Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.18 Zaun

Zäune können dann ein Risiko bergen, wenn sie Ursache von Personenverletzungen sein können. Dies gilt insbesondere, wenn sie als Einfriedung von Spielplätzen oder Spielwiesen dienen. Es bedarf keiner Diskussion darüber, dass etwa ein Stacheldrahtzaun eine ungeeignete Einfriedung darstellt. Im Bereich von Spielplätzen sollten aber auch keine Zäune mit spitzen oberen Abschlüss...mehr

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Alleinerziehende / 5.3 Haushaltszugehörigkeit

Ein Kind gehört zum Haushalt eines Elternteils (bzw. eines Großelternteils oder der Stiefeltern), wenn das Kind in seiner Wohnung gemeldet ist. Die Meldung begründet eine unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit. Diese gilt auch bei Verstößen gegen das Melderecht.[1] Ist das Kind dagegen nicht in der Wohnung des Elternteils gemeldet, das den Entlastungsbetrag beant...mehr

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Alleinerziehende / 5.2 Voraussetzungen

Dem Steuerpflichtigen steht der Entlastungsbetrag zu, wenn er nicht die Voraussetzungen für den Splittingtarif erfüllt oder verwitwet ist und nicht mit einer anderen erwachsenen Person, mit Ausnahme z. B. von Kindern in Berufsausbildung, in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und mindestens ein Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm für dieses Kind das Kindergeld oder ein...mehr

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Alleinerziehende / 3 Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

Eltern erhalten neben dem Kinderfreibetrag jeweils einen einheitlichen Freibetrag von 1.464 EUR (bzw. 2.928 EUR für zusammenveranlagte Eltern), der den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes abdecken soll.[1] Dieser Freibetrag wirkt im Wesentlichen wie eine Erhöhung des Kinderfreibetrags. Das wird vor allem daran deutlich, dass das Kindergeld nicht nur auf...mehr

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Alleinerziehende / 5.1 Höhe des Entlastungsbetrags

Bei einem zu berücksichtigenden Kind beträgt der Entlastungsbetrag jährlich 4.260 EUR (seit 1.1.2023). Er erhöht sich für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 240 EUR.[1]mehr

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Alleinerziehende / 5.6 Zeitanteilige Kürzung

Der Entlastungsbetrag wird zeitanteilig gekürzt, soweit eine der geforderten Voraussetzungen für einen vollen Monat nicht erfüllt ist. Eine zeitanteilige Kürzung kommt danach insbesondere in Betracht, wenn ein Kind geboren, adoptiert oder ein Pflegekindschaftsverhältnis begründet wird, das Kind in den Haushalt eines Eltern- oder Großelternteils aufgenommen wird oder umgekehrt ...mehr

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Alleinerziehende / 5.5 Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person

Der Entlastungsbetrag kann nicht gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person lebt. Ausgenommen sind jedoch Kinder, für die der Steuerpflichtige Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Hinweis Kinder in Berufsausbildung Bei Kindern in Berufsausbildung ist es für die Eltern schädlich, wenn der Anspruch auf...mehr

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Alleinerziehende / Zusammenfassung

Begriff Alleinerziehende Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Alleinerziehende sind im Rahmen des Entlastungsbetrags diejenigen Personen, die nicht die Voraussetzungen für den Splittingtarif (§ 26 Abs. 1 EStG) erfüllen, denen aber für mindestens ein Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Außerdem verlangt d...mehr

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Alleinerziehende / 2 Kinderfreibetrag

Ledige, geschiedene und dauernd getrennt lebende Eltern erhalten den Kinderfreibetrag grundsätzlich je zur Hälfte. Ein Elternteil kann jedoch den Abzug des gesamten Kinderfreibetrags beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht "im Wesentlichen", d. h. zu mindestens 75 %[1], nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhalt...mehr

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Alleinerziehende / 5.7 Berechnung der Lohnsteuer

Im Regelfall wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beim Lohnsteuerabzug dadurch berücksichtigt, dass dabei die Steuerklasse II zugrunde gelegt wird.[1] Dies ist allerdings bei verwitweten Personen nicht möglich, wenn ihnen im Todesjahr und im Folgejahr der Splittingtarif zusteht und deshalb die Steuerklasse III zugrunde gelegt wird. Diesen Personen wird deshalb weg...mehr

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Alleinerziehende / 5.8 Verfassungsmäßigkeit

Das BVerfG hat es für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, dass Verheirateten mit Kindern der Entlastungsbetrag versagt wird.[1] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in demselben Sinn entschieden.[2]mehr

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Krankenversicherung / 4 Finanzierung

Die Krankenversicherung und ihre körperschaftlich organisierten Träger sind eine Solidargemeinschaft (Solidaritätsprinzip). Diese ist durch die solidarische Finanzierung durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber geprägt.[1] Die Höhe richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei mitversichert.[2] Ein we...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / 1. Zeitlich befristeter Nießbrauch zugunsten minderjähriger Kinder an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück (FG Berlin-Brandenburg v. 21.3.2022 – 16 K 4112/20)

In dem vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall[11] ging es um die steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück durch Eltern zugunsten ihrer bei Bestellung noch minderjährigen Söhne. Das Grundstück ist langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet. Hat...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / a) Der Streitfall

Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen ein eigengenutztes Einfamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich unter Vorbehalt des Nießbrauchs bis zum Tod des Längstlebenden auf ihre drei volljährigen Kinder übertragen. Aufgrund eines geplanten Umzugs schlossen die Steuerpflichtigen mit ihren drei Kindern eine privatrechtliche Vereinbarung, wonach beim Ver...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 4. Schenkweise begründete Darlehensforderung

Wird die unentgeltliche Zuwendung eines Geldbetrags an einen Angehörigen davon abhängig gemacht, dass der Empfänger den Betrag als Darlehen wieder zurückgeben muss, ist ertragsteuerlich weder die vereinbarte Schenkung noch die Rückgabe als Darlehen anzuerkennen. Der Empfänger erhält nicht die alleinige und unbeschränkte Verfügungsmacht über die Geldmittel, da er sie nur zum Zwe...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Freie Gestaltung: Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie das optimalste steuerliche Ergebnis erzielen[1]. Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung ist, dass der Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen worden ist und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Dabei müssen Vertragsinhalt und...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.1 Gemeinschaftliches Kind

Der den Unterhalt begehrende Ehegatte muss ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreuen. Dazu zählen die in der Ehe geborenen Kinder, ein Kind, dessen Vaterschaft anerkannt worden ist, ein Kind, für das die Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist und ein von beiden Ehegatten adoptiertes Kind. Scheineheliche Kinder gehören so lange dazu, bis die Nichtehelichkeit ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.2 Das privilegierte volljährige Kind

Zu beachten ist jedoch, dass gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB volljährige Kinder unterhaltsrechtlich wie minderjährige Kinder behandelt werden, wenn sie unverheiratet sind, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Es handelt sich dann um sogenannte privilegierte volljähri...mehr

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Kindesunterhalt / 1.6.1 Vertretung des Kindes

Nach der Trennung der Eltern wird das minderjährige Kind in Unterhaltsverfahren durch den Sorgeberechtigten vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertritt gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB derjenige Elternteil das Kind, in dessen Obhut es sich befindet. Dies gilt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern, die nach § 1626 a BGB gemeinsam s...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.3 Volle Erwerbsverpflichtung des volljährigen Kindes

Das minderjährige Kind trifft grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. Dem gegenüber hat das volljährige Kind seinen Lebensbedarf grds. durch eigene Einkünfte sicherzustellen. Einkünfte des volljährigen Kindes werden unterhaltsrechtlich bereinigt in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Volljährige Kinder haben daher regelmäßig nur noch dann einen Unterhaltsanspr...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.1 Alter des Kindes

Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist. Der BGH...mehr

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Kindesunterhalt / 3.3 Auskunftsansprüche beim Unterhalt volljähriger Kinder

Dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind steht ein Auskunftsanspruch gegen alle als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Personen zu, insbesondere also gegen beide Elternteile. Umgekehrt hat auch jeder Elternteil einen Auskunftsanspruch gegen das Kind. Die Auskunftspflicht des Kindes erstreckt sich neben seinen Einkünften und seinem Vermögen auch auf sonstige, für ei...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5 Die Bedürftigkeit des volljährigen Kindes

Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung, welches sich aus § 1602 Abs. 1 BGB ergibt, ist ein gesundes volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn es sich in einer angemessenen Ausbildung befindet oder infolge von Krankheit bzw. Behinderung erwerbsunfähig ist. 5.5.1 Grundsatz Einkünfte des volljährigen Kin...mehr

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Kindesunterhalt / 5.7.2 Anrechnung von Kindergeld und Einkünften des Kindes

Von dem Unterhaltsbedarf ist sodann das volle Kindergeld abzuziehen (§ 1612b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB). Erzielt das Kind ein eigenes Einkommen, ist dieses bereinigt in voller Höhe anzurechnen. Eine Ausbildungsvergütung ist vorab um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von grds. 100 EUR zu bereinigen.mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.6 Eigenes Vermögen des volljährigen Kindes

Volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden und ihren Lebensbedarf nicht durch eigenes Erwerbseinkommen decken können, haben hierzu – anders als minderjährige Kinder – auch den Stamm ihres Vermögens einzusetzen, bevor sie einen (oder beide) Elternteile auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch nehmen können; ihnen ist lediglich ein sogenannter Notgroschen für Fälle plötzl...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.2 Betreuung und Erziehung des Kindes

Der Ehegatte, der aus § 1570 BGB einen Unterhaltsanspruch herleiten will, muss das Kind auch tatsächlich betreuen und/oder erziehen. Dabei ist es unschädlich, wenn er sich zur Betreuung des Kindes zeitweise Dritter oder Kindesbetreuungseinrichtungen bedient, dies hat gegebenenfalls ausschließlich Auswirkung auf seine Erwerbsobliegenheit. Ein Betreuungsbedürfnis besteht hingeg...mehr

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Kindesunterhalt / 7.3 3. Verfahrenskostenvorschüsse für Kinder

Die Verpflichtung zur Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses ist gesetzlich ausdrücklich nur für verheiratete (§ 1360a Abs. 4 BGB) und für getrenntlebende Ehegatten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) geregelt. Trotzdem schulden Eltern ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nach einhelliger Auffassung einen Verfahrenskostenvorschuss für erfolgversprechende Rechtsstreitigkeit...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.4 Sonstige Einkünfte des Kindes

Auch andere Einkünfte des Kindes, beispielsweise eine Halbwaisenrente, Mieterträge oder Kapitaleinkünfte, vermindern die Bedürftigkeit des Kindes und sind entsprechend der allgemeinen Vorschriften auf den Bedarf anzurechnen; gleiches gilt für die Berücksichtigung eines Wohnvorteils. Erwerbseinkünfte von Schülern und Studenten sind allerdings in der Regel überobligatorisch und...mehr

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Kindesunterhalt / 4 Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes

Vom Grundsatz her haften beide Elternteile für den Kindesunterhalt anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Dies ergibt sich aus § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Als Sonderregelung hierzu legt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB für den Unterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder fest, dass der betreuende Elternteil in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung ...mehr

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Kindesunterhalt / 3.2 Auskunftsansprüche beim Unterhalt minderjähriger Kinder

Beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder besteht ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss auch auf Verlangen Auskunft über das Einkommen seines Ehegatten erteilen, er muss diese Auskunft aber nicht belegen.[1] Umgekehrt besteht auch ein Auskunftsanspruch des barunterhaltspflichtigen Elterntei...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3 Die Bedürftigkeit des minderjährigen Kindes

Bedürftigkeit eines minderjährigen Kindes besteht, soweit es seinen Bedarf nicht durch eigene Einkünfte, ggf. auch durch den Einsatz seines Vermögens, decken kann. In Kindesunterhaltsangelegenheiten stellt sich oftmals die Frage, in welcher Höhe aufseiten des minderjährigen Kindes Erwerbseinkünfte, insbesondere eine Ausbildungsvergütung, zu beachten sind. Im Anschluss an die...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1.2 Bei Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder

Hinweis Auch die Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes kann im Rahmen des Trennungsunterhalts zu einer Einschränkung der Erwerbsobliegenheit führen – im Gegensatz zu dem nachehelichen Unterhalt. Betreut ein getrennt lebender Ehegatte ein Pflegekind, welches die Eheleute vor ihrer Trennung gemeinsam aufgenommen hatten, kann diese Betreuung zu den persönlichen Verhäl...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.2 Obliegenheiten des Kindes – das Gegenseitigkeitsprinzip

Der aus § 1610 Abs. 2 BGB folgende Ausbildungsanspruch des Kindes ist vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt. Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Ermöglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Unterhaltsberechtigten die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden. Zwar muss der Verpfli...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung de...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1.1 Bei Betreuung gemeinschaftlicher Kinder

Betreut der berechtigte Ehegatte gemeinsame Kinder, gelten grundsätzlich die strengeren Maßstäbe des § 1570 BGB auch bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit im Rahmen des Trennungsunterhalts.[152]mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.2 Eigenes Vermögen des minderjährigen Kindes

Aus § 1602 Abs. 2 BGB folgt, dass minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen, nicht jedoch das Vermögen selbst, bedarfsdeckend zu verwenden haben. Zu unterscheiden ist also der Vermögensstamm von den Vermögenserträgen (z. B. Zinsen, Dividenden etc.). Zu Vermögenserträgen zählen auch Mieterträge aus der Vermietung einer eigenen Wohnung.[1]mehr

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Kindesunterhalt / 4.1 Bedarf des minderjährigen Kindes

Der Bedarf bemisst sich beim Kindesunterhalt gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Kindes, die es regelmäßig bis zum Abschluss seiner Ausbildung von den Eltern ableitet. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH[1] kommt es auch beim Unterhalt minderjähriger Kinder auf die Lebensstellung beider Eltern an. Dabei ist die Unterhaltspflicht aber auf den Betrag begren...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1 Eigene Einkünfte des minderjährigen Kindes

Eigene Einkünfte sind im Unterhaltsrecht grundsätzlich anzurechnen, um den eigenen Bedarf zu decken. Eigene Einkünfte mindern demnach die Bedürftigkeit. Dabei hängt die Bedürftigkeit regelmäßig nicht nur von tatsächlich erzielten, sondern auch von fiktiven erzielbaren Einkünften ab. Bedürftig ist gemäß § 1602 Abs. 1 BGB nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. W...mehr

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Kindesunterhalt / 5 Der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

5.1 Grundsätzliches Anspruchsgrundlage und damit auch die Anspruchsvoraussetzungen sind beim Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt grds. gleich. Das volljährige Kind ist jedoch unterhaltsrechtlich nicht in gleicher Weise privilegiert, wie das minderjährige Kind. Durch den Wechsel zur Volljährigkeit erwachsen wichtige unterhaltsrechtliche Konsequenzen. 5.1.1 Wichtige Unters...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.2 Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Um einen klassischen Fall eines ehebedingten Nachteils handelt es sich, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat und aus diesem Grunde nicht ausreichend für seinen Unterhalt sorgen kann. Abzustellen ist dabei auf die Gesamtdauer der Erziehung.[244] Die P...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2 Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern

Die in § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB angeordnete gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen und nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern gilt, hat neben der Anwendung des geringeren notwendigen Selbstbehaltes diverse weitere praktische Auswirkungen. Achtung Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.6 Befristung des Betreuungsunterhalts aus kind- oder elternbezogenen Gründen

Beim Billigkeitsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 Sätze 2, 3 BGB wird eine Befristung in der Regel nicht in Betracht kommen, weil auch hier eine zuverlässige Prognose noch schwer zu treffen ist. Im Zeitpunkt der Entscheidung können häufig weder Dauer noch Umfang des Betreuungsbedürfnisses festgestellt werden, ebenso wenig die Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten, auch der Eintritt...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1.1 Grundsatz

Minderjährige Kinder erzielen in aller Regel keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit. Solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen, besteht sogar weitgehend ein Beschäftigungsverbot nach dem JArbSchG. Nach dem JArbSchG sind insbesondere lediglich leichtere Arbeiten des minderjährigen Kindes zur Aufbesserung des Taschengeldes erlaubt. Sowohl während der allgemeinen Sch...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.5 Kindergeldanrechnung

Gemäß § 1612b Abs. 1 S. 2 BGB ist beim Wechselmodell nur das hälftige Kindergeld anzurechnen. Das hälftige Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und kommt den Eltern im Ergebnis entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugute. Die auf die Betreuung entfallende Kindergeldhälfte verbleibt dagegen zunächst bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil und bedarf wegen der gle...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.8 Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In vielen Fällen entstehen zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zeitliche Lücken, insbesondere wenn ein Kind nach dem Abitur eine praktische Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt. In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Kindes, soda...mehr

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Kindesunterhalt / 1.6.2 Gesetzliche Verfahrensstandschaft

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, kann ein Elternteil gemäß § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB Ansprüche auf Kindesunterhalt gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen, solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist. Diese Vorschrift will zum einen in der Ehesache und im Verfahren auf Kindesunterhalt Beteiligten...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.5 Unterhalt aus elternbezogenen Gründen

Soweit die Betreuung des Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen.[179] Wie sich schon aus der Systematik des § 1570 BGB ergibt, sind elternbezogene Verlängerungsgründe im Sinne des § 1570 Abs. 2 BGB allerdings erst nachran...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.4 Abitur-Lehre-Studium

Eltern, die ihrem Kind eine erste angemessene Berufsausbildung gewährt haben, sind grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen. Hierzu bestehen jedoch einige Ausnahmen, welche die Rechtsprechung insbesondere in den sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen herausgearbeitet hat. Der BGH[1] führt hierzu aus: BGH, Beschluss v. 8.3.2017, XII ZB...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.3 Angemessenheit der Ausbildung

Nach § 1610 Abs. 2 BGB besteht ein Anspruch des Kindes auf Absolvierung einer angemessenen Ausbildung. Die Ausbildung muss demnach der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und Neigungen des Kindes entsprechen. Die Wahl der in diesem Sinn angemessenen Ausbildung haben die Eltern in gemeinsamer verantwortlicher Entscheidung mit dem Kind zu treffen, wobei den individu...mehr