Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1. Pflichtteilsergänzungsrecht

Gerade ein jahrelanges, mietfreies Wohnen, wie hier im Fall vor dem LG Kaiserslautern durch den Beklagten, erscheint ein intensiv gezogener Vorteil zu sein. Diesem die Pflichtteilsergänzungsrelevanz abzusprechen, erscheint nicht hinnehmbar. Wenn in diesem Fall einem Abkömmling unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dürfte klar sein, dass der Erblasser insowe...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 derDüsseldorfer Tabel...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betreuung von Menschen

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Altenheim, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Pflegeheim, > Behinderte Menschen, > Betreuer, > Betreuungsfreibetrag, > Betreuungsgeld, > Haushaltshilfe Rz 6, 18 ff, 22 ff, 41/2 ff, > Kinderbetreuung, > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflege, > Pflegeheim, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag, > Pflegepersonal, > Pflegeversicherung.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betreuungsgeld

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Betreuungsgeld, das Eltern erhalten, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa > Kindergarten betreuen (vgl §§ 4a–4d, § 27 Abs 3 BEEG – unvereinbar mit Art 72 Abs 2 GG und nichtig; BVerfG 140, 65 vom 21.07.2015 – 1 BvF 2/13, BGBl 2015 I, 1565) führt als Sozialleistung nicht zu besteuerbare...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betreuungsfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Von Verfassungs wegen gehört zum > Existenzminimum eines Kindes nicht nur der sächliche Mindestbedarf, sondern darüber hinaus auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf. Dies ist bei der Besteuerung der Eltern zu berücksichtigen, denn die von den Eltern zu erbringende Betreuungs- und Erziehungsleistung mindert deren wirtschaftliche Le...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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§ 9 Familienrecht / d) Unterhalt

Rz. 43 Unterhaltsfragen spielen in Scheidungsverfahren eine ganz erhebliche Rolle. Durch den Unterhaltsanspruch sollen insbesondere Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstanden sind, dass ein Ehepartner wegen der Familie auf seine eigene berufliche Laufbahn verzichtet hat. Außerdem sollen Kinder dadurch geschützt werden, dass das Elternteil, das sie versorgt, nicht ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltszugehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Haushaltszugehörigkeit bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Die Haushaltszugehörigkeit einer Person ist bedeutsam für das > Kindergeld (vgl §§ 63 Abs 1 Satz 1 Nr 2, 64 Abs 2 Satz 1 EStG), die > Kinderfreibeträge und für > Pflegekinder Rz 2 (vgl § ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei N...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauslehrer

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Haushaltshilfe Rz 22/1, > Kinderbetreuung Rz 25, > Lehrer Rz 1.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um BA/WK handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, das in einem inländischen Haushalt des Stpfl ausgeübt wird, kann eine Ermäßigung der ESt nach § 35a EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung kommt für Aufwendungen in Betracht, die keine BA/WK sind und die nicht bereits als SA oder > Außergewöhnliche Belastung Rz 75ff berücksichtigt werden. ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Bedeutung des Wohnsitzes

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff wird in § 8 AO bestimmt. Diese Vorschrift enthält eine vom zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff des § 7 BGB abweichende Definition, die nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Stpfl abstellt, sondern auf die tatsächliche Gestaltung und damit auf äußere Merkmale. Sie gilt für das gesamte Steuerrecht (BFH/...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine WK, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines Ehegatten eine ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Binnenschiffer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die auf einem Binnen- oder Flusskreuzfahrtschiff tätigen ArbN (Bordpersonal) haben während ihrer Tätigkeit auf dem Schiff dort keine > Erste Tätigkeitsstätte, denn ein Schiff ist keine ‚ortsfeste’ Einrichtung iSd § 9 Abs 4 Satz 1 EStG (vgl > Rz 3 mwN). Die ArbN verrichten deshalb ab dem Verlassen ihrer Wohnung bis zur Rückkehr dorthin Auswärt...mehr

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FF 10/2019, Kindesunterhalt... / Leitsatz

1. Bei einer Betreuung des gemeinsamen Kindes durch beide Elternteile im Verhältnis von 45 % zu 55 % kann von einem unterhaltsrechtlichen paritätischen Wechselmodell, bei dem beide Elternteile quotal für den Unterhaltsbedarf des Kindes einzustehen haben, noch keine Rede sein. 2. Der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Sorge- und Umgangssachen (Beschl. v. 1.2.201...mehr

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FF 10/2019, Kindesunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Kindesunterhaltsanspruch der am … 2008 geborenen Antragstellerin gegen den Antragsgegner, ihren Vater. [2] Der Antragsgegner ist Beamter der B … und arbeitete zunächst Vollzeit im Schichtdienst. Aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Dienstherrn arbeitete er ab dem 1.4.2016 lediglich noch mit 80 % seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbe...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / IV. Aktuelle Praxis der Gestaltung von Eheverträgen

Die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle hat bewirkt, dass in der Praxis – mag es kraft Einsicht oder aus Furcht davor, unwirksame oder der Anpassung unterfallende Vereinbarungen zu treffen, geschehen – mehr Bedacht darauf genommen wird, ausgewogenere Regelungen zu finden. Auch die Notare haben einen umfangreichen Belehrungsapparat in ihre Verträge aufgenommen. Totalverzichte...mehr

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FF 09/2019, Ehevertrag in z... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich und die Wirksamkeit eines Ehevertrags. [2] Der 1968 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1965 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) schlossen im Oktober 1995 die Ehe. Aus ihrer Verbindung sind vier gemeinsame Kinder hervorgegangen, ein bereits vor der ...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / II. Funktion des Ehevertrages nach dem 1. EheRG – Primat der Privatautonomie

Im Spiegel Nr. 27/1977[11] erschien zum Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts am 1.7.1977 ein Artikel mit dem Titel "Neues Scheidungsrecht: Dreimal zahlen". Der Artikel betont, dass von der ursprünglichen Grundidee, Unterhalt nur als Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, so gut wie nichts im Gesetzgebungsprozess übrig geblieben sei. Den Ehemännern werde bewusst, durch das Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Ehegattensplittin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.3 Ausbildungs- und Kinderbetreuungskosten (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 sieht vor, dass nach dem SGB III – in analoger Anwendung des § 83 – auch bei der Berufsausbildung Kosten der Kinderbetreuung bis zu 140,00 EUR je Kind und Monat (ab 1.8.2020: 150,00 EUR) bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen übernommen werden. Zum 1.1.2009 ist im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitmarktpolitis...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Experten gegen Festlegung auf das Wechselmodell der Kinderbetreuung

Am 13.2.2019 haben sich die Mehrzahl der Sachverständigen für eine bessere Betreuung der Kinder geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell ausgesprochen. Hintergrund der Anhörung war der FDP-Antrag der ein familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen will (19/1175), während Die Linke gegen eine Festschreibung des Modells ist...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Elternautonomie weiter stärken

Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spricht dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken. Quelle: https://www.bundestag.de/dokum...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Hohe Anforderungen an alle Beteiligten

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gesta...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Gegen Festschreibung als gesetzlichen Regelfall

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsi...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Festlegung auf ein Modell nicht empfehlenswert

Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind und damit einem Wechselmodell nichts im Weg steht. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert....mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Drillingsgeburt

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für eine Haushaltshilfe nach Drillingsgeburt sind keine AgB (BFH/NV 2002, 1432). > Kinderbetreuung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Finanzielle Beteiligung

Rz. 34 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zum Unterhalt eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt gehört ferner die angemessene (> Rz 35) finanzielle Beteiligung des ArbN an den dafür aufzuwendenden Kosten. Die geltende Fassung von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG setzt in Satz 3 ausdrücklich die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für den eigenen Hausstand voraus....mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.6 Besonderheit: Unterhaltssichernde Leistungen und sonstige ergänzende Leistungen (Abs. 6)

Rz. 19 Nach § 19 Abs. 6 lösen unterhaltssichernde Leistungen im Zusammenhang mit einer anderen "Hauptleistung" i. S. d. § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5 nicht eine sog. Leistungsgruppenmehrheit i. S. v. Abs. 1 aus, wenn sie aufgrund der jeweiligen Leistungsgesetze lediglich akzessorisch zu anderen Teilhabeleistungen gewährt werden. Ist also Übergangsgeld während einer medizinischen Lei...mehr

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Sommer, SGB V § 224 Beitrag... / 2.1.1 Krankengeld

Rz. 7 Die Beitragsfreiheit bei Krankengeld ist allein an das Bestehen eines solchen Anspruchs geknüpft, die Gewährung der Leistung wird nicht gefordert. Andererseits ist die tatsächliche Krankengeldzahlung nicht mit Beitragsfreiheit verknüpft, obwohl § 192 Abs. 1 Nr. 2 die Erhaltung der Mitgliedschaft auch für den Fall der Krankengeldzahlung vorsieht, auch wenn dies zu Unrec...mehr