Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen sind einem Betrieb gewerblicher Art mittelbar über eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen (§ 8b Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 342 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 6 S 2 KStG gelten die Abs 1 bis 5 für Bezüge und Gewinne entspr, die einem BgA einer jur Pers d öff Rechts über andere jur Pers d öff Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht iR eines BgA erfasst werden. Entspr gilt für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 9 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Vorschrift des § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 KStG bezieht sich ausschl auf BgA inl jur Pers des öff Rechts (Sitz oder Geschäftsleitung im Inl). Sie ist auf BgA ausl jur Pers d öff Rechts weder unmittelbar noch analog anzuwenden. Die KSt-Pflicht ausl jur Pers d öff Rechts richtet sich ausschließlich nach § 2 Nr 1 KStG. Danach ist eine ausl ju...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Betriebe gewerblicher Art, die selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (§ 4 Abs 2 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 4 Abs 1 KStG erfasst den BgA als unselbständigen Teil einer jur Pers d öff Rechts und unterwirft ihn der KSt. St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts für jeden einzelnen BgA (s Tz 10 ff). In vielen Fällen stellt die Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts jedoch in vollem Umfang einen BgA dar (der BgA und die jur Pers d öff Rechts sind im s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Betätigung für andere als juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG greift dann, wenn es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten für andere als für juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nur dann steuerfrei, wenn das Entgelt in einem Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für den Zeitverlust besteht. Dan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungen an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden Leistungen an andere jPöR ausgeführt, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere (nicht abschließende Aufzählung) nicht vor, wenn: 1.) die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von jPöR erbracht werden dürfen (zu weiteren Einzelheiten vgl. BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl I 2016, 1451, Rz....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Unternehmereigenschaft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 27 Abs. 22 UStG beinhaltet eine fünfjährige Übergangsfrist für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit § 2b UStG wird die Frage nach der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst und der inhaltlich schon lange nicht richtlinienkonforme § 2 Abs. 3 UStG beerdigt....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2 Juristische Person als Abnehmer

Rz. 67 Stand: 06/03 – 07/2025 Unter § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG fallen juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, sofern sie entweder kein Unternehmer sind, oder, bei gegebener Unternehmereigenschaft, den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erwerben (vgl. Abschn. 6a.1. Abs. 14 UStAE; vgl. § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG = sog. Sch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Juristische Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auf Antrag erhalten juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine USt-IdNr., wenn sie diese für i. g. Erwerbe benötigen. HINWEIS Eine juristische Person erhält damit die USt-IdNr. primär zur Besteuerung der i. g. Erwerbe! Nur dann, wenn dazu eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird dies...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Sonderfall juristische Person

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Gesetz führt die juristische Person in § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG und in § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG auf. Dabei wird nicht zwischen juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts unterschieden (zu Letzteren vgl. Abschn. 1a.1. Abs. 3 UStAE; zu Problemen der GKV als Erwerber vgl. Pommerin/Paßgang, UStB 2012, 235, vgl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) eingeführte § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG befreit eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. f Doppelbuchst. aa UStG), Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Belcke/Westermann, Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Die Umsatzsteuerreform und weitere aktuelle Praxishinweise zum Jahresbeginn 2016, BB 2/2016, 87 ff. Burret, Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis – Aussicht auf eine verlängerte Übergangsfrist und die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft, NWB 2020, 1411. Burret, Reform der Umsatzbesteuerung der öff...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§ 2 öUStG; § 2 dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das UStG knüpft an den Begriff des Unternehmers an, d. h. nur Leistungen eines Unternehmers i. S. d. UStG unterliegen der USt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, feh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2 Organisationsformen der öffentlichen Hand

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für stliche Zwecke ist es tw erforderlich, die wirtsch Tätigkeiten der öff Hand nach ihren vd Organisationsformen zu unterscheiden. So wird zB unterschieden in BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Unterscheidung ist insbes für die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und b EStG entsch (hierzu s Tz 249 ff). Tz. 17 Stand: EL 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffent...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Betrieb gewerblicher Art

Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Maßgebend dafür, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, sind die §§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 4 KStG. Demzufolge sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 Bestimmte juristische Personen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG fallen auch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben in den Kreis der Schwellenerwerber. Für diesen Erwerberkreis gilt bereits die Besonderheit, dass er mit den Erwerbern nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG überhaupt unter die Regelungen des...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 5, 5a–5c, 6, 6b–l MWStG)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerpflichtige Personen sind natürliche und juristische sowohl in- als auch ausländische Personen, die selbstständig wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (Unternehmer). Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nur steuerpflichtige Personen hinsichtlich bestimmter, im Gesetz aufgezählter wirtschaftlicher Tätigkeiten. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET:...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Betrieb in privatrechtlicher Form

Rz. 140 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dient eine Tätigkeit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und wird sie nicht von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sondern von dritten Unternehmern (z. B. in Form der KG oder OHG ausgeübt, ist sie steuerbar (Abschn. 2.11. Abs. 20 UStAE), dann handelt sich um sog. Eigenbetriebe. Hier gilt § 2 Abs. 3 UStG nicht. Es sind regelmä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Begriff

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind juristische Personen des öffentlichen Rechts gewerblich oder beruflich, d. h. als Unternehmer, tätig (§ 2 Abs. 3 UStG). Daher gilt es zunächst festzuhalten, was juristische Personen des öffentlichen Rechts sind: G...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 2ff. dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Art. 5 sloMwStG ist jede Person, die unabhängig (selbstständig) eine Tätigkeit ungeachtet ihres Zwecks oder Resultats ausübt, eine steuerpflichtige Person. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Tätigkeit definiert das Gesetz jede Produktions-, Verarbeitungs-, Handels- und Dienstleistungstätigkeit, einschließlich des Kohlebergbaus, der Landwi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für die Anwendung von § 50d Abs 7 EStG müssen Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG (s § 49 Rn 199–203 (Viebrock)) vorliegen, die aus einer Kasse einer juristischen Person des öffentlichen Rechts iSd jeweiligen abkommensrechtlichen Kassenstaatsklausel gewährt werden. Träger der öffentlichen Kasse müssen der Vertragsstaat, eine seiner Gebietskörp...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, d. h. nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist, mit Einnahmeerzielungsabsicht (d. h. auch ohne Gewinnerzielungsabsicht) oder wenn eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1.1 Fortführung des bisherigen aktiven Betriebs gewerblicher Art als "Besitz-Betrieb gewerblicher Art?"

Tz. 79a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Fraglich ist uE, ob dann, wenn eine jur Pers d öff Rechts das Inventar eines bisher von ihr selbst betriebenen BgA (Gaststätte, Stadthalle oä) zB an eine 100%ige Tochtergesellschaft (Eigengesellschaft; Betreiber-GmbH) veräußert und an diese das verbleibende "leere" Gebäude im Wege einer Betriebsaufspaltung verpachtet, der bisherige aktive B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.4 Regiebetriebe

Tz. 21 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Regiebetrieb wird die wirtsch Betätigung bezeichnet, die eine jur Pers d öff Rechts ohne besondere betriebsbezogene Organisation ausübt. Der Regiebetrieb ist Teil der Verwaltung; seine Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan der jur Pers d öff Rechts veranschlagt und basieren auf der kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.3 Zurechnung der Leistungen im Falle der Organleihe

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Organleihe ist dadurch gekennzeichnet, dass das Organ eines Rechtsträgers ohne Verlagerung von Kompetenzen ermächtigt und beauftragt wird, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen und dabei in eigenem Namen zu handeln. Das entliehene Organ wird als Organ des Entleihers tätig. Hierzu s Urt des BVerf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4 Kein Mindest-Eigenkapital in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG

Tz. 216 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Regelung des R 8.2 Abs 2 S 3 KStR 2015, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen stlich nur anzuerkennen sind, soweit der BgA mit einem angemessenen EK ausgestattet ist, ist nach Auff der Fin-Verw in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG, dh in den Fällen, in denen der BgA selbst eine jur Pers d öff Rechts ist, nicht anzuwenden (s Vfg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerbefreit ist nach dem Gesetzeswortlaut erste Alternative die Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: der begünstigte Betrieb muss ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein, inklusive der Nebenbetrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Ermittlung des angemessenen Eigenkapitals

Tz. 215 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Berechnung der EK-Quote ist von den Bw des Aktivvermögens in der strechtlichen Gewinnermittlung am Anfang des Wj auszugehen. Das Aktivvermögen ist um Baukostenzuschüsse und passive Wertberichtigungsposten zu kürzen. IHd Baukostenzuschüsse ist keine Finanzierung, weder durch EK noch durch FK, notwendig. Diese Behandlung hat jedoch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.1 Eigenbetriebe

Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der Eigenbetrieb ist eine organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtung der jur Pers d öff Rechts, die – mit eigener Verfassung (Betriebssatzung) und eigenem Rechnungswesen (kaufmännisches Rechnungswesen) versehen – als wirtsch Unternehmen auftritt. Er ist finanzwirtsch als Sondervermögen der jur Pers d öff Rechts ohne eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169 ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Anwendung des § 8a KStG bei Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 217 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Anwendung des § 8a KStG idF des URefG 2008 (Zinsschranke) auf BgA s § 8a KStG Tz 48; s § 8a KStG Tz 80; und s Paetsch (in R/H/N, KStG, § 4 Rn 64 ff). Nach Döring (in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 4 Rn 229) verdrängt die ges Regelung zur Zinsschranke die oa Verw-Regelung zum Mindest-EK eines BgA.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kanada

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Kanada (Hauptstadt: Ottawa; Amtssprachen: Englisch, Französisch) ist ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen, dem Atlantik im Osten und dem Arktischen Ozean im Norden mit Landgrenzen zu den > Vereinigte Staaten von Amerika im Süden und Nordwesten (Alaska). Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 19.04.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers (§ 27 Abs. 4 öUStG)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Führt ein ausländischer Unternehmer (weder Wohnsitz/Sitz noch gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich) im Inland eine steuerpflichtige Leistung aus, hat der Leistungsempfänger, sofern er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die auf diese Leistung entfallende Steuer einzubehalten und im Namen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Verpachtung von Wirtschaftsgütern, die zum Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft gehören

Tz. 76 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein. Dennoch seien auch in diesen Fällen Nutzungsen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.3 Landesbetriebe

Tz. 20a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Landesbetriebe sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtsch oder zumindest auf Kostendeckung ausgerichtet ist. Sie können auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (s § 14a Landesorganisationsges – LOG – NRW). Landesbetriebe haben grds einen Wirtschaftsplan aufzustellen, d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Unternehmen

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Unternehmen ist das sachliche Substrat der Unternehmertätigkeit. Es umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG), es ist tätigkeitsbezogen. Mehrere Betriebe bzw. die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Unternehmers bilden nur ein (Gesamt-) Unternehmen – sog. Einheitstheorie. Dies gilt auch dann, wenn der U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.3 Außerunternehmerische Leistungsbezüge (§ 13b Abs. 5 S. 7 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Von der Steuerschuldnerschaft wird neben dem unternehmerischen auch der außerunternehmerische (in der Regel also der private) Bereich des Leistungsempfängers betroffen. Der Gesetzgeber hat sich damit der Rechtsprechung der Finanzgerichte angeschlossen (vgl. FG Baden-Württemberg vom 17.09.1997, EFG 1998, 339 und Abschn. 233 Abs. 1 S. 4 UStR 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Besonderheiten bei einer Betriebsaufspaltung im Verhältnis zu einer Eigengesellschaft

5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an einen Betrieb gewerblicher Art

5.2.2.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Verpachtung wesentlicher Betriebs-Grundlagen an eine Eigengesellschaft

5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Per...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtung "notwendigen" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Finanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch ein Darlehen der Trägerkörperschaft

Tz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die in Tz 72 dargestellte Rspr, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Träger-Kö und ihrem BgA über wes Betriebsgrundlagen des BgA strechtlich unbeachtlich sind, ist sinngem auch auf interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Träger-Kö bestrittenen AK oder HK wes Betriebsgrundlagen des BgA vere...mehr