Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.1 Wer kann diese Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für diese Programm sind: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften Mieter Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grundstücksteils oder Gebäudes sind anspruchsberechtigt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 5.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Zuschussberechtigte Die Zuschüsse dieses Programms können insbesondere von folgenden Personen und Unternehmen beantragt werden: Natürlichen Personen Wohnungseigentümergemeinschaften Freiberufler Unternehmen, die Brennstoffzellensysteme in Wohngebäude einbauen Contractoren Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützigen Organisationsformen Kommunale Gebietskörpersc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.2.7 Förderung von Wärme- bzw. Kältenetzen und deren Erzeugungsanlagen

Wer in den Bau und Ausbau von innovativen, effizienten und multivalenten Verteilnetzen investiert, die der direkten Wärme- und/oder Kälteversorgung dienen und mindestens 50 % aus erneuerbaren Energien, industrieller Abwärme oder Wärme aus vergleichbaren Quellen versorgt werden, kann diese Förderung nutzen. Gefördert werden: Übergabestationen Wärme- und Kältespeicher Digitale Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 21. Wohngeld und ähnliche Leistungen (§ 3 Nr 58 EStG)

Rz. 233 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 58 EStG befreit das Wohngeld und ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Reduzierung der Miete bzw Belastung für eine eigene Wohnung. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Mittel aus einem öffentlichen Haushalt geleistet werden. Dazu gehören insbesondere die Haushalte der Gebietskörperschaften, der kommunalen Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Antragsberechtigte

Betriebsstätte Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen. Dazu müssen sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten. Neben diesen Unternehmen sind auch berechtigt: Vereine Verbände Stiftungen Gemeinwohlorientierte Gesellschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftliche...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Programmübersicht

Programmangebot Insbesondere folgende Förderungen werden angeboten: Förderungprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommernmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2.1 Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand

1.1.1995 Die nachfolgenden Maßnahmen sind förderfähig, wenn das Gebäude vor dem 1.1.1995 errichtet wurde: Außendämmung von Außenwänden und von Decken nach unten gegen Außenluft Dämmung von Schrägdächern Dämmung von obersten Geschossdecken Dämmung von Flachdächern Dämmung von Kellerdecke oder -sohle oder der Grundfläche Dämmung von Wänden beheizter Räume gegen Erdreich oder unbeheiz...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.1 Antragsberechtigte

Mieter/Pächter Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften. Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grund...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2.2 Thermische Solarkollektoranlagen

Gefördert wird die Errichtung und/oder Erweiterung thermischer Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, Bereitstellung von Prozesswärme. Förderfähigkeit Damit die Anlage förderfähig ist, muss sie folgende Bruttoflächen aufweisen: 10 m2 bei Flach- und Luftkollektoren 8 m2 bei Vakuumröhrenkollektoren Weiterhin müssen die Anlagen folgende Voraussetzungen erfüllen: Das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 1 Worum geht es?

Rechte der ­öffentlichen Hand Auch der Staat, die Gemeinden und manche öffentlichen Körperschaften und Verbände sind häufig Inhaber von Rechten, die auf einem (Privat-)Grundstück dinglich lasten. Die Verpflichtung trifft den jeweiligen Grundeigentümer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme – mitunter auch überraschend: Praxis-Beispiel Neuer Eigentümer haftet für rückständige Grundst...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Förderziele Um das Förderziel erreichen zu können, sollen die Maßnahmen folgende Ziele haben: Reduzierung des Energiebedarfs Nutzung von erneuerbaren Energien Reduzierung der CO2-Emissionen Allerdings wird nicht jede Maßnahme, die diese Ziele erreichen könnte, gefördert. Das Saarland beschränkt sich mit diesem Programm auf Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand, Thermische Solarkolle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.2.4 Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Modellvorhaben Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben werden nur gefördert, wenn die Investitionen Energieeinsparungen zum Ziel haben. Hierzu gehören insbesondere Modellvorhaben der kombinierten Kraft-Wärme(Kälte)-Erzeugung, zur Energiegewinnung und zur rationellen Energienutzung durch beispielsweise hocheffiziente Wärmerückgewinnungs- oder Kälte- und Klimaanlagen sow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.2.6 Umrüstung auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung

30 % vom Ist-Zustand Gefördert werden die Anschaffungskosten für den Austausch von Leuchtmitteln im öffentlichen Außenbereich. Die für den Austausch vorgesehenen Leuchtmittel oder Leuchtkörper müssen nachweislich zu einer Energieeinsparung von mindestens 30 % bezogen auf den Ist-Zustand führen. Der Nachweis ist durch einen Fachplaner zu erbringen. Die Förderung umfasst die Be...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen (264) – Kredit

Das Förderprodukt 264 dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Motiviert werden sollen die Kommunen durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWK. Hinweis Verweis auf das Programm 263 Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Antragstellung

Die Anträge sind direkt an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Referat D/8, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken zu richten. Das Ministerium tritt gleichzeitig als Bewilligungsstelle auf. Für das Bewilligungsverfahren gelten die Bestimmungen Nr. 4 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO. Dem Antrag sind je nach Maßnahmen insbesondere folgende Schriftstücke bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.2.3 Holzfeuerungsanlagen

Automatisch beschickte Anlagen Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Holzfeuerungsanlagen mit einer installierten Nennwärmeleistung von 100 kW bis 2,5 MW. Die Förderung beschränkt sich ausschließlich auf Feuerungsanlagen, die mit den nach der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VO über Kleinfeuerungsanlagen) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.3.3 Förderausschlüsse

Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen des Antragstellers, Gebrauchte Anlagen/Eigenbauten Ausgaben für gebrauchte Anlagen und Eigenbauten, die Umsatzsteuer, wenn der Antragsteller nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, Finanzierungskosten sowie deren Zinsen, Aufwendungen für den Grunderwerb und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten, Aufwendungen für Repräsentati...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geltungsbereich

Rz. 30 § 21a BetrVG gilt nach § 21a Abs. 3 BetrVG in allen Fällen der Spaltung oder Zusammenfassung betriebsratsfähiger Einheiten. § 21a BetrVG findet daher auch und insbesondere dann Anwendung, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz steht. § 321 UmwG wird daher durch Art. 3 Nr. 1 des Ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verzicht auf Arbeitslohn als Spende

Rz. 70 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Verzichten ArbN auf bestimmte Teile ihres Lohns, zB auf den > Arbeitslohn für Mehrarbeit oder Sonntagsarbeit, damit der ArbG die Beträge an gemeinnützige usw Einrichtungen abführt (sog Belegschafts- bzw Arbeitslohnspende), so liegt darin eine > Lohnverwendungsabrede. Von den abzuführenden Lohnteilen ist deshalb grundsätzlich der LSt-Abzug vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.5 Barrierefreiheit

Rz. 17 Der Bedarfsplan umfasst nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie Grundsätze zur regionalen Versorgung, systematische Abweichungen von der Bundesrichtlinie sowie die Berichterstattung über die fachgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsregion und Informationen zum barrierefreien Zugang zur Versorgung; zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung behindert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Stadtsanierung / 3.1 Voraussetzungen und Förderung

Die Förderung ist dem Programm 201 in weiten Teilen gleich, einige Unterschiede gilt es jedoch zu beachten. Antragsteller bei dieser Programmvariante sind: Antragsteller Unternehmer, die einen mehrheitlich kommunalen Gesellschaftshintergrund haben. Dieser ist im Sinne dieses Programms gegeben, wenn eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehreren Gebietskörperschafte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besteuerung der zivilen Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte

Rz. 25 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Den Lohnstellen für ausländische Streitkräfte/Ämtern für Verteidigungslasten sind bei der Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge vom > Arbeitslohn für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen ArbN die Pflichten eines Arbeitgebers übertragen (§ 38 Abs 3a Satz 2 EStG; > Behörden als Arbeitgeber). Die öffentlich-rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.3 Weitere sachliche Befreiungen

Steuerfrei bleiben u. a.: Der Erwerb von Grundbesitz, Kunstgegenständen und -sammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven (Kulturgüter), wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und weitere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung kann 60 %, 85 % oder 100 % des Werts dieser Gegenstände betragen[1], laufende Zuwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 7.4.2 Weitere Befreiungen

Steuerfrei bleiben im Erbfall unter anderem: der Erwerb von Grundbesitz, Kunstgegenständen und -sammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven (Kulturgüter), wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und weitere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung kann 60 %, 85 % oder 100 % des Werts dieser Gegenstände betragen (§ 13...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Leitsatz 1. Hat das Finanzamt aufgrund irriger Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich aufgehoben, kann es nach § 174 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung in einem weiteren Feststellung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Der Gesetzgeber hatte 2009 erstmalig ein vereinfachtes Ertragswertverfahren in § 199 bis § 203 BewG vorgesehen, auf das ausdrücklich in § 11 Abs. 2 BewG hingewiesen wird. Darüber hinaus wird auch noch einmal ausdrücklich in § 199 Abs. 1 und Abs. 2 BewG der Anwendungsbereich dieses vereinfachten Ertragswertverfahrens bestätigt. Danach kann dieses Verfahren in den folgenden Fä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.3 Definition des Betriebsvermögens

Bewertungsgegenstand nach § 2 Abs. 1 BewG ist grundsätzlich die sog. wirtschaftliche Einheit. Da es an einer präzisen gesetzlichen Abgrenzung des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit fehlt, kann eine Abgrenzung nur über die Umschreibung des § 2 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BewG erfolgen. Hierbei ist insbesondere auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Zu berücksichtigen sind au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 6. Vermietungsgenossenschaften, § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG

Durch die gezielte Errichtung von Vermietungsgenossenschaften können grundsätzlich auch zur dauerhaften generationenübergreifenden Grundbesitzerhaltung und -übertragung errichtete Familiengenossenschaften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden. Diese Typenwahl steht jedoch, wie sich zeigen wird, nur zur Verfügung, wenn eine mindestens 90%ige Überlassung an (F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 8. Vermögenstransfer in die Genossenschaft

Der sechste Teil des UmwStG (§§ 20–23 UmwStG) trägt explizit die Überschrift "Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch", so dass für Vermögensübertragungen in Genossenschaften insoweit grundsätzlich keine Besonderheiten gelten. Für etwaige Einbringungen von begünstigtem Betriebsvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG in e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 KStG werden in der Wohnungswirtschaft tätige Genossenschaften (und Vereine), soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese ihren Mitgliedern aufgrund miet- oder genossenschaftsvertraglicher Grundlage überlassen (lit. a) und die in diesem Zusammenhang notwendige Herstellung oder der Erwerb von Gemeinschaftsanlagen oder Folgeeinrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 1. Fehlende Legaldefinition und erforderliche Grunddifferenzierung

Der Gesetzgeber hat es zunächst und bis dato (konstitutiv und deklaratorisch) unterlassen, Anteile an Genossenschaften im ErbStG selbst einer konkreten Vermögenseinordnung zu unterziehen. Vereinfacht dargestellt richtet sich die für Zwecke der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer vorzunehmende Bewertung und wesensimmanent damit auch die vermögensspezifische Einordnung übertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.1 Nachversteuerungstatbestände und -ausnahmen

Die Nachversteuerung des nicht entnommenen, tarifbegünstigten Gewinns ist vorzunehmen, wenn[1] die Entnahmen die Einlagen und den Gewinn eines Wirtschaftsjahres übersteigen bzw. in einem Verlustjahr die Einlagen übersteigende Entnahmen getätigt werden; der Verlust selbst löst keine Nachversteuerung aus. Das gilt auch dann, wenn den "Überentnahmen" des Wirtschaftsjahres höhere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 7 Vertrauensschutz und Haftung

Die Zuwendung muss der Empfänger für begünstigte Zwecke verwenden und in zutreffender Höhe bescheinigen . Andernfalls droht beim Spender die Versagung des Sonderausgabenabzugs, ggf. auch rückwirkend. Der Spender verliert die Vergünstigung jedoch nur, wenn er die falsche Spendenbescheinigung durch unlautere Mittel oder Falschangaben erwirkt hat oder ihre Unrichtigkeit gekannt o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.1 Abzugsumfang

Die Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG entsprechen den einkommensteuerrechtlichen Spendenabzugsregelungen. Abziehbar sind aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Zuwendungen, d. h. Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO. Die Zuwendungen müssen außerdem an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 1 Gemeinnütziger ­Spendenabzug

Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden und Mitgliedsbeiträge (Oberbegriff "Zuwendungen") an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Dienststelle oder an eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige Einrichtung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Für den Umfang der steuerbegünstigten Zecke verweist das EStG auf den § 52 AO (Katalo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 1 Allgemeine Grundsätze

Nach § 9 Nr. 5 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung bestimmter Zwecke in betragsmäßig begrenzter Höhe gekürzt. Die Kürzung erfolgt nach den eigenständigen Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG, die jedoch mit dem einkommensteuerlichen Spendenabzug (§ 10b EStG) ide...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 2.1 Corporate Social Responsibility (CSR), Social Responsibility (SR) oder Corporate Responsibility (CR)?

Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbesondere privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse. Da Verantwortung aber von allen Arten von Organis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.3 Spenden in das Stiftungskapital

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Körperschaften sind von dieser Regelung ausgeschlossen) können beantragen, zusätzlich zu der allgemeinen Kürzung aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Zuwendungen eine Kürzung um die geleisteten Spenden vorzunehmen, die im Erhebungszeitraum in den Vermögensstock von Stiftungen des öffentlichen Rechts oder von nach § 5 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 3 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind wie Spenden grundsätzlich als Sonderausgaben begünstigt. Der Gesetzgeber schließt solche Beiträge jedoch vom Spendenabzug aus, wenn sie an Körperschaften geleistet werden, die den Sport oder kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen oder die Heimatpflege und Heimatkunde oder Freizeitbetätigungen, z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / Zusammenfassung

Begriff Spenden sind private Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und im EU-/EWR-Ausland. Sie können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte mit Vortragsmöglichkeit für den übersteigenden Betrag in spätere Veranlagungszeiträume. Vergleichbare Kürzungsmöglichkeiten b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaft: Rechnungsle... / 3 Besonderheiten der steuerrechtlichen Rechnungslegung der Genossenschaft

Rz. 18 Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass die Genossenschaft als Körperschaft in jedem Fall selbstständiges Steuersubjekt ist und keine Zurechnung auf die einzelnen Mitglieder wie bei Mitunternehmerschaften erfolgt. Im Folgenden wird kurz zunächst auf die von Genossenschaften zu erstellende Steuerbilanz und dann auf die einzelnen wichtigen Steuerarten eingegangen. 3.1 Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4 Leistungen der Körperschaft unter Verwendung von Einlagen

3.4.1 Allgemeine Verwendungsreihenfolge 3.4.1.1 Steuerliche Verwendungsreihenfolge Rz. 40 Nach § 27 Abs. 1 S. 3-5 KStG besteht eine allgemeine Verwendungsreihenfolge. Diese bestimmt, dass Leistungen der Kapitalgesellschaft zunächst aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden. Ist kein ausschüttbarer Gewinn (mehr) vorhanden, wird insoweit das steuerliche Einlagekonto verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.3 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Rz. 268 § 27 Abs. 7 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift klarstellend auch auf andere unbeschränkt stpfl. Körperschaften. Hierzu zählen auch ausl. Körperschaften, die nach dem Rechtstypenvergleich als Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2ff. KStG anzusehen sind und im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, da sich z. B. der Ort der Geschäftsle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8 Ausdehnung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der EU (Abs. 8)

8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1) Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7 Ausdehnung auf andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften als Kapitalgesellschaften (Abs. 7)

7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkm...mehr