Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 4.10.2017 befasst sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung seiner Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Die am 4.9.2005 und am 14.11.2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus der im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragst...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben. Bei tatsächlicher oder den Ehegatten obliegender Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung / Scheidung wird das erzielte oder erzielbare (Mehr-) Eink...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Bieback, Kein Kurzarbeitergeld für "Kurzarbeit Null"?, NZS 2011 S. 241. Eilts, Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelungen in der Kranken- und Pflegeversicherung während des Fortbestandes der Mitgliedschaft, Die Beiträge 1999 S. 193, 257. Greiner, Krankengeld und Entgeltfortzahlung bei Organ- oder Gewebespende, NZS 2013 S. 241. Hallmann/Stiphout, Auswirkungen v...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beaufsichtigung von Kindern

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies auf Grund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien ent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Altersvorsorgezulage während Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

Leitsatz Nehmen Angestellte des öffentlichen Dienstes zwecks Kinderbetreuung unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TVöD, haben sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage. Sachverhalt Eine Angestellte des öffentlichen Dienstes war in einem Klinikum angestellt, ihr Ehemann ging als Rechtsanwalt einer selbstständigen Tätigkeit nach. Im Streitjahr 2015 war...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 2. Nach dem Bezugszeitraum von Elterngeld

Für die Zeit danach ist auf die obigen Ausführungen zur sog. Hausmann/Hausfrauen-Rechtsprechung hinzuweisen.[14] Ein Elternteil, der sich wiederverheiratet, kann nach § 1356 Abs. 1 BGB im Einvernehmen mit seinem Ehegatten in der neuen Ehe die Haushaltsführung übernehmen. Diese Haushaltsführung entlastet aber nur den neuen Ehegatten und Kinder aus der neuen Ehe, nicht dagegen ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 2. Nach dem Bezugszeitraum von Elterngeld

Im Gegensatz zum Kindesunterhalt für einen Minderjährigen (Rang: § 1609 Nr. 1 BGB) steht der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Ehegatten, sofern der Unterhaltsanspruch nicht aufgrund der Kinderbetreuung besteht, als reiner Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) oder Alters-/Krankheitsunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) im Rang von § 1609 Nr. 3 BGB. Der frühere Ehegat...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / I. Wechselwirkungen mit §§ 1601 ff. BGB

Der Bedarf bestimmt sich nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils und wird gemäß den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Betreut der nicht betreuende Elternteil selbst ein weiteres minderjähriges Kind oder versorgt er den Haushalt des neuen Partners, stellt sich die Frage, ob er sich auf Leistungsunfähigkeit berufen kann. Der Unterhaltsanspruch des m...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VI. Privatautonomie und Inhaltskontrolle

Bergschneider [26] hat in seiner Besprechung des Beschlusses vom 31.10.2012[27] dem BGH vorgehalten, diese Entscheidung nicht zum Anlass genommen zu haben, die klassische Kernbereichslehre aus dem Jahr 2004 einer überfälligen Wartung unterzogen zu haben. Die Gesetzeslage habe sich doch seither wesentlich geändert, sodass gleichsam die Geschäftsgrundlage für die bisherige Kern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 9 [Erstattungen an Pflegepersonen]

Rz. 1 § 3 Nr. 9 EStG stellt Einnahmen im Rahmen der Kindertagespflege und der Kindervollzeitpflege steuerfrei, die nach dem SGB VIII zur Unfall-, Alters- und Krankheitsvorsorge der Pflegeperson bestimmt sind. Rz. 2 Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Vz 2008. Rz. 3 Die Steuerfreiheit von Erstattungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII betrifft denjenigen Teil der laufenden ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / c) Mischform zwischen konkreter und normativer Abrechnung

Rz. 191 Nicht selten werden beide zuvor genannten Modelle miteinander kombiniert. Für einen Teilbereich der vom Geschädigten nicht mehr verrichtbaren Haushaltsführung wird eine Ersatzkraft eingestellt. Zumeist handelt es sich um Tätigkeitsbereiche wie die Reinigung von Wohnung und Wäsche, das Einkaufen und die Gartenarbeit. Insbesondere das Kochen und die Kinderbetreuung übe...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Abgrenzung Haushaltsführungsschaden – vermehrte Bedürfnisse im Mehrpersonenhaushalt nach dem tatsächlichen Aufwand

Rz. 297 Die Sichtweise des BGH wird jedoch nicht allen Familienkonstellationen gerecht (ebenso Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 8. Auflage, S. 33 ff.). Gerade große Haushalte mit vielen Kindern erfordern einen wesentlich höheren Zeitaufwand in der Haushaltsführung für die Familie, insbesondere dann, wenn Kleinst- und Kleinkinder vorhanden sind, die rund um die Uhr betre...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / b) Normative Abrechnung

Rz. 189 Die unentgeltliche Familienunterstützung bzw. Hilfe von Freunden/Verwandten (und anderen Dritten) wird oft normativ abgerechnet und vergütet. Teilweise findet sich der Begriff der "fiktiven Abrechnung". Der gedankliche Schritt zum "fiktiven Haushaltsführungsschaden" ist nur noch ein kleiner. Die Verfasser vertreten die Ansicht, dass in der Schadensregulierung bei une...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Lösung

Rz. 237 (anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelt nach Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1. Auflage, 2017)mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / I. Allgemeines

Rz. 127 Dogmatisch ist zwischen dem Barunterhalt, dies sind die Unterhaltsleistungen in Geld, und dem Betreuungsunterhalt zu trennen. Zum Betreuungsunterhalt zählt neben der klassischen Haushaltsführung (Einkauf, Geschirr spülen, putzen, Gartenarbeit etc.) auch die Beaufsichtigung und Erziehung der Kinder. Bei den Kindern wird häufig in der Praxis dieser sog. Betreuungsunter...mehr

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FF 07/08/2017, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag in Essen

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 25.5.2017 Wer zahlt die Zeche – betreuen und trotzdem zahlen? Nach der Scheidung versorgt die Mutter das Kind, der Mann bezahlt den Unterhalt. Dieses Gesellschaftsbild, das die alte Bundesrepublik lange prägte und in der ehemaligen DDR so nie etabliert war, hat sich stark verändert. Heute beteilige...mehr

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FF 07/08/2017, Ausbildungsu... / 2 Anmerkung

Die aktuelle Entscheidung des BGH behandelt den Bereich des Ausbildungsunterhalts. Im entschiedenen Fall wird in der Fallgruppe "Abitur-Lehre-Studium" der – für einen Unterhaltsanspruch erforderliche – sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten bejaht. Der Anspruch scheitert aber an der Zumutbarkeit der Zahlungspflicht auf Elternseite....mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / III. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist die notwendige Form einer Vereinbarung nach § 7 VersAusglG i.V.m. § 127a BGB gewahrt, wenn die Beteiligten einen schriftlichen Vergleich nach § 36 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO schließen.[15] Auch die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle im Hinblick auf den Ausschluss von Anrechten war Gegenstand verschiedener Entscheidungen....mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / IX. Bewertung

Der BGH leitete in dem in Rede stehenden Fall die Nichtigkeit des Ehevertrags wegen Verstoßes gegen im konkreten Fall aus dem Zusammentreten objektiver und subjektiver Umstände ab. Objektiv war zu berücksichtigen, dass der Ehevertrag die gesetzlichen Scheidungsfolgen mit Ausnahme des nachehelichen Unterhalts wegen Kinderbetreuung kompensationslos ausschloss. Negativ schlug w...mehr

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Gehaltsextras werden trotz Lohnherabsetzung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gewährt

Leitsatz Das Finanzgericht Münster entschied mit Urteil vom 28.6.2017, dass Arbeitgeberzuschüsse zur Internetnutzung, zu Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte und zur Kinderbetreuung trotz vorausgegangener Lohnherabsetzung steuerbegünstigt bzw. steuerfrei sein können. Nach Gerichtsmeinung werden diese Gehaltsextras zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewä...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 4. 2008

Durch das UÄndG vom 31.12.2007[11] wurde die – vielfach als zu stark empfundene – Stellung des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten deutlich beschränkt durch die Einführung einer erhöhten Eigenverantwortung nach der Scheidung (§ 1569 BGB). Nach der Zielsetzung des Gesetzgebers soll ein Unterhaltsanspruch die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein; er soll nur in Bet...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / cc) Verfassungsrecht

Vor Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 (siehe oben unter A. II. 4.) ging man allgemein von der Verfassungsmäßigkeit des traditionellen Altersphasenmodells aus,[175] weil es dem Betreuungsbedarf des Kindes angemessen Rechnung trug.[176] Der (oben unter bb bereits erwähnte) "Zwang zur Fremdbetreuung" wird mit der nachehelichen Eigenverantwortung und ggf. dem Sc...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) Kindeswohl

In der früheren Rechtsprechung wurde das Altersphasenmodell als ohne Weiteres kindgerecht angesehen. Es wurde vom BGH – schon in Kenntnis der Reformbestrebungen – noch 2006 ausdrücklich bestätigt, und zwar unter Hinweis auf die erforderliche verstärkte Beaufsichtigung und Fürsorge des Kindes noch in den ersten beiden Schuljahren.[163] Nach der neuen Gesetzeslage (siehe oben ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 3. Familienarbeit im gesellschaftspolitischen Abseits

Elternschaft ist ohne stabile Partnerschaft möglich. Die "vertragliche Konstruktion" von Ehe/Partnerschaft führt dazu, dass Eltern ihre Beziehungen ohne ausreichende Rücksicht auf das Kind oder auch zu Lasten des Kindes gestalten und vor allem auch einseitig beenden können. Bricht die Familie auseinander, ist jeder Partner spätestens seit der Unterhaltsreform schnell wieder ...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Elternunterhalt

a) Im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt ist der vom Unterhaltsschuldner an sein minderjähriges Kind geleistete Betreuungsunterhalt nicht zu monetarisieren. b) Die Leistungsfähigkeit ist jedoch um dasjenige gemindert, was der Unterhaltsschuldner an sein minderjähriges Kind neben der Betreuungsleistung als Barunterhalt in der Form von Naturalunt...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 1. Familienarbeit – Mehr als Hausarbeit

Familienarbeit (neuerdings auch: care work) ist kein juristischer Begriff und wird im deutschen familienrechtlichen Diskurs bisher so gut wie nicht verwendet. Der § 1356 BGB spricht als Gegenbegriff zur Erwerbstätigkeit von Haushaltsführung und adressiert die Haushaltsführung in Absatz 1 sogar vor der Erwerbstätigkeit in Absatz 2. Was ist aber nun Haushaltsführung? Ist Haush...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / VII. Unterhaltsverhältnis von Eltern gegenüber ihren Kindern

Im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern gewinnt die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Kindes für den Unterhalt seiner Eltern vielfach entscheidende Bedeutung. Dabei sind die unterschiedlichen Lebensformen des Kindes zu berücksichtigen, ob es verheiratet ist oder unverheiratet in familiären Strukturen lebt. Stets gewinnen Unterhaltsverpflichtungen des Kindes Bedeutung, ...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr