Rz. 189

Die unentgeltliche Familienunterstützung bzw. Hilfe von Freunden/Verwandten (und anderen Dritten) wird oft normativ abgerechnet und vergütet. Teilweise findet sich der Begriff der "fiktiven Abrechnung". Der gedankliche Schritt zum "fiktiven Haushaltsführungsschaden" ist nur noch ein kleiner. Die Verfasser vertreten die Ansicht, dass in der Schadensregulierung bei unentgeltlicher Hilfe Dritter nichts fiktiv abgerechnet wird. Die Leistung wurde erbracht und ist pekuniär abzubilden. Das ist durchaus sehr real und griffig. Deshalb wird hier der Begriff der "normativen" Abrechnung der unentgeltlich geleisteten Hilfe – im Unterschied zu der oben dargestellten konkreten Abrechnung (siehe Rdn 186 ff.) – bevorzugt.

 

Rz. 190

Normativ abgerechnet wird der Wert des Zeiteinsatzes der unentgeltlichen Hilfe in der Haushaltsführung für den Geschädigten. Dieses geschieht durch die Bestimmung eines Nettostundensatzes in Euro, der dem Geschädigten zur Verfügung gestellt wird, weil nur dieser Anspruchsinhaber ist. Wie er den Betrag verwendet, bleibt ihm überlassen. Die Höhe des Stundenverrechnungssatzes bemisst sich nach den inhaltlichen Anforderungen an die Ersatzleistung. Wird nur Putzarbeit verrichtet, ist der Stundenverrechnungssatz naturgemäß geringer als derjenige für Mahlzeitenzubereitung und erst recht für Kinderbetreuung. Wegen der Vergütungshöhe bei normativer Abrechnung wird auf die IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 10 Rn 2 f., Tabelle 7 verwiesen.

Die normative Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Sowohl die Tabelle 1 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 4 Rn 1 ff.) als auch die Tabelle 4 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 7 Rn 6 ff.) ermöglichen es, Tages-, Wochen- und Monatswerte abzulesen.

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