Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Muster: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils

Rz. 103 Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Zustimmung zur Über...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / aa) Bindung an den Betreuervorschlag

Rz. 171 Das Betreuungsgericht ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an die Wünsche des Verfügenden bezüglich des Vorschlags zum Betreuer nur gebunden, sofern der vorgeschlagene Betreuer zur Führung der Betreuung gem. § 1816 Abs. 1 BGB geeignet ist (zuvor: geeignet gem. § 1897 Abs. 1 BGB a.F. und gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB a.F. dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlä...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Berechnungsbeispiel

Rz. 223 Der Erblasser hinterlässt eine Witwe, mit der er in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, und die drei Kinder A, B, C. Der reine Nachlasswert beträgt 140.000 EUR. Das Kind C hat für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, die mit einem Wert von 10.000 EUR auszugleichen sind. Die Auseinandersetzungsguthaben sind zu berechnen.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 8. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 155 Die Aufhebungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt, wenn der Erbvertrag aufgehoben, er durch Vorversterben des Bedachten oder Ausschlagung gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Eheleute in einem E...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlassgericht/Familiengericht/Betreuungsgericht

Rz. 18 Dem Nachlassgericht steht, da das Amt des Testamentsvollstreckers seine Grundlage nicht in einem Gerichtsakt, sondern dem Willen des Erblassers hat, selbst wenn das Nachlassgericht gem. § 2200 BGB auf Ansuchen des Erblassers den Testamentsvollstrecker ernennt, gegenüber dem Testamentsvollstrecker kein direktes, allgemeines und ex officio wahrzunehmendes Aufsichtsrecht...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Entziehung, weil sich ein Abkömmling eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB bezeichnete Person schuldig gemacht hat

Rz. 383 Das Gleiche gilt gem. § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn sich der Abkömmling eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB bezeichneten Personen schuldig gemacht hat. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht erforderlich.[472] Den Tatbestand des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB können auch Beleidigungsdelikte erfüllen. D...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Wiederverheiratung eines Elternteils

Rz. 88 Besteht zwischen dem das Kindesvermögen verwaltenden überlebenden Elternteil einerseits und einem minderjährigen Kind andererseits eine Vermögensgemeinschaft, so kann bei bevorstehender Wiederverheiratung des Elternteils trotz eines angeordneten oder vereinbarten Auseinandersetzungsausschlusses die Erbteilung verlangt werden. Die Wiederverheiratung stellt einen wichti...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Schutz des Minderjährigen

Rz. 193 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[221] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen s...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / k) Grundbuchverfahrensrecht bei Verdacht auf Missbrauch einer Vollmacht

Rz. 98 Dazu das OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.9.2020:[114] Zitat 1. Das Grundbuchamt hat eine Eintragung abzulehnen, wenn eine Vollmacht zwar im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt wurde, es jedoch sichere Kenntnis vom Missbrauch der Vollmacht hat. Das gilt allerdings nur, wenn massive Verdachtsmomente bestehen und der Missbrauch der Vertretungsmacht danach evident ist (Anschl...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Minderjährige Erben

Rz. 126 Minderjährige Miterben werden von ihren Eltern gesetzlich vertreten (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB). Ist ein Elternteil verstorben, vertritt der überlebende Elternteil das Kind allein (§ 1680 Abs. 1 BGB). Die Eltern sind wegen Interessenkollision von der Vertretung ausgeschlossen, wenn einer von ihnen selbst als Miterbe beteiligt ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824, 181...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Zuweisungsempfänger

Rz. 340 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes weg...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / m) Grundbucheinsicht für einen gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten trotz entgegenstehenden Willens des testamentarischen Erben

Rz. 76 OLG Düsseldorf ZEV 2014, 218 :[82] Zitat 1. Prüft ein gesetzlicher Erbe und Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigter nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche (hier: Kind des Erblassers mit Blick auf seine vom Wert des Grundstücks abhängig zu machende Entscheidung, Pflichtteils- oder gar Erbansprüche zu verfolgen)...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 447 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern (oder sonstige vertretungsberechtigte Personen wie bspw. Mitgesellschafter, Prokuristen und Testamentsvollstrecker) ihm gegenüber bei Ausübung der Vertretungsmacht begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Mi...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Muster: Einfache Pflichtteilsklausel

Rz. 468 Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch einschließlich etwaiger Ausgleichs-, Zusatz- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend, wobei unter Geltendmachung bereits d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Stufenklage

Rz. 257 Der Pflichtteilsberechtigte geht prozessual am besten im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor, wenn die positive Aussicht auf einen Zahlungsanspruch feststeht oder wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten. Da der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich keine Kenntnis über den Bestand des Nachlasses hat, ist ihm der Weg über die Stufenklage gestattet. Von der Stufe...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / e) Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB

Rz. 64 Die Beschränkungen und Beschwerungen bei der Berechnung des Wertes des Zusatzpflichtteils bleiben außer Betracht. Der Pflichtteilsberechtigte bleibt mit den Beschränkungen und Beschwerungen belastet, und dies wird nicht durch eine Erhöhung des Zusatzpflichtteils ausgeglichen. Bei § 2305 BGB erhält der Pflichtteilsberechtigte insgesamt nur den Pflichtteil und hat zusätz...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Bei der Pfändung durch einen gewöhnlichen (nicht bevorrechtigten) Gläubiger ist Arbeitseinkommen (Nettoeinkommen) nach § 850c ZPO bis zu 1.402,28 EUR monatlich, 322,72 EUR wöchentlich oder 64,54 EUR täglich[1] überhaupt nicht pfändbar und überschießendes Arbeitseinkommen teilweise unpfändbar. Der im konkreten Einzelfall unpfändbare Betrag bemisst sich danach, ob der Schuldne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 12 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)

Die Pauschvergütung für Umzüge, bei denen ab dem 1.6.2020 mit dem Einladen des Umzugsguts begonnen wird, wird unabhängig von der Besoldungsgruppe und dem Familienstand berechnet. Die Pauschvergütung wird für Berechtigte und jede andere berücksichtigungsfähige Person (z. B. Ehepartner, Kind) einzeln und unabhängig von der Besoldungsgruppe berechnet. Voraussetzung ist, dass di...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Wirkungslosigkeit des Auseinandersetzungsverbots bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 81 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird das Auseinandersetzungsverbot wirkungslos, §§ 2044 Abs. 1 S. 2, 749 Abs. 2 BGB; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre nichtig, § 749 Abs. 3 BGB. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.[70] Unzumutbar ist die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht schon bei Uneinigkeit oder gegenseitigen ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 248 Der Übergeber ist in Zugewinngemeinschaft verheiratet und hat ein unverheiratetes Kind. Er übergibt ein Grundstück mit aufstehendem Mehrfamilienhaus und fordert als Gegenleistung entweder eine Leibrente oder eine dauernde Last ein, die im Grundbuch gesichert wird. Gleichzeitig soll der Ehegatte abgesichert werden. Die Übertragung erfolgt im Übrigen unter Grundschuldb...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Entwicklungen

In den letzten Jahren ist der Kreis der Bezugsberechtigten stets größer geworden. Das BerHG sichert damit den Bürgern mit niedrigem oder keinem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sogenannten obligatorischen Güteverfahren zu.[2] Die Anzahl der Anträge auf Beratungshilfe ist in den letz...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / III. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen

Rz. 482 Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verwitwet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für d...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 417 Bei der Trennungslösung wird der überlebende Ehegatte hingegen (meist befreiter) Vorerbe und die Abkömmlinge der Ehegatten (oder Dritte) werden als Nacherben eingesetzt (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Trennungslösung" Rdn 489). Es kommt hier nicht wie bei der Einheitslösung zu einer Verschmelzung beider Vermögensmassen.[509] Der Überlebende erhält das Vermögen d...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / i) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 220 Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ a...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 136 Dazu folgendes Fallbeispiel (nach DNotI-Report 16/1999): Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen: "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen u...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Erblasser hinterlässt eine Ehefrau und zwei noch minderjährige Kinder. Nach dem gemeinschaftlichen Testament, das die Eheleute errichtet haben, ist gesetzliche Erbfolge eingetreten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses soll frühestens mit einer etwaigen Wiederverheiratung der überlebenden Ehefrau vorgenommen werden. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus zwei Wo...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / a) Grundsätze

Eine Besonderheit bei der Besteuerung der vermögensmäßigen Erstausstattung einer Familienstiftung gilt bzgl. der Steuerklasse (StKl.). Bei einer Stiftung, die als Familienstiftung qualifiziert, weil sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist, richtet sich die Besteuerung gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG nach dem Verwandtschaftsverh...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In einem gemeinschaftlichen "Berliner" Testament haben sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die beiden gemeinschaftlichen Kinder je hälftig zu Schlusserben eingesetzt. Nach dem Tod der Ehefrau nimmt der überlebende Ehemann die Alleinerbschaft an und heiratet mehrere Jahre später ein zweites Mal. Von dem Anfechtungsrecht analog §§ 2281, 2079 BGB macht er keinen ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 165 Zum Übermaß an Kosten für die Vorbildung zu einem Beruf (§ 2050 Abs. 2 Alt. 2 BGB) gilt: Ausgangspunkt für die Verpflichtung der Eltern, eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu finanzieren, ist die gesetzliche Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB. Für das Maß, welche Aufwendungen für eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren sind, ist § 1610 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft)

Rz. 71 Die Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" in einem privatschriftlichen Testament lassen u.U. trotzdem eine Auslegung für Vollerbschaft und Schlusserbenstellung zu.[96] Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen zugleich, dass Nacherben nach dem Tod des Letztversterbenden ihre Kinder sein sollen, ist von der Anordnung...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Minderjährigenhaftungsbeschränkung

Rz. 186 § 1629a BGB sieht eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kindes vor. Die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs werden durch zwei Vermutungstatbestände gewahrt (§ 1629a Abs. 4 BGB) und durch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kindes, mit dem es seine Mitgliedschaft in einer Gesamthandsgemeinschaft (bspw. einer Erbengemeinschaft) bzw. Personengesells...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Erben des Erblassers E werden seine drei Kinder. Im Nachlass befindet sich ein Wohngebäude, auf dem noch hypothekarisch gesicherte Darlehensverbindlichkeiten lasten. Außerdem ist damit zu rechnen, dass aus den vergangenen Jahren Einkommensteuernachforderungen seitens des Finanzamts geltend gemacht werden. Die Kinder wollen einerseits die Erbschaft nicht ausschlagen, an...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Muster: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 76 Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheinen:mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Hinweise zum Muster

Rz. 139 In diesem Muster verteilt die Mutter einen Teil ihres Erbes auf ihre Kinder und verlangt dafür, von den Verfügungsbeschränkungen der angeordneten Nacherbschaft befreit zu werden (§§ 2112 ff. BGB). Zugleich scheidet der Sohn aus der Erbengemeinschaft aus und lässt sich sein Erbe "auszahlen". Jeder Miterbe kann durch notariellen Vertrag über seinen Anteil am Nachlass ve...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (b) Freistellungsklausel

Rz. 88 Um unvorhergesehenen Veränderungen noch Rechnung tragen zu können, könnten die Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb bspw. folgende Klausel (sog. Freistellungsklausel) in das Testament aufnehmen: Freistellungsklausel (Beispiel 1) "Der Überlebende ist befugt, noch Testamentsvollstreckung mit beliebigem Inhalt anzuordnen." Hätte das gemeinschaftliche Testament im obigen Be...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 323 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 4. Muster: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung

Rz. 34 Muster 26.10: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung Muster 26.10: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung An Friedhofsverwaltung _________________________ Herrn _________________________ Umbettung des Herrn _________________________, verstorben am _________________________ Sehr geehrter He...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6.2.2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind. Die Beklagte zu 1 ist das einzige Kind der verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beklagten zu 1. Der Kläger ist Träger für Leistungen nach dem SGB II, der an d...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Formen des Nießbrauchs

Rz. 195 Der Nießbrauch kann bestellt werden an Grundstücken, Erbbaurechten, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungseigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrechten sowie an Grundpfandrechten, Forderungen und anderen Rechten und Beteiligungen. Besondere Bedeutung für die Praxis hat die Einräumung des Nießbrauchsrechts an einem Erbteil. Beim Nießbrauch an einem Vermögen, bspw. am Nachl...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Rechtswahl und internationale Zuständigkeit

Rz. 104 Neben inhaltlichen Erwägungen, die in erster Linie für die Rechtswahl auf das Staatsangehörigkeitsrecht maßgeblich sein werden, kann auch eine Verlagerung der internationalen Zuständigkeit zu den Gerichten des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt, als Aspekt in die Gestaltungsüberlegungen einbezogen werden. Die Verordnung sieht dafür zwei Möglichk...mehr