Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.2.1 Bestehen einer durch den Pflichtigen nicht erfüllten Unterhaltsschuld

Rz. 297 Erforderlich ist das Bestehen einer vom Unterhaltsschuldner nicht erfüllten Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und die Erbringung des Barunterhalts durch den ausgleichsfordernden Elternteil, der damit im Innenverhältnis die dem anderen Elternteil obliegende Verpflichtung erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Ausgleichsanspruch dann nicht besteht, wenn u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.2.2 Absicht des Ersatzverlangens

Rz. 299 Der BGH[368] verlangt darüber hinaus noch die von vorne herein bestehende Absicht des betreuenden Elternteils, vom anderen Ersatz zu verlangen. Dies deshalb, da ansonsten § 1360b BGB eingreift, nach dem im Zweifel anzunehmen ist, dass derjenige, der mehr Unterhalt leistet als er tatsächlich verpflichtet ist, diesen nicht zurück verlangen wird. Hat ein Elternteil ein g...mehr

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Ehegatten / 3.1 Unterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, der den gemeinsamen Lebensverhältnissen entspricht.[1] Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs durch einen Ehegatten ist dessen Bedürftigkeit. Bedürftig ist derjenige Ehegatte, dessen Einkünfte aus eigenem Vermögen und zumutbarer Erwerbstätigkeit nicht zur Befried...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.3 Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben

Rz. 78 Der Begriff der Schenkung im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB entspricht dem des § 516 Abs. 1 BGB. Erforderlich ist, dass sämtliche Voraussetzungen einer Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB vorliegen. Danach muss zwischen den Parteien gemäß den allgemeinen Regeln ein Vertrag darüber zu Stande kommen, dass die Zuwendung des Zuwendenden an den Zuwendungsempfänger unentgeltlich ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.5 7.5 Fazit

Rz. 139 Als Fazit kann aus den genannten Entscheidungen gezogen werden, dass die Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen erleichtert wird. Diese Erleichterung wird dadurch erreicht, dass nunmehr auch Rückforderungsansprüche nach Schenkungsrecht möglich sind (insbesondere nach § 530 BGB wegen groben Undanks) und dass bei Scheitern der Ehe in Betracht kommende Ansprüche...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.8 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 310 Der eintretende Elternteil braucht seine Baraufwendungen nicht im Einzelnen zu belegen, da es sich bei dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch nicht um einen Aufwendungsersatzanspruch handelt. Für den eintretenden Elternteil, der das Kind betreut und versorgt hat, ohne Barunterhalt zu bekommen, besteht die gesetzliche Vermutung, dass er den Barbedarf in Höhe des U...mehr

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Güterrecht / 3.6.3 Schuldhaftes Nichterfüllen der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenen wirtschaftlichen Verpflichtungen

Rz. 240 Eine weitere Möglichkeit zur Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bietet § 1385 Nr. 3 BGB. Diese Norm knüpft an die schuldhafte Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen an, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben. Darunter fällt insbesondere sowohl die Verletzung von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten als auch gegenüber einem gemei...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.1 Unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 95 Unentgeltlich sind die Zuwendungen grds. dann, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgt sind. Darunter fallen Schenkungen, Ausstattungen, Vermögensübertragungen unter Vorwegnahme der Erbfolge, Spenden und Stiftungen.[124] Liegt eine gemischte Schenkung vor, die zu vermuten ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung vorliegt, ist der die Gegenl...mehr

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Güterrecht / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 198 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, so dass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 199 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnau...mehr

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Güterrecht / 3.6.1 Mindestens dreijähriges Getrenntleben

Rz. 236 Nach § 1385 Nr. 1 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt gelebt haben. Der Trennungsbegriff entspricht demjenigen in § 1567 Abs. 1 BGB. Achtung Ein Getrenntleben wird nur substantiiert vorgetragen, wenn konkret dargelegt wird, welche Räume innerhalb der Ehewohnung von welchem Ehegatten allein u...mehr

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Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.3 Höhe des Rückforderungsanspruchs

Rz. 136 Die Höhe des Rückforderungsanspruchs richtet sich nach den Grundsätzen der Rückabwicklung von unbenannten Zuwendungen.[184] Im Rahmen der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ist insbesondere abzustellen auf die Dauer der Ehe (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Rz. 117), die Höhe der durch die Zuwendung bewirkten und noch vorhandenen messbaren Vermögensm...mehr

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Güterrecht / 3.5.8 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 215 Nach § 1381 BGB hat der Schuldner die Möglichkeit, die Ausgleichsforderung zu verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalls grob unbillig wäre. Diese Vorschrift stellt ein Billigkeitskorrektiv in der ansonsten rein schematisch zu betrachtenden Zugewinnausgleichssystematik dar, wobei Sinn und Zweck der Vorschrift nicht darin besteht...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.1 Kern-Werte als Teil der Kern-Ideologie

Kern-Werte sind die essenziellen, beständigen Grundsätze der Kanzlei. Sie sind eine kleine Sammlung von zeitlosen Prinzipien, die keiner Begründung außerhalb der Kanzlei bedürfen. Sie haben deshalb intrinsischen Wert für alle innerhalb der Kanzlei – und brauchen deshalb auch nicht zwangsläufig nach außen kommuniziert werden. Es gibt ein sehr einfaches Mittel, wie Sie erkennen...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.3 Höhe der Nutzungsvergütung

Rz. 25 Die Berechnung des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten, dies gilt sowohl bei § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als auch bei § 745 Abs. 2 BGB. Maßgeblich sind hier insbesondere der objektive Nutzungswert, die Höhe der Hauslasten und die Eigentumsanteile. Zu berücksichtigen ist auch, ob einem Ehegatten die Alleinnutzung durch den weichenden Ehepartner...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.2 Rechtsbehelfe

Rz. 36 Für das Vollstreckungsgericht ist allein der Inhalt des Grundbuches für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung relevant. Es hat Einwendungen der übrigen Miteigentümer gegen die Zwangsversteigerung nicht zu prüfen, sofern sich diese nicht aus dem Grundbuch ergeben. Ist ein Miteigentümer der Auffassung, es gebe ein der Versteigerung entgegenstehende...mehr

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Güterrecht / 2.2 Verfügungen über Haushaltsgegenstände

Rz. 21 Eine weitere Einschränkung der in § 1364 BGB normierten freien Vermögensverwaltung findet sich in § 1369 BGB wieder. Danach kann ein Ehegatte über ihm allein gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, wenn der andere Ehegatte einwilligt oder die fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt wird (§ 1369 Abs. 2 BGB). Dadurch soll verhindert wer...mehr

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Güterrecht / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 159 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

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Güterrecht / 3.4.20 Kraftfahrzeuge

Rz. 135 Kraftfahrzeuge unterliegen grundsätzlich dem Zugewinnausgleich, wobei eine Klassifizierung als Haushaltsgegenstand nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis ergeben sich hier oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein PKW grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand.[163] Wird der PKW allerdings Kraft der gemein...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.7 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 144 Für die Ansprüche ist ebenfalls das Familiengericht zuständig. Die Ansprüche von Schwiegereltern verjähren grundsätzlich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB. Beruht die wegen Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmende Vertragsanpassung auf einer Grundstücksschenkung, richtet sich die Verjährungsfrist nach der Rechtsprechung des BG...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.3 Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung

Rz. 256 Auch während bestehender Ehe können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte den anderen schuldhaft an Körper oder Gesundheit schädigt. Es kommt also nicht nur ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, sondern auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Rz. 257 Bei einer vorsätzlichen Misshandlung des Ehegatten besteht ohn...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.4 Umfang des Anspruchs

Rz. 115 Ist nach der vorgenannten Prüfung der Kriterien ein Anspruch zu bejahen, findet dieser in der Regel in Geld statt. Die dingliche Rückgewähr genau des zugewendeten Gegenstandes kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn dadurch ein untragbarer, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbarer Zustand vermieden werden kann.[158] Rz. 116 Die Höhe des An...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.2 Kern-Zweck (Mission) als Teil der Kern-Ideologie

Ein sinnvoller Kern-Zweck – üblicherweise auch Mission genannt – reflektiert die idealisierte Motivation aller Personen der Kanzlei, ihre Arbeit jeden Tag zu tun. Er hält die Seele einer Organisation im Kern fest und kann somit auch als Existenzgrund dieser bezeichnet werden. Der Kern-Zweck befasst sich nicht nur mit den zu produzierenden Ergebnissen der Arbeit der Kanzlei, ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.12 Sonstige

Rz. 274 Eine Pflichtverletzung gem. § 280 BGB stellt dar, wenn der eine Ehegatte, über den der andere mit krankenversichert ist, diesem keine Mitteilung von der für den anderen nicht vorhersehbaren Beendigung des Krankenversicherungsschutzes macht und dieser deshalb Behandlungskosten selbst tragen muss.[340] Rz. 275 Eine Pflichtverletzung kann ferner dann gegeben sein, wenn e...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.2 Anspruchsgrundlage und rechtliche Behandlung

Rz. 210 Anspruchsgrundlage für die Ausgleichsansprüche ist letztlich wieder § 313 BGB, da der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag sehr stark an die Rückabwicklung der ehebezogenen Zuwendung angelehnt ist. Unmittelbar kann jedoch keine ehebezogene Zuwendung angenommen werden, weil die Arbeitsleistungen gerade nicht als Vermögenszuwendungen anzusehen sind. Dennoch...mehr

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Güterrecht / 4.2 Die güterrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 253 Im Gegensatz zu der so genannten erbrechtlichen Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB beinhalten die Absätze 2 und 3 des § 1371 BGB die so genannte güterrechtliche Lösung der Frage des Zugewinns nach dem Tode des einen Ehegatten. Rz. 254 Voraussetzung für die Anwendung des § 1371 Abs. 2 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte weder gesetzlicher Erbe noch durch Testament bedacht...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. (Mit-)Bevollmächtigter/Kontrollbevollmächtigter

Rz. 22 Wenn der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte mit umfassenden Vorsorgevollmachten ausgestattet hat, könnte man daraus theoretisch ableiten, dass diese sich gegenseitig "abschießen" können. Ein Wettlauf der Widerrufe böte dann dem schnellsten Bevollmächtigten die alleinige Verfügungsmacht. Ob das dem Willen des Vollmachtgebers entspricht, erscheint fraglich. Beispiel...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 5. Unterhaltsleistung

Rz. 200 Handelt es sich beim Bevollmächtigten um ein Kind des Vollmachtgebers, kann er versuchen, regelmäßige Barabhebungen zu eigenen Gunsten als Unterhaltszahlung des Elternteils zu deklarieren. Rz. 201 Beispiel Bevollmächtigter B ist seit längerer Zeit arbeitslos und erhält, weil er keine Arbeit sucht, kaum Leistungen der Arge. Er lebt bei seinem demenzkranken Vater, einem...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Erteilung von Untervollmachten

Rz. 41 Zum anderen ist immer zu fragen, inwieweit eine Generalvollmacht auch zur Erteilung von Untervollmachten befugt. Ist dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich zugestanden, ist das im Zweifel auch nicht gewollt, weil es dem Vollmachtgeber gerade darauf ankommt, dass der Bevollmächtigte, dem er vertraut, persönlich seine Angelegenheiten wahrnimmt.[40] And...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Exkurs: Gemeinschaftskonto

Rz. 49 Nicht nur unter Ehegatten, sondern auch in anderen Lebensgemeinschaften oder engen persönlichen Beziehungen ist es ein zu beobachtender Trend, statt einer gegenseitigen Bevollmächtigung Gemeinschaftskonten zu errichten. Der einfachen Handhabung im Alltag steht die Gefahr im Notfall gegenüber: Wird einer der Kontoinhaber pflegebedürftig und ist nicht mehr in der Lage z...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

Rz. 151 Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der längeren Verjährung, sondern auch als Drohkulisse zur Verbesserung der Vergleichsbereitschaft kann es tunlich sein, bei einer besonders dreisten Selbstbedienung den Bevollmächtigten wegen deliktischer Haftung in Anspruch zu nehmen. Horn/Schabel [83] weisen zutreffend darauf hin, dass eine unbefugte Abhebung vom Konto des Vollmachtg...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Zustandekommen des Auftragsverhältnisses

Rz. 7 Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags ist aber ein Vertragsschluss, der notfalls bewiesen werden muss. Da Auftragsverhältnisse meist von einer persönlichen Nähe der Parteien geprägt sind und aufgrund der Vertrauensstellung, die der Bevollmächtigte zumindest beim Vertretenen hatte, sind schriftliche Auftragsverträge eine Seltenheit. Auch in den gängigen Formulars...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 142 Hat der Bevollmächtigte ohne gültige oder außerhalb einer bestehenden Vollmacht gehandelt, muss der Vollmachtgeber zunächst beweisen, dass der Bevollmächtigte "etwas" aus seinem Vermögen "er langt hat". Dieser Beweis wird meist leicht zu führen sein. Auch in den nicht seltenen Fällen, in denen der Bevollmächtigte Geld abhebt, um es Dritten (vorzugsweise seinen Kinder...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Schenkung durch den Vollmachtgeber

Rz. 177 Zwischen dem Vollmachtgeber und seinem Bevollmächtigten darf man regelmäßig ein bestehendes Vertrauensverhältnis voraussetzen. Fließt Geld vom Vollmachtgeber zum Bevollmächtigten, werden im Streit zwischen den Erben des Vollmachtgebers und dem Vertreter um die angebliche Schenkung fast immer die gleichen Vorwürfe erhoben: Die Erben bezichtigen den Bevollmächtigten de...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / IV. Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 36 Auch bei einem offensichtlichen Missbrauch der Vertretungsmacht muss der Vertretene das Geschäft seines Bevollmächtigten nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 37 Beispiel Witwe W erfährt im Gespräch mit Ihrem Nachbarn N von glänzenden Geldanlagen in Luxemburg, die dieser ihr vermitteln kann. Hierzu bräuchte er allerdings mindestens 100.000 EUR in bar, die er bei nächster...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Ausgangslage

Rz. 1 Wohl jeder Mensch, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, wird irgendwann einmal eine Vollmacht erteilt haben. Vollmachten vereinfachen die Abwicklung von kleinen und großen Rechtsgeschäften, außerdem ermöglichen sie im Unterschied zu einer gesetzlichen Betreuung individuelle Regelungen, falls man handlungsunfähig wird. So wollen vor allem ältere Menschen durch eine Vorsor...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2 Gemeinschaftliche Kinder

2.1 Vaterschaftsfeststellung Bei unverheirateten Paaren mit Kind ist Vater der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt über eine Erklärung des Vaters, die bereits vor der Geburt abgegeben werden kann. Die Mutter muss dieser Anerkennung zustimmen. Anerkennung und Zustimmungserklärung...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungsunterhalt

Der Vater muss der Mutter für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.[1] Der Unterhaltsbedarf der nichtehelichen Mutter bemisst sich nach ihren Einkünften vor der Geburt des Kindes. Der Unterhaltsan...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.2 Kinderfreibetrag

Den Partnern der eheähnlichen Gemeinschaft steht der Kinderfreibetrag für ein gemeinsames Kind grundsätzlich je zur Hälfte zu. Ein Partner kann nur dann den Abzug des gesamten Kinderfreibetrags verlangen, wenn zwar er selbst, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nachkommt, oder wenn der andere mangels Leistungsfähigke...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.4 Sorgerecht für nicht eheliche Väter

Das Familiengericht kann auf Antrag die elterliche Sorge ganz oder zum Teil – auch gegen den Willen der Mutter – gemeinsam übertragen, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.[1] Dies soll vermutet werden, wenn der andere Elternteil Gründe vorträgt, die einer Übertragung der gemeinsamen Sorge[2] entgegenstehen, und solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich si...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.1 Vaterschaftsfeststellung

Bei unverheirateten Paaren mit Kind ist Vater der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt über eine Erklärung des Vaters, die bereits vor der Geburt abgegeben werden kann. Die Mutter muss dieser Anerkennung zustimmen. Anerkennung und Zustimmungserklärung müssen öffentlich beurkunde...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.5 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.[1] Dabei ist die Altersgrenze von 14 Jahren zu beachten (mit Ausnahmen für behinderte Kinder), weiterhin die Voraussetzung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes sowie der Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind, bezogen auf 2/3 der Aufwendungen.mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag

Diesen Freibetrag können die Eltern wie den Kinderfreibetrag im Regelfall je zur Hälfte abziehen. Eine Übertragung des halben Freibetrags sieht das Gesetz[1] – auf Antrag des begünstigten Elternteils – nur bei minderjährigen Kindern vor; außerdem nur dann, wenn das Kind allein in der Wohnung eines Elternteils gemeldet ist. In diesen Fällen kann der andere Elternteil der Über...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.2 Kindesunterhalt

Die "Düsseldorfer Tabelle" dient als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt. Aufgrund der fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 30.11.2022[1] beträgt der Mindestunterhalt gem. § 1612a Abs. 1 BGB 437 EUR bzw. 502 EUR bzw. 588 EUR für die erste bzw. zweite bzw., dritte Altersstufe. Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2023 ...mehr