Die Krankenversicherung und ihre körperschaftlich organisierten Träger sind eine Solidargemeinschaft (Solidaritätsprinzip). Diese ist durch die solidarische Finanzierung durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber geprägt.[1] Die Höhe richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei mitversichert.[2]
Ein wesentliches Merkmal der solidarischen Finanzierung ist die hälftige Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.[3]
Die Krankenkasse erhebt einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls hälftig zu tragen ist.[4].
Der Bund leistet einen Zuschuss zur Finanzierung der Krankenversicherung.[5] Damit werden versicherungsfremde Leistungen pauschal abgegolten (z. B. die kostenfreie Versicherung von Ehegatten/Lebenspartnern und Kindern oder Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft).
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