Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Vererben oder Schenken eine... / 1.4 Sachliche Steuerbefreiungen

Bei Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bleiben insbesondere folgende Vermögensteile ganz oder teilweise steuerfrei: Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist (unternehmerisches Vermögen), werden unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 4.1 Anzeigepflichten für Erben, Beschenkte und Schenker und sonstige Verpflichtete

Im Erbfall sind alle Erwerber verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.[1] Erfolgt der Erwerb aufgrund einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), besteht eine Anzeigepflicht nur, wenn zum Ererb kein Grundbesitz, Betriebsvermögen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung

Rz. 270 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40b Abs 3 EStG erlaubt den LSt-Abzug für Beiträge zu einer > Unfallversicherung des ArbN mit einem Pauschsteuersatz von 20 %, wenn mehrere ArbN gemeinsam versichert sind. > Bemessungsgrundlage sind die vom ArbG gezahlten Beiträge, soweit sie zum stpfl > Arbeitslohn gehören, höchstens bis zu einem Durchschnittsbeitrag von 100 EUR (bis 2019...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder als Unterstützung für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ...mehr

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Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 12.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

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Erbschaftsteuer / 8.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.4 Schenkung auf den Todesfall

Ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, wird steuerlich als Erwerb von Todes wegen behandelt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), es sei denn, das Schenkungsversprechen wurde bereits zu Lebzeiten des Versprechenden vollzogen (§ 2301 BGB). Wie bei Schenkungen unter Lebenden setzt die Schenkung auf den Todesfall neben d...mehr

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Erbschaftsteuer / 8.2.1 Regelverschonung

Der Erwerb wird im Rahmen der Regelverschonung entlastet um einen Wertabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 i. V. m. § 13a Abs. 1 ErbStG) und einen gleitenden Abzugsbetrag von 150.000 EUR auf den verbleibenden Wert dieses Vermögens (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Der Abzugsbetrag gilt für jeden Erwerber, steht aber für das gesamte innerhalb von 10 Jahren von derselben Person zugewendete Produ...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 1.2 Weitere Schenkungstatbestände

Als Schenkungen gelten u. a. auch: was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt[1]; die Bereicherung, die ein Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner bei Ve...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 12.2.1 Regelverschonung

Der Erwerb wird im Rahmen der Regelverschonung entlastet um einen Wertabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 i. V. m. § 13a Abs. 1 ErbStG) und einen gleitenden Abzugsbetrag von 150.000 EUR auf den verbleibenden Wert dieses Vermögens (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Der Abzugsbetrag gilt für jeden Erwerber, steht aber für das gesamte innerhalb von 10 Jahren von derselben Person zugewendete Produ...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 14 Steuertarif

Der Steuertarif ist ein Stufentarif mit Härteausgleich bei geringfügigem Überschreiten einer Wertstufe.[1] Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse des Erwerbers und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.mehr

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Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 7.2 Beschränkte Steuerpflicht

Ist keiner der Beteiligten Inländer, umfasst die beschränkte Steuerpflicht das zugewendete Inlandsvermögen.[1] Zum Inlandsvermögen gehören insbesondere land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Inland, aber auch Beteiligungen von mind. 10 % an inländischen Kapitalgesellschaften, inländische Grundpfandrechte sowie Nutzungsrechte an solchem...mehr

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Erbschaftsteuer / 8.1 Grundsatz

Der Erwerb von begünstigtem Vermögen (dazu zählen grundsätzlich Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser zu mehr als 25 % unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war – sog. Produktivvermögen), wird in Abhängigkeit davon entlastet, wie hoch der Wert des insgesamt erworbenen begünstigten...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 12.1 Grundsatz

Der Erwerb von begünstigtem Vermögen (dazu zählen grundsätzlich Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser zu mehr als 25 % unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war – sog. Produktivvermögen), wird in Abhängigkeit davon entlastet, wie hoch der Wert des insgesamt erworbenen begünstigten...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven

Wird eine Praxis in eine Personengesellschaft eingebracht und setzt diese das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert an, gilt der angesetzte Wert für den Einbringenden zwingend als Veräußerungspreis.[1] Wichtig Ansatz des Praxiswerts Bei einer Einbringung z...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 83 Weiteres selbstständiges, seit 2005 von allen Mutterunternehmen,[1] seit dem Geschäftsjahr 2017 unter Beachtung der Regelungen des DRS 22 pflichtgemäß zu erstellendes Rechenwerk des Konzernjahresabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB die Eigenkapitalveränderungsrechnung.[2] Der Zweck dieses Rechenwerks liegt darin, über die Veränderung des Eigenkapitals zwischen 2 Bila...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehender...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen.[1] Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein ge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.1 Konzernbilanz

Rz. 71 Durch die Gliederung und eindeutige Benennung der Positionen in der Konzernbilanz werden Vermögens- und Kapitalgegebenheiten geklärt, was somit eine Auswertung im Hinblick auf die zentralen Rechenzwecke der Bilanz erlaubt, die in Informationen zu Kapitalbindungsdauer, Risikobehaftung und Prognostizierbarkeit des Vermögens und Kapitals gesehen werden können. Gem. § 298...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 75 In Analogie zur Regelung bei der Konzernbilanz bestimmt § 298 Abs. 1 HGB, dass für die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns die Gliederungsschemata des § 275 HGB für große Kapitalgesellschaften gelten,[1] sodass auch der Konzern die Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren hat.[2] Rz. 76 Da sich die wesentlichen Erweiterungen auf assoziier...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 6 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 132 Das in § 294 Abs. 1 HGB verankerte Weltabschlussprinzip sieht für inländische Kapitalgesellschaften vor, dass neben dem Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf deren Sitz in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, der gem. § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 244 HGB in EUR aufzustellen ist, wodurch sich ein Zwang zur Umrechnung nicht in EUR aufgestellte...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.3 Vereinheitlichung des Ausweises

Rz. 128 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes und der Bewertung ist vor allem im Hinblick auf den Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit eine Einheitlichkeit des Ausweises notwendig. Grundlage sind die für große Kapitalgesellschaften in den §§ 265, 266 und 275 HGB geregelten allgemeinen Grundsätze für die Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, die g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

Leitsatz Wird ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung im Sinne des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 des ErbStG vor. Dies gilt unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.6 Segmentberichterstattung

Rz. 85 Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IAS 14.3 i. V. m. § 315a HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirt...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

In § 97 Abs. 1a BewG ist ein modifiziertes Verfahren zur Aufteilung des gemeinen Werts des Anteils an einer Personengesellschaft geregelt. Der festgestellte gemeine Wert wird in der Form aufgeteilt, dass dem Gesellschafter das jeweilige Kapitalkonto aus der Gesamthandsbilanz vorab zuzurechnen ist. Die Differenz zwischen der Summe der Kapitalkonten und dem festgestellten geme...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Allgemeine Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Bei der Bewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen, Freiberuflerpraxen, Beteiligungen an Personengesellschaften) wie auch bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist als steuerlicher Wert der gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG anzusetzen. Dieser Wert soll nach § 11 Abs. 2 BewG – soweit kein Börsenkurs gegeben ist – wie folgt ermittelt werden: Vorrangig soll der Wert aus...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften) wird grundsätzlich nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festgestellt. Gleiches gilt nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG. Von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ist aber nicht nur der Wert gesondert festzuste...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen

Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich mit ihrem Börsenkurs am Bewertungsstichtag zu bewerten.[1] Wenn ein Börsenkurs am Stichtag nicht vorhanden ist, ist der letzte Börsenkurs innerhalb von 30 Tagen vor dem Bewertungsstichtag anzusetzen. Dabei sind die Kurse im Handel im regulierten Markt[2] zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für in den Fre...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.2 Gemeiner Wert nach allgemeinen Bewertungsverfahren

Liegt kein Verkaufspreis vor, aus dem der gemeine Wert abzuleiten ist, ist der Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.4 Der Mindestwert

Unabhängig vom individuellen Bewertungsverfahren – soweit der Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt worden ist – ist noch eine Untergrenze bei der Bewertung zu berücksichtigen: Mindestens ist die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter und der sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und so...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Grundlagen der Bewertung

Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gingen nach den bis zum 31.12.2008 geltenden Bewertungsvorschriften mit systematisch völlig unterschiedlichen Werten in die Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften wurde der idealtypische gemeine Wert – der Börsenkurs – angesetzt. Bei Einzelunternehmen und...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.1 Ableitung aus Verkäufen

Die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen wird in der Praxis ohne größere Probleme ablaufen. Allerdings wird es der Ausnahmefall sein, da solche Vermögenswerte im Regelfall selten Gegenstand entgeltlicher Erwerbsvorgänge sein werden. Der Verkauf muss nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 BewG weniger als ein Jahr zurückliegen. Verkäufe, die erst nach dem Best...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Sonderfall: Der Börsenkurs

Ein Sonderfall der Bewertung liegt vor, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft bewertet werden müssen, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt[1] zugelassen sind. In diesen Fällen ist der am Stichtag für dieses Wertpapier im regulierten Markt niedrigste notierte Kurs anzusetzen.[2] Wenn kein Kurs zum Bewertungsstichtag festgestellt wird, ist der letzt...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.1 Sachliche Steuerpflicht

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen als sog. Grundtatbestände nach § 1 Abs. 1 ErbStG (= sachliche Steuerpflicht) der Erwerb von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und die (Familien-)Stiftungen mit dem Ziel, die Bereicherung aus einem Vermögensanfall zu erfassen. Die Schenkung ist schon deshalb mit einzubeziehen, um sonst mögliche Steue...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Separat zu bewertende Vermögenspositionen

In die Wertermittlung des vereinfachten Ertragswertverfahrens sind bestimmte Vermögensteile und damit zusammenhängende Schulden nicht mit einzubeziehen, wenn sie aus dem zu bewertenden Unternehmen herausgelöst werden können, ohne die eigentliche Unternehmertätigkeit zu beeinträchtigen[1] – nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Diese Vermögens- und Schuldpositionen werden mit i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.1 Abbildung in der Handelsbilanz

Die Huber GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft und hat am 22.10.01 ein Softwareprodukt für 3.600 EUR erworben, das sie handelsrechtlich über 3 Jahre abschreibt. Danach bucht sie in der Handelsbilanz über 3 Jahre eine jährliche Abschreibung i. H. v. 1.200 EUR (= 3.600 EUR : 3). Da die Huber GmbH die Software aber erst im Oktober 01 erworben hat, setzt sie im Jahr 01 nur d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.2 Abbildung in der Steuerbilanz:

In der Steuerbilanz kann die Huber GmbH die erworbene Software entweder über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abschreiben analog zur Handelsbilanz oder die Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter anwenden. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 [1] kann für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdau...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Die allgemeinen Bewertungsvorschriften

Nach § 12 Abs. 1 ErbStG ist grundsätzlich der erste Teil des Bewertungsgesetzes (§ 1 – § 16 BewG) anzuwenden, wenn eine Bewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzunehmen ist. Dies gilt aber dann nicht, wenn ausdrücklich eine andere Bewertungsvorschrift vorgeschrieben ist. Praxis-Tipp § 12 ErbStG als Überleitungsvorschrift zu den Bewertungsvorschriften des BewG Bei E...mehr