Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.1 Grundsätzliches

Tz. 298 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 EStG regelt die Besteuerung von Dividendenerträgen in Abs 1 Nr 1 für den Grundfall, in dem der Inhaber des Stammrechts (Aktie, GmbH-Anteil) und der Dividendenempfänger ein und dieselbe Person sind; in Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a für den Fall, dass der AE vor dem Gewinnverteilungsbeschl, dh vor dem Entstehen des Dividendenanspruchs, seine künf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.4 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (bis VZ 2005)

Tz. 106 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das vorstehende Urt des BFH v 20.10.2010 betraf das Streitjahr 1998, dh die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG. Die Vorschrift des § 27 Abs 8 KStG sieht für EU- (bzw EWR-)Kap-Ges die Möglichkeit vor, eine stneutrale Einlagenrückgewähr zu tätigen (s § 27 KStG Tz 262ff). Streitfrage des BFH-Verfahrens war, ob die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 308 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgeltlicher Nießbrauch am KapV üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 "... gilt ... als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt"

Tz. 81 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 2 S 2 Hs 1 KStG gilt die Nenn-Kap-Rückzahlung, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als GA, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Das gilt für Auskehrungen anlässlich der Auflösung der Kö gleichermaßen wie für die Nenn-Kap-Herabsetzung (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, Rn 13, 14). Der Zuflusszeitpu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.6 Veräußerung des Dividendenscheins zusammen mit dem Stammrecht (Fallgruppe I)

Tz. 311 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG folgt im Umkehrschluss, dass Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen beim Veräußerer dann nicht als Kap-Ertrag stpfl sind, wenn die dazugehörigen Anteile mitveräußert werden und noch kein Beschl über die Gewinnverwendung gefasst worden ist. Die Veräußerung des (künft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von Anteilen mit Gewinnansprüchen –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.1 Echtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 180 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Beim sog echten Wertpapier-Pensionsgeschäft werden zB Wertpapiere (hier: Aktien) schuldrechtlich und dinglich auf den Pensionsnehmer übertragen. Dieser zahlt hierfür ein Entgelt und verpflichtet sich gleichzeitig, die übertragenen Aktien zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber noch zu bestimmenden Zeitpunkt zu einem im Vorhinein festgele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Der Bestand des Einlagekontos reicht zur Finanzierung der Nennkapitalrückzahlung nicht aus (§ 28 Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 90 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für den Fall, dass der positive Bestand des stlichen Einlagekontos für den Abzug nach § 28 Abs 2 S 3 KStG nicht ausreicht, regelt der durch das SEStEG eingefügte § 28 Abs 2 S 4 KStG, dass der übersteigende Teil der Nenn-Kap-Rückzahlung ebenfalls als GA gilt, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Im Ergebnis muss der AE in die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 116 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 8.5 Abs 1 KStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 329 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.5 Einschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung gem § 8b KStG

Tz. 120 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA die St-Befreiung gem § 8b KStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der ausschüttenden Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 124 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.4 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinveräußerer

Tz. 334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG regelt die stlichen Folgen für den AE, der seinen (noch nicht entstandenen) Gewinnanspruch aus Aktien, GmbH-Anteilen oder aus Genossenschaftsanteilen ohne das Stammrecht veräußert. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188) steht in diesen Fällen die Vereinnahmung des Veräußerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 329). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.4 Unterbeteiligung bzw stille Beteiligung an einem GmbH-Anteil

Tz. 241 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Besteht eine Unterbeteiligung an einer Kap-Beteiligung, erzielt der Unterbeteiligte originär Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (s Urt des BFH v 06.10.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 2 KStG spricht zwei unterschiedliche Tatbestände an, nämlich die Herabsetzung des Nenn-Kap einer Kö und die Auflösung einer Kö. Gem § 29 Abs 1 KStG gilt in Umwandlungsfällen iSd § 1 UmwG das Nenn-Kap der übertragenden Kap-Ges und bei einer Abwärtsverschmelzung bzw -spaltung zusätzlich das Nenn-Kap der übernehmenden Kap-Ges als in vollem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.9 Aufteilung des Dividendenertrags in Sonderfällen? (Fallgruppe IV)

Tz. 358 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Im Bericht des Fin-Aussch (s BT-Drs 12/5016, 88 linke Sp) heißt es: "Der Ausschuss geht davon aus, dass in dem Sonderfall der Börseneinführung von Aktien die zivilrechtliche Zurechnung der Dividende im Verwaltungswege auch für stliche Zwecke anerkannt wird. Die in § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG vorgesehene Regelung wäre für diese Sonderfälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des JStG 2009

Tz. 16 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird eine Kap-Ges, die MU einer Pers-Ges ist, auf eine andere Kap-Ges verschmolzen , mindert sich seit dem SEStEG bis zum JStG 2009 auch der gewstliche Fehlbetrag der Pers-Ges um den nach § 10a S 4 und 5 GewStG auf die Kap-Ges entfallenden Betrag. Diese Rechtsfolge kann allerdings entgegen der Formulierung im Klammerzusatz in R 10a.3 Abs 3 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Baier, Bezugsrechte im ESt-Recht und im KSt-Recht, DStZ 1942, 25; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, DB 1954, 805; Priester, Das ges Bezugsrecht bei der GmbH, DB 1980, 1925; Meilicke, Die Neuregelung der Besteuerung der Bezugsrechte, DB 2009, 476; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von Bezugsrechten auch vor dem Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 251 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Abzug des übersteigenden Betrags von dem steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 84 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 2 S 3 KStG ist ein den Sonderausweis übersteigender Betrag der Kap-Rückzahlung vom positiven Bestand des stlichen Einlagekontos abzuziehen. Dh eine Nenn-Kap-Rückgewähr an die AE anlässlich einer Kap-Herabsetzung oder iRd Auflösung der Kö wird technisch stets so abgewickelt, dass in einem ersten Schritt der den Sonderausweis über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.2 Die steuerliche Behandlung bei in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 139 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist auch dann zu beachten, wenn die Anteile an der Kap-Ges zu einem BV einer AE-Kö gehören und die Kap-Erträge nach § 20 Abs 8 EStG den Eink aus Gew zuzurechnen sind. Die Auskehrungen sind "der Art nach" (isoliert betrachtet) solche iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG. Zur buchmäßigen Behandlung der Ausschü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 123 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Rückgewähr einer oGA wird stlich wie eine verdeckt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung

Tz. 157 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft und wann dieser Tatbestand verwirklicht ist. Die weitere Frage ist, o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Hält der AE die Anteile im PV, ergeben sich bei der Rückzahlung von "echtem" Nenn-Kap (dazu gehört auch das aus der Umwandlung von Einlagen entstandene Nenn-Kap) stliche Folgen nur iRd § 17 Abs 4 EStG. Die Kap-Rückzahlung führt insbes nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG. Für die nicht unter § 17 EStG fallenden Anteile im ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 95 Im Kanton Thurgau sind der überlebende Ehegatte bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft der überlebende Partner sowie die Nachkommen des Erblassers inklusive Stief- und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens sieben Jahre bestanden hat, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.[105] Deren Nachkommen sind jedoch steuerpflichtig (§ 6 Gesetz über ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / II. Steuernummer für natürliche Personen in Italien (Codice fiscale – C.F.)

Rz. 17 Wer in Italien lebt oder sich dort geschäftlich betätigt, braucht eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale – C.F.). Der Codice Fiscale ist eine Steuernummer, welche der öffentlichen Verwaltung die eindeutige Identifizierung von natürlichen Personen und anderen Steuersubjekten (z.B. Vereine und Körperschaften) ermöglicht. Die Steuernummer wurde erstmals 1973 eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Interessenvertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den gemeinsamen Einrichtungen. Ziel ist insoweit, eine angemessene Mitarbeiterbeteiligung durch eine eigene Personalvertretung für einen weitgehend einheitlichen Personalkörper. Die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass zu einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesene Mitarbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der gemeinsamen Einrichtung wird für die Beschäftigten eine Schwerbehindertenvertretung nach Maßgabe des § 94 Abs. 1 SGB IX und eine Jugend- und Auszubildendenvertretung eingerichtet. Auf die Befugnisse und die Wahlberechtigung ist die für die allgemeine Personalvertretung relevante Vorschrift des § 44h anzuwenden. Damit regelt die Vorschrift wie § 44h eine Interess...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / I. Allgemeines

Rz. 53 Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere über zahlreiche Steuergesetze verteilte Vorschriften, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können (siehe Rdn 56 ff.). Vollzieht sich der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Einkommensteuerpflicht dabei innerhalb eines Veranlagungszeitraums,[71] sind nach § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die während der beschränk...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.4 Rechtsverordnung zur Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben des BMAS (Abs. 4)

Rz. 26 Abs. 4 enthält eine Ermächtigung des BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung. Dem Ministerium wird damit die Kompetenz übertragen, die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht nach Abs. 1 und 3 auf eine Bundesoberbehörde zu übertragen. Die Ermächtigung bezieht sich bei Abs. 1 allein auf die Aufgaben nach Abs. 1, also die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über di...mehr

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Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / a) Notwendiges BV

Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieblichen Nutzungsüb...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. "Erweitertes Gestaltungsmodell": Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der "betrieblichen" Privatnutzung

Als sog. "erweitertes Gestaltungsmodell" ist eine Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der Besteuerung einer Privatnutzung eines Gesellschafter-GF zu prüfen. Hierbei besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-GF einer Kapitalgesellschaft. Das Kfz soll möglichst ohne ein...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Organe und die steuerliche Behandlung der Organmitglieder

Rz. 2 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Träger der Sozialversicherung sind als Selbstverwaltungskörperschaften organisiert. Ihre Struktur ist in den §§ 29ff des SGB IV geregelt. Sie stellt sich im Prinzip folgendermaßen dar: Die Versicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei jedem Versicherungsträger werden als Selbstverwaltungsorgane eine Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.1 Auswirkungen bei der GmbH

Die Höhe der vGA erhöht den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Das bedeutet höhere Steuerlast bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine festgestellte vGA wird im Rahmen der Einkommensermittlung dem Steuerbilanzgewinn außerhalb der Steuerbilanz zugerechnet. Maßgebend für die Hinzurechnung ist der Betrag, der im laufenden Wirtschaftsjahr den Steuerbilanzgewinn und damit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.2 Verpachtung durch Kapitalgesellschaft

Die vorstehend unter 2.1 geschilderten Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Betrieb im Ganzen verpachtet. Denn ihre Tätigkeit gilt stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), sodass auch die bloße Verpachtung weiterhin gewerbesteuerpflichtig bleibt. Entsprechendes gilt für eine gemeinnützige Körperschaft, die mit de...mehr