Rz. 237

(anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelt nach Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1. Auflage, 2017)

 
     

2.5.2016

[VKU: Verletzung rechtes Fußgelenk Bruch OSG + USG]

3-Personenhaushalt HHT 2, Tabelle 1 Rn 6

weiblich, 32,55 Std. Woche

ersparter Eigenanteil Anm. 2): ⅓ = 10,85 Std./Woche

Fremdanteil: ⅔ = 21,70 Std./Woche

x 11,00 EUR/Std.

= 238,70 EUR/Woche

x 2 Wochen = 477,40 EUR
   

2 Wochen

[Klinik]
   

2 Wochen

[Häuslichkeit: Rollstuhl]

MdH?

→ analog Querschnitt (Paraplegiker)

Tabelle 6: 50–80 % MdH

→ hier 60 % MdH Anm. 3)

Tabelle 1 Rn 6:

→ 32,55 Std./Woche (weibl.)

60 % = 19,53 Std./Woche

x 11,00 EUR/Std.

= 214,83 EUR/Woche

x 2 Wochen = 214,83 EUR
   

3 Wochen

1 Woche

[stationäre Reha]

4 Wochen wie oben "Klinik"

238,70 EUR/Woche

x 4 = 954,80 EUR
   

4 Wochen

[Häuslichkeit: UAG]
beide Hände/Arme nicht verfügbar im Gehen/Stehen
Schmerzen
wenig belastbar
Hausarbeit im Wesentlichen nur im Sitzen ausführbar
 

MdH?

= 50 % (geschätzt) Anm. 4)

Tabelle 1 Rn 6:

32,55 Std./Woche (weibl.)

50 % = 16,3 Std./Woche

x 11,00 EUR/Std.

= 179,30 EUR/Woche

x 4 Wochen = 717,20 EUR

5 Monate

[Ende UAG bis OP am 2.1.2017: 2.8.2016–1.1.2017]
     
   

MdH?

(gehbeeinträchtigt, ohne UAG, Schmerzen, bewegungseingeschränkt (Strecken, Bücken, Hocken), kein flüssiges Gangbild: Tragen nur eingeschränkt möglich, eingeschränkte Stehfähigkeit ….)

Betroffene Haushaltsbereiche:

Einkaufen (nicht Online-Einkauf)
Mahlzeitenzubereitung/Hausarbeit in der Küche
Geschirrreinigung
Aufräumen/Staubsaugen, Nass- und Trockenreinigung (Böden/Fenster/Möbel)
Wäsche
Kinderbetreuung/Betreuung sonstige Haushaltsangehörige
häusliche Kleinarbeit
Gartenarbeit
Haushaltsorganisation/Planung/Schriftverkehr

→ argumentieren

→ schleichende Verschlechterung bis zur OP

Durchschnittswert für gesamte Zeit: 35 % MdH Anm. 5)

Tabelle 1 Rn 6:

32,55 Std./Woche

35 % = 11,4 Std./Woche

x 11,00 EUR/Std. = 125,40 EUR/Woche

x 4,33 Wochen = 542,98 EUR/Monat

x 5 Monate = 2.714,90 EUR
     

2.1.2017

[OP: Versteifung OSG + USG]

insgesamt 4 Wochen stationär

analog oben

238,70 EUR/Woche

x 4 Wochen = 954,80 EUR

1 Woche

[Klinik]      

3 Wochen

[stationäre Reha]  

Ergebnis Vergangenheit:

(2.5.2016–1.2.2017)

6.033,93 EUR
 
   
     
[ab 02.02.2017 Dauerschaden/Häuslichkeit]

MdH?

= 25 % (Tabelle 6)

Tabelle 1 Rn 6:

32,55 Std./Woche

25 % = 8,14 Std./Woche

x 11,00 EUR/Std.

= 89,54 EUR/Woche

x 4,33 Wochen (= 1 Monat)

= 387,71 EUR/Monat ab 2.2.2017

aber Achtung: Abänderbarkeit beachten Anm. 6)

1. bei Veränderung des Gesundheitszustandes

2. bei Veränderung der Familienkonstellation

3. bei Veränderung des Stundenverrechnungssatzes
     
 

Ergebnis Zukunft (ab 2.2.2017):

Der monatliche Haushaltsführungsschaden beträgt

387,71 EUR/Monat.

Anmerkung 1

An dieser Stelle soll nicht verkannt werden, dass selbstverständlich derartige Tabellen keine Anspruchsgrundlage darstellen. Aus der außergerichtlichen Regulierungspraxis ist jedoch bekannt, dass Schadenssachverhalte aus Vereinfachungsgründen sehr häufig auf der Basis von statistischen Durchschnittsdaten im Bereich des Haushaltsführungsschadens reguliert werden. Der Geschädigtenvertreter und der Versicherer regulieren dann außergerichtlich nach einem Tabellenwerk, ohne dass der zeitraubende Vortrag zur Person und zum Haushalt im konkreten Einzelfall bis ins hundertste Detail erfolgen muss. Deshalb erfolgt im vorliegenden Musterfall die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ausschließlich anhand statistischer Durchschnittswerte, so wie sie in den IFH-Tabellen enthalten sind.

Anmerkung 2

Soweit sich der Haushaltsführungsschaden auf die Eigenversorgung bezieht, wird diese zumeist vollumfänglich bei stationären Aufenthalten erspart. Der vom Geschädigten innerhalb einer Familie zu erbringende Fremdanteil in der Haushaltsführung (Erwerbsschadensanteil) bleibt indes vollumfänglich als Schadenersatzanspruch bestehen. Der ersparte Eigenanteil muss geschätzt werden. Pragmatische Lösungen sind vorzuziehen, weshalb vorliegend im 3-Personenhaushalt der ersparte Eigenanteil mit ⅓ angenommen wird.

Anmerkung 3

Die MdH während der "Wartezeit" zwischen Klinikaufenthalt und stationärer Reha muss nach § 287 ZPO hier geschätzt werden. Anhaltspunkt bildet in der Tabelle 6 die MdH für den querschnittsgelähmten Paraplegiker ist dort mit 50 % bis 80 % ausgewiesen. Bisweilen ist es dem Paraplegiker sogar möglich, sich selbstständig innerhalb der Wohnung ohne Hilfsmittel zu bewegen, wenn er sich z.B. an Möbelstücken oder der Wand festhalten kann. Dennoch bleibt der Paraplegiker rollstuhlpflichtig. Vorliegend erscheint eine mittlere MdH zwischen 50 und 80 % als angemessen nach § 287 ZPO, weshalb die Verfasser sich hier für 60 % MdH entschieden haben. "Richtig" wäre durchaus auch eine MdH zwischen 60 % und 70 %.

Anmerkung 4

In diesem Zeitfenster bewegt sich die Geschädigte in der Häuslichkeit an Unterarmgehstützen fort. Das lässt einen größeren Bewegungsradius zu, als mit dem Rollstuhl innerhalb der Wohnung. Allerdings ist der Unterschied in der Haushaltsführung nur sehr marginal. Die...

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