Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

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Slowenien / I. Vermögensteilung

Rz. 55 Wird eine Ehe durch Scheidung beendet, ist die Aufteilung des Gesamtgutes vorzunehmen (Art. 71 Abs. 1 S. 1). Die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Höhe der Anteile am Gesamtgut treffen oder eine Festsetzung durch das Gericht beantragen (Art. 73). Bei einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung ist die in Form eines vollstreckbaren Notariatsaktes getroffen...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Höhe des assegno di divorzio

Rz. 211 Die Kriterien zur Feststellung der Höhe des assegno di divorzio sind in Art. 5 Abs. 6 l. div. aufgeführt. Der Gesetzgeber hat auf die Festlegung einer bestimmten Höhe bzw. eines bestimmten Prozentsatzes verzichtet, sondern nur allgemeine Kriterien zur Bestimmung der Höhe des assegno di divorzio genannt. Es gelten in Italien weder der Halbteilungsgrundsatz noch bestim...mehr

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Deutschland / 2. Unterhaltstatbestände

Rz. 85 Einen nachehelichen Unterhaltsanspruch knüpft das Gesetz an verschiedene Unterhaltstatbestände:mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.2 Verlängerung wegen Kindererziehung

Rz. 21 Als Beitrag zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Kindererziehung mit einer wissenschaftlichen Ausbildung wurde mit dem WissZeitVG eine sog. "familienpolitische Komponente" eingeführt. Danach kann die Gesamthöchstdauer befristeter Verträge von 12 Jahren um je 2 Jahre je Kind unter 18 Jahren überschritten werden. Die Regelung gilt für beide Elterntei...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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Versorgungsausgleich / 1 Prinzip: Gleiche Teilhabe

Der Versorgungsausgleich beruht ebenso wie der Zugewinnausgleich darauf, dass die Leistungen der Ehegatten im Beruf, bei der Kinderbetreuung und im Rahmen der Haushaltsführung als gleichwertige Beiträge angesehen werden. Deshalb gilt auch im Scheidungsfall der Halbteilungsgrundsatz. Die während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine zukünftige Versorgung werden jeweils zur Häl...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.8 Kinderbetreuungskosten

Rz. 581 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 73–79] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 479 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 27 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 28 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG)

Rz. 22 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Abziehbar als SA sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl gehörenden Kindes iSv § 32 Abs 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Einkommensgrenzen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Höhe des zu versteuernden Einkommens nach § 2 Abs 5 EStG (> Einkommen Rz 2), dem bei einen > Arbeitnehmer ohne andere stpfl > Einkünfte nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG zugrunde liegen, hat für bestimmte, zB folgende Begünstigungen Bedeutung (Einkommensgrenze): Für die ArbN-Sparzulage (vgl § 13 VermBG [> Anh ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / II. Zum gesellschaftlichen Wandel

Der ausführlichen, mit vielen Zahlen belegten Darstellung des sozialen Wandels durch den Autor soll nicht widersprochen werden. Die Quote erwerbstätiger Frauen ist in der Tat erheblich gestiegen, nicht zuletzt auch aufgrund der Beschränkung des nachehelichen Unterhalts auf ehebedingte Nachteile. Ebenso haben die Einführung der Elternzeit und der "Mütterrente" erhebliche Erle...mehr

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FF 0708/2020, Ablehnung ein... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Voraussetzungen aus § 32 Abs. 1 BVerfGG für den Erlass der jeweils begehrten einstweiligen Anordnung liegen nicht vor. I. [2] 1. Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen Verfassungsbeschwerden gegen § 20 Abs. 8 S. 1 bis 3, Abs. 9 S. 1 und 6, Abs. 12 S. 1 und 3 und Abs. 13 S. 1 des Infektio...mehr

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FF 0708/2020, Verfahrenskos... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin begehrt für ein Verfahren, das auf Zahlung von Trennungsunterhalt sowie Unterhalt für ihre vier in ihrem Haushalt lebenden, 2012, 2014 und (Zwillinge) im Mai 2017 geborenen Kinder gerichtet ist, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe. [2] Das Amtsgericht hat ihr Verfahrenskostenhilfe unter Anordnung der Zahlung von Monatsraten in Höhe von 103 EUR ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachhilfestunden

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zu den Aufwendungen der Eltern > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Nachhilfeunterricht und > Kinderbetreuung Rz 25. Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Einnahmen gehören idR zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (> Arbeitnehmer Rz 130 Nachhilfelehrer, > Lehrer Rz 1, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12). Ergänzend > Hausa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 37 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2); zu Einzelheiten > Rz 5 ff. Wegen der Nichtabzugsfähigkeit der Ausstattungspauschale nach § 19 AUV und der Einrichtungspauschale nach § 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Korrektur überobligatorischen Einkommens?

Einkünfte können unterhaltsrechtlich regulär oder überobligationsmäßig erzielt werden. Dem Steuerrecht ist die Frage, ob Einkünfte überobligationsmäßig erzielt werden, fremd. Einkommen wird unterhaltsrechtlich überobligationsmäßig erzielt, wenn und soweit keine Erwerbsobliegenheit besteht. Wie mit gleichwohl erzielten Einkünften umzugehen ist, ist auch im Unterhaltsrecht nirg...mehr

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zfs 06/2020, Der Abfindungs... / III. Haushaltsführungsschaden

Auch bezüglich des Haushaltsführungsschadens kommt in aller Regel eher eine Steigerung anstatt einer Reduzierung in Betracht. So z.B., wenn dem Geschädigten im Fall einer Infektion eine häusliche Quarantäne auferlegt würde und deshalb eine tatsächlich eingestellte Haushaltshilfe keinen Zugang zur Wohnung hätte, eine Situation, die zudem auch bei einem strikten Ausgehverbot e...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.2 Verdienstausfallentschädigung für Kinderbetreuung

10.2.1 Voraussetzungen der Verdienstausfallentschädigung Nach ursprünglichen Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten wird zwischenzeitlich die Notbetreuung erheblich ausgeweitet und unter Beachtung strenger Vorgaben die Betreuung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten schrittweise wieder hochgefahren. Dennoch sind Schulen und Kindertagesstätten von einem Normal...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 8 Fernbleiben zur Kinderbetreuung wegen Kita- und Schulschließung

Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden wegen der Coronavirus-Pandemie geschlossen. Eine Notbetreuung wird aufrechterhalten, zunächst nur für die Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sog. Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Nähere Bestimmungen regeln die jeweiligen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise war Grundlage einer solchen Entscheidu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.2.1 Voraussetzungen der Verdienstausfallentschädigung

Nach ursprünglichen Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten wird zwischenzeitlich die Notbetreuung erheblich ausgeweitet und unter Beachtung strenger Vorgaben die Betreuung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten schrittweise wieder hochgefahren. Dennoch sind Schulen und Kindertagesstätten von einem Normalbetrieb noch weit entfernt. Hinsichtlich der Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.2.3 Bezugsdauer für die Verdienstausfallentschädigung

Die Verdienstausfallentschädigung wird nach § 56 Abs. 1a IfSG in der ursprünglichen Fassung gewährt bis zur Dauer von 6 Wochen. Wichtig Das Bundeskabinett hat am 20.5.2020 eine Verlängerung der Bezugsdauer der Verdienstausfallentschädigung für Arbeitnehmer, die ihre Kinder wegen des eingeschränkten Schul- und Kitabetriebes zu Hause betreuen müssen, vereinbart. Künftig soll die...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.2.2 Höhe der Verdienstausfallentschädigung

Die Verdienstausfallentschädigung wird gewährt in Höhe von 67 % des dem Erwerbstätigen Sorgeberechtigten entstandenen Verdienstausfalls (§ 56 Abs. 2 S. 4 IfSG). Maßgebend ist das Netto-Arbeitsentgelt. Für einen vollen Monat des Fernbleibens der Arbeit wegen notwendiger Kinderbetreuung wird höchstens ein Betrag von 2.016 EUR gewährt (§ 56 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz IfSG).mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kürzung von als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Leitsatz Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten des Steuerpflichtigen sind um nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreie Kindergarten-Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Sachverhalt In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 machten die Kläger Kindergartengebühren in Höhe von 926 EUR als Kinderbetreuungskosten geltend, welche das Finanzamt...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.1 Erwerbseinkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit

Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen, Provisionen bzw. Tantiemen, Prämien und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen als Einkommen anzusetzen. Dabei ist bei Einkünft...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH hat in mehrfacher Hinsicht Bedeutung für die unterhaltsrechtliche Praxis. I. Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ist beim Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsberechtigten ein Erwerbsanreiz zu berücksichtigen. Dies drückt sich in dem Erwerbstätigenbonus aus, der dem Erwerbstätigen von seinem Einkommen zugebilligt wird. Insoweit wird dem...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / 1. Eheliche Lebensverhältnisse

Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wurde bei der Eherechtsreform im Jahr 1977 aus dem früheren § 58 EheG übernommen. Er beinhaltet nach dem seinerzeitigen Leitbild der Hausfrauenehe eine Lebensstandardgarantie. Der leistungsstärkere Ehegatte wurde zur Gewährung eines unter Umständen lebenslangen angemessenen Unterhalts an den anderen Ehegatten verpflichtet. Seit de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nachweis (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 4 EStG)

Rn. 320 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 4 EStG ist der Abzug von Kinderbetreuungskosten nur möglich, wenn der StPfl für seine Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber Missbräuchen und Schwarzarbeit vorbeugen sowie für den StPfl einen Anreiz schaffe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seiler, Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten, DStR 2006, 1631; Hey, Der neue Abzug für Kinderbetreuungskosten, NJW 2006, 2001; Hillmoth, Steuerliche Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten, INF 2007, 296; Hölzer, Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten erwerbstätiger verheirateter Eltern, NJW 2008, 2145; Nolte, Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 298 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis zum VZ 2005 konnten Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG aF als ag Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Kinderbetreuungskosten konnten nur noch iRd § 35a EStG als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen geltend gemacht werden. Mit Wirkung ab dem VZ 2006 bis zum VZ ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Aufwendungen

Rn. 304 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als Kinderbetreuungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert, für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes zu berücksichtigen, und zwar einschließlich der Erstattungen an die Betreuungsperson, wie zB Fahrtkostenerstattungen, wenn die Leistungen im Einzelnen in einer Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Dienstleistungen zur Betreuung

Rn. 302 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Betreuung iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG ist die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, dh, die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen. Der Begriff der Kinderbetreuung ist weit auszulegen und umfasst auch die pädagogisch sinnvolle Gestaltung der in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen verbracht...mehr

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FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (3) Praktischer Umgang mit der Tabelle

Rz. 525 Auf der Basis des Werks von Pardey kann wie folgt gerechnet werden:mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr