Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Erfolglose Verf... / Impfnachweis (Masern)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 81 Im Sinne des Äquivalenzprinzips (Rz. 80) bietet sich nach Auffassung des bayerischen Gesetzgebers die Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Gemeinde an, da den einzelnen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern i. d. R. umso mehr Aufwand für bestimmte lokale öffentliche Leistungen seiner Gemeinde, wie z. B. für Brandsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 133 Im Sinne des Äquivalenzprinzips (Rz. 132) bietet sich nach Auffassung des Landesgesetzgebers die Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Gemeinde an, da den einzelnen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern i. d. R. umso mehr Aufwand für bestimmte lokale öffentliche Leistungen seiner Gemeinde, wie z. B. für Brandschutz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 232 Nach Auffassung des niedersächsischen Landesgesetzgebers bietet sich i. S. d. des Äquivalenzprinzips die Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Gemeinde an, da dem einzelnen Grundstücksinhaber i. d. R. umso mehr Aufwand für bestimmte lokale öffentliche Leistungen seiner Gemeinde, wie z. B. den Schutz des Privateigentums durch Brand...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsschutz in Schulen / 2.4 Betreuungskräfte

Wegen des steigenden Anteils berufstätiger Elternteile ist der Bedarf an Ganztagsbetreuung in Grundschulen und den unteren Klassen weiterführender Schulen hoch. Daher machen die meisten Schulen bzw. die Schulträger entsprechende Angebote bzw. stellen sich als Ganztagsschulen auf. Für die außerunterrichtliche Betreuung werden i. d. R. Erzieher/innen o. Ä. und angelernte Kräft...mehr

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FF 09/2022, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Bei den Beteiligten handelt es sich um getrennt lebende Ehegatten. Mit Ehevertrag vom 5.1.1984 vereinbarten sie Gütertrennung. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 16.12.2020 zugestellt worden. [2] Während der Ehezeit vom 1.9.1983 bis zum 230.11.2020 hat der Antragsteller ein Anrecht bei der Deutsche Rentenversicherung Bund mit einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
New Work – Digitale Nachhal... / 5.4 Gesundheitsbewusste und wertschätzende Arbeitsplätze

Zwar hängt die Lebensqualität und das persönliche Glück von vielen Faktoren ab, doch prägt die Arbeitszeit eines Menschen zu einem guten Teil auch seine persönliche Zufriedenheit. Entsprechend zielen immer mehr Unternehmen darauf ab, das persönliche Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Wichtig Förderung des persönlichen Wohlbefindens der Beschäftigten Jeder Beschäftigte ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.1 Elterngeld, dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 22 Nr. 1 trifft nunmehr Regelungen über die Pfändbarkeit des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes sowie der dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder. Das Elterngeld ergibt sich aus § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Betreuungsgeld, eingeführt durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013 (BG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauschringe/Tauschbörsen/Nachbarschaftshilfevereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tauschringe, Tauschbörsen, Nachbarschaftshilfevereine und ähnliche Vereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege), sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, soweit durch die gegens...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 158 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[177] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 159 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze zum Betreuungsunterhalt

Rz. 548 Gem. § 1570 Abs. 1 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für drei Jahre nach Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruches verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung z...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 604 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch di...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang der Fremdbetreuung

Rz. 570 Nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB verlängert sich unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und den bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung der Betreuungsunterhaltsanspruch, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Damit wandelt sich der zuvor bestehende Vorrang elterlicher Betreuung in einen Vorrang der Fremdbetreuung. Die Berücksichtigung der M...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 750 Muster 4.29: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 4.29: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreichten Alter der Kinder seien Sie nicht mehr unte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 6. Fallbeispiel Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Rz. 748 F und M sind seit drei Jahren geschieden. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hatte bisher wegen der Kinderbetreuung keine Arbeitstätigkeit aufgenommen; seit einem Jahr hat sie sich intensiv um eine Arbeitsstelle bemüht, jedoch wegen der Arbeitsmarktlage und ihrer mangelnden beruflichen Erfahrung ke...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / dd) Die Herabsetzung/zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 31 Mit der Neufassung des § 1578b BGB wurde eine grundsätzlich für alle Unterhaltstatbestände geltende Billigkeitsregelung geschaffen, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermöglicht.[29] Danach ist Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Unterhalt insbesondere ein ehebed...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / cc) Dritter Zeitraum

Rz. 552 Nach § 1570 Abs. 2 BGB verlängert sich der Betreuungsunterhaltsanspruch weiter, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht (elternbezogene Gründe). § 1570 Abs. 2 BGB berücksichtigt die bei geschiedenen Ehen im Einzelfall aus Gründen der nachehelichen Solidarität...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 723 Der Anspruch auf Zahlung von Erwerbslosenunterhalt gem. § 1573 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der bedürftige Ehegatte – ohne Anspruch wegen Kinderbetreuung, § 1570 BGB, Alters, § 1571 BGB oder Krankheit, § 1572 BGB – nicht in der Lage ist, eine angemessene Arbeitstätigkeit zu finden. Es bestehen fünf Anspruchsvoraussetzungen:mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 108 (…) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung aufzugeben, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Gesamtunterhalt in Höhe von (…) EUR (davon ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung des Altersphasenmodells

Rz. 315 Die Tatsache, dass der die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil mit Ablauf des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes verpflichtet ist, im möglichen Umfang der Fremdbetreuung des Kindes einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, wird von manchen Partnern als für die Kinder nicht förderlich angesehen. Diese Eltern können sich natürlich dafür entscheiden, der gesetzlich...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 1017 Jeder getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[1171] Getrennt lebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 363 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch den...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 8. Einsatzzeitpunkt Betreuungsunterhalt

Rz. 637 Der Grundsatz der Eigenverantwortung hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt regelmäßig nur dann gegeben ist, wenn ab Rechtskraft der Scheidung ohne zeitliche Lücke ein Unterhaltstatbestand vorlag. Ansonsten ist der Unterhaltsanspruch erloschen. Rz. 638 Der Einsatzpunkt ergibt sich für die einzelnen Unterhaltstatbestände, wie sie in §§ 1571, 1572, 1...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 387 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 725 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[838] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstäti...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Umfang der Erwerbsobliegenheit

Rz. 575 Mit einem Arbeitsumfang von 30 Wochenstunden genügt daher eine Mutter ihrer Erwerbspflicht, wenn sie im ländlichen Raum drei Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren betreut und auf keine verlässliche Fremdbetreuung zurückgreifen kann. Dies schließt andererseits nicht aus, dass ggf. die bisherigen Abläufe abweichend zu organisieren sind und mit Rücksicht auf die Erw...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 391 Muster 4.20: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.20: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandan...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 944 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: § 1609 Nr. 1 BGBmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 751 Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtige > Ehegatten, die verheiratet sind (> Familienstand), aber während des gesamten VZ getrennt leben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1). Sofern die Voraussetzungen des dauernden Getrenntlebens gegeben sind (> Rz 4 ff), werden sie desh...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Kinderbetreuung durch den Unterhaltspflichtigen

Rz. 24 In Trennungsphasen tritt immer wieder die Situation auf, dass gerade ältere Kinder – und sei es auch nur vorübergehend – beim Vater leben. Dies ändert freilich nichts daran, dass die Ehefrau dem Grunde nach einen Trennungsunterhaltsanspruch hat, der grds. wie oben dargestellt zu berechnen ist. Im Hinblick auf den Kindesunterhalt ist jedoch Folgendes zu beachten: Rz. 2...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Kinderbetreuung in der Trennungsphase

Rz. 50 Beim Trennungsunterhalt ist die Erwerbsobliegenheit der Ehefrau anders zu beurteilen als beim (nachehelichen) Betreuungsunterhalt: BGH, Urt. v. 18.4.2012 – XII ZR 73/10 Tz. 18 Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nach § 1361 Abs. 2 BGB nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen pers...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Begründung zum Gesetzesentwurf

Rz. 53 Da das Unterhaltsrecht trotz seiner Vielgestaltigkeit in relativ wenigen Normen geregelt ist, erfährt es seine Ausgestaltung in besonderem Maße durch die Rechtsprechung. Die damit einhergehende Gefahr, dass sich die Rechtsprechung durch Verweis auf vorangegangene Entscheidungen von der Absicht des Gesetzgebers wegentwickelt, rechtfertigt, die Begründung zum Gesetzesen...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 3. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 52 Ausgangspunkt ist, dass grundsätzlich alle Unterhaltsansprüche begrenzt (herabgesetzt und/oder befristet) werden können. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Begrenzbarkeit aller Unterhaltsansprüche bildet der Unterhalt wegen Kinderbetreuung. Der Betreuungsunterhaltsanspruchmehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 6 SüdL 18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 960 EUR. Ist die Mutter verheiratet oder geschieden, ergibt sich ihr Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen. Vgl. auch Nr. 18 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. Der Bedarf ist anders als beim Ehegattenunterhal...mehr

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Anhang 1 / 2. Bedarf der F1

Rz. 4 Rangfragen, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangten bei der Dreiteilungsmethode erst Bedeutung, wenn der Ehegattenmindestselbstbehalt des M unterschritten wird. Die Dreiteilungsmethode wurde wie folgt beschrieben: BGH, Urt. v. 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des unterhalt...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Unterhalt für die Zeiten des Wechselmodells

Rz. 139 Anspruchsgrundlage für den Anspruch des Kindes ist § 1601 BGB; dies ist unproblematisch. Es handelt sich um einen Anspruch des Kindes, nicht um einen (Ausgleichs-)Anspruch eines Elternteils. BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15 Rn 44 = BGH FF 2017, 110 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde führt die Unterhaltsberechnung des Oberlandesgerichts nicht zu einem...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / c) Teilzeittätigkeit

Rz. 17 Wenn der betreuende Elternteil eine angemessene Erwerbstätigkeit nur teilweise ausüben kann, beruht der Unterhalt zum Teil auf § 1570 (Betreuungsunterhalt) und zum Teil auf § 1573 Abs. 2 (Aufstockungsunterhalt). Differenz zwischen tatsächlichem Teilzeiteinkommen und (fiktivem) Einkommen bei Vollzeiteinkommen: Betreuungsunterhalt. Verbleibende Differenz zwischen Eigenein...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Kein Unterhalt wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit

Rz. 18 Die nichteheliche Kindsmutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit. BGH, Urt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/08 Der Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB soll die Lebensstellung der Kindsmutter nur im Hinblick auf die notwendige Kindesbetreuung sichern. Einen Krankheitsunterhalt oder einen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit kennt § 1615l BGB n...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / b) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 47 Die neue Unterhaltsberechtigte muss vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 XII ZR 151/09). Die neKM ist nicht nachrangig. F1 und neKM, die beide wegen Kinderbetreuung unte...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / c) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 15 Die neue Unterhaltsberechtigte muss vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 XII ZR 151/09). Die neKM ist nicht nachrangig. F1 und die neKM, die beide wegen Kinderbetreuung ...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Fallvariante

Rz. 51 In der Lösung wurde davon ausgegangen, dass ein Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung besteht, z.B. weil sich die Kindeseltern einig sind, dass die Kindsmutter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, um sich beispielsweise mit uneingeschränkter Kraft der Kinderbetreuung widmen zu können. Diese Konstellation ist in der Praxis bei beengten finanziellen Verhältnissen eher s...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / b) Bemessung des Kindesunterhalts nach dem zusammengerechneten Einkommen von M und F

Rz. 28 Da auch F Einkommen hat und die Eltern von K, also M und F zusammenleben, wird der Barbedarf des Kindes durch ein isoliertes Abstellen auf das Einkommen des M nicht richtig abgebildet. Deshalb ist der Bedarf des Kindes K nach dem zusammengerechneten Einkommen von M und F zu ermitteln und auch bei F deren Haftungsanteil zu berücksichtigen. BGH, Beschl. v. 15.2.2017 – XI...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Trennungsunterhalt

Rz. 7 Beim Trennungsunterhaltsanspruch sind die Anforderungen relativ gering: § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; (…) Rz. 8 Die Frage der Kinderbetreuung spielt grds. keine Rolle. Erst ...mehr

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§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Hinweise

Rz. 25 Im Fallbeispiel wurde aus Vereinfachungsgründen die Leistungsunfähigkeit des anderen Elternteils des vjK (F1) unterstellt. Komplizierter wird die Bestimmung des Unterhalts, wenn beide Elternteile (M und F1) leistungsfähig sind und ihre Haftungsanteile zu bestimmen sind. Denn einerseits ist für die Berechnung des Familienunterhalts der zweiten Ehefrau der Haftungsantei...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Abgrenzung zum Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2)

Rz. 14 Die Frage, ob eine Differenzierung zwischen verschiedenen Teilunterhaltsansprüchen überhaupt noch erforderlich ist, mag hier dahinstehen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist diese Differenzierung noch geboten. Danach gilt für das Verhältnis Betreuungsunterhalt/Aufstockungsunterhalt: Entscheidend ist, ob die Unterhaltsberechtigte eine vollschichtige angemessene Erwerbstä...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (7) Wirtschaftliche Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen

Rz. 28 BGH, Beschl. v. 5.12.2012 – XII ZB 670/10 Rn 32 Bei der zu treffenden Abwägung wird das Beschwerdegericht auf der einen Seite neben der Dauer der Ehe und Kinderbetreuung die guten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Anm.: des Unterhaltsschuldners) zu berücksichtigen haben.mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (4) Ehebezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB)

Rz. 36 § 1570 Abs. 2 BGB ist erst zu prüfen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 verneint wurden. BGH, Urt. v. 17.6.2009 – XII ZR 102/08 Soweit die Betreuung eines Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen (BGH, Urteile vom 6...mehr