Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.1 Wirkung der Option

Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung gilt nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Fingiert wird dabei eine formwechselnde Umwandlung der optierenden Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, ohne dass sich die zivilrechtliche Rechtsform ändert. Der Formwechsel wird in entsprechender Anwendung de...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5 Besteuerung der Anteilseigner

Die optierende Personengesellschaft gilt aus Sicht der Anteilseigner gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 KStG materiell- und verfahrensrechtlich als Kapitalgesellschaft.[1] Es kommt also zu einer umfassenden Anwendung des Trennungsprinzips. Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft stellen in der Folge eigenständige Wirtschaftsgüter dar und können beispielsweise gem. § 6 Abs. ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG sind Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 9 Verfahrensrecht und Haftungsfragen

In verfahrensrechtlicher Hinsicht gelten für die optierende Gesellschaft i. S. des § 1a Abs. 1 KStG im Wesentlichen die für Kapitalgesellschaften einschlägigen Regelungen. Während des gesamten Optionszeitraums sind Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer(mess-)bescheide der optierenden Gesellschaft unter ihrer Firma bekannt zu geben. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 8 Erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören die Anteile an einer optierenden Gesellschaft i. S. des § 1a Abs. 1 KStG weiterhin zum begünstigungsfähigen Betriebsvermögen, vorausgesetzt es handelt sich bei der optierenden Gesellschaft um eine gewerblich oder freiberuflich tätige Gesellschaft.[1] Die Begünstigungsfähigkeit ergibt sich dabei aus dem Verweis des § 13b A...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 7 Einschränkungen der Steuerbefreiungen bei der Grunderwerbsteuer

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf des KöMoG war keine Anpassung der Grunderwerbsteuer enthalten. Um jedoch nicht näher bezeichnete Gestaltungen zu unterbinden, hat der Finanzausschuss des Bundestags erhebliche Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach den §§ 5 und 6 GrEStG für optierende Personengesellschaften aufgenommen.[1] Diese grunderwerbsteuerlichen Regelungen sind be...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Einführung eines sog. Optionsmodells in § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) unternimmt der Gesetzgeber den bislang weitreichendsten Versuch, Steuerbelastungsunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu mindern bzw. zu beseitigen. Bestimmte Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 3 Vergleich der laufenden Besteuerung im Gewinn- und Verlustfall (ohne/mit Option)

Im Gewinnfall kann durch die Option ein vorteilhafter Stundungseffekt erzielt werden, da die Steuerbelastung durch Thesaurierung aufgeschoben oder durch gezielte Gewinnentnahmen zumindest gesteuert werden kann. Einkommensteuerpflichtige mit hohen individuellen Steuersätzen, die ansonsten auch der Kirchensteuerpflicht unterliegen würden, werden hierdurch zunächst entlastet. A...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.5.2 Neue Sperrfristen

Sofern der fiktive Formwechsel zu Buch- oder Zwischenwerten erfolgt, so unterliegen zudem sämtliche Anteile an der optierenden Gesellschaft einer siebenjährigen Sperrfrist ("Veräußerungsverbot"). Im Fall der Veräußerung von Anteilen an der optierenden Personengesellschaft durch den Einbringenden oder der Verwirklichung eines nach § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG der Veräußerung gle...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.1 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Rückoption

Die Rückoption gilt ertragsteuerlich als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwStG. Dabei stellt die Ausübung der Rückoption nach Auffassung der Finanzverwaltung wiederum einen Realisationsakt dar, bei dem das Vermögen der optierenden Gesellschaft auf eine Personengesellschaft übertragen wird.[1] Dieser fiktive Übertragungsvorgang wäre dann ohne weiteres nach den ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.3 Steuerliches Einlagekonto

Optierende Personengesellschaften müssen ab dem Jahr, das der Option vorangeht, ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Mit diesem korrespondiert das Eigenkapital der Personengesellschaft lt. Gesamthandsbilanz im Einbringungszeitpunkt[2]. Der Zugang anlässlich der Option erfolgt zum Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr, für das die Option ausgeübt wird, voran...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.2 Ermittlung des Substanzwerts

Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert zum Bewertungsstichtag zugrunde zu legen.[1] In den wenigsten Fällen wird der Bewertungsstichtag (Zeitpunkt der Steuerentstehung) mit dem Schluss des Wirtschaftsjahrs übereinstimmen, auf den die Kapitalgesellschaft einen regelmäßigen jährlichen Abschluss macht. Erstellt die Kap...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.1 Allgemeines

Der Substanzwert als Mindestwert darf nur dann angesetzt werden, wenn der gemeine Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder mit einem Gutachtenwert (Ertragswertverfahren oder andere im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode) ermittelt wird.[1] Hinweis Substanzwert als Mindestwert Ausgeschlossen ist hingegen der Ansatz des Substanzwe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / Zusammenfassung

Überblick Zur Bewertung von Betriebsvermögen bzw. Anteilen am Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften kann auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen werden. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach der Rechtslage ab dem 1.7.2016. Aus Sicht der Finanzverwaltung sind zum einen d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird angewandt zur Ermittlung des gemeinen Werts von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Betriebsvermögen und Anteilen daran (z. B. Einzelunternehmen oder Anteile an Personengesellschaften). Sind branchentypisch ertragswertorientierte Verfahren ausgeschlossen, z. B. wenn Multiplikatoren- oder Substanzwertverfahren zur An...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 3.4 Abfärbewirkung bei Beteiligung berufsfremder Personen

Nur wenn sämtliche Mitunternehmer entweder Freiberufler oder sonstig selbstständig Tätige i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG sind und entsprechende Leistungen für Rechnung der Gesellschaft erbringen – also keine Berufsfremde sind –, kann die Gesellschaft Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielen.[1] Wird an einer Freiberufler-Sozietät eine sog. berufsfremde Person beteiligt, ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

In den Zeilen 1 bis 3 ist der Gewerbebetrieb/freie Beruf bzw. die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft mit der entsprechenden Bezeichnung aufzuführen. In den Zeilen 4 bis 7 sind ist der Ort der Geschäftsleitung bzw. Sitz anzugeben, ferner das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unter...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 107)

In den Zeilen 95 bis 107 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 107 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzstichtag zusammenfällt oder der Betrieb einen den Grundsätzen der Bilanzkontinui...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.2 Ausstehende Einlage

Die ausstehenden Einlagen sind in Zeile 24 einzutragen. Bei Kapitalgesellschaften gehören auch die eingeforderten ausstehenden Einlagen zum Betriebsvermögen. Gleiches gilt bei einer OHG oder KG, bei der nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.2 Feststellungsverfahren

Nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG ist der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. 2 BewG gesondert festzustellen. Voraussetzung ist hierfür, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung im Sinne dieser Vorschrift von Bedeutung sind. Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserkläung gilt aufgrund den Änderungen durch das Jahressteuer...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 3.3 Abfärbewirkung bei Beteiligung an gewerblicher Mitunternehmerschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG tritt die Abfärbewirkung auch dann ein, wenn eine freiberufliche (oder sonstige selbstständige Tätigkeiten i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) ausübende Personengesellschaft aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmerin einer gewerblichen Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Ungeklärt war, ob bei ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.4 Änderungen bei der gesonderten Feststellung

Nach § 151 Abs. 1 BewG sind u. a. Grundbesitzwerte und der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften gesondert festzustellen. Hierzu besteht gem. § 153 BewG eine Erklärungspflicht. Bis 2022 konnte die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Ab 2023 ist dies nur noch in Ausnahmefällen möglich. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 besteht ab ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / b) Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Werden bei einer Auskehrung aus der Gesellschaft Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nach der Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG bezogen, sind diese nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Die Leistungen mindern die AK der Anteile in der Höhe, auf die diese Auskehrung auf die jeweiligen Anteile entfällt. Bei...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 6. Darlegungs- und Beweislast für die rechtzeitige Ausstellung von Bescheinigungen nach § 27 Abs. 5 KStG

(Vgl. FG Berlin-Brandenburg v. 3.5.2022 – 8 K 8077/20, EFG 2022, 1407 ) Beispiel Familie A ist an der A-GmbH beteiligt. Es erfolgt eine Auskehrung aus der Kapitalrücklage. Zum Schluss des der Auskehrung vorangegangenen Wirtschaftsjahres gibt es keinen ausschüttbaren Gewinn. Das Einlagekonto zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ist ausreichend hoch. In der Feststel...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / a) Anteilserwerb zu verschiedenen Zeitpunkten = Gesondertes Festhalten der Anschaffungskosten

Bei einem Erwerb von Anteilen an derselben Kapitalgesellschaft zu verschiedenen Zeitpunkten und verschiedenen Erwerbspreisen sind die Anschaffungskosten (AK) gesondert festzuhalten. Im Fall einer Veräußer9ung sind die tatsächlichen AK für den jeweils einzelnen Anteil maßgeblich. Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind prozentual nach dem Anteil am Nennkapital den einz...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / a) Bewertung der Einlagen von GmbH-Beteiligungen

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zu bilanzieren (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG). Die Einlage einer – wie im Urteilsfall – zunächst im Privatvermögen (PV) gehaltenen wesentlichen Beteiligung i.S.d. § 17 EStG an einer Kapitalgesellschaft in ein BV ist hingegen mit den AK der Beteiligung zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 Bu...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / 1. Einführende Überlegungen

Der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erfordert nach Neufassung durch das ATADUmsG[3] zunächst eine unbeschränkte Steuerpflicht. Diese ergibt sich aus der Definition in § 6 Abs. 2 AStG und verlangt dem Grunde nach eine unbeschränkte Steuerpflicht i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG – d.h. einen inländischen Wohnsitz nach § 8 AO bzw. einen inländischen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO –...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / 1. Einführende Überlegungen

Der Tatbestand der "vorübergehenden Abwesenheit i.S.d. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG" erfasst tatbestandsseitig zunächst die Fälle der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG . Auch die Fälle der subsidiären Beschränkung bzw. des Ausschlusses des Besteuerungsrechtes der Bundesrepublik De...mehr

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Internes Kontrollsystem (IKS) / 2 IKS als Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle sind vor allem Vorstand, Aufsichtsrat und GmbH-Geschäftsführer (als Management) verpflichtet. Die Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz[1], aber auch aus den entsprechenden Dienstverträgen mit den Unternehmensinhabern (Aktionäre, Gesellschaftern). Auch eine Vielzahl von Urteilen[2] zeigt, welchen Haftungsrisiken...mehr

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Interne Revision / 2 Gesetzliche Grundlagen

Banken sind verpflichtet, eine interne Revision einzurichten, die der Unternehmensleitung unterstellt ist.[1] Gesetzliche Anforderungen an die Einrichtung einer internen Revision ergeben sich auch aus § 91 Abs. 2 AktG und aus § 64a Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 VAG a.F. bzw. § 29 VAG.[2] Verantwortlich für die Einrichtung sind der Vorstand[3] bzw. der Geschäftsführer einer ...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / c) Anteile an Kapitalgesellschaften

Die Begünstigungsfähigkeit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt voraus, dass die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland, der EU oder dem EWR hat und dass der Erblasser oder Schenker an der Gesellschaft unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt war (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Auch wenn sich dies nicht ausdrücklich aus dem Gesetzeswor...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / aa) Bei Kapitalgesellschaften

Trotz Schuldenverrechnung und 15 %-Abschlag i.R.d. Finanzmitteltests (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG) sowie Schmutzzuschlag (§ 13b Abs. 7 ErbStG) ist es bei Unternehmen mit hohen Finanzmittelbeständen (insb. Bankguthaben, Forderungen) denkbar, dass die Verschonungsregeln nur eingeschränkt zur Anwendung kommen. In Extremfällen – z.B. bei Handelsunternehmen mit hohen Finanzmittelbe...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätzlicher Regelungszweck

Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG gelten dessen Sätze 1 und 2 außer für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften, so dass als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Genossenschaft gilt, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die G...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) Behandlung von Umwandlungsfällen?

Noch größere Verwunderung dürfte E 7.5 Abs. 2 Satz 6 und 7 ErbStR 2019 auslösen, wo es expressis verbis heißt: "Erwirbt ein Gesellschafter im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Einlage, die den Wert der Anteile übersteigt, kommt regelmäßig die Annahme einer steuerbaren Zuwendung im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG an die üb...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.1.2 Zum Ausweis verpflichteter Personenkreis

Rz. 8 Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB gilt als Teil des 2. Abschnitts des Dritten Buches des HGB nur für die dort genannten Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). In dem für alle Kaufleute geltenden 1. Abschnitt fehlt eine entsprechende Regelung; es gilt dort nur die allgemeine Gliederun...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.3 Teilwertvermutungen

Rz. 12 Nach der Lebenserfahrung wendet ein Kaufmann in der Regel für ein Wirtschaftsgut nicht mehr auf, als ihm das Gut für den Betrieb wert ist. Wendet er mehr auf als ein Dritter ohne Beziehungen zu einem Betrieb aufgewendet hätte, so wird man dennoch davon ausgehen müssen, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb den aufgewendeten Betrag wert ist. Ein Erwerber, der den gan...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.4 Zulässigkeit des Teilwertansatzes

Rz. 31a Der Ansatz eines – niedrigeren – Teilwertes bzw. die Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert ist in der Steuerbilanz nicht uneingeschränkt zulässig. Die wesentlichste Einschränkung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach die dort im Folgenden genannten Bewertungsregeln nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jener Steuerpflichtigen gelten, die ihren...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigungsfähig ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ausdrücklich nur der inländische Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i.S.d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG. Die weiteren bewertungsrechtlichen Bestandteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, nämlich die Betriebswohnungen (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 BewG) sowie der Wo...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 1. Berücksichtigung der gesetzlichen Einschränkung des Vermögenszugriffs durch die Genossen/Mitglieder

Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Genossenschaft wird es dabei aber erforderlich sein, nachzuweisen, dass im Einzelfall eine Genossenschaft wegen eindeutiger gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen aller Mitglieder faktisch und wirtschaftlich wie eine (beherrschte) Personen- oder Kapitalgesellschaft zu betrachten ist. Hierzu sei statt aller auf Beuthien...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.2 Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung einer Beteiligung

Rz. 41a Sind beim Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in deren Bilanz Rücklagen oder Gewinnvorträge ausgewiesen, so werden diese Werte regelmäßig durch eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises berücksichtigt. Werden diese Positionen nach dem Erwerb aufgelöst und für eine Gewinnausschüttung verwendet, so tritt ein ausschüttungsbedingter Wertverlust der Be...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 7. Fehlende erbschaft-/schenkungsteuerliche Verschonung von Genossenschaftsanteilen

Durch die Kategorisierung als reine Kapitalforderungen sind im Privatvermögen gehaltene Genossenschaftsanteile auch bei einer Mindestbeteiligungsquote von 25 % kein begünstigungsfähiges Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, da sie keine Anteile an Kapitalgesellschaften darstellen. Sollten sich Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen befinden, werden sie auch dort als ...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.1 Teilwert bei Neugründungen und bei Beteiligungserwerb

Rz. 36 Bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen neu zu eröffnenden Betrieb entspricht es der Interessenlage des Steuerpflichtigen, den Teilwert nicht zu niedrig anzusetzen. Der Teilwertbegriff geht davon aus, dass ein Veräußerer und ein gedachter Erwerber eines gesamten Betriebs einen Preis aushandeln, in den die Preisvorstellungen sowohl des Veräußerers als auch d...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 2.1 Umfang der Bilanzierung

Rz. 30 Beim Ausweis eines Wirtschaftsgutes unter dem Posten "Technische Anlagen und Maschinen" ist zu prüfen, ob das betreffende Wirtschaftsgut einem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Auch bei diesem Bilanzposten kann es vorkommen, dass ein Gut diese Voraussetzung nicht erfüllt, weil es beispielsweise in einem Sonderbetriebsvermögen, in Ausnahmefällen auch in einem Privatver...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / 1. Die Bedeutung des Verwaltungsvermögens

Das begünstigungsfähige Vermögen ist nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG "begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen im Sinne des Absatzes 7 gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens im Sinne des Absatzes 6 übersteigt (begünstigtes Vermögen)." Verwaltungsvermögen ist demnach nicht verschonungswürdig, d.h. die erbschaft- und schenkungsteu...mehr

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Genossenschaften und deren ... / b) Widersprüchliche Bewertung bei Genossenschaften

Bei genauerer Betrachtung sowohl von § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG als auch der Ausführungen in R E 7.5 ErbStR 2019 tritt ein unlösbarer Widerspruch zu Tage: Werden Genossenschaftsanteile direkt übertragen, erfolgt die Nennwertbewertung (bspw. mit 2.500 EUR für 25 % der Anteile) als Kapitalforderung unabhängig vom tatsächlichen gemeinen Wert des Vermögens der Genossenschaft. Führt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 3. Folgerungen und Gesetzeserlaubnis aus § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG?

Sollten sich Verwaltung oder Gesetzgeber unter o.a. Voraussetzungen zur Abkehr von der Nennwertbewertung betroffener Genossenschaftsanteile entschließen, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass alle Wirtschaftsgüter von "Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" explizit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG einen Gewerbebetrieb bilden, wobei die eingezahlten Geschäftsguthab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / 1. Voraussetzungen

Im Hinblick auf die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen ist zwischen der generellen Begünstigungsfähigkeit (vgl. § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG: "Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören [...]") und der konkreten Begünstigung (vgl. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG: "Das begünstigungsfähige Vermögen ist begünstigt, soweit [...]") zu unterscheid...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / bb) Bei Personengesellschaften

Im Personengesellschaftskontext ist eine ähnliche Gestaltung denkbar. Vor dem Hintergrund, dass eine direkte Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften wohl nicht unter Fortführung der Buchwerte möglich ist (Gosch, DStR 2010, 1173 [1175]; BFH v. 10.4.2013 – I R 80/12, BStBl. II 2013, 1004 (anhängig beim BVerfG unter Az. 2 BvL 8/13), sind alter...mehr