Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Organschaftliche Vertretung

Rz. 17 Abs. 1 beschränkt die Gesellschaftsgründung mittels Videobeurkundung nicht auf natürliche Personen.[47] Treten (teil)rechtsfähige Verbände als Gründer auf und handeln für sie ihre organschaftlichen Vertreter, bedarf es stets des Nachweises der Vertretungsmacht. Dieser erfolgt nicht durch eine Urkunde nach § 2 Abs. 2 GmbHG, sondern durch einen entsprechenden Auszug aus... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Allgemeines/Einleitung

Rz. 17 Der Rauschgifthandel und andere Formen organisierter Kriminalität sollen durch das GwG, das ursprünglich aus dem Jahre 1993[24] stammt, bekämpft werden. Notare waren davon zunächst weitgehend unberührt; das Gesetz verpflichtete nämlich grundsätzlich nur Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister. Rz. 18 Durch das Inkrafttreten des GwG vom 8.8.2002,[25] mit welchem ... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.3 Definition des Betriebsvermögens

Bewertungsgegenstand nach § 2 Abs. 1 BewG ist grundsätzlich die sog. wirtschaftliche Einheit. Da es an einer präzisen gesetzlichen Abgrenzung des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit fehlt, kann eine Abgrenzung nur über die Umschreibung des § 2 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BewG erfolgen. Hierbei ist insbesondere auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Zu berücksichtigen sind au... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt (zuvor in § 16 Abs. 3 geregelt) und durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Seither wurde sie mehrf... mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu... mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.1 Träger von Verfahrensrecht

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 enthält eine grundsätzliche Verweisung für das Verwaltungsverfahren im Bereich des SGB II auf das SGB X. Der ausdrückliche gesetzliche Verweis auf das SGB X war wegen der Zuständigkeiten der kommunalen Träger erforderlich (Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 40 Rz. 49 m. w. N.). Träger von Verfahrensrechten können sowohl natürliche als auch juristische Person... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Allgemeines

Die Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum sind in den §§ 557 bis 560 BGB abschließend geregelt. Wohnräume, für die diese Vorschriften nicht gelten Ausgenommen vom sachlichen Geltungsbereich der §§ 557 bis 560 BGB sind preisgebundener Wohnraum, der den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes unterliegt; Wohnraum, der nur zu vorübergehend... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / 2. Natürliche und juristische Personen als Treuhänder

Rz. 107 Als Träger kommen alle rechtsfähigen natürlichen und juristischen Personen in Frage.[106] Sich selbst als Träger einer Treuhandstiftung einzusetzen, soll als "Eigenstiftung" mangels rechtlicher Absicherung der Zweckbindung unzulässig sein.[107] Dagegen soll es aber möglich sein, den Träger selbst zu schaffen, beispielsweise eine GmbH[108] oder eine UG. Erkennbar stel... mehr

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§ 7 Die Beendigung der Stif... / E. Vermögensanfall und Beendigung der Stiftung

Rz. 74 Mit der Auflösung oder Aufhebung ist die Stiftung in der Regel noch nicht vollständig beendet. Rz. 75 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Stiftung zwar aufgelöst, aber zunächst ist das Insolvenzverfahren durchzuführen. Verbleibt nach dessen Durchführung ein Restvermögen, greift § 87c BGB und das Vermögen ist nach § 199 S. 2 InsO vom Insolvenzverwalter an ... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / I. Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts

Rz. 1 Das Zitat zu Beginn dieses Kapitels ist eine schöne Provokation, die zum Nachdenken anregt. Tätige Reue ist grundsätzlich nichts Schlechtes, wird sie doch etwa im Strafrecht bei der Strafzumessung honoriert. Tatsächlich finden sich aber häufiger auch viele andere Motive für das Stiften (siehe § 1 Rdn 36). Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts, egal von wem und aus ... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / II. Kirchliche und staatliche Stiftungen

Rz. 8 Ein althergebrachter "Randbereich" des Stiftungswesens, der in früheren Jahrhunderten deutlich mehr im sozialen Mittelpunkt stand, sind die kirchlichen Stiftungen.[16] Sie können privatrechtlich[17] oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. In jedem Fall gehören diese Stiftungen zum Ordnungsbereich einer Kirche und sind in deren Organisation eingegliedert. Kirchliche... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / 1. Unterschiede zur rechtsfähigen Stiftung

Rz. 21 Der Blick auf die oben zitierte Definition des BGH macht deutlich, dass eine Treuhandstiftung aus rechtlicher Sicht betrachtet nur den Namen mit der selbstständigen Stiftung des Privatrechts nach den §§ 80 ff. BGB gemein hat. Eine Treuhandstiftung ist rechtlich aber gerade keine Stiftung im Sinne des BGB, sondern ein wirtschaftliches Sondervermögen. Die grundsätzliche... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / II. Die GmbH

Rz. 78 Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Gesellschaftsform.[139] Auf deren umfangreiche Eigenheiten, Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten ist hier nicht näher einzugehen. Dazu ist auf die Spezialliteratur zu verweisen.[140] Da eine GmbH zur Erreichung jedes beliebigen Zwecks errichtet werden kann, kann sie auch für einen gemeinnützigen und/oder... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / IV. Mittelzuwendung nach § 58 Nr. 1 AO (Förderkörperschaften)

Rz. 225 Nach § 58 Nr. 1 AO wird die Steuerbegünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Körperschaft einer anderen (steuerbegünstigten) Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet.[384] Die Vorschrift betrifft damit Fälle, in denen eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Zwecke ni... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / a) Eingetragener Verein

Rz. 90 Vereine[148] finden wir nicht nur häufig im Bereich von Kultur und Sport, auch Verbände sind oft als Verein organisiert (z.B. Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.). Ein e.V. ist eine juristische Person, d.h. er ist rechtsfähig, und kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Er kann vor Gericht klagen un... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / III. Kooperationen und Konzernstrukturen (§ 57 Abs. 3, Abs. 4 AO)

Rz. 220 Die Tatbestände des § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO wurden als zusätzliche Ausnahmen von dem Gebot der Unmittelbarkeit erst mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt. Hintergrund war die Absicht, für die Praxis Erleichterungen bei der arbeitsteiligen Zusammenarbeit von Körperschaften zur gemeinsamen (steuerbegünstigten) Zweckverwirklichung zu schaffen, die nach der besteh... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per... mehr

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[1] “Die nach §§ 165, 151 Satz 1 VwGO als Antrag auf Entscheidung des Gerichts statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.5.2025 ist teilweise begründet. Der Betrag der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten war in dem tenorierten Umfang zu erhöhen. [2] Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören die zur zweckentsprech... mehr

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Vor dem BVerwG waren zwei Verfahren zwischen denselben Beteiligten anhängig, in denen es um Nachbesserungen einer im Kern gleichlautenden Entschädigungsklausel für eine im Wesentlichen übereinstimmende Beeinträchtigung ging. Grundlage hierfür waren ein Planergänzungsbeschluss und ein Planfeststellungsbeschluss des Beklagten, eine juristische Person des öffentlichen Rechts. I... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Ausgenommene Verbände

Rn 6 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind nach Abs. 7 (eingetragene und nicht eingetragene) nichtwirtschaftliche Vereine. Insoweit geht die Sonderbestimmung in § 42 Abs. 2 BGB dem § 15a vor. Gleiches gilt über §§ 86, 42 Abs. 2 BGB für Stiftungen. Ebenfalls ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind insolvenzfähige (siehe § 12) juristische Personen des öffen... mehr

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Haftung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 13c UStG)

WichtigDas BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 13c.1 Abs. 9 und Abs. 10 UStAE. § 13c UStG regelt die Haftung für die Umsatzsteuer bei der Abtretung oder Verpfändung von Forderungen. Wird eine Forderung aus einer steuerpflichtigen Leistung abgetreten oder verpfändet , haftet der Abtretungsempfänger für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn der leistende Unternehmer... mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 13. Ist § 146a AO bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts anwendbar?

Soweit juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften) im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 Körperschaftsteuergesetz und/oder als Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz steuerlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, gelten für die... mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.1.2 Der Begriff des Arbeitsvorgangs in der neueren Rechtsprechung des BAG (Rechtsprechungsänderung)

Das BAG definiert den Arbeitsvorgang wie folgt: Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis. Die tarifliche Wertigkeit der verschiedenen Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte bleiben dabei zunächst außer Betracht. Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten. Bei der Z... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.5 Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Dienststellen in der EU bzw. im EWR

Rz. 45 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. a) KStG abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle (z. B. Universität, Forschungsinstitut) ist, die im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. im EWR-Ausland belegen ist. Bei Zuwendungen a... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.2 Geringfügige Spenden und Spenden in Katastrophenfällen

Rz. 53 Für den Zuwendungsnachweis genügt nach § 50 Abs. 4 EStDV der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem BMF zu bestimmenden Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer Körperscha... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, über inländische Einrichtungen hinaus, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung stellt einen weiteren Schritt dar, das deutsche Gemei... mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh... mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 69 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Klage für zulässig erachtet. Die Klägerin war als Eigentümerin der beschädigten Einrichtungen Inhaberin des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs und als solche prozessführungsbefugt. Dass die Verwaltung des fraglichen Autobahnabschnitts gemäß Art... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.1 Wann und für welche Zuwendungen die Steuer pauschal berechnet werden kann

Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer kann gem. § 37 b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschal übernommen und abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer sind die Aufwendungen, einschließlich Umsatzsteuer. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt voraus, dass die Sachzuwendungen steuerpflichtig sind. Das BMF[1]... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Staffelmietvereinbarung ist grundsätzlich zulässig bei allen Arten von Wohnraummietverhältnissen, also sowohl bei Altbauten als auch Neubauten. Auch auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege dar, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringe... mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 6. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks 21/3737 i.V.m. BT-Drucks 21/4815), das im Bundestag am 19.3.2026 verabschiedet worden ist, reagiert der Gesetzgeber auf die seit dem 1.1.2022 stark zunehmende Praxis hybrider Vollstreckungsverfahren. Während Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge an Vollst... mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2 Steuerbefreite Körperschaften/juristische Personen des öffentlichen Rechts

1.2.1 Bescheinigung nach § 44a Abs. 4 EStG Ist der Gläubiger der Kapitalerträge eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, z. B. steuerbefreiter Verein, Pensionskasse usw. oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, z. B. Städte, Gemeinden, Kirchen, wird für Zinsen, Investmenterträge, auslä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.2 Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit, z. B. gemeinnütziger Verein, oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, wird auch auf weitere Kapitalerträge grds. kein Steuerabzug einbeh... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.1 Bescheinigung nach § 44a Abs. 4 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, z. B. steuerbefreiter Verein, Pensionskasse usw. oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, z. B. Städte, Gemeinden, Kirchen, wird für Zinsen, Investmenterträge, ausländische Dividenden, Stillhalter- und Termi... mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.3 Bescheinigung nach § 44a Abs. 8 EStG

Handelt es sich beim Gläubiger der Kapitalerträge um eine nach § 5 KStG steuerbefreite Person mit Ausnahme der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Personen oder um eine juristische Person, die nicht in § 44a Abs. 7 EStG genannt ist, wird auf folgende Kapitalerträge nur ein Steuerabzug i. H. v. 3/5 des Kapitalertragsteuersatzes einbehalten: Inländische Gewinnausschüttungen[1], i... mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.4 Erstattung durch das Finanzamt

Ist in den unter Tz. 1.2.1 genannten Fällen Kapitalertragsteuer einbehalten worden, weil die Bescheinigung zu spät eingereicht wurde, und berichtigt das Kreditinstitut die Kapitalertragsteueranmeldung nicht, kann die Kapitalertragsteuer zur Vermeidung von sachlichen Härten durch das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt erstattet werden.[1] Darüber hinaus kommt in de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Eine inländische oder in EU-/EWR-Ausland/in der Schweiz belegene juristische Person des öffentlichen Rechts

Rn. 966a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erweiterung auf EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts s Rn 964a, 964b, zur Erweiterung auf schweizerische juristische Person des öffentlichen Rechts s Rn 964c. Rn. 967 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele für juristischen Personen des öffentlichen Rechts (in alphabetischer Reihenfolge): mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Mittel einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 375 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach H 3.11 EStH 2021 "öffentliche Stiftung" liegt eine "öffentliche Stiftung" unter folgenden drei alternativen Voraussetzungen vor (glA FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): die Stiftung ist selbst juristische Person des öffentlichen Rechts; das Stiftungsvermögen steht im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Sti... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der Personenkreis

Rn. 2230 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig) durch Art 1 Nr 3c S... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.1 Erhöhung Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale

Um das Ehrenamt zu stärken, wurden zum 1.1.2026 der Übungsleiterfreibetrag[1] von bisher 3.000 EUR auf 3.300 EUR sowie die Ehrenamtspauschale[2] von bisher 840 EUR auf 900 EUR angehoben. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens sind die erhöhten Freibeträge erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezah... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen... mehr