, um die Zahl der Veranlagungsfälle klein zu halten. Die materiellen Vorgaben dazu finden sich in § 32d Abs 5 EStG. Da nach § 32d Abs 5 S 1 und 3 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungsbereich

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Ausnahmetatbestand betrifft den Fall, dass Anteile an KapGes im BV gehalten werden, die im Zuge der Betriebsveräußerung (mit-)veräußert oder bei der Betriebsaufgabe in das PV überführt werden. Der Veräußerungsgewinn iSd §§ 14, 14a, 16, 18 Abs 3 EStG enthält somit den Gewinn (oder Verlust) aus der Veräußerung der Anteile. Mit Einführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich der Regelsteuersätze des § 43a EStG

Rn. 3 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Vorschrift kennt nunmehr nur noch zwei Steuersätze, von denen einer nur bei Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG sowie Gewinnen von BgA ohne Rechtspersönlichkeit und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften, Personenvereinigungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Während § 43 EStG bestimmt, welche KapErtr dem Quellensteuerabzug unterliegen, regelt § 43a EStG, von welcher Bemessungsgrundlage der KapSt-Abzug mit welchem Steuersatz vorzunehmen ist. Abs 1 bestimmt die einzelnen Steuersätze, es sind nur noch zwei. Abs 2 regelt die Bemessungsgrundlage, ab dem 01.01.2018 unter Berücksichtigung der Neuregelunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 1 und 2 EStG gelten für alle unbeschränkt und beschränkt stpfl Personen (natürliche Personen oder Körperschaften). Rn. 41 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Soweit eine PersGes eine ausländische Betriebsstätte unterhält, erzielt steuerlich der Gesellschafter dieser PersGes Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte. Die Verlustverrechn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 12 UStG regelt abschließend die Höhe des Steuersatzes für jeden einzelnen Umsatz mit zwei Steuersätzen von derzeit 19 % (BMF vom 11.08.2006, BStBl I 2006, 477) und 7 %. Rz. 2 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der ermäßigte Steuersatz von 7 % kommt nur zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 11 UStG erfüllt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Stolperfallen i... / I. Einlegung der Beschwerde, § 64 FamFG

Die Beschwerde kann wirksam nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Entscheidung angefochten wird, vgl. § 64 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerdeschrift muss schriftlich mit Unterschrift einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts eingelegt werden, soweit die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, vgl. § 114 FamFG. Dies ist in Ehesachen und Folgesachen sowie selbstst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Definition von EU-/EWR-Staaten und Drittstaatenbezug (§ 2a Abs 2a EStG)

Rn. 38 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 2a S 1 EStG definiert den Kreis der Drittstaaten, Drittstaaten-Körperschaften und Drittstaaten-KapGes. Dabei sind den EU-Mitgliedstaaten die EWR-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Dies sind derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Verrechnungsbeschränkung des § 2a Abs 1 und 2 EStG ist in Bezug auf Verluste aus EWR-Staaten jedoch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Regelungsbereich der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a EStG trifft in Bezug auf ausländische negative Einkünfte (Verluste) zwei voneinander unabhängige Regelungen: Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Drittstaaten § 2a Abs 1 EStG beschränkt die Verrechnung (Ausgleich oder Abzug) der dort abschließend aufgeführten negativen Einkünfte, die aus in einem ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Ausländischer Abnehmer

Rz. 46 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 In den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG (Ausfuhr durch den Abnehmer in das Drittlandsgebiet) und § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG (Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete) muss der Abnehmer die Eigenschaft "ausländischer Abnehmer" erfüllen. Nach § 6 Abs. 2 UStG liegt ein ausländischer Abnehmer vor, wenn der Ab...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Definition der juristischen Person des öffentlichen Rechts

Rz. 383 Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben regelmäßig durch Bundes- oder Landesrecht, Gewohnheitsrecht, frühere landesrechtliche Verleihung oder Landesverwaltungsrecht Rechtsfähigkeit erhalten. Sie haben die Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Zu den jPöR i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG gehören die Körperschaften des öffentlichen Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.6 Keine hoheitliche Betätigung

Rz. 402 Unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 KStG darf es sich bei der Tätigkeit der jPöR nicht um eine Tätigkeit handeln, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient.[1] Eine Tätigkeit, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, kann somit nie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, diese Leistungen sind in Ermangelung der Unternehmereig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.5 Wirtschaftlich herausgehoben

Rz. 400 Nach § 4 Abs. 1 KStG muss die Tätigkeit wirtschaftlich herausgehoben sein, damit die jPöR einen Betrieb gewerblicher Art unterhalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs liegt jedoch nicht vor. Die FinVerw sieht (ertragsteuerrechtlich) eine wirtschaftlich herausgehobene Tätigkeit dann an, wenn sie von einigem Gewicht sei. Dafür war seit Jahren fast unveränd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.1 Einrichtung

Rz. 393 Der Begriff der Einrichtung ist nicht allgemein definiert. Nach Auffassung der FinVerw in H 4.1 KStH 2015 kann sich (ertragsteuerrechtlich) eine Einrichtung aus organisatorischen wie auch aus wirtschaftlichen Kriterien ergeben. Als Beweisanzeichen dafür sind eine gesonderte personelle oder sachliche Ausstattung, eine besondere Leitung, ein geschlossener Geschäftskrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Nationale Anwendung der unionsrechtlichen Bestimmungen

Rz. 382a Getrieben von den Vorgaben des EuGH und den systematischen Vorgaben der MwStSystRL hatte der BFH in diversen Urteilen in den vergangenen Jahren die bislang geltende – sehr ertragsteuerrechtlich geprägte – nationale Auslegung der gesetzlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 UStG immer weiter ausgehöhlt. Eine zeitnahe Umsetzung der Rechtsprechung des BFH war der FinVerw aller...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Personenvereinigungen und Zweckvermögen

Rz. 38 Auch Personenvereinigungen können im Umsatzsteuerrecht steuerfähig sein, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft erfüllen, also insbesondere selbstständig nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten. Als solche Personengemeinschaften kommen insbesondere in Betracht: Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG, GmbH & Co. KG), (nic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.3 Hinweise für die Praxis

Nach dem neuen § 2b UStG sind (wie von der MwStSystRL vorgegeben) vor allem zwei Kriterien für die Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen der öffentlichen Hand maßgebend, welche kumulativ erfüllt sein müssen: Das Tätigwerden im Rahmen der öffentlichen Gewalt und das Vorhandsein (bzw. Nichtvorhandensein) möglicher mehr als nur unbedeutender Wettbewerbsverzerrungen. Da es sich bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Gemeinnützigkeit

Ist streitig, ob eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke erfüllt, bildet der Auffangwert von 5.000 EUR pro Streitjahr den Streitwert.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 3.1 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Abs. 2 S. 1)

Rz. 17 § 232 Abs. 2 S. 1 BewG bestimmt den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehört die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des jeweiligen Betriebsinhabers stehen u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und Mitarbeitern (zu § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt einen neuen Abschn. 4.15.1 UStAE ein. Nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG sind u. a. Leistungen steuerfrei, die die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung an die Versicherten erbringen. Zu der Frage, wie weit die Steuerbefreiung reicht, hatte der BFH [1] entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Tr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 5 Gewohnheitsrecht durch jahrzehntelange Duldung?

Im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nicht schon durch ein Gewohnheitsrecht wegen jahrzehntelanger nachbarlicher Übung entstehen. Auf das Überqueren eines fremden Grundstücks kann ein Grundstückseigentümer dagegen dann bestehen, wenn zu seinen Gunsten ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.6 Wertpapiere

Wertpapiere sind i. d. R. Anlagevermögen. Sie können Umlaufvermögen sein, wenn sie zur Veräußerung bestimmt sind. Eigene Anteile dürfen nicht aktiviert werden.[1] Bei Körperschaften hat die Frage der Zuordnung der Anteile zum Anlage- oder Umlaufvermögen Bedeutung, wenn es um die Anwendung der Regelungen des § 8b Abs. 1–6 KStG geht, wonach bestimmte Bezüge und Gewinne bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 12. Ist die Steuerbegünstigung einer Körperschaft (zum Beispiel eines gemeinnützigen Vereins) gefährdet, wenn sie ihren Mitgliedern, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geraten sind, für das Jahr 2020 bis einschließlich 2023 bereits geleistete Beiträge zurückerstattet oder auf die Erhebung von Beiträgen für das laufende Jahr von diesen Mitgliedern verzichtet? Muss deswegen die Satzung oder Beitragsordnung der Körperschaft geändert werden?

Eine Rückzahlung von Beiträgen an Mitglieder oder eine Befreiung der Mitglieder von Beitragszahlungen ist rechtlich grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies in den Satzungsbestimmungen oder der Beitragsordnung der jeweiligen Körperschaft mit aufgenommen ist. Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Kris...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 11. Darf der Übungsleiter (zum Beispiel Trainer eines Fußballvereins) einer steuerbegünstigten Körperschaft (zum Beispiel eines gemeinnützigen Vereines oder einer gemeinnützigen Stiftung), der aufgrund der Corona-Krise vorübergehend seiner Tätigkeit nicht nachkommen kann, weiterbezahlt werden, ohne dass die Gemeinnützigkeit der Körperschaft gefährdet wird?

Ja. Die Übungsleiterpauschalen dürfen vorübergehend bis zum 31. Dezember 2023 weitergezahlt werden, wenn die Ausübung der Tätigkeit wegen der Corona-Krise nicht möglich ist.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 5. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit der Corona-Krise einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen durchführen. Die Finanzämter werden es nicht beanstanden, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 Spenden für diesen nicht in der Satzung des Vereins oder der Stiftung genannten Zweck eingeworben, mit einer Spendenbescheinigung bestätigt und für diesen Zweck ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 10. Darf eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit gesammelten Spendengeldern oder Mitgliedsbeiträgen vorübergehend finanziell unter die Arme greifen?

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen grundsätzlich alle wirtschaftlich Aktiven. Dazu können also auch steuerbegünstigte Körperschaften zählen, die sich "am Markt" (zum Beispiel mit einem Fan-Shop, einer Cafeteria oder einer Vereinsgaststätte) betätigen. Eine steuerbegünstigte Körperschaft darf Mittel aus ihrem ideellen Bereich, wie zum Beispiel Spenden und Mitgliedsbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 8. Eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung) hat Mittel aus Vorjahren angesammelt und kann diese nun aufgrund der Corona-Krise in den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 nicht ausgeben. Verliert sie nun die Gemeinnützigkeit?

Gesetzlich vorgesehen ist, dass Mittel zeitnah und somit spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro sind von der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen. Stellt die Finanzverwaltung b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 14. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) die von der Corona-Krise Betroffenen, wie zum Beispiel Künstler oder Solo-Selbständige, unterstützen?

Unterstützungsleistungen steuerbegünstigter Körperschaften an die von der Corona-Krise Betroffenen, zum Beispiel Künstler oder Solo-Selbständige, sind bis zum 31. Dezember 2023 dann unbedenklich für den Status der Gemeinnützigkeit, wenn mit den Leistungen steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden. Unterstützungsmaßnahmen außerhalb der steuerbegünstigten Zwecke sind mit dem Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 13. Ist es für steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich, wenn sie ihren Beschäftigten das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 für die Beschäftigten von steuerbegünstigten Körperschaften kann auch Auswirkungen auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status der Körperschaft haben. Hierbei ist allerdings in Bezug auf die Höhe der Aufstockung zu differenzieren: Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 9. Dürfen Rücklagen steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnützige Stiftungen), die nach § 62 der Abgabenordnung zu anderen Zwecken gebildet worden sind, aufgelöst werden, um eine aufgrund der Corona-Krise entstandene wirtschaftliche Notlage abzumildern?

Ja. Eine steuerbegünstigte Körperschaft kann in der Vergangenheit gebildete Rücklagen, wie zum Beispiel zur Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, bis zum 31. Dezember 2023 ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit auflösen und verwenden, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise finanziell abzumildern.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 7. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgeübt werden?

Krankenhäuser oder auch Alten- und Pflegeheime brauchen aktuell in jeder Hinsicht Hilfe und Unterstützung. Viele steuerbegünstigte Körperschaften helfen daher mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder anderen Leistungen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise notwendig sind, und erhalten dafür ein Entgelt. Steuerlich ist diese wirtschaftliche Aktivitä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 6. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise tätig werden (zum Beispiel durch Einkaufshilfen)?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften dürfen sich bis zum 31. Dezember 2023 unabhängig von ihren Satzungszwecken zur Bewältigung der Auswirkung der Corona-Krise engagieren. Dieses Engagement ist keine Gefahr für die eigene Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt wird aus diesen satzungsfremden Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Gemeinnützigkeit ziehen. Beispielsweise k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 15. Viele Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen wegen der Corona-Krise abgesagt und bereits bezahlte Ticketpreise erstattet werden. Besteht die Möglichkeit, dass steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) dem Ticketinhaber eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen, wenn dieser auf die ihm zustehende Erstattung des Ticketpreises verzichtet?

Verzichtet ein Ticketinhaber einer Kultur- oder Sportveranstaltung bei deren Absage aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise schriftlich oder per E-Mail auf die Auszahlung einer ihm zustehenden Erstattung, dann kann der Veranstalter ihm in dieser Höhe eine Spendenquittung ausstellen, wenn: die Veranstaltung von einer als steuerbegünstigt anerkannten Einrichtung organisiert ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen der Corona-Krise etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) oder eine öffent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 18. Können freiwillige Helfer in Impf- oder Testzentren auch die Ehrenamts- oder sogar die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?

All diejenigen, die nebenberuflich direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind - also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen beziehungsweise Testen selbst - und dabei im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig werden, können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 16. Ist es schädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn der Verein in den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 coronabedingt nicht in der Lage ist, seine satzungsmäßigen Zwecke zu verfolgen?

Maßgeblich für die Prüfung der Gemeinnützigkeit ist, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist und den Bestimmungen entspricht, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält (§ 63 Absatz 1 der Abgabenordnung). Regelmäßig wird dies anhand d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 2. Werden diese Unterstützungszahlungen bereits bei der Festsetzung der Ertragsteuer- Vorauszahlung berücksichtigt?

Nein, die ausgezahlten Unterstützungsleistungen werden unabhängig von eventuellen Regelungen in den jeweiligen Förderrichtlinien steuerlich bei der Festsetzung der Vorauszahlungen auf die vorgenannten Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für einen Ertrag, der sich aus Anwendung des § 6 Absatz 1 Nummer 3 des Einkommensteue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / I. Einleitung

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel war es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Stand: 21. März 2023 Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehme...mehr