Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Die wesentlichen Aspekte der nachehelichen Solidarität

Rz. 93 Wesentliche Aspekte bei der Frage, ob auch nach der Ehe aus Gründen der Solidarität ein Unterhalt geschuldet ist, mit dem die Unterhaltsberechtigte mehr hat als zur Deckung ihres – lediglich – angemessenen Bedarfs notwendig ist.[5]mehr

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§ 18 Elternunterhalt / 3. Besteht ein Anspruch nach § 1615l?

Rz. 44 Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes besteht Anspruch auf den sog. Basisunterhalt. K ist aber bereits 9 Jahre alt Ein sog. verlängerter Betreuungsunterhalt, also Unterhalt nach dem Basisunterhalt, erfordert. BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 Rn 25 ff. Für die – hier allein relevante – Zeit ab Vo...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / a) Grundsatz

Rz. 17 Der Bedarf der nichtehelichen Kindsmutter bestimmt sich nach deren Lebensstellung, also danach, welche Einkünfte sie ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte (vgl. hierzu Fälle 23 und 25, siehe § 5 Rdn 1, 47). BGH, Beschl. v. 15.5.2019 – XII ZB 357/18 Rn 23 Das Oberlandesgericht ist dem Grunde nach zutreffend davon ausgegangen, dass für die Bedarf...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 5 Anspruchsgrundlage ist § 1615l BGB. Dieser Unterhaltsanspruch entspricht dem Betreuungsunterhaltsanspruch (§ 1570 BGB) beim ehelichen Kind[1] (vgl. hierzu Fall 19, siehe § 4 Rdn 1 ff.). § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt (1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / b) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 36 Die neue Unterhaltsberechtigte muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). Da der Unterhaltsanspruch nach § 1615l immer Kinderbetreuung voraussetzt,...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Die Unterhaltspflicht der Mutter

Rz. 158 Sie erfüllt ihre Unterhaltspflicht grds. bereits durch die Betreuung des Kindes. § 1606 Rangverhältnis mehrerer Pflichtiger … (3) … Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Aber die Kindsmutter ist mit dem Kind näher verw...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Begründung zum Gesetzentwurf

Rz. 17 In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zur Neufassung des § 1615l BGB ausgeführt: Zitat Die Änderung trägt – wie in § 1570 Abs. 1 – der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.2007 Rechnung (Az. 1 BvL 9/04; u.a. FamRZ 2007, 965 = NJW 2007, 1735). Die Dauer des Anspruchs wegen der Betreuung des Kindes richtet sich beim nichtehelichen Kind künftig nach dense...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / b) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 12 Die neue Unterhaltsberechtigte muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). Da der Unterhaltsanspruch nach § 1615l immer Kinderbetreuung voraussetzt,...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / b) Sonstige Unterhaltspflicht zumindest gleichrangig?

Rz. 18 BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). Rz. 19 F1 ist im Fallbeispiel vorrangig, F2 also nachrangig. F1 hat den Rang nach § 1609 Nr. 2 (Kinderbetreuung), während F2 in die 3. Rangstufe fällt. § 160...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / d) Unterhalt aus kindbezogenen Billigkeitsgründen

Rz. 35 Beispiele BGH, Urt. v. 13.1.2010 – XII ZR 123/08 Insbesondere nach Maßgabe der im Gesetz ausdrücklich genannten kindbezogenen Gründe ist unter Berücksichtigung der bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung (§ 1615l Abs. 2 Satz 5 BGB) ein gestufter Überg...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / e) Unterhalt aus elternbezogenen Billigkeitsgründen

Rz. 38 BGH, Urt. v. 10.6.2015 – XII ZR 251/14 Rn 14 = BeckRS 2015, 11758 Neben den vorrangig zu berücksichtigenden kindbezogenen Gründen sieht § 1570 Abs. 2 BGB für den nachehelichen Betreuungsunterhalt eine weitere Verlängerungsmöglichkeit aus elternbezogenen Gründen vor. Danach verlängert sich der nacheheliche Betreuungsunterhalt über die Verlängerung aus kindbezogenen Grü...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 46 Einen elternbezogenen Grund (siehe hierzu Fall 24 oben § 5 Rdn 38 ff.) kann auch das Einvernehmen der Eltern über die persönliche Betreuung des Kindes liefern. BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 Rn 25 ff. Ein elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann allerdings auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im weiterhin fort...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (3) Kindbezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 31 Zunächst ist die Betreuungsbedürftigkeit festzustellen.[4] BGH, Urt. v. 21.4.2010 – XII ZR 134/08 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist mithin zunächst zu prüfen, ob und welche persönliche Betreuungsleistungen im Ergebnis für das Kind überhaupt noch erforderlich sind und – soweit dies der Fall ist – ob und in welchem U...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Wechselmodell

Rz. 137 BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13 Rn 21 = BeckRS 2014, 23279 Anders ist es nur zu beurteilen, wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln, so dass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt (Senatsbeschluss vom 12.3.2014 – XII ZB 234/13, FamRZ 2014, 917 Rn 29). Bei der Abgrenzung von Residenzmodell und W...mehr

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / b) Bedarfsbestimmendes Einkommen der F/neKM

Rz. 5 F/neKM hat kein Einkommen. Hier stellt sich das Problem, dass F/neKM "in Bezug" auf das 6-jährige Kind K1, also das Kind des M, bereits nach § 1570 eine Erwerbsobliegenheit trifft (vgl. Fall 19, siehe § 4 Rdn 1). "In Bezug" auf das 1-jährige Kind neK2, also das Kind des neKV, trifft die F/neKM gemäß § 1615l BGB noch keine Erwerbsobliegenheit (vgl. Fall 19, siehe § 4 Rdn ...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 40 Der Bedarf der Kindsmutter berechnet sich grundsätzlich danach, was die Kindsmutter ohne die Geburt heute verdienen würde (vgl. Fall 23, siehe § 5 Rdn 1 ff.). BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – XII ZB 251/14 Tz. 34 = BeckRS 2015, 11758 Die Lebensstellung des nach den §§ 1615l Abs. 2, 1610 Abs. 1 BGB Unterhaltsberechtigten richtet sich danach, welche Einkünfte er ohne die Gebu...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / IV. Auflösung der Konkurrenz/Wechselwirkung zwischen M, F1 und F2

Rz. 32 Ausgangspunkt der weiteren Überlegungen ist, dass die Vorteile der F1 bei der Bedarfsbemessung aus der zeitlichen Abfolge der Ehen durch den Vorrang der F2 wieder – infolge begrenzter Leistungsfähigkeit des M – Einbußen erleiden müssen. Rz. 33 Andererseits ist Ausgangspunkt der – nach den Vorgaben des BVerfG – ermittelte Bedarf. Das so gewonnene Ergebnis kann nur dahin...mehr

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FF 05/2022, Auswirkungen der Pandemie in familienrechtlichen Verfahren - Qualifizierung von Familienrichtern/Innen

Interview mit dem Präsidenten des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel Alexander Riedel Schnitzler/FF: Im Vorgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie im Familienrecht längere Zeit tätig waren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, führen Sie jedoch keinen Familiensenat in Karlsruhe wie z.B. Ihre Kollegin beim OLG Hamburg. In welchem Zeitraum waren Sie im Familienrecht tätig? Inwieweit wa...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mit Kinderbetreuung

Rz. 57 Während der Trennungszeit können jedenfalls keine strengeren Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit eines kinderbetreuenden Ehegatten gestellt werden als nach der Scheidung.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kosten der Kinderbetreuung

aa) Kosten des Kindergartens Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Formen der Kinderbetreuung

Rz. 45 Trennen sich Eheleute, die gemeinsame Kinder haben, so stellt sich immer die Frage, welcher Elternteil in Zukunft die Kinder betreut. In den meisten Fällen übernimmt ein Elternteil den Schwerpunkt der Betreuung – bei ihm wohnt das Kind –, während der andere Elternteil sich auf Umgangskontakte an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien beschränkt (sog. Eingliede...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Aufbau des Anspruchs

Rz. 18 Der – einheitliche – Unterhaltsanspruch des § 1570 BGB ist in drei Stufen aufgebaut und unterscheidet jetzt zwischen kindbezogenen Gründen für den Unterhalt und elternbezogenen und damit ehebezogenen Gründen. In den beiden Absätzen des § 1570 BGB werden jetzt unterschiedliche Voraussetzungen kodifiziert:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 14. Bedeutung der der Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 171 Die Tatsache der Kinderbetreuung während der Ehe begründet keinen Nachteil, sondern kann allenfalls ein Grund für die Annahme der Ehebedingtheit eines bestehenden Nachteils sein. Erst wenn also ein Nachteil konkret festgestellt worden ist, bekommt im Rahmen der Prüfung der Ehebedingtheit die Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes entscheidende Bedeutung ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB).[19] Das früher in der Praxis verbreitete Altersphasenmodell gilt nicht mehr.[20] Wegen...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / dd) Betreuung durch andere Verwandte

Rz. 39 Wird das Kind bereits tatsächlich durch einen Verwandten (z.B. Großmutter) zeitweise betreut, ist es durchaus sachgerecht, dieses funktionierende Modell der Kinderbetreuung aufrechtzuerhalten – auch im Interesse des betreuenden Elternteils, der damit seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit weiter sicherstellen kann. Diese freiwilligen Betreuungsleistungen können durch...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Andere Kinderbetreuungskosten

Rz. 55 Andere Kosten der Kindesbetreuung (z.B. Tagesmütter, Kinderfrau, nachmittägliche Schulbetreuung, Kindertagesstätte, Tagespflegestätte, Hort) werden als berufsbedingter Aufwand eingestuft und deshalb vom Einkommen des unterhaltsberechtigten kinderbetreuenden Elternteils abgezogen. Jedoch müssen die Kosten konkret dargelegt werden; die pauschale Anrechnung eines Betreuu...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Kosten des Kindergartens

Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 6. Fallgruppen zum ehebedingten Nachteil

Rz. 135 In der Praxis sind dabei folgende Fallgestaltungen relevant:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Basisunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB

Rz. 23 Der Unterhaltsanspruch des § 1570 Abs. 1 BGB stützt sich allein auf die Betreuung des Kindes (kindbezogene Gründe). In § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB wird ein verbindlicher Basisunterhalt gewährt, der aber auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt ist. Rz. 24 Eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils besteht hier selbst bei bestehender Fremdbetreuungsm...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / B. Unterhaltsberechtigungen der neuen Partnerin (§ 1615l BGB)

Rz. 8 Der Elternteil, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und ein außerhalb einer bestehenden Ehe geborenes Kind betreut, erhält gem. § 1615l BGB nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt, soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Diese Unterhaltspflicht besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt....mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / C. Einschränkung der Haftung nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB

Rz. 40 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Grundsätzlich ist der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen minderjährigen unverheirateten oder diesen gleichgestellten volljährigen Kindern gesteigert leistungsverpflichtet. § 1603 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Er muss demnac...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit

Rz. 315 Bei Vergleichen, ehevertraglichen Regelungen und auch einseitigen Unterhaltsverpflichtungen über nachehelichen Unterhalt stellt sich zuerst immer die Frage, ob – und ggf. in welchem Umfang – bereits eine Abänderung vertraglich ausgeschlossen ist[357] oder die Beteiligten umgekehrt eine Abänderung nur im Falle des Eintritts bestimmter Ereignisse vereinbart haben.[358]...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / V. Abgrenzung Wechselmodell und Residenzmodell

Rz. 62 Die Rspr. geht allerdings nur dann von einer solchen Haftungsverteilung aus, wenn tatsächlich ein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, also bei vollständig gleichwertigen Betreuungsanteilen der Eltern.[83] Rz. 63 Ein Residenzmodell liegt solange vor, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt. Anders ist die Lage nur dann, wenn die ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Grundüberlegungen

Rz. 254 In der Praxis muss dann sowohl die damalige gerichtliche Entscheidung als auch der zugrunde liegende Sachvortrag genau untersucht werden. Zu differenzieren ist,mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar im Mutterschutzgesetz (MuSchG) den"arbeitsrechtlichen" Schutz (z.B. arbeitszeitlicher, betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Positive Psychologie und Ge... / 1 Stellenwert psychischer Belastungen in der Arbeitswelt

Unbestritten ist, dass jede Arbeitstätigkeit mit (psychischen) Belastungen einhergeht. Dabei sind psychische Belastungen als wertneutral zu verstehen und nicht, wie viele Unternehmen fälschlicherweise annehmen, mit lediglich negativen Beeinträchtigungen verbunden. Ob eine psychische Belastung beeinträchtigend oder sogar aktivierend wirken kann, hängt von der Dauer und Intens...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.4.2 Anspruch auf "Entgelt" zwischen dem 1.1.2021 und dem 29.11.2021

Neben dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 29.11.2021 (näher hierzu 1.4.1) ist weiter Voraussetzung, dass der Beschäftigte bzw. Auszubildende, dual Studierende oder vom Geltungsbereich erfasste Praktikant in der Zeit vom 1.1.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatte (§ 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung). Anspruch auf Entgelt im Sinne des TV...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.6.1 Steuerrechtliche Behandlung der Corona-Sonderzahlung

Nach § 3 Nr. 11a EStG sind vom Arbeitgeber zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.3.2022 zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistete Unterstützungen und Beihilfen wegen zusätzlicher Belastungen aufgrund der COVID-19-Pandemie steuerfrei, soweit sie den Freibetrag je Dienstverhältnis von 1.500 EUR nicht übersteigen. In der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Reisenebenkosten

Rz. 124 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Als > Werbungskosten abziehbar sind die Nebenkosten in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe, soweit sie nicht vom ArbG erstattet werden. Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Zu Mehraufwendungen bei Übernachtungen in einem Fahrzeug > Rz 111/1. Rz. 125 Stand: EL...mehr

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§ 7 Homeoffice / D. Homeoffice und Sozialversicherung

Rz. 71 Wie jeder andere versicherungspflichtige Arbeitnehmer steht auch der im Homeoffice beschäftigte Arbeitnehmer unter dem Schutz der Sozialversicherung. Er ist, wenn die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegen,[171] gesetzlich in der Krankenversicherung (§ 5 SGB V), der Pflegeversicherung (§ 20 SGB XI) und der Renten- un...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

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Jansen, SGB III § 111a Förd... / 2.2 Förderung des Abschlusses in einem Ausbildungsberuf (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Fördermöglichkeit für eine berufliche Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt und während der Beschäftigung in der Transfergesellschaft begonnen wird, absehbar aber über das Ende der Beschäftigung in der Transfergesellschaft hinaus andauert. Durch die zum 29.5.2020 erfolgte Änderung ist der Anwendungsbereich von § 111a er...mehr

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Jansen, SGB III § 111a Förd... / 2.1 Geförderte Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 können Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Transferkurzarbeiter nach § 111 haben, bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld enden, durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Rz. 4 Die einzelnen Fördervoraussetzungen sind in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beschrieben. D...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Vortrag zu kind- und elternbezogenen Belangen im Rahmen der Erwerbsobliegenheit bei den §§ 1570, 1573 Abs. 2 BGB

Große Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat die sekundäre Darlegungslast auch für die Höhe des Ehegattenunterhalts, nämlich bei der Frage, in welchem Umfang kind- und elternbezogene Belange einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Eigenverantwortung aus § 1569 BGB entgegenstehen. Diese Frage ist nicht nur für den nachehelichen Unterhalt rel...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / a) Keine Befristung des Betreuungsunterhalts

Soweit es den Betreuungsunterhaltsanteil an dem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsgläubigers angeht, scheidet eine Befristung desselben bereits deshalb aus, weil Betreuungsunterhalt nicht befristet wird, sondern endet, wenn das Betreuungsbedürfnis entfällt.[15] Für diesen Unterhaltsanspruch bedarf es also keiner anwaltlichen Darlegungen zu ehebedingten Nachteile...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / I. Einführung

Der Zugewinnausgleich beruht auf dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe beider Ehegatten an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.[3] Das Konzept ist primär auf die Alleinverdiener- oder Zuverdienerehe zugeschnitten, in der ein Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zurückstellt und damit zugleich dem anderen Eheg...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Bestimmung des Unterhaltsbedarfs

Der Unterhaltsbedarf des betreuenden Elternteils wird bestimmt durch die Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Das Einkommen des Vaters ist nicht bedarfsprägend, denn der Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung aus § 1615l BGB gewährt dem betreuenden Elternteil keine Teilhabe am Lebensstandard des Vaters, selbst wenn er mit ihm zeitweise zusammengelebt hat.[61] Der Un...mehr