Begriff

Alleinerziehende Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Alleinerziehende sind im Rahmen des Entlastungsbetrags diejenigen Personen, die nicht die Voraussetzungen für den Splittingtarif (§ 26 Abs. 1 EStG) erfüllen, denen aber für mindestens ein Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Außerdem verlangt das Gesetz, dass sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person (mit Ausnahme von Kindern unter weiteren Voraussetzungen) bilden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Entlastungsbetrag ist in § 24b EStG geregelt. Die nötigen Ausführungsvorschriften enthält ein BMF-Schreiben (BMF, Schreiben v. 23.11.2022, IV C 8 – S 2265 – a/22/10001 :001, BStBl 2022 I S. 1634). Zur Abgeltung der besonderen Belastungen, die Alleinerziehende bzw. allein ein Kinder Versogende oft zu tragen haben, gewährt das Gesetz den Entlastungsbetrag. Daneben können Alleinstehende nach den für alle Steuerpflichtige geltenden Regelungen Kinderbetreuungskosten geltend machen, und zwar als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

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